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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitschneidemöglichkeit schreckt ab



aeggi
26.03.2006, 01:07
Bei vielen modernen Telefonen können heut zu Tage Anrufe ganz oder teilweise mitgeschnitten werden. Oder man hat ein zusätzliches Mitschneidegerät geschaltet...
Anrufe von Leuten die nur das Beste für eine wollen, oder das Blaue vom Himmel versprechen könnten mit Methode beantwortet werden, entweder sagt man gleich daß aus irgendwelchen Gründen das Gespräch mitgeschnitten wird ( der Anrufer wird gleich abgeschreckt), muß rechtlich eigentlich auch gemacht werden, oder man erzählt dem Anrufer irgendwann von nem Lautsprecher - das Gespräch kann direkt von vielen Leuten mitgehört werden - wichtig ist nur daß man schlagfertig ist.
Niemand will bei - oder nach nem Gespräch - Dritte daran teil haben lassen. :) :)

adHOC
26.03.2006, 13:08
Die Idee hatte ich auch schon, wie ist das denn zivilrechtlich zu bewerten?

OK, die Brüder von den CC´s halten sich bekanntlicherweise auch nicht wirklich an Gesetze, aber die Verwendbarkeit solcher Mitschnitte als gerichtlicher Beweis ist, meines Erachtens, fragwürdig.

Sofern ich mich recht erinnere, ist ein Mitschneiden nur dann möglich, wenn ich die Gegenstelle über die Aktion aufkläre. Aus dem gleichen Grund wird bei der T-Com-Rufnummernfeststellung der "gefangene" Anrufer unmittelbar von der T-Com zurückgerufen und darüber informiert, das die Rufnummer gefangen wurde. Das schreckt natürlich ab, aber die Kosten und den Aufwand für die Aktion hat der Geschädigte trotzdem. (ca. 30 Euro für das Einrichten, Abrechnung nach genutzen Zeiteinheiten in Wochen, d.h. je länger ich den Service nutze, desto günstiger wird es; dafür klappt es auch IMMER)

Vielleicht hat da jemand noch nähere Information

DeLarossa
26.03.2006, 13:13
Dringend:

Vor dem Mitschneiden / Mithörenlassen eines Dritten um Erlaubnis bitten!

Sonst macht Ihr Euch strafbar!!!

Dabei kann man selbstverständlich auch rhetorisch vorgehen:
"Sie sind doch damit einverstanden, daß ich ....?!?" ;-)

(Die Schreibfehler im Titel bitte ich zu entschuldigen!)

adHOC
26.03.2006, 13:37
Dringend:

Vor dem Mitschneiden / Mithörenlassen eines Dritten um Erlaubnis bitten!

Sonst macht Ihr Euch strafbar!!!
-)

Das war mir klar, s.o. :), trotzdem gut, dass das hier nochmal ausdrücklich gesagt wird!



(Die Schreibfehler im Titel bitte ich zu entschuldigen!)

Solange man sich nicht "Callmaster" nennt, ist orthgraphisch jede Schandtat erlaubt ;)

Wuschel_MUC
26.03.2006, 15:25
Dringend:

Vor dem Mitschneiden / Mithörenlassen eines Dritten um Erlaubnis bitten!

Sonst macht Ihr Euch strafbar!!!



So steht's im StGB, aber wenn dich der andere anzeigt, erfährst du, wer er ist. Das will sein Arbeitgeber nicht, also gibt es wahrscheinlich keine Anzeige.

Kaltanrufer agieren de-facto im rechtsfreien Raum und müssen das auch zu ihren Lasten akzeptieren...

Wuschel

Nebelwolf †
26.03.2006, 16:58
Hallo zusammen!


Dringend:
Vor dem Mitschneiden / Mithörenlassen eines Dritten um Erlaubnis bitten!
Sonst macht Ihr Euch strafbar!!!

Da Euer Anrufer selber rechtswidrig handelt und ungefragt in Eueren Privatbereich eindringt, ist ein Mitschnitt unproblematisch, oder habt Ihr schon mal mitbekommen, daß ein obszöner Anrufer sein Opfer verklagt hat? Will man allen Problemen aus dem Weg gehen erstellt man nachträglich ein schriftliches Gesprächsprotokoll.

Nebelwolf

DeLarossa
26.03.2006, 22:10
Zu den beiden Vorrednern:

Der Anrufer verstößt gegen Zivilrecht oder Wettbewerbsrecht, erstmal nicht gegen Strafvorschriften!

Klar würde er nicht nur so Anzeige erstatten. Aber wenn Ihr "in die Enge treiben" würdet, hätte er eine sehr gute Angriffsfläche!!!

