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Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung

Einleitung

Immer wieder wird in Beiträgen mitgeteilt, dass man dem angeblichen Vertragspartner eine Kündigung oder einen Widerruf geschickt hat, obwohl man im Beitrag selbst angibt, dass man keinen Vertrag eingegangen sei. Damit hat man oft unbeabsichtigt den ersten Fehler gemacht. Um die Bedeutung der verschiedenen Begriffe deutlich zu machen, werden sie hier erläutert. Dies geschieht vor allem in Hinblick auf Verträge die angeblich durch ColdCallCenter und über diverse Webseiten geschlossen wurden.

Besonders bei Kalt-Werbeanrufen wird oft die Rechtsunsicherheit ausgenutzt und dabei Verträge konstruiert, die eigentlich gar keinen Bestand haben. Es wird versucht, das Widerrufsrecht zu sabotieren, und Fehler der Opfer werden gnadenlos ausgenutzt. Auf "Kündigungen" wird z.B. kaltlächelnd geantwortet, dass dies natürlich nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich ist.

Wenn man also aus unseriösen "Verträgen" wieder raus will, gibt es einiges zu beachten, um keine Fehler zu machen. Daher hier ein Artikel über die grundlegenden Unterschiede zwischen "Widerspruch", "Widerruf" und "Kündigung". Diese Unterschiede sollten Sie als Verbraucher unbedingt kennen.

Inhaltsverzeichnis

Widerspruch

Bergriffserläuterung

Das Wort Widerspruch bezeichnet

  • umgangssprachlich eine widersprechende Äußerung
  • eine Art Protest: man nimmt etwas nicht widerspruchslos hin!
  • in der Rhetorik etwa eine Gegenrede
  • in der juristischen Fachsprache einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, insbesondere gegen einen Verwaltungsakt von einer Behörde
  • in der Logik, Mathematik und Wissenschaftstheorie das Auftreten einander widersprechender Bestimmungen/Aussagen über ein und dasselbe Objekt. Dabei dient das Aufspüren von Widersprüchen oft zur Entkräftung von Aussagen
  • einen Begriff aus der Hegelschen Philosophie, den auch Karl Marx übernommen hat
  • eine in Zürich herausgegebene politische Zeitschrift

Quelle: Wikipedia

In Bezug auf angebliche geschlossene Verträge:
- Man bestreitet, dass ein Vertrag besteht

Bedeutung für angeblich geschlossene Verträge

Besonders bei Kaltanrufen kommt es immer wieder vor, dass einem im günstigsten Fall eine Rechnung, oft aber auch gleich eine Mahnung ins Haus flattert. Dabei ist man sich sicher, dass man zu keiner Zeit einen Vertrag eingegangen ist. Oft wird vom Konto abgebucht, obwohl man keine Genehmigung erteilt hatte. Dann sollte man das Geld von der Bank einfach zurückbuchen lassen. In der Folge wird man dann ziemlich sicher böse Mahnschreiben bekommen.

Wenn man keinen Vertrag eingegangen ist, braucht man eigentlich nicht weiter zu reagieren. Eine Rechtspflicht, gegen eine unberechtigte Forderung Stellung zu nehmen, gibt es nicht (mit Ausnahme: Mahnbescheid). Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, kann es von Vorteil sein, wenn man vorweisen kann, dass man sich umgehend um eine Klärung der Situation bemüht hat. Je unseriöser das "Unternehmen" jedoch ist, desto eher ist anzunehmen, dass es zu so einem Rechtsstreit sowieso nie kommen wird.

Da man keinen Vertrag eingegangen ist, kann man diesen auch nicht kündigen oder das Widerrufsrecht nutzen. So weit die Theorie. In der Praxis könnten Schreiben mit "Kündigungen" oder "Widerrufen" möglicherweise als "Anscheinsbeweis" dazu herangezogen werden, dass man einen Vertrag eingegangen sei. Es ist also wichtig, hier auf die Wortwahl genau zu achten.

