PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anzeigenblatt / wie abmahnen?



Gewoell
12.07.2006, 17:37
hallo,

nachdem mir das schild "keine werbung" auf allen briefkästen guten erfolg beschert hat, gibt es doch eine recht resistente "firma". wir haben hier ein örtliches anzeigenblatt, dass mich wöchentlich durch "kostenlose verteilung an alle haushaltungen im verbreitungsgebiet" trotzdem weiter beglücken möchte. ich habe halt kein schild auf dem zeitungshalter des briefkastens (weil der rund ist) sondern dummerweise das schild "keine werbung" neben dem briefschlitz angebracht. obwohl briefkasten und zeitungshalter eine einheit sind, scheinen die verteiler da mächtig schlau zu sein.

eine rücksendung mit t5f (als hausaufgabe) war erfolglos. eine rücksendung der zeitung, bei der vom brief wohl leider die briefmarke verloren gegangen sein muss, blieb auch erfolglos. telefonisch erreiche ich nur einen anrufbeantworter.

nun ist meine frage: was kann ich noch tun und vor allem was ich tun ohne dass ich kosten habe? ich würde gerne zu meinem recht kommen aber kein geld dafür ausgeben müssen.

wie würde man eine abmahnung anfangen und wer mahnt ab und kann ich das selber machen oder brauche ich da einen profi und wenn ich einen brauche wo finde ich einen entsprechend kompetenten? wie sichert man da beweise, dass man tatsächlich das blatt im briefkasten hatte und es nicht vielleicht beim nachbarn geklaut hat um die arme firma dann völlig ungerechtfertigt zu beschuldigen? also natürlich allgemein gefragt, ohne dass ich hier eine exakte rechtsberatung sehe oder erwarte.

oder muss ich wirklich das "keine werbung" auch auf den zeitungshalter kleben damit das rechtlich wasserdicht ist und schlaumeier beim austragen keine ausrede haben. da habe ich dann aber das problem wie befestige ich ein planes schild an einem runden halter :clown:

gruss
gewoell

Dotshead
12.07.2006, 19:25
raubzitiert von der VZNW:


Kostenlose Wochenblätter und Werbebeilagen in Tageszeitungen
Wenn kostenlose Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" auf Ihrem Briefkasten nicht aus. Diese Blätter dürfen trotzdem eingeworfen werden. Sie sollten deshalb einen besonderen Hinweis darauf anbringen, dass sie auch keine Anzeigenblätter wünschen oder die Redaktion in einem Schreiben darauf hinweisen.

Für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind, gilt der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" nicht. Sie sind Bestandteil dieser Zeitungen und können nicht separat zurückgewiesen werden. Die einzige Möglichkeit ist dann, die Zeitung abzubestellen.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ115272497425186/link4515B.html)

Stardust
12.07.2006, 21:19
hallo,

schlaumeier beim austragen keine ausrede haben. da habe ich dann aber das problem wie befestige ich ein planes schild an einem runden halter gruss
gewoell

Tja, Schlaumeier tut nur seine Arbeit (z.B. auch mein Sohn), und, wie schon erwähnt, kannst du mit dem "Keine Werbung"-Aufkleber Anzeigenblätter nicht abweisen. Ein Aufkleber "Bitte keine Anzeigenblätter" reicht jedoch, der Austräger muss sich dran halten und darf dich dann nicht mehr beliefern, gleichzeitig umgehst du damit das Problem, "ein planes schild an einem runden halter" zu befestigen.

Gewoell
13.07.2006, 07:29
Tja, Schlaumeier tut nur seine Arbeit (z.B. auch mein Sohn), und, wie schon erwähnt, kannst du mit dem "Keine Werbung"-Aufkleber Anzeigenblätter nicht abweisen. Ein Aufkleber "Bitte keine Anzeigenblätter" reicht jedoch, der Austräger muss sich dran halten und darf dich dann nicht mehr beliefern, gleichzeitig umgehst du damit das Problem, "ein planes schild an einem runden halter" zu befestigen.

jaja. denken ist glückssache, was werbung angeht. das merke ich deutlich. um ausreden ist da nie jemand verlegen, der da irgendwie an der ganzen kette beteiligt ist.