Wichtig ist noch:

Ihr könnt die Mitschnitte vor dem (Zivil-) Gericht NICHT verwenden, wenn es zum Rechtsstreit kommen würde, weil das Gericht - wenn es feststellen würde, daß Ihr illegal mitgeschnitten habt - von Amts wegen die Sache an die Staatsanwaltschaft zwecks Strafverfolgung abgeben würde (wenn das Zivilverfahren abgeschlossen ist). Und dann seID: [ID filtered]

Nochmal: es reicht, wenn die Behörden von Eurer Straftat erfahren würden. Dann würde von Amts wegen ermittelt...

Warum sollte man sich selbst in Gefahr bringen, indem man sich strafbar macht?!?

Als Warnung ist der Hinweis auf einen Mitschnitt gut, aber illegal mitzuschneiden...! Finger weg!!!!

Wir sind die Guten! Bleiben wir doch dabei!

adHOC
26.03.2006, 22:48
Zu den beiden Vorrednern:

...

Warum sollte man sich selbst in Gefahr bringen, indem man sich strafbar macht?!?

Als Warnung ist der Hinweis auf einen Mitschnitt gut, aber illegal mitzuschneiden...! Finger weg!!!!

Wir sind die Guten! Bleiben wir doch dabei!

Full AK!

Warum sollte man sich an diesem Müll noch die Finger schmutzig machen...
... da nehme ich doch lieber die total legalen AB-Aufzeichnungen dieser Quarktaschen, dagegen können die nichts machen, weil die es ja selbst waren, die vollkommen bewusst aufs Band gelallt haben ;)

Ach, nur so nebenbei:

Wenn mir wieder mal aus Versehen der Hörer bei einem Cold-Call auf die Arbeitsplatte oder in meinen scheppernden Metallpapierkorb "runterfällt", ist das dann:

a) ein Arbeitsunfall für den CCA?
b) ungeschickt von mir?
c) strafrechtlich relevant, weil, wenn bösartig ausgelegt, Körperverletzung?

Stop it
26.03.2006, 23:17
Wenn mir wieder mal aus Versehen der Hörer bei einem Cold-Call auf die Arbeitsplatte oder in meinen scheppernden Metallpapierkorb "runterfällt", ist das dann:

a) ein Arbeitsunfall für den CCA?
b) ungeschickt von mir?
c) strafrechtlich relevant, weil, wenn bösartig ausgelegt, Körperverletzung?
Nein, es ist
d) das, was ich immer mit Werbung mache: ich werfe sie unbesehen in den Papierkorb, wenn ich sie nicht selbst angefordert habe.

aeggi
27.03.2006, 05:21
Ein Polizist hat die Pistole auch zur Bedrohung. Nur im äußersten Fall benutzt er sie auch. Wer Geschäfte machen will, braucht keine Mitwisser - wird deshalb ganz schnell auflegen.
Natürlich kann ein Mitschnitt nicht vor Gericht verwendet werden. Aber es gibt die Möglichkeit. Zudem gibts den Lautsprecher. Aus Erfahrung nervt sowas . Man weiß nie wer im Hintergrund ist. :)

Nebelwolf †
27.03.2006, 18:30
Hallo!

Wettbewerbswidrige Anrufer lassen sich einfach ermitteln, indem man die Leistungen in Anspruch nimmt und storniert, da braucht man nichts mitschneiden: Es geht um die Dokumentation von Betrugsversuchen via Telefon. Ob ein 1.000-fach vorgelesener Telefonskript gewerblicher Telefonverkäufer, ein vertauliches Wort nach § 201 StGB (Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) ist, das wage ich stark anzuzweifeln. Im übrigen haben/hätten Journalisten das gleiche Problem, wenn sie als Opfer getarnt mit versteckter Kamera Betrüger filmen.

Mit Drohungen erschreckt man keine Telefonterroristen, man macht sich nur lächerlich, da die Anrufer genau wissen, daß sie nicht identifiziert werden können. Hier ist schon etwas mehr Fantasie gefragt.

Nebelwolf

ps. Ich bin kein Anwalt, meine Beiträge beruhen auf Beobachtungen und Menschenverstand.

Tomppa
27.03.2006, 22:13
Genau, Nebelwolf. Immer die Ruhe bewahren.

Sofort aufzulegen ist falsch. Das ist genau was diese Leute wollen: daß du bei uninteresse sofort auflegst. Dann kann er gleich den nächsten anrufen ohne Zeit zu verlieren.

