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Vorbeugung gegen Cold Calls

Dieser Artikel behandelt die Maßnahmen, die man ergreifen sollte, um sich so gut, wie irgend möglich vor illegalen, nervigen Callcenter-Werbeanrufen (sogenannten Cold Calls) zu schützen. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es allerdings höchstens auf einer einsamen Südseeinsel ohne Telefonverbindung.

Die Erfahrung zeigt aber, dass man auch in unserer werbeüberfluteten Zeit relativ ungestört von Werbeanrufen existieren kann. Der Autor selbst registriert auf seinem Privatanschluss ein Telefonspam-Aufkommen von allenfalls 5-10 Anrufen pro Jahr, was als ausgesprochen wenig gelten kann. Obwohl der Autor einem ganz normalen Beruf nachgeht sowie einige Zeitungen/Zeitschriften abonniert hat, wobei den Verlagen die Telefonnummer des Autors durchaus bekannt ist. Das ist immer noch möglich, während andere Zeitgenossen von mehreren Anrufen wöchentlich, im Extremfall auch 5-10 täglich, belästigt werden. Ein unhaltbarer Zustand, der dann natürlich nach aktiven Abwehrmaßnahmen nur so schreit, wie sie in unserem Infoartikel Abwehr von Cold Calls beschrieben werden. Wenn Sie einmal wirklich überflutet werden von Anrufen, haben sie also einiges zu tun, um diesen Zustand wieder auf ein Mindestmaß herunterzudrücken.

In diesem Artikel geht es aber darum, was man tun kann, damit ein solcher Zustand nach Möglichkeit erst gar nicht eintritt. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass man selbst eine ganze Menge dazu tun kann. Vieles hat man selbst in der Hand. Man muss es nur wissen und bestimmte Regeln beachten.

Inhaltsverzeichnis

Sparsamkeit mit der Weitergabe von Daten

Eine generelle Regel zum Schutz vor unlauterer Werbung ist, dass die unseriösen Unternehmen nach Möglichkeit die eigenen Daten niemals bekommen. Die Daten sind dann am besten geschützt, wenn das Unternehmen diese erst gar nicht hat. Generell sollte man also auch sein Bestellverhalten überprüfen und Abos, Waren oder Dienstleistungen nur bei solchen Anbietern bestellen, denen man wirklich auch in Bezug auf die Datenintegrität vertraut.

Hat man Hinweise, dass ein bestimmtes Unternehmen die Daten nicht vertraulich handhabt, sollte man sich nicht scheuen und die Geschäftsbeziehung unter Angabe dieses Grundes beenden. Außerdem sollte man immer nur die Daten weitergeben, die das Unternehmen zur Ausführung des Auftrags wirklich unbedingt braucht. Z.B. ist es nicht unbedingt notwendig, bei Bestellungen im Versandhaus eine Telefonnummer anzugeben. Es sollte vollkommen ausreichen, wenn das Unternehmen Ihre Anschrift hat. Lassen Sie also einfach die Rubrik mit dem Eintrag zur Telefonnummer frei. Wenn dann Ihre Telefonnummer auch nicht in Verzeichnissen zu finden ist, kann das Unternehmen diese auch kaum nachträglich auffinden.

Werden Sie misstrauisch, wenn ein Dienstleister versucht, auffallend viele persönliche Daten zu erheben, die mit der eigentlichen Dienstleistung nichts zu tun haben. Besonders, wenn ohne Angabe dieser Daten eine Auftragsannahme angeblich nicht möglich ist. Wenn Sie den Eindruck gewinnen, dass hier eine Datensammlungs-Maschine am Werk ist, lassen Sie besser die Finger von dem Angebot. Ebenso sparsam sollten Sie mit der Weitergabe persönlicher Daten, besonders Ihrer Telefonnummer, im Internet umgehen. Es gibt z.B. keinen Grund, in sozialen Netzwerken wie "StudiVZ" oder "WerkenntWen" alle nur irgendwie über Sie vorhandenen persönlichen Daten einzustellen. Sie sollten damit rechnen, dass es Adresshändler gibt, die speziell solche Quellen gezielt abgrasen. Speziell Ihre Telefonnummer sollten Sie dort besser nicht angeben. Das betrifft besonders Frauen, die erfahrungsgemäß auch zu Stalking-Opfern werden können.

Wenn Sie eine Webseite betreiben und daher wegen der Impressumspflicht des TMG Ihre Telefonnummer angeben müssen, dann sollten Sie tunlichst nicht Ihre private Hauptnummer dort angeben. Bei den allermeisten Telefonverträgen haben Sie die Möglichkeit, weitere Telefonnummern für Ihren Anschluss reservieren zu lassen. Ansonsten gibt es auch billige Weiterleitungsdienste wie Sipgate u.a., wo Sie einen Anruf auf Ihre Privatnummer weiterleiten können. Für diese zusätzliche Nummer können Sie dann die technischen Abwehrmaßnahmen einrichten, wie sie im Artikel Abwehr von Cold Calls beschrieben werden. Beachten Sie insbesondere den Hinweis zum Blocken von Anrufen ohne Nummernkennung.

