Dieser Leitfaden soll helfen SMS-Spam zu erkennen, und wie Sie sich dagegen zur Wehr zu setzen können. |
Sicher fragen Sie sich, wie der Versender an ihre Telefon-, oder Handynummer kam. Dazu müssen Sie wissen, dass SMS-Spam nicht von Menschen versendet werden, die jede Nummer einzeln eintippen, sondern von Computern, die speziell für diese Funktion eingerichtet wurden. Diese speziellen Programme senden z.B. je nach Einstellung an jede Nummer aus einem sogenannten Ziffernblock eine SMS.
Ein Beispiel: Es wird der Block der letzten 3 Ziffern verwendet, die Ausgangsnummer, welche eingegeben wird ist die 017X/234. Somit wird an jede der 9999 möglichen Kombinationen "auf gut Glück" eine SMS versandt. In diesem Beispiel also 9999 beginnend mit 017X/2340000 und endet mit 017X/2349999.
Gegen diese Art der "Werbung" kann man sich wie folgt wehren:
Diese SMS haben normalerweise den Inhalt, dass ein Bild/Foto hinterlegt wurde und das man zum Abrufen des Bildes einfach "JA" oder ein anderes Kennwort senden soll. Diese SMS kann im Extremfall 4,99€ kosten, normalerweise sind es aber 1,99€. Den Rufnummerninhaber können Sie über unsere Premium-SMS-Suche ermitteln. Sie finden dann meistens auch eine Mailadresse. Sie sollten sich dann mit diesem PDF-Formular bei der Bundesnetzagentur beschweren, die im Fall einer Massenaussendung die Rufnummer sperren und ein Rechnungslegungsverbot erwirken wird. Sie können ferner eine Mail an die Firma schreiben, ihre Rufnummer mitschicken und sofortigen Abbruch der SMS-Sendungen an sie verlangen. Die Wortwahl kann ruhig drastisch ausfallen. Gegebenenfalls können Sie bei schweren Fällen auch rechtliche Schritte androhen. Bei einer Mail an die Firma besteht jedoch die Gefahr, dass diese die Handynummer firmenintern sperrt, jedoch an andere Firmen weiterverkauft.
Solche SMS sehen aus, als ob a) sie an die falsche Nummer gesendet wurden: "Wie fandest du das Hockey-Spiel gestern?" b) jemand von früher Ihre Nummer erhalten hat : "Hi, ich bin Chris. Wir haben schon mal geflirtet."
Egal welcher Art, die Absendernummer ist erst einmal am wichtigsten. Die deutschen Handyprovider haben folgende Vorwahlen, eventuell mit +49 / 0049 beginnend, die darauf folgende 0 fehlt dann aber:
Man kann schon seit ein paar Jahren seine Rufnummer mit zu einem neuen Anbieter nehmen (Rufnummernportabilität), somit ist nicht mehr an der Vorwahl zu erkennen, in welches Netz man telefoniert. Da es in den meisten Tarife unterschiedliche Preise für netzinterne und netzexterne Telefonate gibt, sind die Netzbetreiber verpflichtet, ihren Kunden eine Möglichkeit zu schaffen, um sich zu informieren, welche Rufnummer in welchem Netz geschaltet ist.
Nun wissen Sie, woher die Rufnummer kommt. Leider stellen die Konzerne sich gern quer und verweigern eine Auskunft über den Rufnummerninhaber, da derlei Informationen angeblich gemäß § 13 UKlaG nur an "anspruchsberechtigten Stellen" herausgegeben werden dürften.
Das sah das LG Bonn im Urteil von 19.07.2004 etwas anders, der Bundesgerichtshof bestätigte das in einem ähnlichen Fall. Man kann sich somit auf sein Auskunftsrecht nach §13 / §13a Unterlassungsklagegesetz berufen.
Ein Musterschreiben eines Auskunftsersuchens an Telefonprovider zur Störerermittlung sieht z.B. so aus:
[BETREFF] AUSKUNFTERSUCHEN NACH §§13 UND 13A UKLAG
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich Sie unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage gemäß §§13 UKlaG und 13a UKlaG auf, mir die postalische, ladungsfähige Anschrift des Verfassers nachfolgender SMS: [DATUM], zu benennen und die gespeicherten Daten offen zu legen. Die Rufnummer des Absenders dieser SMS lautet +49 [ MOBILTELEFONNUMMER] Die Nachricht lautete wie folgt: Zum Nachkommen dieses Auskunftsanspruches gebe ich Ihnen eine Frist bis zum [HEUTIGES DATUM + 14 TAGE], um mir die angeforderten Daten über Briefpost zukommen zu lassen. [VOR+NACHNAME] Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen, bis zum [DATUM], mir die Unterlagen per Post zuzusenden. Ich verweise an dieser Stelle auf das Urteil des Bundesgerichtshof - Urt. v. 19. Juli 2007 – I ZR 191/04 – SMS-Werbung, welches entgegen der landläufigen Meinung, Auskunftsanspruch nach §13 UKlaG und §13a UKlaG dürfe nur an "anspruchsberechtigte Stellen" herausgegeben werden, widerspricht: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=40451&anz=107&pos=1&Blank=1 Mit freundlichen Grüßen [VOR+NACHNAME] |
Manche Telefonprovider nehmen es leider ganz genau und verlangen eine Versicherung, dass man die Angaben auf anderem Wege nicht beschaffen kann. Ggf. sollte man daher den letzten Absatz des Musterschreibens noch um das hier ergänzen:
Die Auskunft zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wird nach den allgemeinen Vorschriften benötigt. Die Angaben können auf anderem Wege nicht beschafft werden (§§ 13, 13 a UKlaG). |
Man sollte das Musterschreiben in jedem Fall per Brief an den Telefonprovider schicken, denn die Auskunftsforderung enthält Erklärungen, die eine Unterschrift erfordern.
