Eine Unterlassungserklärung ist ein rechtliches Mittel zur Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs. Im Falle unlauterer Werbung wird hierbei dem Störer eine Beschwerde zugesendet, mit beiliegender, von ihm zu unterzeichnender Erklärung, künftige Störungen zu unterlassen. Diese Erklärung des Störers wird als Unterlassungserklärung bezeichnet. |
Inhaltsverzeichnis |
Hier soll es um die Möglichkeiten gehen, mit denen Privatpersonen sich vor weiterer Belästigung schützen. Unterlassungserklärungen im Rahmen der "Mitbewerber" (meist in Kombination mit einer Abmahnung) werden hier nicht berücksichtigt. Dazu gibt es ausreichend Material im WeltWeitenWeb, und das Thema gehört nicht zu den direkten Aufgaben des Verbraucherschutzes.
Neben dem Auskunftsverlangen nach BDSG ist eine UE (= Unterlassungserklärung) ein recht gutes Mittel, um sich vor weiterer Belästigung zu schützen. Eine UE ist eine Erklärung des Störers gegenüber dem Gestörten, dass diese Störung in Zukunft unterlassen wird. Als Motivation, sich auch daran zu halten, wird für den Fall der Missachtung der UE eine Geldstrafe in einer bestimmten Höhe vereinbart. Eine UE ist ein Vertrag zwischen dem Störer und dem Gestörten, der das Verhältnis zwischen den beiden Parteien vertraglich regelt.
Wie bei jedem Vertrag, kann auch hier natürlich eine Partei (hier wohl eher der Störer) den Abschluss des Vertrages ablehnen. Da aber die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf Privatsphäre höher einzuschätzen sind, als das Recht des Störers auf Vertragsfreiheit, kann man die Unterlassung auch gerichtlich erwirken. Wichtig ist es deswegen, dass man ein verbindliches Datum (also z.B.: "... bis zum 12.03.2008...", auf keinen Fall: "...in 14 Tagen an mich zurück. ...") als Fristsetzung für die Rücksendung der UE in das Anschreiben setzt. Dies kann auch in der UE unter dem "Teil 5" der hier getätigten Beschreibung eingebunden werden (was aber die Fristsetzung in einem Anschreiben nicht ersetzen sollte).
Natürlich kann es auch Gründe geben, die eine Verweigerung der Unterzeichung rechtfertigen:
Es kann auch vorkommen, dass man eine Unterlassungserklärung zurück bekommt, in der Teile der Erklärung gestrichen wurden, oder der Störer hat eine ganz eigene unterschrieben zurückgesendet. In diesem Fall sollte man gründlich überprüfen, ob somit der Zweck der Unterlassungserklärung noch gewährleistet ist und der Erklärungsinhalt noch weitreichend genug ist. Ist dies nicht der Fall, kann man eine entsprechende Nachbesserung fordern. Wird diese nicht gegeben, kann man seinen Unterlassungsanspruch gerichtlich im Rahmen einer Unterlassungsklage einklagen. Wer diesen Schritt scheut, kann es dann natürlich auch einfach auf sich beruhen lassen.
Der Vollständigkeit halber sei auch noch gesagt, dass es i.d.R. keinen Sinn macht, eine Unterlassungserklärung an eine Firma im Ausland zu schicken, wenn diese über keine Niederlassung in Deutschland verfügt. Auch, wenn deutsches Recht gilt (z.B. eine Internet-Dienstleistung wird in Deutschland beim Verbraucher erbracht), ist dies de facto im Ausland i.d.R. nicht durchsetzbar.
Als erstes muss genaustens eingetragen werden, wer die beiden Partner der UE sind. Also die genaue Bezeichnung des Störers (z.B. aus dem Briefkopf oder Impressum eines Schreibens) und des Gestörten, also des Absenders oder des Mandanten (wenn ein Anwalt die UE versendet; dieser wird sich seine Infos aber höchst wahrscheinlich nicht hier holen *zwinker*). Dies kann auch schon in Textform mit der Einbindung der Erklärung erfolgen (siehe das Musterschreiben)
Diesem folgt eine Beschreibung des Unterlassungsgegenstandes (bzw. Handlung), wie z.B. ein Verbot des weiteren Kontaktes oder auch z.B. Werbung und Kontakte über die vertraglichen Angelegenheiten hinaus (wenn ein Vertrag besteht).