Datenweitergabe verbieten

Die allermeisten Unternehmen haben in den Bestellformularen einen Passus eingebaut, mit dem Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Werbepartner zustimmen. Sie sollten dies nach Möglichkeit verbieten. Obwohl diese Daten für eine Telefonwerbung nach dem Wettbewerbsrecht eigentlich sowieso nicht verwendet werden dürften, halten sich viele Unternehmen nicht daran. Daher kann es ein zusätzlicher Schutz sein, wenn Sie diese Weitergabe von vornherein verbieten. Allerdings gibt es dafür leider keine Garantie.

Besonders wichtig: Keine Teilnahme an Gewinnspielen!

Sie sollten sich unbedingt die Teilnahme an Gewinnspielen aller Art verkneifen (außer vielleicht bei Gewinnspielen mit Unternehmen, zu denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht). Besonders hervorzuheben sind hier Gewinnspiele z.B. für Autos, wie sie oft in Bahnhofshallen oder in Einkaufsmärkten stattfinden. Dabei handelt es sich regelmäßig um die schlimmsten Datensammelorgien, die unsere Republik kennt. Typischerweise wird hierbei auch die Telefonnummer abgefragt, und oft ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nur dann möglich, wenn auch die Telefonnummer angegeben wurde. Gerade dabei sollten Sie eigentlich stutzig werden. - Was hat der Betreiber Ihre Telefonnummer zu erheben, wenn er Ihnen einen Gewinn auch per Post mitteilen könnte? Gängige Ausrede der Betreiber ist dann natürlich, dass eine Gewinnmitteilung leider nur per Telefon möglich sei. - Sehr unglaubhaft. - Auffallend ist bei den ausgestellten Fahrzeugen oft die Tatsache, dass man auf den Nummernschildern die Kennzeichen bekannter Autoverleihfirmen vorfindet. Das lässt natürlich bestimmte Rückschlüsse zu.

Sie wissen also noch nicht einmal, ob überhaupt irgendwer dieses Fahrzeug gewinnt. Wer garantiert Ihnen das?

Nur eines ist allerdings sicher: wenn Sie dort teilnehmen, werden Ihre Daten inklusive Telefonnummer unter Garantie quer durch die gesamte Republik weiterverkauft. Kurze Zeit später geht dann die Telefonklingelei auch schon los, der erste kommt von einem "Glückstiptralala49"-Service, der Ihnen ein "sagenhaftes Angebot" zu einer Lotterieteilnahme "mit Gewinngarantie!" andrehen möchte. Fortan haben Sie unter Garantie keine Ruhe mehr. Bei einem großen Teil der Menschen, die täglich von 5 Werbeanrufen belästigt werden, erklärt sich dies aus so einer vorausgegangenen Gewinnspielteilnahme.

Zurückhaltung bei Teilnahme an Lotterie-Abonnements!

Ohnehin ist das Lottospielen im Schnitt immer absolut vorhersehbar ein Minusgeschäft. Man darf eins nie vergessen: die Wahrscheinlichkeit für einen Sechser im Lotto ist ca. 1 zu 14 Millionen.

Wenn Sie jedoch trotzdem meinen, Lotto spielen zu müssen, dann ist es für die Sicherheit Ihrer Daten eher besser, das nicht mit einem Abonnement seitens eines Lotterievermittlers zu tun. Auch, wenn Sie den Lottovertrag einmal kündigen, werden Sie erfahrungsgemäß oft von diesen Firmen weiter mit Telefonwerbung bombardiert. Das ist zwar nicht zulässig, ist diesen Firmen jedoch oft wurstegal.

Ebenso schlecht ist es bei diesen Unternehmen leider oft um die Integrität Ihrer Daten bestellt. Ihre Daten inklusive Telefonnummern werden leider nicht selten weiterverkauft. Manche Lotterievermittler, die im Auftrag von NKL/SKL arbeiten, gelten mit als schlimmste Datenschleudern, die unsere Republik kennt, direkt nach den Betreibern obskurer Gewinnspiele. Daten, die Sie solchen Unternehmen bekanntgeben, können Sie auch ebensogut am Marktplatz aushängen oder ungeschützt ins Internet stellen - einschließlich Ihrer Kontonummer.