Wenn du ihn anschreist, legt er auf und ruft den nächsten an. Bringt also auch nichts.

Gegenscript habe ich auch probiert. Mach schon Spaß, vergeudet die Zeit des Werbers, ärgert ihn aber das war schon alles.

Ich lege nur noch auf, wenn der Anruf auf Handy weitergeleitet wurde weil dies mir Geld kostet. Allerdings nicht viel, habe Sekundentakt.

Erhalte ich den Cold-Call am Festnetz, bin ich sowas von interessiert. "JAAJAAJAA klingt gut, echt interessant. Eigentlich habe ich erst kürzlich darüber nachgedacht, ob ich spielen/kaufen/sonstnochwasmachensoll."

"ABER: ich kaufe nichts am Telefon. Ich möchte zuerst die Vertragsunterlagen sorgfältig studieren. Verstehen Sie mich ja nicht falsch, Sie sind ja so sympathisch und ich bin ja WIRKLICH interessiert. Aber Sie wissen schon, man kann nicht vorsichtig genug sein, es gibt so viele schwarze Schafe."

Dann kommt das Angebot (eher selten) oder die Auftragsbestätigung obwohl man keinen Auftrag erteilt hat (öfter). Und dann weiss man, mit wem man es zu tun hat.

Und dann muss jeder selber wissen, was man als nächstes tun will.

aeggi
27.03.2006, 23:21
Die Kunst ein Schauspieler zu sein, ist bei Werbevögeln von Vorteil. Mach ich auch öfters. Wer mich ärgert, wird von mir geärgert.
Erst Interesse zeigen, dann die kalte Schulter zeigen...
Hab heut nen Anruf von nem Brötchenservice bekommen. Man will mir ne Testlieferung zukommen lassen. Wohne in nem Hochhaus, wo dann immer wieder einer vor mir die Brötchen an der Haustür abholt. Gelenheit macht Diebe.
Brauch sowas nicht. Soll man ruhig eine Tüte Frühstücksbrötchen an der Haustür ablegen. Irgendjemand freut sich.:clown: :clown:

Hab ja nichts unterschrieben....

Nebelwolf †
28.03.2006, 22:35
Hallo zusammen,

ich habe hier zufällig erfahren, daß meine Kollegin mit einer heimlichen Tonbandaufzeichnung erfolgreich gegen Ihren Vermieter vor Gericht gegangen ist. Hier die Erkenntnisse aus dem Verfahren in Kurzfassung:

Es ist kein Ermittlungsverfahren wegen der Tonbandaufzeichnung eingeleitet worden
Ausschlaggebend waren Zeugenaussagen von ihr und ihrem Bruder, die dank der Tonaufzeichnung sehr genau waren
Die Tonbandaufzeichnungen haben die Zeugenaussagen gestützt

Auch eine nicht von Richter nicht zugelassene Tonbandaufzeichnung kann im stillen Kämmerchen abgespielt werden und die Meinungsbildung des Gerichts beeinflussen.

Nebelwolf

ps. Ich bin kein Anwalt, Ihr tragt selber Verantwortung für Euer Handeln.

DeLarossa
29.03.2006, 00:39
Hmmm, aus Angaben vom Hörensagen irgendwelche sicheren Erkenntnisse zu ziehen, halte ich für sehr gewagt...

Wenn Deine Kollegin Streit mit ihrem Vermieter hatte, dann war ihre Aussage vor Zivilgericht eine Parteivernehmung und keine Zeugenaussage. Soviel zur Genauigkeit.

Ansonsten hatte das Gericht wohl die Parteivernehmung und die Zeugenaussage zugrunde gelegt, weniger die Tonbandaufnahme.

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Allerdings habe ich hier im Forum folgenden Beitrag gefunden, wonach der heimliche Mitschnitt unter speziellen Voraussetzungen bei einem unerwünschtem Werbeanruf zulässig sein soll:

http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=8210

Aber offensichtlich nur dann, wenn die Identität des Anrufers zweifelhaft bzw. nicht hinreichend bekannt ist. Das bedeutet im Umkehrschluß, daß ein heimlicher Mitschnitt dann unzulässig ist, wenn die Rufnummer erkennbar ist und der Anrufer seine Identität preisgibt.

aeggi
04.04.2006, 14:20
Wenn jemand anruft und nur das Beste für einen will ( was verkaufen / was abschließen) gibts die Möglichkeit das Gespräch schnell zu beenden. Einfach sagen jedes Gespräch wird mitgeschnitten, da man ständig am Telefon belästigt wird.:)
Der Anrufer weis BescheID: [ID filtered]