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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dr. Haspel & Partner Dreseden



Claus
19.07.2006, 19:56
Rief eben bei mir an, die Tussi hat auch mit dem Namen rausgerückt. Sie machen eine Umfrage für Frankfurter Radiosender. Auf meine Nachfrage wo sie die Nummer herhaben sagt sie, von einer Telefon CD :sick:

Was wäre als weitere Vorgehensweise angebracht?

Stefan88
19.07.2006, 21:18
Umfragen bringen nur dann was, wenn sie representativ sind. (hoffe das Wort richtig geschrieben zu haben). Deshalb müssen eben per Zufall Leute zu Marketingzwecken befragt werden.

Den die gleichen Leute, die sich über Meinungsumfragen beschweren, hören dann wieder mit Neugier irgendwelche Prozentzahlen in den Nachrichten.

Da das UWG nur den Wettbewerb zwischen Firmen regelt, also nur die Meinung der Konkurrenzfirmen zählt, bleibt für den Verbraucherschutz wenig übrig.

Der Radiosender wird bestimmt gefragt haben, ob z.B. 5 Min Zeit besteht für eine Umfrage. Ihm geht es also nicht darum, sie weiter zu belästigen, sondern bittet um z.B. 5 Min ihrer Zeit. Lehnen sie ab, ist die Sache erledigt. Die ganze "Chose" dauert dann max. 10 sec

Hallo meine Name ist... Wir machen im Auftrag ... eine Umfrage..
haben sie jetzt 5 min Zeit , oder wäre es später möglich ?

Also die Beste Reaktion:

1) Nein, grundsätzlich keine Zeit
2) Sie dürfen am ...
3. Ja, gerne.

Es steht einfach in keinem Verhältnis, gegen eine Störung von 10 sec vorzugehen. Das ist das selbe, wie wenn der Nachbar jeden Tag für 10 sec einen Nagel in die Wand schlägt, dann sagt die Polizei halt: Mei, lassens ihn halt.

Wenn Agent aber ständig stört zu ungewohnten Zeiten, dann kannst ihm gerne "schmerzen" bereiten...

Stefan88
19.07.2006, 21:27
die Tussi hat auch mit dem Namen rausgerückt

Bei uns arbeiten eine grosse Anzahl von Agenten. Viele Projekte, viele Agenten .) Jeder rückt den Namen raus, mindestens Nachnamen, meist Vor- und Zunamen. Ich hatte noch nie einen Anruf, wo der Name nicht gesagt worden ist. Was ist also dann besonderes dran ? - Das erste was der Agent lernt, ist Guten Tag, mein Name ist ... und in welchem Auftrag er anruft. Das ist die Visitenkarte, wie man sie von Geschäftsleuten kennt.

homer
19.07.2006, 21:30
2) Sie dürfen am ...
Du hast da das "mich" vergessen :clown:

Stardust
19.07.2006, 21:50
Du hast da das "mich" vergessen :clown:

Ja, das heißt dann: "Sie dürfen mich mal...:D

Stardust
20.07.2006, 01:44
Umfragen bringen nur dann was, wenn sie representativ sind. (hoffe das Wort richtig geschrieben zu haben). Deshalb müssen eben per Zufall Leute zu Marketingzwecken befragt werden.



Für einen CCA sogar sehr richtig. Anscheinend wie im Zitat beschrieben nach CCA-Methode per Zufall Buchstaben aneinandergereiht.

Hoffe weiterhin, dass du mal ernst genommen wist.

Claus
20.07.2006, 08:20
Das erste was der Agent lernt, ist Guten Tag, mein Name ist ...
Muß der Satz nicht heissen "Guten Tag, mein falscher Name ist ..."?

Telekomunikacja
20.07.2006, 09:07
Viele Projekte, viele Agenten .)
Was soll denn

.)
bedeuten? Einäugig? :rolleyes:

Ich kenne nur einarmige Banditen... :D :D :D

Call-Center Fresser
20.07.2006, 15:44
Da das UWG nur den Wettbewerb zwischen Firmen regelt, also nur die Meinung der Konkurrenzfirmen zählt, bleibt für den Verbraucherschutz wenig übrig.


Irgendwie ist es immer wieder rührend, wie du fromm, fröhlich, frei irgenwelchen Quatsch erzählst. :(

Im UWG ist (unter anderem) geregelt, dass unerwünschte Werbeanrufe auch (und gerade) bei Privatpersonen verboten sind.

Tja.....und was bleibt für die Verbraucherschutzvereine übrig? Als qualifizierte Einrichtung die Unterlassungsklage einreichen!:cool:

werbeopfer
20.07.2006, 16:38
Da das UWG nur den Wettbewerb zwischen Firmen regelt, also nur die Meinung der Konkurrenzfirmen zählt, bleibt für den Verbraucherschutz wenig übrig.


Wie oft sollen dir denn noch die §§ 823, 1004 BGB (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=57699&postcount=114) vorgekaut werden, damit du auch diese Bestimmungen endlich zur Kenntnis nimmst.

homer
20.07.2006, 18:24
Wie oft sollen dir denn noch die §§ 823, 1004 BGB (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=57699&postcount=114) vorgekaut werden, damit du auch diese Bestimmungen endlich zur Kenntnis nimmst.
Uiii, so viele Zahlen und Buchstaben. Ob wir da unseren Stefan nicht etwas überfordern? Und dann soll er das noch noch verstehen - nee, nee, das ergibt einen massiven Brain Overload. Lass mal, nicht dass er da gesundheitliche Schäden davonträgt.

Stefan88
20.07.2006, 20:32
Ich schrieb:

bleibt für den Verbraucherschutz wenig übrig.

Wenig ist ungleich nichts.

Natürlich bleibt das BGB übrig. Aber wie gesagt: Neben dem Gesetz, gibt es auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

:o