Beim Nachsendeauftrag der Deutschen Post die Datenweitergabe untersagen

Das ist eine nicht unwichtige Maßnahme zur Prävention. Wenn Sie bei der Auftragsvergabe für den Nachsendeauftrag die Datenweitergabe der DPAG nicht verbieten, dann darf die Ihre Daten an Unternehmen aller Art weiterverkaufen. Das ist zumindest für Postwerbung zulässig. Sie werden dann aber mit persönlich adressierter Werbepost von Lotterieunternehmen, Easy-Schnell-Kredit-Firmen u.s.w. überschwemmt. Es kann auch sein, dass dann ein Adresshändler später Ihre Adressdaten mit Ihrer Telefonnummer verknüpft. Und schon geht es los mit Telefonspam. Also, auch hier gilt: Daten sind dann sicher, wenn sie unbekannt sind. Gerade die Deutsche Post AG ist einer der aktivsten Adresshändler in Deutschland überhaupt. Aber sie hält sich an die Untersagung der Datenweitergabe, wenn Sie diesen Passus im Nachsendeauftrag ankreuzen. Denken Sie beim nächsten Umzug daran!

Bei der Anmeldung des Telefonanschlusses Eintragung ins Telefonbuch untersagen

Ein zusätzlicher Schutz kann es sein, einen Eintrag ins Telefonbuch oder wenigstens in elektronische Medien wie Telefon-CDs zu unterbinden. Das geht durch Ankreuzen des entsprechenden Passus bei der Anmeldung des Anschlusses, kann aber auch noch nachträglich beim Telefonprovider bestimmt werden, damit in künftig freigegebenen Verzeichnissen die Nummer nicht mehr erscheint. Obwohl die meisten unseriösen Werbefirmen die Namen und Telefonnummern von Adresshändlern kaufen, soll es doch einige Firmen geben, die softwaregesteuert oder sogar manuell Telefonverzeichnisse auslesen.

Skepsis bei Umfragen!

Bei Meinungs- und insbesondere bei Marktforschungsumfragen, besonders bei telefonischen, ist Vorsicht angebracht.

Gegen eine Teilnahme an einer anonymen schriftlichen Umfrage ist nichts grundsätzliches einzuwenden. Bitte aber darauf achten, dass nicht irgendwo ein verdächtiger Strichcode oder eine Registriernummer auf dem Umfragebogen steht, womit der Bogen eventuell doch Ihrer Person zugeordnet werden könnte, falls die Anfrage Ihnen auch persönlich z.B. per Post zugegangen ist.

Dagegen ist äußerste Skepsis bei allen telefonischen Umfragen geboten. Und zwar aus folgenden Gründen:

  • Niemand kann wissen, wer da wirklich anruft, und zu welchem Zweck. Es ist nicht sicher, dass der Anrufer wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt.
  • Zunehmend wird mit gefälschten (gespooften) Rufnummernkennungen über VOIP-Verbindungen angerufen.
  • Niemand kann wissen, welche persönlichen Daten von Ihnen dem Anrufer schon vorliegen, und ob mit dem Anruf nicht unter dem Vorwand der "Marktforschung" in Wirklichkeit die Ausspähung des persönlichen Konsumverhaltens vorgenommen wird, etwa im Sinne eines "Profiling". Es gibt für Sie keinen Grund, einem Anrufer die bereits vorhandenen Daten auch noch weiter "anzureichern". Sie können nicht wissen, was er vorhat. Im schlimmsten Fall ist es eine Einbrecherbande, die Ihre Gewohnheiten auskundschaftet.
  • Sollte man es mit einer unseriösen "Datenschleuder" zu tun haben, dann ist es fatal, die gestellten Fragen zu beantworten. Ebenso gut können Sie dann Ihre Daten frei zugänglich am Marktplatz aushängen.
  • Niemand kann garantieren, dass die Bestimmungen des BDSG eingehalten werden, falls persönliche Daten bekannt sind. Überprüfung und Nachweis des Datenmissbrauchs sind kaum möglich.
  • Oft entpuppen sich solche "Marktforschungsanrufe" als verkappte Werbeanrufe. Der Werbeanruf wird dabei lediglich zu Anfang des Gesprächs durch eine vorgetäuschte "Marktbefragung" getarnt. Sie können den Werbeanruf unterbrechen, haben aber dann unter Umständen schon wertvolle persönliche Daten ausgeliefert.

Fazit:

Sie sehen also, dass Sie in Bezug auf die Prävention von Werbeanrufen sehr viel selbst in der Hand haben. Durch taktisch richtiges Verhalten bei der Weitergabe Ihrer Daten können Sie viel zur Sicherheit Ihrer Daten mit beitragen. Dazu gehört eine gesunde Portion Skepsis und eine Sparsamkeit bei der Weitergabe von Daten.

Suchbegriffe: Telefon Werbung lästig Cold Call Center Vorbeugung Maßnahmen




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Diese Seite wurde zuletzt am 28. September 2009 um 23:20 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 62.671-mal abgerufen.
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