dann kommt der nächste an und behauptet für ihn gilt das schild auch nicht, weil er ja eine verbraucherinformation liefert, was natürlich etwas ganz anderes ist - und man muss dann das dritte schild anbringen "keine verbraucherinformationen".

und nur jeder austräger, der kein schild um hat: "nicht hauen", der bekommt von mir keinen hieb auf die kauleiste. neee du. so kann das echt nicht laufen.

die mir bekannten texte und urteile der verbraucherzentrale sagen dass "keine werbung" reicht. auch für schlaumeier. das einzige stichhaltige argument ist die sache mit dem redaktionellen teil.

um das nochmal zu betonen: das ist ein anzeigenblatt, das separat verteilt wird und eine aufmachung ähnlich einer tageszeitung hat, aber eben nur werbung enthält. ich muss mal suchen wo da überhaupt der redaktionelle teil ist. aber ich denke, sicher haben die irgendwie zwischen der werbung mit den telefon nummer der nutten und dem optiker einen.

Feivel
16.07.2006, 02:04
Ich selbst trage auch diese "kostenlosen Wochenzeitungen" aus. Das ganze sieht so aus, das trotz Werbeverbot die "Zeitung" eingeworfen werden darf solange nicht dabei steht, das dies auch für kostenlose Zeitungen gilt. Ferner hat dies "deutlich ersichtlich (!)" angebracht zu sein. Also am besten frontal und nicht irgendwo an der Seite - dazu farblich sollte sich dies wiederum von der Briefkastenfarbe (oder der Zeitungsrolle) hervorheben, sonst hat man dennoch schlechte Karten weil man Strafanzeige nach "BGH VI ZR 182/88" stellen möchte da viele Verteilungen auch in der morgentlichen Dunkelheit stattfinden. (Wir verteilen im übrigen auch nachts um zwei)
Sollten dennoch alle Voraussetzungen erfüllt sein und trotzdem eine Zeitung eingeworfen oder fachsprachlich "gesteckt" worden sein, so reicht i.d.R. ein Anruf bei der Disposition des Auftragsgebers (steht meistens im Impressum der Zeitung). Bei einer Wiederholung muß der Verteiler eine Strafe zahlen!

Bei einer Begegnung mit dem Verteiler reicht es (wenn er zu denen gehört, die ihren Job ernst nehmen) das man es ihm in einem freundlichem Ton sagt. Pampiges Auftreten wie ein Elefant im Porzellanladen ist nicht angebracht weil er auch nur seinen Job macht und ein paar Euro dazuverdienen möchte. Letzteres sollte man mal bedenken und auch versuchen sich mal in seine Lage zu versetzen. Ich selbst kann es auch nicht mehr hören: "...diese sche... Verteiler...".

werbeopfer
16.07.2006, 08:51
"BGH VI ZR 182/88"


@Antispam e.V.

Hoffentlich wurde das Az. nicht von einer bestimmten Verbraucherzentrale übernommen. Sonst gibt es doch wieder Abmahnungen. ;)

SCNR

Gewoell
16.07.2006, 10:47
Ich selbst trage auch diese "kostenlosen Wochenzeitungen" aus. ... da viele Verteilungen auch in der morgentlichen Dunkelheit stattfinden. (Wir verteilen im übrigen auch nachts um zwei) .. Bei einer Begegnung mit dem Verteiler reicht es (wenn er zu denen gehört, die ihren Job ernst nehmen) ... nur seinen Job macht und ein paar Euro dazuverdienen möchte.

da möchte ich mich dann natürlich an aller form entschuldigen. ich wusste nicht, dass die nur ihre arbeit machen um sich etwas dazu zu verdienen. und das ganze auch noch bei nacht und im dunkeln und ohne jedes licht. schrecklich wie diese armen mensche da leiden müssen. sie müssen sogar morgens aufstehen um zu arbeiten. das ist wirklich schlimm.

ich kenne ja keine arbeit in drei schichten und hatte schon immer mein geld einfach nur so. darum freue ich mich jetzt sehr über jedes werbeblatt, damit ich endlich mein geld für viele dinge ausgeben kann, die sich diese bedauernswerten und hart arbeitenden menschen offenbar leider nicht leisten können.