Statt dessen sollte man in einem Schreiben einem Vertragsschluss "widersprechen"! Man erklärt damit die eigene Meinung, dass nämlich kein Vertrag geschlossen wurde.
Im Streitfall müsste der Forderungssteller das Gegenteil beweisen. Was ihm natürlich nicht gelingen wird, wenn es keinen Vertrag gibt.

Anwendung des Widerspruchs in der Praxis

Allgemein ist speziell zu derartigen Vertragsstreitigkeiten zu sagen, dass man dem angeblichen Vertragspartner so wenig Informationen wie möglich zukommen lässt. Geben Sie auf keinen Fall unnötige Daten (Telefon- oder Faxnummern, E-Mailadressen) preis! Wenn der angebliche Vertragspartner darauf besteht, dass ein Vertrag geschlossen wurde, muss er beweisen, dass der Vertrag besteht. Von daher sollte man sich alle Erklärungen und Erläuterungen sparen. Es genügt, dass man ganz kurz aber unmissverständlich erklärt, dass man dem Vorhandensein eines Vertrages widerspricht.

Der folgende Text ist völlig ausreichend, und kein weiteres Wort nötig! Als Laie stellt man sich unter Umständen sonst selbst eine Falle durch Äußerungen, die als Hinweis auf einen tatsächlichen Vertragsschluss gewertet werden könnten.

Eigener Name
und Adresse

Name und
Adresse                                           
des                                               
angeblichen                                       
Vertragspartners                             Datum


Betreff: Schreiben vom xx.xx.xxxx, AZ: xxxxxxxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bestreite, den von Ihnen behaupteten Vertrag gezeichnet oder
in anderer Weise geschlossen zu haben. Folglich bestreite ich auch
die von Ihnen behauptete Zahlungspflicht.
Ich verlange die Vorlage des Vertrages.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Ein Nebeneffekt ist, dass mit dieser eindeutigen Willenserklärung weitere Kosten durch diverse und gern getätigte kostenpflichtige Erinnerungen, Mahnungen, Anwalts- und Inkassoschreiben nicht anerkannt werden müssen, da der Gegner verpflichtet ist, unnötige Kosten zu vermeiden.

Nach dieser Willenserklärung sollte man auf weitere Reaktionen verzichten, bis es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen sollte. In diesem Fall sollte man diesem fristgerecht widersprechen! Mehr dazu unter Mahnbescheid.

Man sollte bei solchen Widerspruchsschreiben darauf achten, dass die Zustellung dieser Schreiben beweisbar sichergestellt ist. Das bedeutet: mindestens per Einschreiben mit Rückschein. Mehr dazu hier: Zustellmöglichkeiten.

Kündigung

Begriffserläuterung

Kündigung

[1] Recht: Als Kündigung bezeichnet man im deutschen Recht die einseitige, in die Zukunft wirkende Beendigung eines Vertragsverhältnisses
[2] Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis

Quelle: Wiktionary Kündigung [Kün·di·gung] die; -, -en; 1 die Lösung e-s Vertrags <e-e fristgerechte, fristlose, ordnungsgemäße, sofortige K;; j-m die K. aussprechen> || K-: Kündigungs-, -frist, -schreiben, -schutz, -termin 2 ein Schreiben, das die K. (1) enthält <j-m e-e/die K; schicken> 3 die Frist, bis zu der e-e K. (1) wirksam wird <ein Vertrag mit monatlicher, vierteljährlicher, sechsmonatiger, jährlicher K;
Quelle: Microsoft® Encarta® Enzyklopädie 2006 © 1993-2005 Microsoft Corporation.

Bedeutung für geschlossene Verträge

Verträge, die man geschlossen hat, können unter bestimmten Bedingungen auch gekündigt werden. Nicht nur die bei Antispam meist angesprochenen Abo- und Lotterieverträge, sondern nahezu jeder Vertrag kann gekündigt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.

Beachten Sie: wenn Sie nichts bestellt haben, wenn Sie z.B. bei einem Werbetelefonat nicht eindeutig dem Angebot zugestimmt haben, dann gibt es keinen wirksamen Vertrag. Also gibt es dann auch nichts, was man kündigen müsste. In diesem Fall spricht man dann also auch auf keinen Fall von "Kündigung", sondern vom "Widerspruch".

