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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Landtagswahlen Cold-Call



adHOC
21.03.2006, 21:34
Guten Abend!

Zur allg. Belustigung:

- heute abend meine VoIP-Phonebox abgehorcht, Wahlwerbungs-Anruf!
- Ein junger Mann stottert aufs Band

"Guten Abend, meine Name ist Vorname Nachname, von der <Partei-Akronym>, wir möchten Sie daran erinnern, das am Sonntag Landtagswahlen stattfinden. Gehen Sie wählen, jede Stimme zählt!"

- Rufnummer war unterdrückt, aber dank des genannten Namens habe ich die Homepage des ortsansässigen Lokalverbandes herausgesucht und die e-Mail-Adresse des Anrufers herausgefunden

- gepfefferte e-Mail gesendet, die unmissverständlich auf die aktuelle Gesetzeslage zu Cold Calls und telefonischer Direktwerbung deutet und die Unterlassung plus Herausgabe & Löschung meiner Daten gefordert. (als Vorlage diente http://managor.de/abmahnung/)

- e-Mail an den Anrufer + an den Vorstand des Vereins gesendet

- freundlichst darauf hingewiesen, das diese Art der Wahlwerbung exakt das Gegenteil bei mir bewirken könnte... ;)

Ich freue mich jetzt schon auf die Reaktion!

federico
21.03.2006, 23:01
Zur allg. Belustigung:

- heute abend meine VoIP-Phonebox abgehorcht, Wahlwerbungs-Anruf!

[...]

- gepfefferte e-Mail gesendet, die unmissverständlich auf die aktuelle Gesetzeslage zu Cold Calls und telefonischer Direktwerbung deutet

Ich tippe mal darauf, daß der Anrufer schon gar keine Wettbewerbshandlung im Sinne des Wettbewerbsrechts verbrochen haben dürfte:

"jede Handlung einer Person mit dem Ziel, zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens den Absatz oder den Bezug von Waren oder die Erbringung oder den Bezug von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern;" § 2 UWG.

Und deshalb ist dann auch nicht das Wettbewerbsrecht anwendbar, um ihm sein Tun als unzulässig unlautere, da unzumutbar belästigende Wettbewerbshandlung verbieten zu können:

"Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.

Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen ... bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung"
§ 7 UWG

Und ob ein Telefonanruf zwecks Aufruf zur Ausübung des Wahlrechts als "rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" (in Form eines Eindringens in die Privatsphäre) durchgehen könnte? Wohl kaum. Das Interesse des Wahlwerbers könnte so anerkennenswert sein, daß man seine Privatsphären-Störung ausnahmsweise als nicht rechtswidrig ansehen könnte (entgegen störenden Privatanrufen zu Werbezwecken durch Personen, die kein solches berechtigtes Interesse als Rechtfertigung vorweisen können - Missionare, Spendenwerber, Wahlforscher(?), usw.)

f.

adHOC
21.03.2006, 23:41
Aha, demzufolge ist es also völlig in Ordnung,als Politiker Personen, die ich nicht kenne, persönlich auf einem privaten Anschluss anzurufen, das auch noch mitten in der Nacht, nur mit dem tollen Hinweis, das am Sonntag gewählt wird!

Ich habe meine Wahlunterlagen zugesendet bekommen, ich werde per Plakate, per TV-Spots, per Postwurfsendungen, per Aktionen in der Fussgängerzone, per ausführlicher Berichtserstattung in den lokalen Printmedien unentwegt "berieselt", jetzt werde ich auch noch in dem privatesten aller Räume, meiner eigenen Wohnung, belästigt.

Die Schmerzgrenze ist damit eindeutig überschritten, aus diesem Grund setze ich mich zum Schutz meiner eigenen Privatssphäre ein. Ich würde mal gerne wissen, wie so ein selbsternannter oder von mir aus durch Wahlen & Wahllisten legitimierter Volksvertreter reagiert, wenn man ihn nachts um 21.20 Uhr auf seinem privaten Telefonanschluss anruft und ihn daran erinnert, das er seine Pflichten als Abgeordneter wahrzunehmen hat und zwar zum Wohle des Volkes. ;) Ob der dann immer noch auf Direktwerbung per Telefon setzt?