dafür darf man dann auch schonmal fünfe gerade sein lassen und ein paar gesetze zum einwurf nicht so genau oder auch mal zu genau nehmen - oder bitten die lieferung einzustellen ignorieren, egal was denn nun auf dem kasten steht.

tut mir leID: [ID filtered]

dafür mein volles mitgefühl und anerkennung für diese menge an ehrlichen engagement, treuer pflichterfüllung und sozialer unterstützung der ganzen gesellschaft.

es tut mir sehr leid, dass ich das nicht gleich erkannt habe. der fehler liegt natürlich bei mir. nie mehr will ich mich über werbung beschweren. es tut mir so leid, wie unvernünftig ich war. aber ich habe jetzt meinen fehler eingesehen und werde in zukunft alle schilder entfernen und mit freude den austräger mit lobenden worten beschenken und auch weiterhin dankbar die werbung zu empfangen.

es gibt ja so viele verschiedene gründe dafür und nur ich alleine bin ungehörig und schuld. es tut mir leid.

Stardust
16.07.2006, 11:43
:mad: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Kannst du nicht einfach ein Schild anbringen, damit die Sache erledigt ist, wenn du keine Anzeigenblätter haben willst? Wieso ist da der Verteiler schuld, der sich an seine Arbeitsanweisungen hält? Welche Gesetze nimmt er denn nicht so genau?

the_geniuz
16.07.2006, 12:45
Ich habe es in anderen Threads bezüglich Postwurfsendungen schon mal gefragt, stelle aber auch Dir lieber gewoell diese Frage noch mal. Was ist so schlimm daran, eine Zeitung (Postwurfsendung) aus dem Briefkasten zu nehmen und sie im Altpapier zu entsorgen. Im Gegensatz zu anderer Werbung die sicherlich sehr zeitraubend ist (beispielsweise per Telefon oder per Mailspam) ist das eine Sache von wenigen Sekunden. Anstatt hier gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen (Threadtitel: ....wie abmahnen) würde ich zu etwas Souveränität raten.

Irgendwelche Schüler verdienen sich nebenbei etwas Geld und sind froh, wenn der Stapel Zeitungen den sie austragen müssen irgendwann weg ist. Wie vermessen von einem hart arbeitenden Menschen wie Dir zu erwarten dafür etwas Verständniss zu zeigen. Wenn eine unerwünschte Gratiszeitung, welche einmal pro Woche in Deinem Briefkasten steckt Dein größtes Problem ist, beneide ich Dich!

Thoddi
16.07.2006, 14:48
Hallo Du Schlaumeier,

was so schlimm an diesen Postwurfsendungen ist? Ganz einfach? ICH als Briefkastenbesitzer moechte nicht, dass dort Werbung reinkommt. Das habe ich und auch Gewoell durch einen passenden Aufkleber kundgetan. Daran haben sich die Verteiler zu halten, auch ein Schueler. Hier zumindestens klappt das nach ein- bis zweimaliger Ermahnung ganz gut.

Das individuelle Problem was ich hier auch noch habe, ist die Groesse des Briefkasten in der Mietwohnung: Er ist klein. Kommt der Werbemuell vor der Post an, bekommt der Postbote meine Briefe nicht mehr in den Kasten und die gucken dann einfach raus. Kommt der Werbemuell, insbesondere Anzeigenblaetter, nach der Post, guckt der Werbemuell raus und hat aus der Tagespost meistens Kleinholz gemacht.

