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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : So kann man seinen Briefkasten effektiv sauber halten



thomas.gr
07.04.2006, 22:33
Hallo,

hier mal eine Beschreibung, wie ich mich recht erfolgreich von Werbesendungen im Briefkasten befreit habe:

1. Reklamezettel
Normaler großer Roter Aufkleber "Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitschriften" hat geholfen. Falls nicht siehe 2.

2. Kostenlose Wochenzeitschriften
Viele dieser Verlage scheinen Ihren Austrägern einzubläuen, dass die "Keine Werbung" Hinweise für sie nicht zählen. Manche sehen sich auch bei direktem Anruf nicht betroffen da sie ja keine Werbung sind. "Keine kostenlosen Zeitschriften" hilft da schon manchmal aber auch nicht immer.

Nächster Schritt: Für die konkrete Zeitschrift einen lieben Brief für den Austräger hinhängen mit der freundlichen Bitte, doch keine Zeitschrift mehr einzuwerfen.

Übrig blieb genau eine Zeitschrift. An der Stelle habe ich dann lange überlegt und nach einem Gespräch mit dem Austräger den ich abgepasst habe blieb mir leider nur noch Ihm ein Hausverbot auszusprechen da er absolut nicht einsichtig war und noch frech wurde. Ich habe Ihn dann noch darauf hinzuweisen dass ich bei Zuwiederhandlung Anzeige wegen Hausfriedensbruch erteilen werde. Ob das rechtlich wirklich gehen würde weiss ich nicht und ist mir auch egal da es gewirkt hat.

3. Werbung die per Post kommt aber nicht an konkrete Adressaten gerichtete ist
Das ist sowas wie "An die Bewohner des Hauses Straße, Nr. Plz, Ort" oder "An die Bewohner der Straße, Plz, Ort" oder auch einfach allgemeine Werbung die aber der Briefträger bringt.

Hier half sofort der "Keine Werbung" Aufkleber. Wenn dem nicht so ist hilft ein Anruf bei der Beschwerdestelle der Post (Nr. findet man unter www.post.de).

4. Werbung die per Post als "normale" Briefe kommt
Diese Werbung ist an einen persönlich addressiert und normal freigemacht. Dies unterscheidet sich von Postwurfsendungen.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Annahme verweigert oder 2. Aufmachen und auf ein Freikuvert, eine Email-Adresse oder eine (preiswerte) Faxnummer hoffen, dann weiter mit 5.

5. Werbung die als Postwurfsendung kommt
Diese Briefe haben so Vermerke wie "Freigemacht vom Postzentrum ...". Die meisten Katalogsendungen wie z.B. Weltbild oder ähnliche sind auch Postwurfsendungen.

Hier hilft "Annahme verweigert" überhaupt nichts da die Post lt. Postbedingungen diese Sendungen nicht an den Absender zurückschickt sondern entsorgt. Dies ist mit dem Absender so vereinbart. Der Absender bekommt es also überhaupt nicht mit dass man den Brief / Katalog nicht angenommen hat.

Lösung: Brief aufmachen und auf eine Antwortpostkarte, Freikuvert, Faxnummer (nicht 0180) oder Email-Adresse hoffen.

Folgenden Brief hinschicken (passt in keiner Schrift auf eine Postkarte wie z.B. bei bon prix). Effektiver als Email ist Fax und noch effektiver sind die Antwortkuverts. Wenn nichts davon drin ist hilft nur in den sauren Apfel zu beisen die Werbung zu ignorieren oder 55 ct. in einen Brief zu investieren.

Brieftext:

"
Betreff: Auskunft nach §34 BDSG und Sperrung nach § 35 BDSG


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir vergangene Woche Werbung per Post an die oben genannte Adresse gesendet. Diese Werbung erhalten Sie als Anlage zurück. Da ich dies nicht direkt angefordert habe und mich auch nicht erinnern kann in der Vergangenheit mit einer Firma Ihres Namens zu tun gehabt zu haben gehe ich davon aus, dass dieser Brief unaufgefordert an mich geschickt wurde.

1) Ich fordere Sie daher - unter Hinweis auf § 34 Bundesdatenschutzgesetz - auf, mir unentgeltlich Auskunft zu erteilen über die bei Ihnen über mich gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung, die Personen und Stellen, an die meine Daten regelmäßig übermittelt werden, sowie insbesondere die Herkunft und weitere Empfänger.