Von mir aus ist es das falsche Instrumentarium, wenn ich auf das Fernabsatzgesetz hinweise, das ist mir aber herzlich egal; ich wähle den, dessen Programm mich inhaltlich überzeugt und nicht die Partei, die die lauteste und aufdringlichste Eigenwerbung betreibt. Das muss klar und deutlich auf der Seite der Anrufer ankommen.


Das Interesse des Wahlwerbers könnte so anerkennenswert sein, daß man seine Privatsphären-Störung ausnahmsweise als nicht rechtswidrig ansehen könnte

Aha, wer definiert den "Ausnahmen"? Die Politik legetimiert sich sich wie sooft wieder selbst...

Vielleicht sollte man mal fragen, wer diese Wahlwerbung finanziert und wieviel der Spaß kostet?

Wuschel_MUC
22.03.2006, 10:17
Wenn du einen Politiker abends um 21 Uhr anrufst, triffst du bestenfalls seine Gattin, die dir wahrheitsgemäß sagt, der Herr Abgeordnete sei auf der und der Veranstaltung. Dann tut er sogar genau das, was du von ihm verlangst - und das zu einem Zeitpunkt, zu dem andere Leute nichts mehr arbeiten.

Kaltanrufe im Wahlkampf sind in der Tat eine Unverschämtheit, und ich wäre mir nicht sicher, ob der Anrufer wirklich von der von ihm beworbenen Partei war.

Ich kenne von zwei Bundestagswahlkämpfen folgende Aufforderung an die Wahlkämpfer: ruft in eurem Bekanntenkreis herum und werbt für die Erststimme. Das geht noch halbwegs.

Wuschel

Schnabelland
22.03.2006, 14:02
Nachdem auch "Keine Werbung einwerfen" am Briefkasten auf politische Wahlwerbung teils keine Wirkung zeigt (und Beschwerden bei den entsprechenden Parteien entweder ignoriert oder mit Antworten im Stile von "wir sind eben was Besseres als der Pizza-Service, deswegen dürfen wir das" kommentiert wurden), habe ich anlässlich der hiesigen Landtagswahl mein Briefkastenschild um zwei Absätze ergänzt. Es lautet nun so:

Keine Werbung einwerfen
Gilt ausdrücklich auch für politische Parteien.
Wer sich nicht dran hält, wird fünf Jahre lang nicht gewählt!
Gilt ganz ausdrücklich auch für (Partei 1), (Partei 2) und (Partei 3),
die das schon bei der Bundestagswahl nicht kapiert haben und daher bis
Ende 2010 auf meine Stimme verzichten müssen.

Vielleicht lernts so der eine oder andere übereifrige Parteigänger mal...

Als Jugendlicher habe ich übrigens selbst Werbezettel für eine Partei ausgetragen - selbstverständlich wurde die damals noch nicht so weit verbreiteten Schilder "Keine Werbung" von mir beachtet - eine Mißachtung würde die Leute doch bestenfalls verärgern...

Gruß

Schnabelland

heinerle
22.03.2006, 15:50
Aha, demzufolge ist es also völlig in Ordnung,als Politiker
...
Aha, wer definiert den "Ausnahmen"? Die Politik legetimiert sich sich wie sooft wieder selbst
...

Was dachtest Du denn? Was meinst Du, wieso Politiker

nicht persönlich haftbar sind für Ihre Entscheidungen ?
bereits nach 2 Legislaturperioden im Bundestag eine monatliche Rente erhalten, von der Normalsterbliche nach 35 Jahren Berufstätigkeit nur träumen können ?
steigende Diäten erhalten, obwohl die übrigen Realeinkünfte sinken ?
ihre wirklichen Einkünfte gegenüber ihrem Arbeitgeber (Staat = Bürger) nicht offenlegen müssen ?
SchmierSpendengelder annehmen dürfen ?
Neben ihrem Vollzeitjob weitere bezahlte Ämter bekleiden dürfen (ihr Tag hat wahrscheinlich mehr als 24h) ?
Den Bürger belügen dürfen ("mit uns wird es keine MwSt-Erhöhung geben") ohne negative Folgen befürchten zu müssen ?

