Hier finden Sie Musterschreiben, um effektiv gegen Spam per SMS vorgehen zu können. |
WICHTIG: Wenden Sie die Mustertexte nur an, wenn Sie Spam-SMS ohne Aufforderung erhalten haben.
Auf die von Ihnen vorzunehmenden Ergänzungen bei den einzelnen Arten der ersten Kontaktaufnahme wird im Text hingewiesen. Grundsätzlich unterscheiden wir 2 Arten von SMS-Spam:
Dieser Leitfaden umfasst folgende Punkte, die am besten nacheinander abgearbeitet werden:
Inhaltsverzeichnis |
Bevor Sie überhaupt aktiv werden können, müssen Sie in Erfahrung bringen, wer überhaupt der Betreiber der Kurzwahlnummer ist. Hierzu bietet T-Mobile eine relativ gute Suchmaschine an: http://www.t-mobile.de/premiumsms/1,12404,17874-_,00.html
Haben Sie nun den Betreiber ermittelt, beachten Sie bitte, dass dieser nur die SMS an Sie weiterleitet, für deren Inhalt aber nicht verantwortlich ist.
Musterschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren, Mit freundlichen Grüßen [NAME] |
Hier müssen Sie erst herausfinden, bei welchem Netzbetreiber die Rufnummer geschaltet ist. Hierführ rufen Sie einfach Ihren Netzbetreiber an. Diese Anfrage ist für Sie kostenfrei. Rufen Sie bitte mit Ihrem Mobiltelefon die folgende Nummer an:
T-Mobile (D1): Kurzwahl 4387 - Kostenlose sprachbasierte Abfrage
Vodafone (D2): Kurzwahl 12313 - Kostenlose sprachbasierte Abfrage
E-Plus (Base): Kurzwahl 10667 - Kostenlose sprachbasierte Abfrage
o2: Kurzwahl 4636 - Kostenlose SMS mit dem Inhalt "NETZ Rufnummer" (ohne Anführungsstriche)
Nun wissen Sie, woher die Rufnummer kommt. Jahrelang haben die großen Konzerne sich geweigert, Rufnummerninhaber zu nennen. Eine Auskunft gemäß §§ 13 und 13a UKlaG scheiterte immer daran, das Sie selbst als Privatperson laut Auffassung der Konzerne nicht auskunftsberechtig seien. Das Gesetz finden Sie hier: http://www.juraforum.de/gesetze/UKlaG/13/13_UKlaG_auskunftsanspruch_der_anspruchsberechtigten_stellen.html
Allerdings hat T-Mobile jüngst einen Prozess am Bundesgerichtshof verloren, Auskünfte werden nun auch Privatpersonen erteilt.
Musterschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich Sie auf, nach dem geltenden Deutschen Gesetz §13 UKlaG und §13a UKlaG, mir die Herkunft und den Verfasser des SMS-SPAM, vom [DATUM], [ZUSTELLUNGSZEIT] an die [MOBILFUNKNUMMER] zu benennen und die gespeicherten Daten offen zu legen. SMS-ABSENDER: +49 [NUMMER OHNE DIE ERSTE "0"] [TEXT DER SMS] Hiermit setzen ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen, bis zum [DATUM VON HEUTE + 14 TAGE], mir die Unterlagen, per Post, zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen [NAME] |
Generell kann es nicht schaden, auch freundlich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes hinzuweisen (Aktenzeichen: Az. I ZR 191/04)
Informationen dazu bei Heise: http://www.heise.de/mobil/BGH-bejaht-Auskunftsanspruch-bei-SMS-Spam--/newsticker/meldung/98951
Informationen von Dino-Online: http://www.dino-online.org/2007/11/13/bgh-urteil-gegen-sms-spam-auf-dem-handy/
Pressemitteilung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=40451&anz=107&pos=1&Blank=1
Nachdem Sie Auskunft von Ihrem Mobilfunkbetreiber bzw. vom Betreiber der Kurzwahlnummer erhalten haben, beschweren Sie sich auch bei der Bundesnetzagentur. Die Formblätter, die sie dazu nutzen können, finden Sie auf dieser Internetseite. Sie benötigen für beide Arten des SMS-Spams das Formblatt, das bei "Handy" unter Nummer 2 zu finden ist. Bitte beachten Sie auch die zum Formblatt gehörenden Hinweise.
Nun kommen wir zum Hauptschwerpunkt, dem Spammer selbst. Falls Sie einen Anwalt kennen, sollten Sie diesen mit der Bekämpung ihren SMS-Spams beauftragen, da ein Brief eines Anwaltes einfach bessere Chancen hat. Seien Sie sich bitte bewusst, daß Sie die folgenden Androhungen auch nur dann wirklich in ihren Brief übernehmen sollten, wenn Sie willens sind, die Forderungen auch gerichtlich durchzusetzen. Die folgenden Gesetze gelten auch nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Musterschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Auskunft von [HERKUNFT DER AUSKUNFT] sind Sie der Nutzer der Kurzwahlummer [5-STELLIGE NUMMER] ODER sind Sie der Nutzer der [MOBILFUNKNUMMER] Über diese Nummer habe ich am [DATUM] um [UHRZEIT] folgende SMS erhalten: [TEXT EINGEBEN]. Ich fordere Sie auf, bis zum [HEUTIGES DATUM + 14 TAGE] in dem von § 34 Abs. 1 BDSG geregelten Umfang Auskunft darüber zu geben, 1.) welche Daten Sie zu meiner Person, die Sie anhand folgenden Datensatzes [IHR NAME] identifizieren können, gespeichert und woher Sie die Daten bezogen haben. 2.) Der Auskunftsanspruch erstreckt sich außerdem über den Zweck der Speicherung und an wen Sie diese Daten weiterverkaufen oder vermieten. Bitte listen Sie hierzu alle Firmen auf, die meinen Datensatz/ meine Datensätze gekauft/gemietet haben. Zudem fordere ich von Ihnen die Sperrung der genannten Daten aus Ihrem Datenbestand und die Sperrung bei demjenigen, dem Sie meine Daten bereits weitervermittelt haben. Diese Sperrung haben Sie mir schriftlich zu bestätigen. Eine Meldung an die Wettbewerbszentrale, welche Sie ggf. kostenpflichtig abmahnen wird, behalte ich mir vor. Zudem verletzt das Zusenden unerwünschter Werbung mein allgemeines Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG (AG Brakel, Urt. v. 11.02.1998, 7 C 747/97; LG München, Urt. v. 11.05.2000, 7 O 5412/00) sowie die negative Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG des Empfängers. 3.) Ich habe deshalb Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nach §§ 1004, 823 I BGB analog, die ich gegen Sie durchsetzen kann. Sollte ich die Auskunft nach Ablauf der o.g. Frist nicht in Händen halten, müssen Sie mit einer gerichtlichen Durchsetzung meines Auskunftsanspruchs rechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass ich einen Anspruch auf eine verlässliche Auskunft habe und sich bei Bestehen des bloßen Verdachtes einer sorgfaltswidrigen datenschutzrechtlichen Auskunft ein Anspruch auf Abgabe einer Versicherung an Eides Statt ergeben kann. Ebenso besteht für mich das Recht, von Ihnen die Unterschrift einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern, die eine Vertragsstrafe von mindestens 5.100,00 € beinhalten kann, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen (BGHZ 113, 282 ff; LG Bonn, Urt. v. 22.11.2000, 11 O 112/00). Mit freundlichen Grüßen [NAME] |