Gewoell
16.07.2006, 19:40
was so schlimm an diesen Postwurfsendungen ist? Ganz einfach? ICH als Briefkastenbesitzer moechte nicht, dass dort Werbung reinkommt. Das habe ich und auch Gewoell durch einen passenden Aufkleber kundgetan. Daran haben sich die Verteiler zu halten, auch ein Schueler. Hier zumindestens klappt das nach ein- bis zweimaliger Ermahnung ganz gut.

genau das meine ich. das ist genau mein punkt. thoddi, so sehe ich das auch.

und nicht alles, was ausdrücklich nicht verboten ist, kann auch erlaubt sein.

ich mache dem austräger da noch nicht mal einen vorwurf. aber den firmen, die das in auftrag geben und bezahlen. die müssen dafür sorgen, dass sich ihre austräger dran halten - oder sind verantwortlich wenn sie es nicht tun. ok, ein wenig geht geht es mir auf den senkel, dass man da die leute noch ermahnen muss etc., denn das einwerfen klappt ungefragt doch auch. warum können die einen (bzw. den briefkasten) nicht einfach mal ebenso ungefragt in frieden lassen und suchen dauernd ausreden? ich habe schon am briefkasten klar gestellt, dass ich keine werbung will. alles andere sind nur ausflüchte um die eigene respektlosigkeit davor zu tarnen.

die meisten firmen scheinen sich ja dran zu halten - und das ist gut so. aber wie in einem forum tummeln sich zwischen den normalen menschen ja auch immer austräger mit schweren leseschwächen. anders kann ich mir das nicht erklären.

übrigens hast du meinen eingangspost eigentlich gelesen the_geniuz? ich habe es bereits im guten versucht und der punkt hierbei ist, daß papier arbeit macht. email spam ist schnell gelöscht, aber mit dem papier habe ich arbeit. und arbeit wird ja als argument hier sehr geschätzt. darum versteht das sicher jeder, wenn ich hier auf meine arbeit bei der entsorgung anspiele. ausserdem wenn es dich nicht stört, dann ist das ok. gut. das kann ja jeder halten wie er will. aber ich für meinen teil möchte den werbemist einfach nicht in meinem briefkasten haben.

allerdings bestätigt das alles, wie auch einige argumente hier, meine meinung immer schlechter werdende meinung über die werbetreibenden im allgemeinen.

und nun gebt mir weiter schlechte renomee bewertungen, liebe werbefreunde.

Stardust
16.07.2006, 21:48
Hallo Du Schlaumeier,

was so schlimm an diesen Postwurfsendungen ist? Ganz einfach? ICH als Briefkastenbesitzer moechte nicht, dass dort Werbung reinkommt. Das habe ich und auch Gewoell durch einen passenden Aufkleber kundgetan. Daran haben sich die Verteiler zu halten, auch ein Schueler. Hier zumindestens klappt das nach ein- bis zweimaliger Ermahnung ganz gut.



Dann tue das doch durch einen entsprechenden Aufkleber kund! Anzeigenblätter, die einen redaktionellen Teil enthalten, sind und bleiben nun mal keine Werbung. Dein Aufkleber "Keine Werbung" schützt dich in dem Fall nicht, und der Austräger darf dich damit beliefern. Wenn du die Lieferung nicht wünscht, ruf mal bei der Redaktion an, die haben alle entsprechende Aufkleber, die sie dir sogar kostenlos zukommen lassen, dann wirst du die Anzeigenblätter nicht mehr erhalten.

In meiner Wohngegend haben die Austräger spezielle Listen mit Adressen, die nicht beliefert werden dürfen sowie mit Adressen, die unbedingt die Anzeigenblätter erhalten müssen. Es gibt halt auch Leute, die die Werbung haben wollen und ihren Einkaufsplan nach den enthaltenen Flyern der Supermärkte zusammenstellen.

Stardust
16.07.2006, 21:59
ich mache dem austräger da noch nicht mal einen vorwurf.


Doch:



aber wie in einem forum tummeln sich zwischen den normalen menschen ja auch immer austräger mit schweren leseschwächen. anders kann ich mir das nicht erklären.



Wenn es dir auch nicht passt (mir übrigens auch nicht, deshalb habe ich zwei Aufkleber an meinem Briefkasten und bin, seit ich den zweiten: "Bitte keine Anzeigenblätter einwefen" habe, nicht mehr beliefert worden), nochmal der Hinweis:

Anzeigenblätter mit einem redaktionellen Teil dürfen auch an Werbeverweigerer ausgeliefert werden.

