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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [UCE] Schmidtlein* und sms-heute.com *update*



Arzhklahh_Olgevezh
24.01.2006, 00:48
Auf meinem Hotmail-account aufgeschlagen:
Received: from server1.smssen.tv ([80.249.126.2]) by bay0-mc11-f11.bay0.hotmail.com with Microsoft SMTPSVC(6.0.3790.211); Fri, 20 Jan 2006 xx:xx:xx -0800
Received: by server1.smssen.tv (Postfix, from userID: [ID filtered]
X-Message-Info: JGTYoYF78jF5is4gP3cvsqnblu2PKqfTwxJWXTfzTiE=
Return-Path: wwwrun [at] server1.smssen.tv
X-OriginalArrivalTime: 21 Jan 2006 xx:xx:xx.0998 (UTC) FILETIME=[F9E13FE0:01C61E55]

Du wurdest ausgewählt und erhälst die chance auf eine NAGELNEUE Xbox 360 und
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Wieso kommt mir nur der Hoster mit der IP 80.249.126.2 so bekannt vor. Nebelwolf weißt Du das?

Nebelwolf †
24.01.2006, 15:10
Irgendwie paßt diese Diskussion dazu:

http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=9906

Auch einige Brain-Projekte sollen die Dienste des Besitzers dieser IP in Anspruch genommen haben. Ich suche aber die Verbindung oder eine Erklärung für die Überreaktion eines Namensserverbetreibers.

Schöne Grüße
Nebelwolf

Dotshead
07.02.2006, 21:16
Da ich auch die gleiche Spammail, wie Arzhklahh_Olgevezh erhielt, übrigens auch auf einem Hotmail-Account, habe ich mir erlaubt isa-solutions folgende Mail zu schicken:

Sehr geehrte Schmidtleins,

diese komische Mail fand ich am 21.01.06 in meiner Mailbox. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, welcher Ihrer Werbepartner, mir diese unerwünschte bzw. unerlaubte SPAM-Mail zugeschickt hat. Ich hoffe auf Ihre Kooperation, da ich ungern den Datenschutzbeauftragten zur Durchsetzung meiner Rechte in Anspruch nehmen möchte.
Bitte ersparen Sie uns diese Prozedur.

Auf Ihre freundliche Mitarbeit hoffend,

Gestern kam folgende Nachricht der isa-solutions:


Hallo Herr G.,

es handelt sich um

NewAdMedia
Brian C.
Wallauerstraße 9
65239 Hochheim am Main

Geschäftsführung und Ansprechpartner:
Michael C. & Brian C.

USt-ID: [ID filtered]
Steuernummer: 046/810/31181

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schmidtlein

Anbei der Screenshot der Antwort.
http://img425.imageshack.us/img425/2843/isa35as.th.jpg (http://img425.imageshack.us/my.php?image=isa35as.jpg)

Sven Udo
07.02.2006, 21:39
Anbei der Screenshot der Antwort.Wer versucht hier eigentlich wem "vors Loch" zu schieben?
Sch. <--> B.C. und umgekehrt.

Dotshead
07.02.2006, 21:42
@SvenUdo

Es würde Sinn ergeben, dass es tatsächlich C. war, da die gleiche E-Mail-Adresse bespammt wurde wie hier. (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=9879)

Sven Udo
07.02.2006, 21:51
@SvenUdo
Es würde Sinn ergeben, dass es tatsächlich C. war, da die gleiche E-Mail-Adresse bespammt wurde wie hier. (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=9879)@dots, dann ist es ja kompletter Betr*g, um es diplomatisch auszudrücken.

JohnnyBGoode
19.12.2006, 17:34
morgen (20.12.06) hat man wohl die Chance, beim Landgericht München I, 21. Zivilkammer, Lenbachplatz, München, Aktenzeichen 21 O 196**/06, die Br.Sch. mal persönlich (http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?p=10917#10917) kennenzulernen, denn "persönliches Erscheinen in dieser Sache ist angeordnet".

