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Strafanzeige

Immer wieder stellt sich die Frage, ob eine Strafanzeige Sinn macht oder eher schadet.

Auf diese Problematik soll hier eingegangen werden. Zudem wird erklärt, wie man eine Strafanzeige stellt.

Inhaltsverzeichnis

Strafanzeige, ja oder nein? Und warum?

Im Forum liest man immer wieder, dass man bei bestimmten Sachverhalten Strafanzeige stellen sollte. Nun fragt man sich: was bedeutet das für mich? Kann mir das Nachteile bringen? Darauf wollen wir hier eingehen.

Mit einer Strafanzeige legt ein Bürger seine Vermutung dar, dass eine Straftat begangen wurde. Die Staatsanwaltschaft geht dieser Vermutung dann nach.

Strafanzeigen sind kein Ersatz für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Ein auf eine Strafanzeige hin eingeleitetes Verfahren bedeutet ebenfalls keine vorweggenommene Entscheidung eines zivilrechtlichen Verfahrens.

Soll man sich die Mühe machen, eine Strafanzeige zu stellen?

Das muss jeder selbst entscheiden. Doch steht folgendes zu vedenken: Wenn man auf eine Anzeige verzichtet, erfährt die Justiz nichts von der Straftat und kann beim besten Willen niemanden verfolgen. Würden mehr Personen, die z.B. eine unberechtigte Abbuchung von seinem Konto erhalten haben, Anzeige erstatten, dann könnten sich die Firmen, die dies tun, nicht mehr mit einem Versehen herausreden. Zudem würde der Gesetzgeber schneller reagieren, wenn die Kosten der Strafverfolgung wegen der Zunahme von Strafanzeigen höher werden. Im Falle von unberechtigten Abbuchungen wäre da z.B. auch eine erhöhte Verantwortlichkeit der Banken, die eine Abbuchung aufgrund eines Auftrags dieser Firmen tätigen, ohne dass sie sich von der Rechtmäßigkeit vergewissern, angezeigt. Hier würde eine Änderung der AGB, dass für Lastschriften die schriftliche Lastschriftgenehmigung des Kontoinhabers eingereicht werden muss, Sinn machen. Dies ist auch der Grund, warum einige unserer User in ihren Anzeigen die kontoführende Bank mit benennen, wenn es um ungerechtfertigte Abbuchungen geht. In der Begründung der Anzeige erklären sie dann, dass die Bank es vermutlich an der nötigen Sorgfaltspflicht hat mangeln lassen. Anders könne man sich diese ungerechtfertigte Abbuchung nicht erklären.

Wann soll eine Strafanzeige gestellt werden?

Strafanzeige sollte gestellt werden, wenn man vermutet, dass eine Straftat begangen wurde. Ob eine Straftat begangen wurde, wird dann von der Justiz geprüft.

Wichtig ist: man muss nicht beweisen, dass eine Straftat begangen wurde. Dies bedeutet aber nicht, dass man einfach eine Strafanzeige stellen kann. Missbraucht man dieses Instrument und es wird nachgewiesen, dass man von der Unschuld des Verdächtigten hätte wissen müssen, kann man selbst Ziel einer Strafverfolgung werden: wegen "falscher Verdächtigung" bzw. "Verleumdung".

Wie erstattet man Strafanzeige?

Eine Strafanzeige kann bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfolgen. Ob man dies mündlich oder schriftlich macht, ist egal. Der Durchschnittsbürger ist kein Rechtsexperte. Daher sollen Fachleute entscheiden, ob und welcher Verstoß vorliegt. Deshalb empfiehlt es sich, eine Strafanzeige vorsichtshalber wegen "aller in Betracht kommenden Delikte" zu stellen.

Gerade bei angeblichen Telefonverträgen hat man oft nur einen Firmennamen, und selbst der muss nicht richtig sein. Dies hindert einen jedoch nicht an einer Anzeige. In diesem Fall sollte man Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Dann erläutert man den Vorfall, der einen zu der Anzeige bewogen hat. Dabei kann man einfließen lassen, wie man sich dabei gefühlt hat. Bekommt man beispielsweise eine Mahnung, in der mit einem Eintrag in die Schufa (oder Creditreform) gedroht wird, so kann man angeben, dass man sich davon genötigt fühlt, wenn dies so ist.
Hat man Unterlagen, wie z.B. den Kontoauszug mit der Abbuchung, oder Schreiben, so sollte man diese als Kopie beigeben. Wenn man u.U. weiß, dass es schon ein anderes Ermittlungsverfahren gibt, sollte man dessen Aktenzeichen auch mitteilen, damit Infos zentral gesammelt werden können und der Umfang der vermuteten Straftat sichtbar wird.

