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Robinsonliste

Dieser Beitrag befasst sich mit dem Thema "Robinsonliste". Es handelt sich dabei um zwei bekannte Eintragungslisten, die Schutz vor Werbebelästigung über verschiedene Medien bieten sollen.

Inhaltsverzeichnis

Robinsonliste

Die Robinsonlisten sind Werbeschutzlisten. Es gibt mehrere Betreiber von seriösen Listen.

Wer betreibt die Robinsonlisten?

Eine der bekannten Robinsonlisten wird betrieben von der Gemeinnützigen Schutzgemeinschaft für Verbraucherkontakte in Witten. Projektträger ist der I.D.I.-Verband e.V. in München (Informations- und Schutzgemeinschaft der Internetnutzer). Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein, getragen u.a. auch von Mitgliedsunternehmen und auch vom Betreiber der Webseite Computerbetrug.de. Kernpunkt der Arbeit ist der Betrieb der Werbeschutzliste sowie andere Dienstleistungen, etwa der Betrieb eines spamgeschützten e-Mail-Services (mayl.de).

Darüber hinaus gibt es eine "Brief-Robinsonliste", die vom Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) betrieben wird. Diese Liste existiert nach Aussage des Verbands bereits seit 1971, sie sei daher als die eigentlich ursprüngliche Robinsonliste zu betrachten und werde bei den Versendern adressierter Werbepost zu ca. 90 % beachtet und liege auch bei den Verbraucherzentralen aus.

Robinsonliste des IDI:

https://www.robinsonliste.de/

Brief-Robinsonliste des DDV:

http://www.ichhabediewahl.de/?cid=39

Wozu sollen die Robinsonlisten dienen?

Die Robinsonlisten erheben den Anspruch, einen gewissen Schutz vor Werbebelästigung zu ermöglichen. Wer sich dort einträgt, soll danach deutlich weniger Werbung erhalten.

Es gibt beim I.D.I. getrennte Eintragslisten für die Werbemedien: Briefwerbung, Telefon/Mobil, e-Mail und Fax.

Die Robinsonliste des DDV richtet sich dagegen nur gegen Briefwerbung. Was auch prinzipiell Sinn macht, wie wir weiter unten noch zeigen werden.

Wer kann sich da eintragen?

Die Eintragung ist möglich für Privatpersonen, Vereine und Kleingewerbetreibende.

Kostet das was?

Der Eintrag in die oben genannten seriösen Robinsonlisten ist kostenlos.

Warnung vor unseriösen Betreibern von "Verbraucherschutzlisten"

Seit ca. 2010 gibt es verstärkt auch unseriöse Betreiber kommerzieller "Robinsonlisten". Es handelt sich um skrupellose Trittbrettfahrer. Diese sind daran zuverlässig zu erkennen, dass sie horrende Gebühren für den Eintrag verlangen, und dass sie selbst oft mit belästigenden Werbeanrufen ihre "Projekte" vermarkten. Dabei treten sie oft im falschen Namen z.B. der "Verbraucherzentrale" oder als "Neue Robinsonliste" auf. Bei den Betreibern handelt es sich nicht selten um genau dieselben Akteure, die auch für belästigende Telefonwerbung für Gewinnspieleintragungsdienste verantwortlich sind. Sobald Sie von so einem Betreiber telefonisch kontaktiert werden und Gebühren zahlen sollen, können Sie sicher sein, es mit einem dieser kriminellen Akteure zu tun zu haben.

Wie sicher sind die Daten, wenn ich mich in die Robinsonlisten eintrage?

Die seriösen Robinsonlisten unterliegen einem strengen Datenschutz. Auf keinen Fall werden personenbezogene Klardaten an Werbetreibende weitergereicht. Werbetreibende haben auf keinen Fall einen direkten Zugriff auf die Originaldaten der eingetragenen Personen.

Die Daten der seriösen Robinsonlisten gelten als sicher. Die Webseite des I.D.I. arbeitet mit verschlüsselter Datenübertragung.

Kann die Robinsonliste nicht doch von Werbetreibenden missbraucht werden?

Immer wieder kommen Gerüchte auf, dass es dem Betreiber der Robinsonliste nicht möglich sei, zu garantieren, dass nicht doch irgendein Werbetreibender die Daten aus der Robinsonliste für Werbung verwenden könnte - also für genau das, wovor die Liste eigentlich schützen sollte.