Werbehasser
19.12.2006, 17:44
http://www.world-of-smilies.com/wos_armee/wos_armee_130.gif

Da muss man ja glatt hin, zumal ja hier der Zusammenhang über " Syndikus " nach " Gravenreuth " ja auch nicht weit ist ...



...
November 2006 kam vom Münchner Anwalt Bernhard Syndikus die zweite Abmahnung. Jetzt ging es (vor allem) um die Faksimile-Veröffentlichung der ersten Abmahnung und um meine zwischenzeitlich geäußerte Absicht, mein Kabarett-Duo "Brüder Schmidtlein" zu nennen. Beides (und weiteres) dürfte ich nicht. Beides (und weiteres) unterließ ich fortan, da ich eine juristische Eskalation in diesen Nebensachen nicht für sinnvoll hielt. Die Abmahnung stellte ich nicht ins Netz.
...

Stalker2002
19.12.2006, 17:46
Da muss man ja glatt hin, zumal ja hier der Zusammenhang über " Syndikus " nach " Gravenreuth " ja auch nicht weit ist ...

Allerdings habe ich den Eindruck, das dieser Zusammenhang mittlerweile nur noch historischen Wert hat.

MfG
L.

JohnnyBGoode
19.12.2006, 21:46
http://www.google.de/search?hl=de&q=20.+Dezember+m%C3%BCndliche+Verhandlung+Lenbachplatz&btnG=Google-Suche&meta=lr%3Dlang_de

20. Dezember 2006 12.30 Uhr, Raum 5001 mündliche Verhandlung Schmidtlein ./. Lindemann am Landgericht München 21. Zivilkammer Lenbachplatz 7,
www.lindemann-gegen-schmidtlein.de/abzockchronik/04-im-abmahnhagel.htm - 26k -

Gravenreuth
21.12.2006, 20:59
http://www.world-of-smilies.com/wos_armee/wos_armee_130.gif

Da muss man ja glatt hin, zumal ja hier der Zusammenhang über " Syndikus " nach " Gravenreuth " ja auch nicht weit ist ...

Soll ich da jemanden abmahnen, diesen Schrubbschrauber (wohl ein Ossi, der noch ein altes russisches Militärmodell fliegt) mal kurz herunterholen?? :mad:

(Ok, ok - es ist Weihnachten und da bin selbst ich friedlich - zumindest bei Beiträgen bei antispam.de. :) Heute traf es nur einen Blogger und morgen noch ein oder zwei eBay-Händler mit Markenverletzungen.)

Die Schmidtleins wurden von mir nie vertreten! Was soll also dieser Blödsinn?

Werbehasser
21.12.2006, 23:57
Soll ich da jemanden abmahnen, diesen Schrubbschrauber (wohl ein Ossi, der noch ein altes russisches Militärmodell fliegt) mal kurz herunterholen??


Wieso?

http://www.world-of-smilies.com/wos_Schilder2/vergisses.gif (http://www.World-of-Smilies.com)



(Ok, ok - es ist Weihnachten und da bin selbst ich friedlich - zumindest bei Beiträgen bei antispam.de. Heute traf es nur einen Blogger und morgen noch ein oder zwei eBay-Händler mit Markenverletzungen.)


http://www.world-of-smilies.com/wos_Schilder2/spock.gif (http://www.World-of-Smilies.com)



Die Schmidtleins wurden von mir nie vertreten! Was soll also dieser Blödsinn?