kundenservice@t-mobile.de
kontakt@vodafone.com
kundenservice@eplus.de
kundenservice@o2online.de
Sie könnten die Nummer anrufen, wodurch (unter Umständen erhebliche) Kosten entstehen können. Bitte prüfen Sie vorher, ob es sich um teure Sonderrufnummern (0900, 0180) handelt und überlegen, was Ihnen der Anruf wert ist. Ganz unriskant ist so etwas nie. Hier eine aktuelle Liste der Kosten bei Anruf einer Sonderrufnummer/Festnetz und Sonderrufnummer Mobilfunk.
Selbst dann, wenn eine normale Festnetznummer oder Handynummer angegeben ist, sollten Sie immer daran denken, dass sie evtl. jemand damit in eine sogenannte SMS-Abo-Falle locken will.
Bei Festnetznummern könnte eine Rückwärtssuche weiterhelfen. Sollte es sich um Sonderrufnummern handelt, hilft meist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (rufnummernspam[ät]bnetza.de).
Daneben gibt es noch 0137-Lockrufe. Dies hat zwar nichts mit SMS-Spam gemein, hat aber einfach zu viel damit zu tun, dass ich es nicht unerwähnt lassen will. Dieser Lockruf geht folgendermaßen vonstatten: Ihr Handy klingelt einmal, scheinbar ein Anruf von jemanden, der zurückgerufen werden will. 0137-Nummern kosten aber bis zu 2,78€/Anruf, es sind keine Handynummern! Diese sollten sie auch der Bundesnetzagentur melden.
0900-Nummern können Sie auch online abfragen. Trotzdem sollten Sie diese Rufnummer auch der Bundesnetzagentur melden. Diese kann die Rufnummer sperren und ein Inkassierungsverbot erteilen. Es kann also nicht schaden, um beides zu bitten.
Von der Bundesnetzagentur gibt es seit kurzem auch verschiedene Vordrucke (PDF-Format), mit denen man SMS- und Telefonspam einfach melden kann.
In den meisten Fällen verfolgen SMS-Chats den Zweck, den Anwender in eine Kostenfalle zu locken. Es wird von professionellen Animateuren eine Kontaktaufnahme durchgeführt und ein Flirt vorgetäuscht. Ganz offensichtlich richten sich viele derartige Chats an Jugendliche als Zielgruppe.
Dabei wird oft verschleiert, dass die Premium-SMS-Antwort mit hohen Kosten verbunden ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Kostenhinweis findet sich oft nur nach Herunterscrollen, da etliche Blanko-Leerzeichen zwischen Haupttext und dem Hinweis am Schluss der SMS eingefügt werden. Oder es erfolgt gar kein solcher Hinweis, bzw. nur bei der ersten Antwort, was ebenfalls rechtswidrig ist.
Es wird im weiteren Verlauf mit allen erdenklichen Tricks versucht, das Opfer "bei der Stange zu halten". Naturgemäß wird nur zum Schein die Möglichkeit eines persönlichen Treffens in Aussicht gestellt. Vor dieses Treffen kommen jedoch immer wieder plötzliche, anscheinend zufällige Hindernisse auf: Flirtpartner plötzlich erkrankt, musste auf dringenden Familienbesuch, Hund/Katze krank, Stress im Job etc. Auf diese Weise wird stets die Legende aufrechterhalten, und bis das Opfer merkt, dass es geleimt wurde, vergehen z.T. Wochen, wenn nicht Monate. Die vertelefonierten Schadenssummen bewegen sich dann mindestens im hohen dreistelligen Bereich.
Mit welchen Bandagen in diesem Metier gearbeitet wird, erfährt man z.B. aus einem Indsiderbericht, der bei der Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert ist. Es wird mit psychologischen Methoden des "Social Engineering" gearbeitet. Diesen gerissenen Methoden sind besonders Jugendliche oft nicht gewachsen. Aber auch Erwachsene lassen sich nicht selten von diesen Tricks unterkriegen.
--Truelife 19:07, 4. Nov. 2006 (CET)
--Goofy 15:00, 28. Oct. 2007 (CET)