Diese Gerüchte sind jedoch falsch.

Die eingetragenen Daten auf der Robinsonliste werden den abfragenden Werbeunternehmen lediglich zum Abgleich bereitgestellt. Und zwar nicht in originaler Form, sondern in hash-codierter Form. Dies gilt zumindest für die Robinsonliste des I.D.I.

Ob der DDV seine Liste ebenfalls durch Hash-Codierung schützt, darüber ist auf deren Webseite keine Information verfügbar. Es darf jedoch zumindest vermutet werden, dass hier ähnlich strenge Vorkehrungen greifen.

Was ist ein Hash-Code? - Lesen Sie dazu den Artikel bei wikipedia. Man kann sich einen Hash-Code in etwa als eine Art "Quersumme" durch einen Datensatz vorstellen. Der Hash-Code berechnet also anhand der gegebenen Daten eine Art "anonyme Summenzahl". Aus Ihrem Datensatz wird eine anonyme Nummer gemacht. Diese Summenzahl kann jetzt dazu verwendet werden, um sehr schnell und effizient die Identität zweier Datensätze zu überprüfen. Man berechnet dazu von einem vorhandenen Datensatz die "Quersumme" und vergleicht diese anonyme Zahl dann mit einem gegebenen fremden Hash-Wert. Dann kann man feststellen, ob beide Werte identisch sind. Jeder Hash-Wert ist immer einmalig für einen bestimmten Datensatz. Es ist aber technisch nicht möglich, von so einem gegebenen Hash-Wert die originalen Daten wieder zurück zu berechnen. Das ist wichtig, zu wissen.

Dieser Hash-Wert kann also von Werbetreibenden immer nur zum Abgleich ihrer bereits vorhandenen Listen verwendet werden. Wenn also ein Werbetreibender Ihre Daten auf seiner Liste hat und jetzt feststellen möchte, ob Sie in der Robinsonliste stehen, dann bildet er aus Ihrem Datensatz den Hash-Wert und gleicht ihn mit den Zahlencodes in der Robinsonliste ab. Damit kann er feststellen, ob Ihre Daten bereits in der Robinsonliste stehen. Er wird dann Ihre Daten aus seiner Liste löschen bzw. einen Sperrvermerk aufnehmen. Er kann jedoch in keinem Fall aus der Robinsonliste Ihre Daten auslesen, wenn er die Daten vorher noch nicht hatte. Zur Auffüllung von Spamlisten kann also die Robinsonliste in keinem Fall beitragen, sondern sie dient lediglich zum "Waschen" bereits vorhandener Listen.

Ist der Eintrag in den Robinsonlisten ein verbindlicher Schutz vor Werbebelästigung?

Nein, leider nicht. Der Eintrag ist freiwillig, aber auch die Beachtung oder Nichtbeachtung der Robinsonlisten durch Werbetreibende ist freiwillig und unterliegt keinen gesetzlichen Bestimmungen. Kein Werbetreibender kann dazu gezwungen werden, Einträge auf den Robinsonlisten zu beachten. Die Betreiber der Robinsonlisten versuchen trotzdem mit gewissem Erfolg, die Werbetreibenden in Deutschland zur freiwilligen Beachtung der Liste zu bewegen. Eine Garantie kann es jedoch naturgemäß nicht geben. Die Robinsonlisten haben lediglich den Charakter einer Empfehlung.

Was bringt der Eintrag in den Robinsonlisten?

Zunächst einmal gibt es nichts, was wirklich gegen den Eintrag in die seriösen Sperrlisten spricht. Wie bereits oben dargelegt: ein Missbrauch durch unseriöse Werbetreibende ist nicht zu befürchten. Schaden anrichten kann daher der Eintrag auf keinen Fall.

Es stellt sich allerdings die Frage nach dem Nutzen. Dieser Nutzen ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Die Erfahrungen der Mitglieder unseres Forums mit den Robinsonlisten sind geteilt. Während eine spürbare Schutzwirkung vor belästigender adressierter Werbepost wohl durchaus besteht, wird die Schutzwirkung bezüglich e-Mail-Spam, Fax-Spam und Telefonterror als entweder sehr gering oder nicht vorhanden bezeichnet.