Die wissen ganz genau, welche Lücken sie in ihren Gesetzen versehentlich lassen müssen (nicht umsonst sind Rechtsanwälte eine der größten im Bundestag vertretenen Berufsgruppen).

adHOC
22.03.2006, 15:52
Wenn du einen Politiker abends um 21 Uhr anrufst, triffst du bestenfalls seine Gattin, die dir wahrheitsgemäß sagt, der Herr Abgeordnete sei auf der und der Veranstaltung. Dann tut er sogar genau das, was du von ihm verlangst - und das zu einem Zeitpunkt, zu dem andere Leute nichts mehr arbeiten.


Du betrachtest so etwas als Arbeit? ;) Ich selbst war eine zeitlang bei solchen Veranstaltungen zugegen, mehr gezwungen als freiwillig, weil ich als Beauftragter Gelder für ein Jugendprojekt loseisen mußte; da wird oftmals jede Menge heiße Luft produziert und die Protokollare beschäftigt; manchmal erinnert es einen fatal an Loriots "Papa ante portas", was da von statten geht... ;)



Kaltanrufe im Wahlkampf sind in der Tat eine Unverschämtheit, und ich wäre mir nicht sicher, ob der Anrufer wirklich von der von ihm beworbenen Partei war.


Wenn dem nicht so ist, wäre das ziemlich perfide Stimmungsmache; eine Art Antiwahlkampf...



Ich kenne von zwei Bundestagswahlkämpfen folgende Aufforderung an die Wahlkämpfer: ruft in eurem Bekanntenkreis herum und werbt für die Erststimme. Das geht noch halbwegs.


Nein, das geht nicht halbwegs; auch nicht viertelwegs;das geht GAR NICHT!

Tschuldigung, aber wer definiert "Bekanntenkreis" und mit welcher Berechtigung darf ein Politiker das? Der Zweck heiligt die Mittel, oder welche Maxime gilt hier? Demnach müsste täglich mein Telefon klingeln und mich daran erinnern, wie wichtig Aidsprävention ist, das ich Blut spenden soll, das es Krieg und Unrecht in der Welt gibt... seltsam nur, das alle SERIÖSEN Vereine keine Kaltaquise betreiben und trotzdem einen ansehnlichen Mitgliederstamm haben.Außerdem werden sich dort auch nur solche Personen beteiligen, die ein echtes Interesse daran haben. Vieleicht liegt es daran, das es sich in der Tat geldwert für die Parteien auswirkt, wenn ein Wähler mehr oder weniger für sie bei der letzten Wahl gestimmt hat, Stickwort Wahlkostenrückerstattung, Werbungskosten usw.

Gruss

HoC

Dotshead
22.03.2006, 18:23
Mal ein Link (http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20040302000128.html) zur Problematik.

federico
23.03.2006, 13:34
Das Interesse des Wahlwerbers könnte so anerkennenswert sein, daß man seine Privatsphären-Störung ausnahmsweise als nicht rechtswidrig ansehen könnte

Aha, wer definiert den[n] "Ausnahmen"?

Das Gesetz.

Einerseits gewährt das Grundgesetz den Parteien das Recht, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken, Artikel 21.

Andererseits sichert das Grundgesetz die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Unverletzlichkeit der Freiheit der Person, Artikel 1 und 2.

In wieweit nun die Werbeanruferrei im konkreten Fall (un-)zulässig ist, muß im Zweifel danach abgewogen werden, wessen "Recht" hier schwerer wiegt. Das entscheidet im Streitfall ein Gericht.