Dann werden die Strafen bei Zuwiderhandlung vereinbart - der heikle Punkt. Dies wird gerne von Störern gestrichen, und damit entfällt auch die Wirkung der UE. Wenn jemand trotz UE weiterhin die Zuwiderhandlung vornimmt, hat man keine Handhabe auf die Strafhöhe. Man müsste wegen der Zuwiderhandlung klagen und das Gericht würde eine Strafe aussprechen. Diese wird meist geringer sein als eine in der UE vereinbarte. Sinn und Zweck der "Vertragsstrafe" ist es, eine Zuwiderhandlung unattraktiv zu machen und die Ernsthaftigkeit einer UE durch den Störer aufzuzeigen. Man könnte sagen, dass ein Störer ja eine UE unterzeichnet, weil er nicht mehr stören möchte. Somit ist die Höhe der Vertragssumme unerheblich, da ja eine Störung nicht wieder geplant ist. Deswegen sind Vertragsstrafen oft auch recht hoch angesetzt. Sie sollten aber auch nicht so utopisch sein, dass eine Einforderung schon an der Höhe scheitern muss. Sie können aber so hoch gewählt werden, dass dies für den Störer bei Zuwiderhandlungen finanziell schmerzlich bemerkbar wird. Dazu heißt es in juristischen Kreisen:
Bei UE gegenüber Privatpersonen hat sich oft 5.100,-- Euro eingepegelt, während es bei kleinen Firmen auch um Summen bis zu 25.000,-- Euro geht. Zweck ist nicht, sich dadurch zu bereichern, sondern den Störer zu bewegen, die Störung zu unterlassen.
Anmerkung: Die Summe über 5000,-- Euro hat sich einbürgert, da dies bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Klärung beim zuständigen Landgericht bedeutet. Dies ist eine weitere Abschreckungsmaßnahme, da hier die Gerichtskosten höher sind, als bei einem Amtsgericht, welches bei einer Streitsumme bis 5000,-- Euro zuständig wäre. Außerdem sind Landgerichte i.d.R. erfahrener bezüglich des Wettbewerbsrechts, bei primären Prozessen vor Amtsgerichten sind diesbezüglich leider oft Revisionen nötig, um den Anspruch durchzusetzen.
Diesem kann nun noch eine in die UE eingebundene Kostennote folgen, z.B. für Auslagen oder Anwaltskosten. Man sollte aber nicht versuchen, mit einer überhöhten Kostennote (z.B. bei Auslagen) die Durchsetzungschancen dieser UE zu verringern.
Hier können noch zusätzliche Vereinbarungen oder Anmerkungen angebracht werden. Empfehlenswert ist ein Verweis auf den § 890 der ZPO (Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen).
Hier das Feld für das Datum, Ort und Unterschrift (evtl. auch Stempel) einrichten. Wichtig, bitte immer Datum und Ort als Angaben fordern.
Einige dieser Teile sind für die Rechtmäßigkeit der UE nicht unbedingt erforderlich. So sind die Teile 4 und 5 nur nach Bedarf oder eigenen Neigungen entsprechend aufzuführen. Auch kann das ganze entweder in einer Prosaform (komplett als Text) oder in gegliederter Form abgefasst werden. Wichtig ist nur, dass alle Forderungen und Maßnahmen eindeutig benannt und erkennbar sind. Wegen der Übersicht empfiehlt sich die gegliederte Form. So sind bei Rücksendung der UE auch evtl. Streichungen oder Änderungen schnell und vor allem in ihrer Konsequenz erfassbar.
Wurde die UE so unterschrieben, wie abgesendet, dann sollte man diese gut abheften und sie bei Zuwiderhandlung unverzüglich hervorkramen. Wichtig ist es, bei Zuwiderhandlungen unverzüglich zu reagieren. Ansonsten könnte der UE-Vertrag im Streitfall für nichtig erklärt werden. Man hat diesen ja verlangt, weil man nicht mehr gestört werden will. Wenn man dann Zuwiderhandlungen zulässt, ohne diese zu ahnden, könnte der Störer davon ausgehen, dass sein Handeln kein Verstoß gegen den UE-Sachverhalt ist.