Briefwerbung

Die Gründe dafür sind klar auszumachen. Adressierte Briefwerbung ist rechtlich solange zulässig, bis der Adressat dem Erhalt der Werbung beim Versender widerspricht. Bei der Briefwerbung handelt es sich also grundsätzlich zunächst einmal um zulässige Werbung. Hier macht auch die Beachtung einer Sperrliste für die Werbetreibenden sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich Sinn. Der Verbraucher kann mit einem einzigen Eintrag in die Liste den Sperrvermerk bei einer großen Zahl an Versendern von Briefwerbung bewirken, ohne immer wieder den verschiedenen Versendern separat widersprechen zu müssen. Die Werbetreibenden wiederum profitieren davon, weil sie durch die Beachtung der Liste im erheblichen Umfang Papier und Porto sparen können. Denn sie müssen damit rechnen, dass eine Person, die sich in die Robinsonliste einträgt, besonders kritisch gegenüber adressierter Briefwerbung eingestellt ist, und dass bei diesem Personenkreis die Werbung eh nur eine extrem geringe Erfolgsqote hätte.

Bei nichtadressierter Werbepost (Werbebriefe "...an alle Haushalte...", Info-Flyer etc.) ist naturgemäß ein Schutz durch die Robinsonliste nicht möglich. Hier empfiehlt sich ein Aufkleber "Keine Werbung" auf dem Briefkasten.

Wer sich in die Robinsonliste einträgt, darf also mit einem spürbaren Rückgang an adressierter Werbepost rechnen.

Eher schlecht sieht die Situation dagegen bei elektronischer Werbung (Fax, e-Mail) und bei Telefonwerbung aus.

Mail-Spam

Jeder Experte weiß, dass der größte Anteil des e-Mail-Spams aus dem Ausland kommt. Federführend sind hier kriminelle Banden, die unter Protektion der russischen Mafia arbeiten. Die Vermarktung gefälschter Viagra-Präparate, nachgemachter Luxusschrottuhren aus chinesischer Billigproduktion, raubkopierter Software u.v.m. liegt derzeit in der Hand der Russenmafia. Jedermann kann sich wohl ausmalen, ob diese Herrschaften etwa dazu geneigt sind, irgendwelche Robinsonlisten zu beachten.

Der größte Teil des Spams wird mit getarnter Versendung abgesetzt, die versendenden Mailadressen sind regelmäßig gefälscht. Das gilt auch für viele Versender deutschsprachiger Spams. Die typischen e-Mail-Spammer sind kriminell und skrupellos, sie arbeiten ohnehin in einer derart verbotenen Zone, dass ihnen die Robinsonliste absolut "schnurzegal" sein dürfte. Das gilt aber auch für die merkbefreiten deutschen Spammer, die über ihren eigenen Webserver die Mails absetzen. Diese riskieren ohnehin Abmahnungen und Unterlassungsklagen, geben sich also in ihrem Verhalten ohnehin völlig schmerzfrei. Es ist nicht zu erwarten, dass solche Spammer irgendwelche Werbesperrlisten beachten. Das Versenden von e-Mail-Werbung ohne vorherige Einwilligung des Adressaten ist sowieso illegal, gleichgültig, ob man in der Robinsonliste eingetragen ist oder nicht. Werbetreibende, die entgegen der Verbote aus UWG und BGB belästigende Werbemails versenden, werden sich auch an keine Robinsonliste halten.

Seriöse Versender von Newslettern achten darauf, dass ein Mailversand nur nach sogenanntem Double-Opt-In-Verfahren, also erst nach Rückbestätigung der Anmeldung, erfolgt. Sie warten also auf die wirksame Einwilligung. Daher benötigen seriöse Mailversender auch keinen Abgleich mit der Robinsonliste.

Ein spürbarer Schutz vor e-Mail-Spam durch die Robinsonliste ist kaum bzw. gar nicht zu erwarten.

Fax-Spam

Hier sieht die Situation ähnlich aus, wie beim e-Mail-Spam. Es gibt bezüglich Fax-Spam eigentlich nur relativ wenig Akteure. Hierzu zählen insbesondere die sogenannte "Adressbuchmafia", die sich gegen Gewerbetreibende richtet, ferner ein Möllner Vermarkter von Latexhandschuhen und Ramschartikeln, des weiteren ein Frankfurter Vermarkter von Kunstpalmen. Und dann wäre da noch die Türkisch-Kölner Gebrauchtwagenmafia. Das war es dann aber auch schon im wesentlichen.

