Wiki/Spam

Werkzeuge

LANGUAGES

Spam

Suchbegriffe: Spam eMail Definition Herkunft

Dieser Artikel befasst sich mit der Erklärung des Begriffs "Spam".

Inhaltsverzeichnis

Definition von e-Mail-Spam

Als Spam bezeichnet man nach Definition der EU-Kommission "unverlangt zugestellte E-Mail", neudeutsch auch "unsolicited commercial email", kurz "UCE", "unsolicited bulk email", kurz "UBE". Spam ist die Mail, um die man nicht gebeten hat.

Herkunft des Begriffs "Spam"

Der Ursprung des Names "Spam" kommt tatsächlich vom Dosenfleisch SPAM ("Spiced Porc and Ham"), Warenzeichen der Hormel Foods Corporation: In einem Monthy Python Sketch von 1970 besang ein Wikingerchor das Essen, welches ausnahmslos aus Dosenfleisch bestand, mit einem immer ekstatischer werdendem "Spam, Spam, Spam, lovely Spam, wonderful Spam ...", was jegliche normale Konversation zunichte machte - genau wie der E-Mail-Müll die Kommunikation immer schwerer macht. Da offenbar viele Informatiker Monthy-Python-Fans waren (sind?), ist so der Ausdruck "in Spam ertrinken" entstanden...

Erhält man, obwohl man sich nirgendwo angemeldet hat, von einer Firma, Organisation oder sonstigen Gesellschaften Newsletter oder Mails, in denen zB Produkte beworben werden, dann ist dies Spam. Aber nicht nur Produkt- und Dienstleistungswerbung, sondern auch fast jede andere unverlangt zugesendete E-Mail mit unpersönlichen und/oder rechtswidrigen Inhalten kann als Spam gewertet werden. Ein wichtiges Kriterium in der Erkennung von Spam ist, dass der Absender einen (persönlichen/finanziellen) Vorteil erwarten kann.

Andere Arten von Spam

Weitere Informationen zu anderen Arten von Spam (Telefonspam etc.) erhalten Sie in unserem Übersichts-Portal.

Rechtslage

Zur Rechtslage in Deutschland ist zu sagen, dass seit März 2007 anhand des neuen Telemediengesetzes (§ 6 Abs. 2 TMG) Spam als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 50000 Euro geahndet werden kann, wenn die Absendeangabe gefälscht oder verschleiert wird, oder/und wenn der kommerzielle Zweck der Mail nicht sofort schon in der Betreffzeile erkennbar wird.

Am 11.03.2004 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Spam gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstoße (BGH I ZR 81/01). Am 01.07.2004 trat dann auch das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in kraft, aus dem sich aus § 7 UWG eine Wettbewerbswidrigkeit von Spam ergibt. Diese Tatsache kann von klagebefugten Verbänden (Verbraucherschutz, Wettbewerbszentrale u.a.) zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen genutzt werden.

Darüber hinaus hat man als Privatperson gegen einen deutschen Spammer nach dem BGB einen Unterlassungsanspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB.

Es stellt sich natürlich die praktische Frage nach der Durchsetzbarkeit dieser Rechte. Denn über 90 Prozent des derzeit versendeten Spams kommt aus dem Ausland, wo eine Rechtsverfolgung selbst in den wenigen Fällen, in denen der Urheber ermittelbar ist, zumindest für Privatpersonen nicht durchführbar ist.

In den USA ist Spam ebenfalls illegal, wenn er bestimmte Kriterien nicht erfüllt. Beispielsweise gilt eine sogenannte "opt-out"-Regel. Der Werbetreibende darf einmalig eine Werbe-Mail an einen beliebigen Addressaten senden, muß aber einen "Austrage-Link" anbieten, auf dem sich der Addressat vom weiteren Mailempfang abmelden kann. Das dem zugrundeliegende Gesetz, der sogenannte "Can-Spam-Act", wurde vielfach kritisiert. Bereits vor dem Inkrafttreten wurde schon prophezeit, dass sich die Profi-Spammer nicht an diese Bestimmung halten werden. Was sich dann in der Praxis auch bestätigt hat. Der Can-Spam-Act hat zu einem weiteren Anstieg der Spammerei mit beigetragen.

Immerhin ist aber das Versenden von Mails über Botnetze in den USA strafbar, während man sich in Deutschland mit derartig harten Rechtsauslegungen aus unerfindlichen Gründen schwer tut.

Schutz

Beachten Sie unbedingt die wichtigsten Grundregeln zur Vorbeuge gegen Spam!



Benutzeroptionen:
 Anmelden 

 Spezialseiten 
Diese Seite wurde zuletzt am 31. August 2009 um 18:09 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 49.793-mal abgerufen.
   © 1999 - 2024 Antispam e. V.
Kontakt | Impressum | Datenschutz

Partnerlink: REDDOXX Anti-Spam