2) Gleichzeitig widerspreche ich der Nutzung und Übermittlung meiner Daten zum Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung § 35 Bundesdatenschutzgesetz (Sperrung meiner Daten).

Für die Erledigung habe ich mir eine Frist bis zum DATUM EINTRAGEN (CA. 3 WOCHEN) vorgemerkt. Sollten Sie diese Frist – wider Erwarten – nicht einhalten, sehe ich mich leider gezwungen, die für Sie zuständige
Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten. Ferner mache ich Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass ich bei Nichterteilung dieser Auskünfte durch meinen Rechtsanwalt Auskunftsklage gegen Sie erheben werde. Die Kosten dieses Rechtsstreits fallen – unabhängig vom Ergebnis der Auskunft – Ihnen zur Last. Ferner werde ich dann auch den Schaden Ihnen gegenüber geltend machen, der mir durch die Nicht-, Falschauskunft etc. entstanden ist.

Bei erneuter Zusendung von Werbung behalte ich mir die Geltendmachung von Schadensersatz für meine Aufwendungen (Nachforschung, Einschalten eines Rechtsanwalts,...) vor.
"

ACHTUNG: Dieser Brief enthält Paragrafen und erweckt den Anschein "Rechtssicher" zu sein. Dem ist nicht so. Ich habe den Brief aus Teilen die ich im Internet gefunden habe zusammengebaut. Ob es wirklich die Erwähnten Ansprüche gibt weiss ich nicht!

Auf diesen Brief antworten praktisch alle Empfänger. Leider hilft das aber noch nicht wirklich viel da die meisten weder Daten gespeichert haben noch die Werbung selbst verschickt haben. Manche nennen dann den Versender direkt, manche erst auf Nachfrage (mache ich dann meister per Fax oder Email).

Für diesen ändert man dann das Schreiben leicht ab und weist auf Unternehmen A hin, welches Unternehmen B benannt hat. Unternehmen B wird dann ggf. Unternehmen C nennen aber irgendwann kommt man dann zum Urheber.

Die Drohung mit der Beschwerde nach §38 ist recht effektiv.

Im Zweifelsfalls muss man dann eben wirklich per Internet die zuständige Behörde ausfindig machen und dort unter Verwendung der bereits verschickten Schreiben eine Beschwerde einreichen. Dies musste ich bisher aber auch noch nicht machen.


Fazit: Postwurfsendungen sind sehr schwer loszuwerden. Wenn man aber konsequent bei der Sache bleibt und sich auch notiert wann welche Termine auslaufen und dann auch ggf. unter Verweis auf das erste Schreiben nochmal nachhakt dann macht man sich recht unbeliebt.

Bisher hat nur eine Firma konsequent nicht geantwortet: Bon Prix. Hier habe ich beide Antwortpostkarten schon verbraucht und hier bin ich stark am Überlegen ob ich nicht wirklich solch eine Beschwerde einreichen soll.

Bei Fax-Spam schicke ich (sofern ich eine deutsche Faxnummer auf dem Spam oder auf der Internetseite des Unternehmens finde) im Prinzip den gleichen (leicht abgewandelten) Text. Bei 0900-Spam geht ganz normal eine Beschwerde an die REG-TP.

So. Das war jetzt für das erste Posting sicherlich recht lang aber vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen effektiv den Briefkasten sauber zu halten.

thomas.gr

DeLarossa
07.04.2006, 22:48
2. Kostenlose Wochenzeitschriften
Viele dieser Verlage scheinen Ihren Austrägern einzubläuen, dass die "Keine Werbung" Hinweise für sie nicht zählen. Manche sehen sich auch bei direktem Anruf nicht betroffen da sie ja keine Werbung sind.

Das ist - leider - durch die Rechtsprechung bestätigt!
Quelle kann ich im Moment leider nicht benennen...

Du mußt diese Wochenzeitschriften tatsächlich ausdrücklich ausschließen oder - wie ich das am Briefkasten habe - : durch den Aufkleber "Nur für Briefpost!" auf Post beschränken. Seitdem habe ich Ruhe vor den Zeitschriften!

Die übrig gebliebenen, dreisten Werbezettel-Verteiler mahne ich ab, weil sie offensichtlich nicht lesen können...! :clown:

exe
08.04.2006, 10:18
Klasse Beitrag "thomas.gr"! Trag ihn doch in unser Wiki (http://www.antispam-ev.de/wiki/Hauptseite) ein. :)