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Opt-Out

Mit "Opt-Out" ist ein vereinfachtes Verfahren gemeint, um eine eigentlich zunächst einmal ungewollte Zustellung z.B. eines e-Mail-Newsletters nachträglich künstlich zu legalisieren.

Dieser Begriff stammt aus den USA, wo die Zusendung unverlangter Werbe-Mails zulässig ist, wenn diese Mails einen Link enthalten, wo der Empfänger sich vom Erhalt weiterer Newsletter "austragen" kann.

Eine vielkritisierte Regelung, die quasi die Zusendung von Spam-Mails in den USA legalisiert hat ("Can-Spam-Act").

Es hat sich bereits oft erwiesen, dass dieses Opt-Out-Verfahren nicht nur von Spammern als Deckung benutzt wird. Vielmehr wird oft auch nach Abmeldung vom Newsletter munter weiter gespammt, ein Klick auf den Abmelde-Link ist also niemals eine Garantie dafür, dass dann anschließend Ruhe einkehrt.

Eher wird das Gegenteil der Fall sein. Nicht selten wird die betreffende Mailadresse dann vom Spammer als "confirmed" registriert. Der Spammer erfährt, dass die Mail angekommen ist und auch gelesen wurde. Was die betr. Mailadresse dann beim Handel mit den Adressbrokern besonders wertvoll macht. Ein einziger Klick auf einen "Abmeldelink" in einer Spam-Mail kann also eine ganze Lawine an weiterem Spam nach sich ziehen. Weshalb wir auch in dem Artikel über die Vermeidung von Mail-Spam davon abraten, solche Abmelde-Links zu klicken.

In Deutschland ist diese Praxis des "Opt-Out" ohne vorheriges Double-Opt-In nach geltendem Recht nicht zulässig. Vgl. dazu auch den Artikel über Spam.

In jedem Falle kann man es schon von werbepsychologischer Seite als Belästigung eines potentiellen bzw. nichtpotentiellen Kunden ansehen, wenn dieser einen Newsletter abbestellen soll, den er niemals bestellt hatte, wo also noch nicht einmal nach den auch schon sehr fragwürdigen Regeln des Opt-In eine Bestellung dieses Newsletters erfolgt ist.

Ein in Deutschland ansässiger Internetdienstleister handelt sich damit vorprogrammierten Ärger bis hin zu teuren Unterlassungsklagen gemäß UWG ein.

Daher raten nicht nur Juristen, sondern auch die Direktmarketingverbände dringend an, die Zustellung von Newslettern ausschließlich nach dem Double-Opt-In-Verfahren durchzuführen.

Eine Übersicht über alle gängigen Verfahren zur Überprüfung der Autorisierung einer Bestellung finden Sie hier.




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Diese Seite wurde zuletzt am 19. August 2007 um 16:44 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 12.289-mal abgerufen.
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