Bringe einfach einen zweiten Aufkleber an (erhältst du kostenlos bei der Redaktion eben dieser Anzeigenblätter) und das Problem ist erledigt. So einfach ist das!

henryy
09.11.2006, 13:30
auch wenn der letzte Eintrag schon ein paar Monate her ist, hier noch ein kleiner Zusatz zum Thema "kostenlose Anzeigenblätter":

Ich denke um diese fortlaufenden Ärgernisse aller Seiten für immer aus dem Weg zu räumen, hilft nur eine grundsätzliche Änderung der Rechtslage:

1. In Briefkästen dürfen nur adressierte Postsendungen eingeworfen werden.
2. alle darüberhinaus gewünschten Einwürfe müssen vom Besitzer des Briefkastens signalisiert werden. Also, derjenige, welcher Werbung und Anzeigenblätter wünscht, muß dies in geeigneter Weise an seinem Briefkasten kenntlich machen.

Eigentlich ganz einfach!
Klare Abhilfe schafft nur eine Umkehrung der jetzt geläufigen Kennzeichnungspraxis. Wer mehr als Postsendungen will, soll dies kenntlich machen, und nicht der, welcher nur seine Postsendungen wünscht.
Ich denke, dass diese Verfahrensweise inzwischen überfällig ist. Denn mit Blick auf die Briefkästen heutzutage, kann jeder erkennen, dass mindestens die Hälfte bereits "Keine Werbung" -Aufkleber besitzt.
Die Zeiten, in denen selbstverständlich davon ausgangen wurde, dass alle Werbung wollen, sind doch längst vorbei.
Um die Gesetzeslage zu ändern, sollte man mit Schreiben an Abgeornete beginnen, am besten vielleicht an irgendwelche Grüne, weil die sich sicherlich am ehesten über tonnenweise im Abfall landendes Papier ärgern (wie ich übrigens auch). Ob diese Problemaitk
Bundes- oder Landesrecht ist, weiß ich noch nicht, aber ich werde mich damit jetzt genauer befassen, denn ich bin diese unsinnige Praxis
leid...Man muß das "Übel" an der Wurzel packen und das sind die Gesetze!

homer
09.11.2006, 13:46
Eigentlich ganz einfach!
Klare Abhilfe schafft nur eine Umkehrung der jetzt geläufigen Kennzeichnungspraxis. Wer mehr als Postsendungen will, soll dies kenntlich machen, und nicht der, welcher nur seine Postsendungen wünscht.

Das ist der Unterschied zwischen rationalem Denken und Politik. Wenn es ein Politiker wagen sollte, einen entsprechenden Vorstoß zu machen, gibt es bestimmt einen Aufschrei der Interessensvertreter aus der Werbe- und Printbranche. Totschlagargument "Arbeitsplätze".

Wie sagt man einem Politiker ab wirksamsten, dass er Volksvertreter und nicht Lobbyhöriger ist?

msi
30.11.2006, 15:21
Für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind, gilt der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" nicht. Sie sind Bestandteil dieser Zeitungen und können nicht separat zurückgewiesen werden. Die einzige Möglichkeit ist dann, die Zeitung abzubestellen.
Und wenn eine Zeitung der Meinung ist, sich nicht daran halten zu müssen? Eine Zeitung bin ich auf diese Weise schon losgeworden. Die andere versucht auch die "Abdeckung aller verfügbaren Haushalte" zu erreichen und hat meine erste Bitte nach Einstellung einfach mal ignoriert.

Ein weiteres Schreiben an den Verlag? Oder eins an die Geschäftsführung (andere Adresse)? Mit dem Anwalt drohen möchte ich nicht. Offen gestanden wirkt das hilflos, andernfalls würde ich nicht drohen, sondern tatsächlich meinen Anwalt um Hilfe bitten. Soweit wollte ich es gar nicht kommen lassen.

Ich werde aber mal unsere Schreibwarenläden nach einem passenden Aufkleber "keine Gratiszeitungen" (o.ä.) abklappern.

msi
30.11.2006, 22:46
Ich habe es noch einmal auf die freundliche Tour versucht; das heißt, Email an den Zustellservice-Verantwortlichen im Verlag und Ankündigung des Briefes, der morgen abgeschickt wird.