Wo erstattet man Strafanzeige?

Eine Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle erfolgen. Dabei muss man beachten, dass auch Polizeibeamte Menschen sind und evtl. versuchen, einen abzuwimmeln. Allerdings ist die Polizei verpflichtet, eine Strafanzeige anzunehmen. Man sollte die Beamten darüber informieren, dass nicht diese die Entscheidungsgewalt haben, über die Rechtmäßigkeit einer Strafanzeige zu entscheiden! Dafür gibt es die Staatsanwaltschaft. Auch diese muss den Sachverhalt erst prüfen und kann eine Anzeige nicht schon im Vorfeld ablehnen.

Inzwischen muss man für eine Anzeige nicht mehr persönlich auf der Polizeidienststelle erscheinen. Immer mehr Bundesländer bieten auch eine Online-Anzeige (Links unten) an. Wichtig ist es hier, zum einen seine persönlichen Angaben korrekt mitzuteilen und den Tathergang (also den Vorfall, der einen zur Anzeige veranlasst hat) möglichst genau darzulegen.

Eine weitere Anlaufstelle ist die Staatsanwaltschaft. Auch diese nimmt Strafanzeigen entgegen. Hier kann man seine Strafanzeige auch schriftlich aufgeben. Dazu sendet man die Anzeige zur nächstgelegenen Staatsanwaltschaft oder der zuständigen Staatsanwaltschaft im Einzugsgebiet des Angezeigten (so weit bekannt). Auch hier sollte man den Vorfall, der zur Anzeige geführt hat, möglich genau darstellen.

Hier ein Beispiel, wie so eine schriftliche Anzeige aussehen könnte:

                                                Absender
An die
Staatsanwaltschaft xxxx

Musterstraße 12
34567 Beispiel







Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Delikte

Gegen: 	
-	Musterfirma
-	Kontoführende Bank
sowie alle in Betracht kommenden Personen


Begründung


---- Text mit Beschreibung des Tathergangs (= der Vorgang, der zur Anzeige führte) ----




Ort, Datum 


Unterschrift

Anlagen (in Kopie)

Hier ein Beispiel aus einer Anzeige wegen einer illegalen Abbuchung von einem Konto. Deswegen die Anzeige gegen die kontoführende Bank.

Ich möchte nicht verheimlichen, dass die schriftliche Anzeige bei der Staatsanwaltschaft mein persönlicher (=Gaston) Favorit ist. Ich sende diesen dann per "Einwurfeinschreiben" an die entsprechende Staatsanwaltschaft.

Es kann vorkommen, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder man eine Mitteilung bekommt, dass eine Straftat nicht vorliegt oder zu gering für eine weitere Verfolgung ist (fehlendes öffentliches Interesse). Das kann richtig sein, muss aber nicht. Ist man einer anderen Meinung, so kann man gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. S. auch: Strafanzeige, ein Werdegang


Persönliche Anmerkung zum Thema "Wo eine Strafanzeige stellen?"

Es mehren sich immer wieder Berichte im Forum, wo die Polizei eine Anzeige ablehnt und eine Einschätzung des Vorfalles auf Strafbarkeit vornimmt. Man liest im Antispam-Forum oft solche Äußerungen von der Polizei, wie:

  • Da Sie das Geld zurückgebucht haben, ist niemand geschädigt und somit liegt keine Straftat vor.
  • Das ist nicht strafbar.
  • Dafür sind wir nicht zuständig.
  • ...
  • oder der Beamte lässt einen erst mal eine halbe Stunde warten.

Um es nochmals deutlich zu machen: die Polizei darf einen Anzeigeerstatter nicht abweisen! Ich kann hier nur nochmals meine oben gegebene Empfehlung wiederholen, Anzeigen direkt bei der Staatsanwaltschaft vorzunehmen und es ihr zu überlassen, die Strafbarkeit der Handlung und das Delikt zu ermitteln.

Bei allem Verständnis für die überarbeiteten Polizisten: es darf nicht sein, dass durch Abwimmeln Firmen bzw. ihre Mitarbeiter weiterhin straffällig werden können.

Weiterführende Infos

Links: Weiterführendes Material:

Online-Strafanzeigen:

Sonstige Links:




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Diese Seite wurde zuletzt am 19. Juni 2015 um 18:51 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 84.165-mal abgerufen.
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