Fristgerechte oder ordentliche Kündigung:
Hierunter versteht man eine Vertragskündigung, die auf Basis vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Dies kann die Kündigung zum Ablauf (Ende der Abo-Vertragszeit) eines Abos sein oder eines Handy-Vertrages usw. Bei solchen Verträgen, die sich automatisch verlängern, wenn keine Kündigung vorliegt, erklärt man mit der Kündigung, dass man diese zum Ende des Vertragszeitraumes beenden möchte. Bei anderen Verträgen gibt es z.B. ein Kündigungsrecht bei Erbringung bestimmter Leistungen (z.B. Haftpflichtversicherung, nach einem Schadensfall). Näheres muss man der AGB des Vertrages oder den gesetzlichen Bestimmungen entnehmen.
Hierbei muss man auf Fristen achten, bis wann eine solche Kündigung zu erfolgen hat. Ich empfehle eine Kündigung rechtzeitig abzusenden. In diesem Schreiben würde ich eine Frist setzen, bis wann (Datum! Kein Zeitraum) man eine Kündigungsbestätigung erwartet. Diese sollte so liegen (dem entsp. auch die Kündigung selbst), dass man noch genügend Zeit hat entsp. zu handeln, wenn eine Reaktion ausbleibt. Zudem sollte man auf einer Kündigungsbestätigung in Schriftform bestehen, wie auch ich eine Kündigung grundsätzlich in Schriftform, also als Brief, mache.

Fristlose, außerordentliche Kündigung
Wird ein Vertrag nicht eingehalten oder es liegt ein Verstoß gegen den Vertrag vor, kann dieser auch vorzeitig gekündigt werden. Dabei muss man beachten, dass man bei einem Streitfall in der Beweispflicht ist.
Gründe für eine Nichterfüllung eines Vertrages oder einen Verstoß gegen Vertragsbedingungen kann es viele geben. Sei es, dass ein vertraglich vereinbarter Termin nicht eingehalten wurde oder dass ein Verstoß gegen Bestandteile des Vertrages vorliegen. Dabei muss dieser Grund entweder ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages (wie z.B. eine Lieferung zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt) oder ein so gravierender Verstoß sein, dass ein Fortführen des Vertrages für den Kündigenden unzumutbar ist.
Beispiele:

Bei einem Bäcker wird eine Torte zum 12ten Geburtstag der Tochter bestellt. Als Liefertermin wird verbindlich der Tag des Geburtstags bis spätestens 10:00 Uhr MEZ vereinbart. Geliefert wird erst einen Tag später. Damit ist der Vertrag von Seiten des Lieferanten nicht erfüllt worden und der Vertrag wird aufgelöst (= Kündigung von Seiten des Auftragsgebers). Dem Vertragspartner (hier der Auftraggeber, die Eltern des Geburtstagskind) haben sogar Anrecht auf Schadensersatz, da Ihnen durch die nicht fristgerechte Lieferung ein Schaden erstanden ist (Ersatzbeschaffung, etc.).

Aber dies ist ein anderes Thema.

Ein großes Personenbeförderungsunternehmen in Deutschland vertreibt ein Abo, bei dem man mit Zahlung von monatlichen Raten ein Jahr lang in einem Bundesland frei bestimmte Transportmittel des Unternehmens nutzen kann. Rechtswidrig steht in dem Vertrag, dass man sich mit der Unterschrift einverstanden erklärt, dass man Infos von dem Unternehmen und "Vertragspartner" erhält. Abgesehen von der Rechtswidrigkeit (weil die Rechtsprechung eine "aktive" Zustimmung eines solchen Einverständnisses verlangt) hat der Vertragspartner dies durchgestrichen. Er nutzt den zugegangenen Fahrschein. Ende des Jahres wird er dann von einem "Partnerunternehmen" mit einem Kalender beglückt, der aus Kalenderblättern mit diversen angeblichen Vorteilen bei verschiedenen Anbietern in Zusammenhang mit seiner Abo-Fahrkarte besteht. Da in dem Begleitschreiben eindeutig der Bezug der Werbung und des Fahrkarten-Abos Bezug genommen wird (mit Nennung der Abo-Nummer), ist der Vertragsbruch offensichtlich und beweisbar. Der Abo-Nehmer hat daraufhin den Abo-Vertrag zum nächsten Zahlungsziel, dem 1.1.2008 gekündigt. Da er sich dabei auf den Vertragsbruch des Unternehmens beruft, erkennt er weitere Forderungen (wie die vertraglich vereinbarten Nachzahlungen der genutzten Monate bei vorzeitiger Kündigung) nicht an. Angemerkt sei nur noch, dass das Unternehmen die