Behauptet hat dies niemand ... http://www.world-of-smilies.com/wos_Schilder2/morgen.gif (http://www.World-of-Smilies.com)

Bernhard S. ist ein Münchner Rechtsanwalt, der von 1988 bis zum 15. April 2005 in der Anwaltskanzlei des umstrittenen Rechtsanwalts G.F.v.G, Experte für gewerblichen Rechtsschutz und sog. "Online-Recht", tätig war.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Syndikus

http://www.world-of-smilies.com/smiliesgenerator/smilie_13_Wer+lesen+kann+ist+klar+im+Vorteil_10_000000_000000_fffffe.png (http://www.world-of-smilies.com)

Sebastian
22.12.2006, 02:04
Na JETZT bin ich mal auf die Antwort von GvG gespannt :D

bernie2
22.12.2006, 06:17
Nur keine Presse ist schlechte Presse. (http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/23.01.2004/933963.asp)

Forenbetreiber aufgepasst. (http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1357)

Mr.Handyman
22.12.2006, 07:47
Jetzt verstehe ich so manches, man trifft immer mal wieder auf böse Geister der Vergangenheit...
Vorallem wer sich noch in der C64 Szene ausgekannt hat...

Und er lebt immernoch ...tststts

Gravenreuth
22.12.2006, 09:27
Bernhard S. ist ein Münchner Rechtsanwalt, der von 1988 bis zum 15. April 2005 in der Anwaltskanzlei des umstrittenen Rechtsanwalts G.F.v.G, Experte für gewerblichen Rechtsschutz und sog. "Online-Recht", tätig war.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Syndikus

Was so ziemlich das einzige ist, was bei diesem Artikel zutreffend ist.



Wer+lesen+kann+ist+klar+im+Vorteil

Stimmt! Zum Lesen empfehle ich den aktuellen FOCUS S. 114 über die Glaubwürdigkeit von WIKIPEDIA-Artikel zu Personen :D

Werbehasser
22.12.2006, 12:20
Was so ziemlich das einzige ist, was bei diesem Artikel zutreffend ist.


http://www.world-of-smilies.com/wos_ugly/noe.gif (http://www.World-of-Smilies.com)

Aber wers glaubt ...

http://www.world-of-smilies.com/wos_schilder/guckstduhier.gif (http://www.World-of-Smilies.com)

Datenschutzbeauftragter: Rechtsanwalt GFvG, Marktstr. 14, 80802 München
Rechtsbeistand:Rechtsanwalt Bernhard S., Veterinärstraße 11, 80839 München
Im Impressum w*w.burat.net ist dieser "Zusammenhang" doch sogar noch heute aktuell zutreffend ... http://www.world-of-smilies.com/wos_ugly/UGLY130.png (http://www.World-of-Smilies.com)



Stimmt! Zum Lesen empfehle ich den aktuellen FOCUS S. 114 über die Glaubwürdigkeit von WIKIPEDIA-Artikel zu Personenhttp://www.world-of-smilies.com/wos_ugly/l047.gif (http://www.World-of-Smilies.com)

Zur Glaubwürdigkleit von Wikipedia http://www.bildblog.de/?tag=Wiki-Fehlia&order=asc


Soll ich da jemanden abmahnen, diesen Schrubbschrauber (wohl ein Ossi, der noch ein altes russisches Militärmodell fliegt) mal kurz herunterholen??

Die "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein" attestierte ja auch am 04.12.2006 das Gericht bei ihrer Haftstrafe von 9 Monaten auf Bewährung wegen Veruntreuung von Mandantengeldern, wobei strafverschärfend dann auch noch eine vorherige Bestrafung zu einer Geldstrafe von 150 "Tagessätzen" wegen Urkundenfälschung in immerhin 60 Fällen genannt wurde. Das Gericht rügte auch noch verschiedene Verhaltensweisen des Juristen; so wurde dem Angeklagten vom Staatsanwalt vorgehalten, dass sein Verhalten besonders verwerflich sei, weil er als "Organ der Rechtspflege" das Vertrauen, welches ein Mandant zu seinem Anwalt haben dürfe, schwer missbraucht habe.

http://www.world-of-smilies.com/wos_ugly/l016.gif (http://www.World-of-Smilies.com)

mareike26
22.12.2006, 12:37
Zurück zum Thema bitte, sonst :chair:

Werbehasser
16.01.2007, 11:39
Zurück zum Thema ...