Diese Hauptakteure gelten als vollkommen merk- und schmerzbefreit, sie versenden teilweise trotz bereits verlorener Unterlassungsklagen weitere Spamfaxe an dieselben Adressaten, sie lassen sich durch nichts, aber auch gar nichts von der Massenversendung abhalten. Sie gründen Tarnfirmen in Osteuropa und den Niederlanden und geben auf den Werbefaxen oft erst gar keine ladungsfähige Anschriften bekannt. Auch hier wird in einer derart schwarzen Zone gearbeitet, dass angesichts der Gesamtumstände eine Beachtung ausgerechnet der Robinsonliste nicht zu erwarten ist. Es gibt einige weitere kleinere Akteure im Faxspam, die aber von der Charakterisierung her den vier Hauptakteuren meist ähneln. Eine wirkliche Schutzwirkung vor Fax-Spam ist also durch die Robinsonliste ebenfalls eher nicht zu erwarten.

Telefon-Spam

Möglicherweise war im Bereich der Telefonwerbung bis vor einigen Jahren ein gewisser Schutz durch die Robinsonliste noch gegeben. Jedoch sind die Methoden, mit denen im Telefon-Direktmarketing gearbeitet wird, deutlich härter und ruppiger geworden. Diese Methoden sollte man kennen, um ein Urteil über die Wirksamkeit der Robinsonliste zu fällen. Daher wird darauf hier noch einmal etwas ausführlicher eingegangen.

Bereits im Bereich der Telefonwerbung für Lotto-Spielgemeinschaften, soweit diese bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags (Januar 2008) überhaupt noch erlaubt war, wurde beobachtet, dass die Callcenter, die für die Großvermittler der SKL/NKL telefoniert haben, zunehmend sich nicht mehr um Sperreinträge geschert haben. Man wurde angerufen, egal, ob man bei der Robinsonliste eingetragen war oder nicht.

Trotz Verbot der Telefonwerbung für Glücksspiel wird teilweise immer noch hierfür Telefonwerbung betrieben. Aber mit dem Verbot der Telefonwerbung für Lotto hat sich eine deutliche Verschiebung der Werbeszene hin zu einem regelrecht skrupellosen und kriminellen Verhalten ergeben. Man vermarktet seit ca. Sommer 2008 fast nur noch die sogenannten "Gewinneintragungsdienste" des Wiener Gangsterkartells. Es handelt sich hierbei um einen absolut kriminellen, bandenmäßig durchorganisierten Ring, der mit arglistig täuschenden Werbeanrufen arbeitet, z.B. mit der sogenannten "Kündigungsmasche". Die Leitfäden, die die CallcenteragentINNen ausgehändigt bekommen, sind regelmäßig nichts anderes als schriftlich dokumentierte Arbeitsanweisungen zum gewerbsmäßigen Betrug. Eine irgendwie geartete Gegenleistung gibt es nicht, diese sogenannten "Gewinneintragungen" finden in der Realität so gut wie nie statt. Die Callcenter rufen meist gleich mehrfach am Tag an, sie verwenden oft besonders belästigende automatische Anrufmaschinen, trotz Verbots durch die Bundesnetzagentur. Die Adressdaten werden unter den verschiedenen Callcentern weitergereicht. Wer einmal in den Fängen dieser Mafia ist, wird terrorisiert bis zum Gehtnichtmehr. Es gibt seit einiger Zeit gezielte Ermittlungen mehrerer Staatsanwaltschaften bundesweit, es wurden Callcenter durchsucht und geschlossen, es wurden Geschäftsführer in Haft genommen. Die betrügerischen Maschen des Wiener Karussells richten sich bevorzugt gegen ältere Menschen, die ihre Girokonten nicht mehr im Überblick haben und häufig monatelang die illegal ohne erteilte Ermächtigung erfolgten Lastschrift-Abbuchungen nicht bemerken. Nicht wenigen Senioren entstehen hierbei fünfstellige Schadenssummen. Die gesamten "Umsätze" des Wiener Karussells in den letzten zwei Jahren dürften sich im Milliardenbereich bewegen.

Die Wortmeldungen im Telefonspam-Unterforum bei Antispam betreffen zum allergrößten Teil Belästigungen durch eben dieses Gangsterkartell. Geschätzt gehen derzeit weit über 80 Prozent des telefonischen Werbeterrors auf das Konto der "Affiliates" dieser Wiener Gewinnspielmafia. Auch, wenn in den letzten Monaten angesichts des zunehmenden Ermittlungsdrucks ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist.