Kündigungsbestätigung nach wenigen Tagen und lange vor der Fristsetzung des Kündigenden bestätigt hatten. Sie hatten wohl berechtigte Angst, dass ihr Vertrag vor Gericht geprüft wird.

(Dies ist ein realer Vorgang gewesen, den mir ein anderer User von Antispam
mitgeteilt hat.
Dabei geht es ihm vordergründig um die Datenschutzverletzung des
Unternehmens. Passte hier
aber gerade gut.)

Anwendung der Kündigung in der Praxis

Wenn Sie z.B. ein Zeitungsabo fristgemäß kündigen möchten, dann ist es sinnvoll, wenn Sie sich anhand der Vertragsunterlagen vergewissern, welcher Termin der nächstmögliche zur Kündigung ist. Diesen Termin sollten Sie dann im Kündigungsschreiben einsetzen.

Sie können aber durchaus auch schreiben: "zum nächstmöglichen Termin".


Eigener Name
und Adresse

Name und
Adresse                                           
des                                                                             
Vertragspartners                             Datum


Betreff: Kündigung des [Abonnements/Vertrags/...] Kd.Nr.[...]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich [das Abonnement/den Vertrag für .../....] zum [Datum ... /nächstmöglichen Termin].

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Man sollte bei solchen Kündigungen darauf achten, dass die Zustellung dieser Kündigungen sicher gestellt sind. Mehr dazu hier: Zustellmöglichkeiten.
Auch sei noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer außerordentlichen (nicht fristgemäßen) Kündigung die Beweispflicht des Kündigungsgrundes bei demjenigen liegt, der den Vertrag kündigt.

Widerruf

Bergriffserläuterung

Widerruf

Bedeutungen: [1] etwas für ungültig erklären ... Beispiele: [1] Da ich dem gesendeten Vertrag nicht zustimmen konnte, schrieb ich einen Widerruf.
Quelle: Wiktionary Widerruf [Wi·der·ruf] der; e-e Erklärung, dass das, was man behauptet, erlaubt od. versprochen hat, nicht mehr gültig ist || ID bis auf W. gestattet so lange erlaubt, bis das Gegenteil bekannt gemacht wird || hierzu wi·der·ruf·lich Adj
Quelle: Microsoft® Encarta® Enzyklopädie 2006 © 1993-2005 Microsoft Corporation.

Wi|der|ruf [m. 1] das Widerrufen; W. einer Aussage; die Anordnung gilt bis auf W.; die Durchfahrt ist bis auf W. gestattet; W. leisten eine Aussage widerrufen
Quelle: Bertelsmann Wörterbuch


Bedeutung für geschlossene Verträge

Der Widerruf kann als eine besondere Variante der Kündigung angesehen werden.
Lesen Sie auch den Artikel über das Widerrufsrecht.
Unter bestimmten Umständen hat der Gesetzgeber bei einem Vertragsabschluss dem Kunden eine gewisse Bedenkzeit eingeräumt. Diese wird als Widerrufsfrist bezeichnet. Während dieser Zeit kann ein Vertrag gekündigt werden, ohne dass dadurch Verpflichtungen eingegangen werden. Dies sind z.B. Käufe nach dem Fernabsatzgesetz, Kredite und sogenannte Haustürgeschäfte. Damit soll gewährleistet werden, dass der empfangende Vertragspartner nicht übertölpelt wird (Haustürgeschäfte), die Ware wie im Laden begutachten (Fernabnahmegeschäfte) kann oder sich aus dem psychischen Druck einer Notlage befreien kann.

Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, wie z.B. Lottogeschäfte (womit wohl geklärt ist, warum ColdCallCenter diese so gern anbieten).
Bei Lotterieverträgen gibt es kein Widerrufsrecht, wohl aber dann, wenn es sich um eine Spielgemeinschaft handelt, weil dann nur die Teilnahme an der Lotterie als Dienstleistung vermittelt wird. Ebenfalls gibt es ein Widerrufsrecht, wenn die Lotterieteilnahme am Telefon verkauft wurde.

Weitere Ausnahmen, wo kein Widerrufsrecht besteht:

  • Bei verderblichen Waren (einen verfaulten Fisch nimmt niemand mehr zurück...).
  • Bei Software sowie Audio- und Videoaufzeichnungen, wenn die Verpackung (Siegel) geöffnet wurde.
  • Bei Waren, die nach Kundenwunsch angefertigt wurden.
  • Bei Zeitschriften - Kauf von einzelnen Ausgaben. Dagegen gibt es bei der Bestellung von Abonnements für Zeitschriften doch ein Widerrufsrecht.
  • Bei Kapitalanlagen und Finanzdienstleistungen.
  • und noch einige andere.

Diese Sonderregelungen werden etwas ausführlicher im Artikel Widerrufsrecht beschrieben.

Von diesen Ausnahmen abgesehen, kann man Verträge während der Widerrufsfrist widerrufen. Jedoch muss der Verbraucher den Widerruf eindeutig erklären, z.B. reicht die einfache Rücksendung einer bestellten Ware nicht mehr aus (=> Änderung des Widerrufsrechts seit 13.06.2014) Dabei ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (vgl. BGB §355) erforderlich.
Der Gesetzgeber schreibt dazu eindeutig:

                §355 BGB:

Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Tipp!
Die Widerrufsfrist beginnt nur zu laufen, wenn man nachweisbar(!) eine Belehrung über den Widerruf erhalten hat. Der Unternehmer ist hier im Streitfall in der Beweispflicht. Bezüglich der Beweisbarkeit wird es für den Unternehmer schwierig, wenn er nichts Schriftliches von Ihnen in der Hand hat. D.h., Sie müssten ihm mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben, dass Sie über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Oder er müsste eine Gesprächsaufzeichnung von Ihnen vorliegen haben, die vorweg von Ihnen genehmigt sein müsste - sonst ist sie nicht gerichtsverwertbar. In dem Gespräch müsste eindeutig und verständlich auf das Widerrufsrecht hingewiesen worden sein.

Unterlässt der Unternehmer eine beweisbare Belehrung aus welchen Gründen auch immer, haben Sie ein Widerrufsrecht für die Dauer von 12 Monaten plus 14 Tagen ab Vertragsschluss.

Tipp!
Je nach Vertragspartner ist es wichtig, sicher zu stellen, dass man beweisen kann, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wurde. Das könnte sich bei unseriösen Vertragspartnern als wichtiger Faktor erweisen. Teilweise wird von Anbietern auch der "Telefonische Widerruf" angeboten. Ein solcher ist zwar gesetzeskonform, aber äußerst schwer beweisbar, weswegen er auch bei seriösen Vertragspartnern nicht empfehlenswert ist. Missverständnisse (wenn auch nicht beabsichtigt) sind vorprogrammiert.
Wenn man auch nur den geringsten Anlass hat, an der Seriosität des Unternehmens zu zweifeln, sollte bei der Versendung des Widerrufs immer eine sichere und beweisbare Zustellform gewählt werden - d.h.: mindestens die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein.
Mehr dazu hier: Zustellmöglichkeiten.

Bitte beachten:
Sollten Sie als Gewerbetreibender einen Vertrag geschlossen haben, gelten möglicherweise nicht die Vorgaben des BGB, sondern die des Handelsgesetzbuchs (HGB)! Hier gibt es nur ein stark eingeschränktes und kompliziertes Widerrufsrecht, das Ihnen am besten von einem Anwalt näher erläutert wird.

