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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beworbene 0190er Nummern einfach anwählen.



Alberich
26.11.2002, 14:03
Thread verschoben, Eniac
Was würde passieren (und ist bei Freunden auch passiert) wenn man die angegebenen Nummern anwählen würde, bzw. auf den Dialerlink klickt und dann mal munter 30 Minuten surft auf Dialerkosten.
Die Aussage in der Mail (verwahren!) sagt aus, daß man 50 Minuten kostenlos surfen könne. KOSTENLOS! Das steht ja da!
Diese E-mail ist doch ein Dokument, oder?
Enbindet mich dieses Dokument nicht von einer Zahlungsverpflichtung, selbst dann wenn (Kleingedruckt!) irgentwo auf diesem Dialertteil die Zeichen und Zahlenabfolge "mainpean1,86€/min" steht?
WAS passiert hier? Widersprüchliche Aussagen, von denen diese Zweite nur kleingedruckt und schwer deutbar in einer Ecke steht?
Wer weiss Antworten?
Und wie geht man gegen eine 1000 Eurpo-rechnung der DTAG vor, welche auf diese Weise bei einem Freund auf den Tisch flatterte?
Danke
http://img.homepagemodules.de/frage.gif

Schillerplauze
26.11.2002, 14:19
Na das wäre doch mal ein interessantes Verfahren... http://img.homepagemodules.de/devil.gif
Ich denke, das Schwierigste ist, eine beweiskräftige Verbindung zwischen der Mail und dem "Service" herzustellen...

selzilla
26.11.2002, 14:33
Die Mail ist wohl ein Dokument, aber wie von Schillerplauze richtig angesprochen : Beweis mal den Zusammenhang. Was machst du außerdem, wenn der Anbieter im Ausland sitzt ?
Gegen die 1000 Euro-Rechnung Einspruch erheben. Sollte kein Hinweis vorhanden gewesen sein, was die Minute kostet, sofort Anzeige gegen den Betreiber.
Bitte in jedem Fall den Dialer nicht löschen, sondern den PC der Polizei zur Prüfung übergeben. (...natürlich die raubkopierten Programme vorher löschen http://img.homepagemodules.de/grin.gif).
Die Chancen stehen dann gut, die Rechnung nicht bezahlen zu müssen !
.....und auf jeden Fall jetzt einen 190er Warner installieren !!!!
Gruß Uwe

never touch a running system !

dvill
26.11.2002, 15:27
Vorsicht bei der Interpretation trickreicher Texte!
Natürlich soll der Text den falschen Eindruck eines kostenlosen Zugangs erwecken und von mir aus gehören die Arschlöcher vor Gericht und verurteilt. Aber ganz haarspalterisch interpretiert versprechen die Schurken nicht 50 Freiminuten. Der Download der Zugangssoftware soll kostenlos sein. Das stimmt wohl nicht ganz genau, weil die Onlinezeit im Normalfall bezahlt wird, aber es kostet nur einen sehr geringen Betrag.
Danach gibt es nur einen "Testzugang", soll heißen, testen und natürlich bezahlen. Daß der Test kostenlos sein soll, steht da nicht. Natürlich wird trickreich darauf hingearbeitet, daß jeder den Test als kostenlos annimmt. Die Täuschung des Lesers ist sicher die Absicht, aber es ist nur Täuschung und nicht "gerichtsfest" versprochen, daß die Nutzung der "kostenlosen" Software auch kostenlos ist.
Ob man eine einsichtigen Richter finden kann, der wenigstens Absicht der Täuschung als ungesetzlich einstuft, halte ich schon für unwahrscheinlich, obwohl genau dies dringend wünschenswert wäre.
Die Angabe der Kosten auf dem Fensterrand in kleiner Schrift und mit schlechtem Kontrast zielt natürlich auch auf die Täuschung der Opfer hin und gehört meiner Meinung nach verboten, aber leider nur meiner Meinung nach ...
Dietmar Vill

Schillerplauze
27.11.2002, 04:24
Nö, das ist sicher nicht nur Deine Meinung. http://img.homepagemodules.de/crazy.gif
Die träge, unflexible deutsche Justiz zeigt halt ihre Wirkung.
Wenn isch wat zu saachen hätte, aber dann ... http://img.homepagemodules.de/cool.gif