Sollten m.E. Betroffene zum Thema Schmidtlein und Tank wissen ...



Urteilskollektion à la Schmidtlein

Auf der Homepage des Inkassoanwalts Olaf Tank finden sich jetzt einige Urteile sowie Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft. Es geht um Forderungen seiner Mandanten, der Internet-Aboverkäufer Schmidtlein.

Hierzu einige Anmerkungen:

1. Amtsgericht Celle, Az.: 11 C 2212/06 (18b)

Die Beklagte hat hier offensichtlich einen Ratenzahlungsvergleich mit der Schmidtlein GbR abgeschlossen. Das heißt, sie hat sich von den außergerichtlichen Mahnungen beeindrucken lassen. Wahrscheinlich hat sie mitgeteilt, dass sie nicht alles auf einmal zahlen kann. Dann dürfte sie den Ratenzahlungsvergleich unterschrieben haben.

Diese Vergleiche enthalten in der Regel die Klausel, dass der Schuldner mit seiner Unterschrift die Forderung anerkennt. Und wenn nicht, kann schon die Bereitschaft zu Teilzahlungen als Anerkenntnis ausgelegt werden.

Das Anerkenntnis nagelt die Beklagte fest. Das Gericht musste sich deshalb nicht eingehend mit der Frage beschäftigen, ob tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, ob dieser möglicherweise anfgefochten wurde etc.

Das ergibt sich schon aus der Formulierung “unstreitig”. Die Beklagte hat offensichtlich überhaupt nicht die sachlichen Argumente vorgebracht, die gegen einen Vertragsschluss sprechen.

2. Amtsgericht Lünen, Az.: 7 C 725/06

Es handelt sich um ein Anerkenntnisurteil. Der Beklagte hat die Forderung akzeptiert. Im Falle eines Anerkenntnisses prüft das Gericht nicht, ob die geltend gemachte Forderung gerechtfertigt ist.

3. Amtsgericht Oldenburg Az.: E8 C 8499/06 (XIII)

Ebenfalls ein Anerkenntnisurteil. Das Gericht prüft in diesem Fall nicht, ob die Forderung berechtigt ist.

4. Vollstreckungsbescheide

Vollstreckungsbescheide ergehen gegen Antragsgegner, die sich nicht gegen die Forderung wehren. Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderung begründet ist.

Interessanterweise ist als Forderungsgrund stets “Schuldanerkenntnis” abgegeben. Es dürfte sich also um Fälle handeln, in denen Betroffene während der außergerichtlichen Korrespondenz die Forderung schriftlich akzeptiert haben, zum Beispiel im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung. Es handelte sich also stets um Angelegenheiten, in denen sich die Schmidtlein GbR nicht nur auf den angeblichen Vertragsschluss im Internet berufen konnte. Sondern auch auf ein Anerkenntnis ihrer “Kunden”.

5. Briefe der Staatsanwaltschaften

Aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Ellwangen ist nicht ersichtlich, worum es geht.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück beschäftigte sich wohl mit der Frage, wann eine Anmeldung erfolgte. Also ein Einzelfall, der mit den maßgeblichen Fragen nichts zu tun hat.

Im Fall Passau hatte sich die Anzeigenerstatterin offensichtlich darüber beschwert, sie habe keine Rechnung erhalten, sondern direkt eine Mahnung des Rechtsanwaltes. Das erfüllt auch nicht den Betrugstatbestand.

Die Kriminalpolizei soll im Übrigen festgestellt haben, dass die Seite gedichte-heute.com zivilrechtlich in Ordnung ist. Die rechtliche Bewertung ist an sich immer Sache des Staatsanwaltes. Dieser Staatsanwalt verlässt sich auf die Wertung eines Kriminalpolizisten, der aller Wahrscheinlichkeit noch nicht mal Jurist ist. Der Polizist wiederum orientiert sich an nicht näher dargelegten Maßstäben einer Verbraucherzentrale.