Anwendung des Widerrufs in der Praxis

Eigener Name
und Adresse

Name und
Adresse                                           
des                                                                     
Vertragspartners                             Datum


Betreff: Bestellung vom xx.xx.xxxx, AZ: xxxxxxxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich meiner Bestellung [der Zeitung/des Gewinnspiels/...] 
vom [Datum einsetzen] mache ich hiermit fristgemäß von meinem 
Widerrufsrecht Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob es einen Vertrag gibt?

Wenn Sie etwas bezahlen sollen, was Sie z.B. angeblich vor Monaten bestellt haben, und sich jetzt nicht mehr sicher sind, ob Sie damals bei dem Telefonat tatsächlich zugestimmt haben, gibt es die Möglichkeit, über die Formulierung "hilfsweise" gleich mehrere Arten des Rücktritts zu kombinieren. Das geht dann, wenn man keine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat, oder wenn die Widerrufsfrist noch nicht um ist (s. dazu den Artikel über das Widerrufsrecht).

Man schreibt dann z.B.:

Eigener Name
und Adresse

Name und
Adresse                                           
des                                                                     
Vertragspartners                             Datum


Betreff: Schreiben vom xx.xx.xxxx, AZ: xxxxxxxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche jeglichen Zahlungsforderungen
und bestreite das Vorliegen eines wirksamen Vertrags.
Sollte ich mich bezüglich letzterem im Rechtsirrtum befinden, 
erkläre ich hilfsweise und vorsorglich den Widerruf.
     [Den nächsten Satz nur einfügen, wenn Sie möglicherweise Ihre
      Kontonummer bekanntgegeben haben]
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich Lastschriftabbuchungen
von meinem Konto als ungenehmigt betrachte und eine Rückbuchung
zu Ihren Lasten vornehmen lassen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Mit der Formulierung "hilfsweise" verschafft man sich sozusagen eine juristisch ganz legitime Hintertür und setzt damit eine zweite Bedingung in den Stand, die dann greift, wenn die erste aus irgendeinem Grund nicht durchgeht. Mit so einer Formulierung verschafft man sich im Zweifelsfall Rechtssicherheit.
Besonders in den Fällen von unseriösen, am Telefon angeblich geschlossenen Lotto- und Gewinnspielverträgen verschafft man sich damit einen wichtigen Hebel gegen Inkassoforderungen. Allerdings geht das nur, wenn man sich zumindest sicher ist, dass die Widerrufsfrist noch nicht um ist, oder dass es keine wirksame Widerrufsbelehrung gegeben hat. Im Zweifel holen Sie besser Rechtsberatung ein.

Zustellung von Schreiben

Um einen sicheren Nachweis für die Zustellung Ihres Schreibens in der Hand zu haben, sollten Sie immer eine sichere Zustellform wählen. Das heißt: am besten per Einschreiben mit Rückschein. Sie müssen sonst bei unseriösen Unternehmen damit rechnen, dass der Zugang Ihres Schreibens bestritten wird.

Lesen Sie dazu auch:

Beweiswert elektronischer Kommunikation
Zustellmöglichkeiten

Persönliche Anmerkung

Die Zusammenstellung wurde mit großer Sorgfalt gemacht. Irrtümer sind nicht ausgeschlossen.
Ich rate jedem, sich bei Problemen rechtliche Beratung durch einen Fachmann einzuholen.
Ergänzungen und Berichtigungen werden gerne gesehen und sind ein wesentlicher Bestandteil der Idee "Wiki"!

Links

  • Vertrag - AntispamWiki-Beitrag zum Thema Vertrag
  • Kategorie: "Recht" - Informationen zu rechtlichen Fragen
  • Widerrufsrecht Das Widerrufsrecht ausführlicher, mit dem Kapitel "Sofortige Inanspruchnahme der Dienstleistung"!



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Diese Seite wurde zuletzt am 13. Juli 2014 um 08:44 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 374.498-mal abgerufen.
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