Hier ist nun darauf zu achten, dass mit der Modifizierung der Zweck der UE nicht unterlaufen worden ist. Da es gerade hier einige Texte gibt, die sich zwar gut anhören, aber die Wirksamkeit einer UE erheblich senken oder ad absurdum führen, ist eine rechtliche Überprüfung dieser UE unter Umständen empfehlenswert. Einige Beispiele zur Orientierung seien hier genannt:
Anmerkung:
Dies ist nur eine kleine Auswahl der möglichen, unter Umständen rechtlich relevanten Textwendungen. Auch kann die Form der Redewendungen variieren. Wenn Sie sich selbst über die Konsequenzen solcher Änderungen nicht im Klaren sind, empfiehlt sich eine Rechtsberatung.
Kommt eine UE ohne Unterschrift oder ein ablehnendes Schreiben oder, was meist der Fall ist, bis zum Ablauf der Frist keine Antwort, so bleibt einem nur noch der Weg, die UE einzuklagen.
Hat man die Frist korrekt gesetzt, wie oben beschrieben, empfiehlt sich der Gang zum Anwalt, da nach aller Erfahrung der Anspruch nicht anders durchzusetzen sein wird.
Dieses Vorgehen unseriöser Firmen ist auch beileibe nicht ungewöhnlich, obwohl hierdurch im Endergebnis der Schaden für das Unternehmen wesentlich größer wird. Oftmals meinen diese, mit einer "Vogel-Strauß-Taktik" des Ignorierens einfach billig davonzukommen. Dieselben Herrschaften erlebt man dann oft, wie sie manchmal nach Eingang der Klageschrift Panik bekommen und sogar noch eine außergerichtliche Klärung versuchen.
Da die Unterlassungsgründe recht vielfältig sind, ist die Muster-UE auch nur als Grundgerüst zu sehen.
Um es für den Leser plastischer darzustellen, gehen wir in der Muster-UE davon aus, dass der Gestörte (Erika Mustermann) von einem Störer ("Bank für Otto Normalverbraucher") wiederholt Werbung für Kredite bekommen hat. Davon ist der Gestörte so genervt, dass er
1. mit einem Auskunftsverlangen nach BDSG wissen will, welche Daten von ihm bei der Bank gespeichert sind und von wem diese Daten stammen.
2. mit einer UE weitere Störungen unterbinden will.
Anmerkung:
Die Namen und die Situation sind rein fiktiv. Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Namen oder Situationen sind rein zufällig und nicht gewollt!
UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG Die „Bank für Otto Normalverbraucher“, 12345 Musterstadt, Beispielweg 67, vertreten durch _______________________________ verpflichtet sich Frau Erika Mustermann, 54321 Phantasiedorf, Ideenweg 98 gegenüber 1. es zu unterlassen, diese mit unangeforderten Schreiben (Werbung) zu belästigen. 2. bei Zuwiderhandlung des Unterlassungsversprechens, wird für jede Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.100,- Euro (in Worten: Fünftausendeinhundert) fällig. Die Vertragsstrafe ist an Frau Erika Mustermann zu zahlen. 3. Frau Erika Mustermann werden Ihre Aufwendungen in Höhe von 45,-- Euro erstattet. 4. Diese Unterlassungserklärung basiert auf § 890 der ZPO. Änderungen der Unterlassungserklärung werden nur nach schriftlichem Einverständnis von Frau Erika Mustermann akzeptiert. Weitere rechtliche Belange bleiben davon unberührt. Die Unterlassungserklärung ist bis zum 12.03.2008 an Frau Erika Mustermann zu übergeben. _________________________________ ______________________________________ Ort, Datum Stempel / Unterschrift
UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG Die *Name Störer, Adresse* vertreten durch *Name des Vertreters* verpflichtet sich
* Name Gestörter, Adresse* gegenüber 1. es zu unterlassen, *Fallbeschreibung; Was Unterlassen werden soll* 2. bei Zuwiderhandlung des Unterlassungsversprechens, wird für jede Zuwiderhandlung
eine Vertragsstrafe von *Summe/Zahl* Euro (in Worten: *Zahl ausgeschrieben*) fällig.
Die Vertragsstrafe ist an *Name Gestörter* zu zahlen. 3. *Name Gestörter* werden Ihre Aufwendungen in Höhe von *Zahl* Euro erstattet. 4. Diese Unterlassungserklärung basiert auf § 890 der ZPO Änderungen der Unterlassungserklärung werden nur nach schriftlichem Einverständnis
von *Name Gestörter* akzeptiert. Weitere rechtliche Belange bleiben davon unberührt. Die Unterlassungserklärung ist bis zum *Datum* an *Name Gestörter* zu übergeben. _________________________ ______________________________ Ort, Datum Stempel / Unterschrift