Vielleicht sollte man mal fragen, wer diese Wahlwerbung finanziert und wieviel der Spaß kostet?

Blödsinn. Du solltest nicht DICH fragen, sondern lieber feststellen, wer für welche Kosten der Wahlwerbung aufkommt, und Deine Ergebnisse (hier?) veröffentlichen.

f.

adHOC
24.03.2006, 14:39
Das Gesetz.

In wieweit nun die Werbeanruferrei im konkreten Fall (un-)zulässig ist, muß im Zweifel danach abgewogen werden, wessen "Recht" hier schwerer wiegt. Das entscheidet im Streitfall ein Gericht.


Sehr schön, da sich ja die deutschen Gerichte total langweilen, stellt dies eine total sinnige Massnahme dar ;)

Spass beseite: Du empfindest es als Ok, wenn so etwas (s.o.) gemacht wird? Wo ist dann bitte die Grenze für dich?

Es wäre doch mal eine tolle Idee, wenn die Wähler direkt zu neuen politischen Einfällen telefonisch befragt werden würden, basisdemokratische Entscheidungen könnten so getroffen werden. Ich weiß selbst, das dies utopisch ist, aber wer Leute für eine Wahl in ihrem Feierabend persönlich anruft, könnte rein therotisch auch soetwas.

Hier aber wird nur dumpf genervt, der Bürger soll doch bitte per Wahl das seltsame und kafkaeske Treiben der Politik legitimieren, auf das sich die Politik immer weiter vom Volk entfernt.. Schon mal darüber nachgedacht, warum es soetwas wie die Gruppe der "Nichtwähler" und "Wahlverdruss" gibt?

Es geht nicht darum, das die Menschen die Politik ihrers Landes nicht mehr interessiert, viel mehr haben die Bürger erkannt, das politische Versprechen die gelebte Realität nicht nachhaltig und positiv verändern können. Die Abgabenlast wird immer höher, die Einnahmen stagnieren, -> Abwärtsspirale. Wenn jetzt noch dem Bürger die Privilegien der Politiker vorgeführt werden, ist irgendwo ein Toleranzlevel überschritten. Als Sahnehäubchen wird man dann noch telefonisch belästigt.

Geht da etwa jemanden die Muffe? Ist das die Reaktion auf Politikverdruß?
Wie wäre es mal mit vernüftigen Reformen? Das Steuerrecht für Kleinverdiener reformieren, die Abgabenlast entschärfen und nicht den Menschen mit der einen Hand staatliche Mini-Hilfen austeilen und mit der anderen Hand das zig-fache per Gesetz wieder abzocken.. Am Ende würde ja noch die Binnennachfrage angekurbelt werden.. aber das will doch keiner, oder? ;)




Blödsinn. Du solltest nicht DICH fragen, sondern lieber feststellen, wer für welche Kosten der Wahlwerbung aufkommt, und Deine Ergebnisse (hier?) veröffentlichen.


Gerne, dann sag mir mal, welche Partei und welcher Politiker soetwas mitmacht? Das ist doch nur ein weiterer Schlag in das Gesicht der Wähler, wenn dieser erfährt, was da abgeht..

Ich würde gerne mal wissen, was Wahlwerbung defacto bringt; meines Erachtens entscheiden sich Wähler entweder ad hoc am Wahltag oder sie informieren sich selbst über das politische Programm im Vorfeld, s. Wahl-O-Mat. Wofür die Landschaft mit teuren Visagen von Poltikern zukleistern? Die Bilder sind doch mit entsprechender Technik aufgearbeitet worden, Falten werden entfernt, Augenringe auch usw. Außerdem wähle ich nicht den visuell attraktivsten, sondern den Politiker, dessen Pläne & Ideen sinnvoll erscheinen. Für jedes Flugblatt sollte doch mal für einen gemeinnützigen Verein gespendet werden, ich glaube, das wäre eine viel positivere Wahlwerbung als sinnlos multimedial alle Kanale zu fluten.