6. Bewertung

Weder die veröffentlichten Urteile noch die Vollstreckungsbescheide lassen einen Rückschluss darauf zu, dass Gerichte die Forderungen der Schmidtlein GbR akzeptieren.

Sollten die Vollstreckungsbescheide stellvertretend für die erfolgreichen Mahnverfahren der Schmidtlein GbR stehen oder mit diesen sogar identisch sein, lässt sich folgender Schluss für Internetabos ziehen: Ein Mahnverfahren wird nur dann angestrengt, wenn die Schmidtlein GbR ihre Forderung auf ein gesondertes Anerkenntnis stützen kann.

Die Einstellungsmitteilungen bringen keine abschließende Klarheit. Lediglich die Staatsanwaltschaft Passau beschäftigt sich ansatzweise mit dem Thema. Die Arbeit der Behörde in diesem Fall ist jedoch oberflächlich.

Ist dies alles, was die Schmidtlein GbR an juristischen Ergebnissen aufzuweisen hat? Falls ja, dürfen sich eher Kritiker dieser Geschäftsmethode bestätigt sehen. Fest stünde dann jedenfalls, dass nach wie vor kein Gericht den Herren nach nach streitigem Vortrag in der Sache und entsprechener Verhandlung Recht gegeben hat.

Lawblog (http://lawblog.de) v. 12.01.2007
(Hinweis: Das Fullquote erfolgt mit Zustimmung des Verfassers Herrn RA Udo Vetter)

JohnnyBGoode
16.01.2007, 14:28
Die Verbraucherzentrale - Bundesverband - hat gegen die Gebrüder Sch. ein gerichtliches Gewinnabschöpfungsverfahren vor dem Landgericht Darmstadt eingeleitet.
Als Verhandlungstermin wurde nun der 27.03.2007 anberaumt.

(hieraus (http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf) zu entnehmen).

JohnnyBGoode
21.05.2007, 20:32
Ein neues Projekt aus Büttelborn bereichert das Netz: :(

http://www.so-bekommst-du-jede-frau-ins-bett.com/affiliate/layout2/

drboe
21.05.2007, 20:55
Ein neues Projekt aus Büttelborn bereichert das Netz: :(

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Wird das nicht arg eng, mit ca. 3.000.000.000 Frauen im Bett? :clown:

M. Boettcher

Goofy
21.05.2007, 21:06
Vor allem der Trick mit dem Handauflegen könnte wirklich funktionieren.

Na, ich denke, auf solche "Tricks" hat die Damenwelt gerade noch gewartet. Immer wieder rührend, wie die tapferen Gebrüderlein sich als Helfer in allen nur erdenklichen Lebenslagen anbieten.

Sebastian
21.05.2007, 22:20
LOL

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:clown:

JohnnyBGoode
21.05.2007, 22:24
Mal sehen, wann die ersten Postings "Hilfe, ich wollte nur alle Frauen rumkriegen, und jetzt kommt eine Mahnung vom Olaf T. Was soll ich tun?" eintrudeln..;)

Erfahrungsgemäß nach ca. 6 Wochen.

Goofy
21.05.2007, 22:28
"Was soll ich tun?"

Handauflegen. :clown:

Wuschel_MUC
21.05.2007, 22:29
Weiß irgendwer, ob die Schmidtleins und Rechtsanwalt T. single sind?:rolleyes:

Wuschel

blizzy
21.05.2007, 23:50
Handauflegen. :clown:

Und eine gewischt kriegen:D

mareike26
22.05.2007, 16:54
Der letzte Beitrag wurde wegen Offtopics gelöscht.
Kommt bitte zum Thema zurück.

Gruß
Mareike