Grundsätzlich sehe ich keinen Sinn darin, etwas abzubestellen, dass ich nie bestellt habe (s. Info vom Verbraucherschutz). Ich habe in Mail und Brief argumentiert, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, die mich verpflichtet, a) die Zeitung abzunehmen, und b) die Zustellung als solche überhaupt zu dulden.
Ich habe auch angekündigt, dass ich im Notfall auch eine Unterlassungserklärung (kostenpflichtig) schicken werde. So ein T5F lässt sich als Vorlage ja gut verwenden. Aber ich hoffe, so weit kommt es nicht.


Die anwesenden Zusteller mögen bitte Nachsicht haben. Ich weiß, ihr wollt ein bisschen Geld verdienen. Gönne ich euch ja auch. Aber ich möchte halt bestimmte Dinge nicht im Briefkasten haben.

deekay
01.12.2006, 10:05
1. In Briefkästen dürfen nur adressierte Postsendungen eingeworfen werden.

Der Post-Spam nimmt dann aber merklich zu. Genauso wie die netten Trittbrettbriefe: Du bist Kunde zb. bei Bertelsmann und die schicken von Ihrem Partner dann nette Handyangebote.

Ich würde die Anzeigenblätter die ich nicht wünsche am Briefkasten vermerken und bei Verstoss die eingeworfenen Blättchen der Redaktion (oder dem Vertrieb - je nach Größe des Blättchns) auf den Tisch legen mit der Forderung nach Unterlassung.

In den meisten Fällen hilft das

Gerlach
01.12.2006, 11:42
Der Post-Spam nimmt dann aber merklich zu. Genauso wie die netten Trittbrettbriefe: Du bist Kunde zb. bei Bertelsmann und die schicken von Ihrem Partner dann nette Handyangebote.
Das sehe ich nicht so. Wenn du einen an dich persönlich adressiertes Werbeschreiben erhältst, kannst du nach Datenschutzgesetz bzw. Wettbewerbsrecht der Verwendung deiner Daten zu Werbezwecken widersprechen und da bist du ziemlich bald mit allen Kandidaten durch. Diesen Hebel hast du bei einfachem Einwurfspam nicht zur Verfügung.

Stefan88
01.12.2006, 16:26
Liebe Mitmenschen!

Ist es soooooo schwer eine sinnvolle Lösung zu finden ?

Man kann mit mit oder ohne Nachbarn mit dem Verteiler Kontakt aufnehmen, daß er bei ihrem Haus /Wohnanlagen nicht mehr vorbeikommen braucht. Man erlaubt ihm aber, die eingesparten Zeitungen selbst zu entsorgen,und verspricht ihm, ihn nicht beim AG zu verpetzen, so daß der weniger Zeitungen liefert oder ihn absetzt, weil er Zeitungen nicht geliefert hat. Denn die Zeitungsjungen kriegen Geld pro Zeitung.

So hat der Zeitungsjunge ne kleine Lohnerhöhung, und die Kunden keine Zeitungen, die sie nicht wollen.

Coroner
01.12.2006, 21:09
Hallo Leutz,

ich finde das Thema sehr interessant, bin schliesslich auch Betroffener.

Was bei dieser ganzen Diskussion jedoch offen bleibt: was kann ich konkret tun, wenn sich ein Zusender absolut nicht an meine Absichtserklärung per angebrachtem Schild, dass Werbung unerwünscht ist, hält?

Als Beispiel führe ich mal an, dass Pizzadienste und auch Parteien im Wahlkampf sich über jeden Aufkleber hinwegsetzen.

Ich habe keine Lust jedem der gegen meine Absichtserklärung verstösst, auchnoch Briefe hinterher zu schicken worin ich um Unterlassung bitte. Selbiges habe ich ja schon am Briefkasten getan und es wurde ignoriert.

Also mal Butter bei die Fische, was kann man dagegen unternehmen?

viele Grüsse

Ilex
01.12.2006, 23:07
Also mal Butter bei die Fische, was kann man dagegen unternehmen?