Diese Hintergründe sollte man im Auge haben, wenn man die Wirksamkeit der Robinsonliste gegen Telefonterror einschätzen möchte. Denn wenn man weiß, welchen durch und durch kriminellen Hintergrund dieser Telefonterror hat, dann kann man leicht ermessen, dass sich die hier beteiligten Akteure um Einträge in die Robinsonliste aber so etwas von überhaupt gar nicht kümmern werden. Die Erfahrungen der Forenteilnehmer bestätigen das. Es wird immer wieder übereinstimmend berichtet, dass ein Eintrag in die Robinsonliste nicht vor diesen Gewinnspielanrufen schützt.

Ebenfalls schützt der Eintrag in die Robinsonliste nicht vor den 0900-Gewinnbetrugsanrufen, die z.B. unter den Falschnamen "Friedrich von Haber" oder "Carmen Götz" bereits Millionen deutscher Verbraucher belästigt haben. Die Frankfurter Akteure rufen gezielt ganze Nummernblöcke mit automatischen Anrufmaschinen durch. Um irgendwelche Sperrlisten scheren sich diese Kriminellen in keiner Weise.

Auch im Bereich der Werbung für Zeitschriften werden oft äußerst dubiose Methoden angewendet. Häufig wird z.B: ein "Gewinn" versprochen, man sei in der "Endauswahl von 100 VIP-Personen" und müsse jetzt nur noch die Zeitschrift bestellen. Es handle sich um ein "kostenloses Test-Abo", was nur einen Monat laufe. Die Tatsache, dass sich das Testabo automatisch in ein kostenpflichtiges Abo verlängert, wird oft verschwiegen. Der Druck, unter dem die Telefonwerber gerade in der Vermarktung von Zeitschriftenabos stehen, scheint erheblich zu sein. Auch hier wird folgerichtig beobachtet, dass die Robinsonliste keine Beachtung findet.

Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung ist darüber hinaus ohnehin illegal. Ein Marketingunternehmen, das ohne Einwilligung anruft und dabei auch noch höchst dubiose, oft regelrecht betrügerische Methoden anwendet, wird nicht ausgerechnet eine Robinsonliste beachten. Diese Unternehmen rufen unter falschen, mit VoIP gespooften Rufnummernkennungen an, sie geben die Identität des Callcenters nicht preis und sind allenfalls über eine Fangschaltung greifbar, sofern sie nicht aus der Türkei oder vom Balkan anrufen, denn dahin geht zunehmend der Trend. Diese Unternehmen scheren sich durch die Bank nicht um die Robinsonliste.

Es bleibt ein gewisser Rest an Telefonmarketing-Unternehmen, die vielleicht noch die Robinsonliste beachten. Aber angesichts der Vielzahl regelrecht krimineller Akteure auf dem Sektor des Telefonmarketings ist die Zahl der halbseriösen Unternehmen, die zwar auch unerlaubt anrufen, aber vorher immerhin ihre Listen mit der Robinsonliste abgleichen, verschwindend gering.

Seriöse Marketingdienstleister holen vorher die Einwilligung zur Telefonwerbung z.B. von Bestandskunden ein und benötigen daher keinen Abgleich mit der Robinsonliste.

Eine spürbare Schutzwirkung gegen Telefonwerbung ist daher durch den Eintrag in die Robinsonliste des I.D.I. kaum bzw. gar nicht zu erwarten.

Fazit

Bedenken bezüglich des Datenschutzes braucht man bei einem Eintrag in die Robinsonlisten nicht zu haben. Ein Eintrag kann in jedem Fall keinen Schaden anrichten.

Bezüglich des Schutzes vor elektronischer Werbung und Telefonwerbung gibt es einen bitteren Beigeschmack, denn man soll sich mit dem Eintrag in einer Sperrliste gegen eine Werbepraktik "schützen", die eigentlich ohnehin schon illegal ist, solange kein Werbeeinverständnis vorliegt.

Der Eintrag in die Robinsonlisten scheint dagegen als Schutz vor adressierter Briefwerbung durchaus Sinn zu machen. Zum Schutz vor elektronischer Werbung oder Telefonwerbung, wie er vom I.D.I. angeboten wird, ist die Robinsonliste, das zeigen die praktischen Erfahrungen, jedoch kaum geeignet.

14:05, 29. Okt. 2010 (UTC)




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