DeLarossa
25.03.2006, 09:49
Und ob ein Telefonanruf zwecks Aufruf zur Ausübung des Wahlrechts als "rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" (in Form eines Eindringens in die Privatsphäre) durchgehen könnte? Wohl kaum. Das Interesse des Wahlwerbers könnte so anerkennenswert sein, daß man seine Privatsphären-Störung ausnahmsweise als nicht rechtswidrig ansehen könnte (entgegen störenden Privatanrufen zu Werbezwecken durch Personen, die kein solches berechtigtes Interesse als Rechtfertigung vorweisen können - Missionare, Spendenwerber, Wahlforscher(?), usw.)f.

Irrtum!

Ich empfehle mal das folgende Urteil zu lesen:

Kammergericht Berlin, 21.09.2001, Az. 9 U 1066/00 (NJW 2002, 379 ff.)

Indirekte Fundestelle: http://recht.krause-wuppertal.de/1wettbe.html

Im übrigen bin ich vorletzte Woche erfolgreich gegen eine Partei vor Gericht gezogen.

fight-r
28.03.2006, 02:57
Im übrigen bin ich vorletzte Woche erfolgreich gegen eine Partei vor Gericht gezogen.
wegen Telefonwerbung? Glueckwunsch!

In Hamburg hat Schill vor Jahren (also als er noch aktiv war ;)) Tonbandanrufe rausgeballert, gab auch maechtig Aerger...

Gruss,

f.

adHOC
31.03.2006, 21:15
Habe eine e-Mail von dem angeschriebenen "Wahlkämpfer" erhalten, in der er sich wundert, das ich mich derart aufrege, er hat mein Schreiben der Parteizentrale in Berlin weitergeleitet und die dortige juristische Abteilung damit betraut, ich werde, seiner Ankündigung nach, schriftlich über die aktuelle Gesetzeslage aus der Sicht der Partei heraus belehrt werden. Das Parteimitglied sieht im Übrigen nicht ein, das die Privatssphäre eines Menschen schützenswerte ist, darüber hinaus ist nach seiner Auffassung die Wahlwerbung wichtiger als mein Recht auf Privatssphäre.


Toll, oder?

DeLarossa
31.03.2006, 23:37
Die Parteien wollen in ihrer unermeßlichen Selbstherrlichkeit gar nicht verstehen, daß "ihr" Art. 21 GG von dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, locker geschlagen wird!!!

Schicke deren Rechtsabteilung doch mal die oben genannte Entscheidung des Berliner Kammergerichts zu!

Die Partei, die ich am Wickel hatte, fühlte sich auch völlig mißverstanden. Dem Kreisvorsitzenden der Partei wurde im Termin vor dem Amtsgericht von der Vorsitzenden deutlich gemacht, daß unerwünschte Wahlwerbung ohne Wenn und Aber unzulässig ist!

Basta! :D


Das Parteimitglied sieht im Übrigen nicht ein, das die Privatssphäre eines Menschen schützenswerte ist, darüber hinaus ist nach seiner Auffassung die Wahlwerbung wichtiger als mein Recht auf Privatssphäre.

Auf welchem Wege sind wir in dieser Republik denn schon wieder?!?
Na ja, kein Wunder, wenn ein Nachrichtensender in den "Reichstag" umschaltet...

scharnhorst
03.04.2006, 17:15
Auf welchem Wege sind wir in dieser Republik denn schon wieder?!?
Na ja, kein Wunder, wenn ein Nachrichtensender in den "Reichstag" umschaltet...

wohin soll er denn sonst hinschalten ? der bau heisst nun mal reichstag.

http://de.wikipedia.org/wiki/Reichstagsgeb%C3%A4ude

DeLarossa
03.04.2006, 23:48
Inkorrekt!

Es ist das Reichtstagsgebäude!
Der Sender könnte auch sagen: "Wir schalten um in den Bundestag!"
Das wäre korrekt!

Schau Dir das mal live an. Es wirkt befremdlich!