...ganz einfach, fang an und lies bei antispam die Threads durch!:p

Cape Town
02.12.2006, 00:16
Also mal Butter bei die Fische, was kann man dagegen unternehmen?

Der Rat von Ilex ist schon ganz gut. Ich kann Dir ergänzend noch folgende Vorschläge unterbreiten:


Aufkleber
Du belässt den Aufkleber am Briefkasten und ärgerst Dich jeden Morgen über die Ignoranten
Abmahnung / UE
Du sendest an jeden Auftraggeber, der den Aufkleber igoriert, eine Unterlassungserklärung. Notfalls schaltest Du Deinen Anwalt ein.
Auftrag
Du erteilst mir einen Auftrag und ich lege mich nachts auf die Lauer, um die Austräger abzugreifen. Ich berechne Dir hierfür nur 324,80 ¤ pro Nacht bei 8 Stunden Arbeit. Incl. Mehrwertsteuer. Ab 01.01.2007 werden 333,20 ¤ berechnet.


Ich frag mich aber, weshalb Du Dich so gegen die Unterlassungserklärungs-Variante sträubst. Wie groß ist die Zahl Eurer Austräger? 500? Wohl kaum. Die Austräger von Tageszeitungen kannst Du ignorieren, denn die beliefern nur zahlende Abo-Kunden. Dann bleiben nur noch ein gutes Dutzend, die für Pizzadienste, Supermärkte u.ä. unterwegs sind. Das sollte doch in den Griff zu bekommen sein.

the_geniuz
02.12.2006, 08:49
Schon mal über eine Selbstschußanlage nachgedacht?

Alternativ kann man aber auch einfach die Prospekte nehmen, sie in die Altpapiertonne werfen und sich über andere Dinge aufregen. Das kostet viel weniger Zeit als irgendwelche Unterlassungserklärungen oder Abmahnungen und es verschiebt das nächste Magengeschwür (oder den nächsten Herzinfarkt) etwas nach hinten, wenn man sich nicht wegen solcher Banalitäten aufregt.

Werbehasser
02.12.2006, 11:44
...
Banalitäten
...

@the_geniuz

Banalitäten :lil: in welcher Welt lebst Du Vogel denn :sick:

Unsereins muss sich tagtäglich nicht nur mit ...

- unerbetenen Flyer und andere Hardcorewerbeexemplaren im Briefkasten

... rumschlagen, um diesen Schrott dann im Altpapier zu entsorgen, sondern auch noch während der Tag- und Nachtstunden, u. a. auch am Wochenende die "Täter" bei / zu ...

- unerbetener Werbeanrufe
- unerbetener Werbe-E-Mails
- unerbetener Werbetelefaxe

... äußerst zeit- und kostenintensiv zu ermitteln, um denen dann so richtig einen mit dem Hammer :hammer: geben zu dürfen.

Coroner
02.12.2006, 17:52
hmmm...einige der Antworten hier sind Müll, ich frage mich warum jemand unbedingt antwortet, wenn er tatsächlich garnichts sinnvolles posten will.

Jetzt nochmal an die User gerichtet die es ernst meinen:
Was kann ich konkret tun?
Unterlassungserklärung wurde hier genannt, gibt es dazu eine bestimmte Form? einen Vordruck?
oder noch besser, wie sähe so ein Beschwerdebrief aus? gibt es hier Muster?
Kann ich dazu auch gleich einen Anwalt beauftragen und die Kostennote beilegen? Kann ich selbst irgendwelche Mahnkosten geltend machen?

Vielen Dank schonmal vorab.

homer
02.12.2006, 21:30
hmmm...einige der Antworten hier sind Müll, ich frage mich warum jemand unbedingt antwortet, wenn er tatsächlich garnichts sinnvolles posten will.

hmmm...einige Fragen hier sind Müll, ich frage mich wwrum jemand unbedingt postet, wenn er tatsächlich keine sinnvollen Antworten will.


Was kann ich konkret tun?


Jetzt nochmal an die User gerichtet die es ernst meinen:

Schreib Dich nicht ab, lern lesen (http://www.google.de/search?hl=de&q=%22schreib+dich+nicht+ab%22+%22lern+lesen%22&btnG=Suche)!

Und wenn Du das mit dem bösen Wort mit "L" hast: Lern "Verstehen", und "Denken", ...


SCNR

Investi
02.12.2006, 22:16
Unterlassungserklärung wurde hier genannt, gibt es dazu eine bestimmte Form? einen Vordruck?
oder noch besser, wie sähe so ein Beschwerdebrief aus? gibt es hier Muster?

Besonders wichtig in diesem Zusammenhang:

Egal wer hierauf eine Antwort gibt: sie ersetzt nicht die Konsultation eines Rechtsanwaltes, da alle Aussagen hier im Forum lediglich Meinungs-Charakter haben und juristisch nicht abgesichert sind.

Coroner
03.12.2006, 18:30
hmmmm... ich glaube, ich bin hier in einem Kindergarten gelandet, viele pubertäre Selbstdarsteller....

Einstein
03.12.2006, 19:37
hmmmm... ich glaube, ich bin hier in einem Kindergarten gelandet, viele pubertäre Selbstdarsteller....
OFF-Topic:
Darf ich ihnen die Türe zeigen?

Gruß Albert

Sastef
04.12.2006, 10:45
Der Post-Spam nimmt dann aber merklich zu. Genauso wie die netten Trittbrettbriefe: Du bist Kunde zb. bei Bertelsmann und die schicken von Ihrem Partner dann nette Handyangebote.

Ich würde die Anzeigenblätter die ich nicht wünsche am Briefkasten vermerken und bei Verstoss die eingeworfenen Blättchen der Redaktion (oder dem Vertrieb - je nach Größe des Blättchns) auf den Tisch legen mit der Forderung nach Unterlassung.

In den meisten Fällen hilft das

Vermutlich würde das völlige gesetzliche Verbot der Ansprache neuer Kunden auch über Briefwerbung verfassungsrechtlich eng an der Grenze des Zulässigen oder knapp dahinter liegen, da vom Gesetzgeber auch die Berufsfreiheit (und damit Werbefreiheit) der Werbenden zu berücksichtigen ist. Von den Gerichten wird jedenfalls immer wieder argumentiert, dass eine Rechtfertigung für das Verbot von E-Mail-, Fax- und Werbespam in der Ausuferungsgefahr dieser billigen Werbemöglichkeit und in der alternativen Möglichkeit von Briefwerbung besteht. Die Interessen der Werbenden seien so ausreichend berücksichtigt. Ich halte es auch für vertretbar, denjenigen, von denen man keine Werbung erhalten will, einmal anzuschreiben. Die Briefwerbung wird wegen der damit verbundenen Kosten nie den Massencharakter haben, wie die anderen Werbeformen, deren Kosten oft nicht mal ein Prozent der Kosten der Werbung über die elektronische Medien beträgt. Verstoßen die Briefwerber dann allerdings trotz meiner Bitte um Unterrlassung nochmal dagegen, mahne ich auch konsequent ab. Drohen ohne Bereitschaft, auch das zu tun, was man ankündigt, ist schlicht ein Witz. Deshalb lach ich mich auch immer über die tot, die nach einem klaren und dreisten Rechtsverstoß mit ihrem Anwalt drohen, statt diesen gleich zu bitten, sich der Sache anzunehmen. Gerade die Leute, die damit großmäulig drohen, gehen nämlich nicht hin und das wissen die Rechtsverletzer auch ganz genau.

sastef

msi
04.12.2006, 19:56
Das sehe ich auch so. Die meisten drohen mit dem Anwalt, ziehen es aber nie durch. Ich würde nie drohen, das wirkt irgendwie hilflos. Ich stelle den Anwalt bzw. eine Unterlassungserklärung erst mal in Aussicht (http://antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=88093&postcount=17). Und ich scheine immer den richtigen Ton getroffen zu haben, denn bisher war der Gang wirklich nie erforderlich. Auch in besagtem Fall scheint nun Ruhe zu sein. Die Gratiszeitung vom Wochenende fehlt bereits. Und Mittwoch bzw. Donnerstag werde ich ja sehen, ob auch das eigentliche "Hauptärgernis" ;) ausbleibt.