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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation mbH & Co. OHG



Nebelwolf †
29.07.2006, 14:26
Hallo zusammen,

liegt es an der Hitze oder streiken die Ärzte nun in der Psychatrie, die Patienten stehen jedenfalls Schlange.

Die GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation mbH & Co. OHG hätte gerne eine Rechnung bezahlt, nur sind die Waren weder bestellt noch geliefert worden. Rechnungen zu verschicken ohne Leistung zu erbringen scheint mehr und mehr zum Breitensport zu werden.

Die Versender dieser Rechnung scheinen schon zu ahnen, daß nicht jeder ihrem Geschäftsmodell folgen mag:

Steuerlich immer voll absetzbar, wenn bezahlt (Az.: BFH X R6/85)

http://img135.imageshack.us/img135/9026/gwianschreibenohneru2.th.gif (http://img135.imageshack.us/img135/9026/gwianschreibenohneru2.gif) http://img143.imageshack.us/img143/5492/gwiberweisungstraegersr5.th.gif (http://img143.imageshack.us/img143/5492/gwiberweisungstraegersr5.gif)

Schaun wir mal, ob sich weitere unfreiwillige Kunden dieser Firma einfinden. Am Montag werde ich mich bei meiner IHK erkundigen, ob die GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation mbH & Co. OHG dort auch schon einschlägig bekannt ist. Von der Aufmachung des Scheibens kann sich der Anbieter nicht herausreden, daß es sich nur um ein Angebot handelt. Nach meinem derzeitigen Informationsstand halte ich eine Anzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft in München für sinnvoll. Gibt es schon Aktenzeichen von früheren Vorfällen?

Nebelwolf

Stardust
29.07.2006, 15:05
Außerdem gibt es auf der Überweisung eine Kontonummer für Spielchen mit den Mugus:D

deeply
07.08.2006, 10:45
Guten Morgen

mein Chef hat mir soeben die 2te Rechnung der GWI auf den Schreibtisch gelegt.

Die erste war an unser Unternehmne adressiert z.Hd. einer Frau b. Maier.
Daraufhin hatte ich dort angerufen (3:7.2006) und mit einer Frau telefoniert die mir schon fast leID: [ID filtered]

Nun heute die Zahlungserinnerung der GWI - adressiert an die Firma - Frau maier ist nicht mehr aufgeführt. Werde erneut dort anrufen.

Hat da noch jmd Post bekommen?

Mir ist dieses Produkt beim besten willen nicht bekannt - auch nach mehrmaligem Umfrage hier im Hause.

Bruns
07.08.2006, 11:15
Es wurde von der GWI ein Exemplar geliefert. Der Inhalt ist völlig unbrauchbar.
Kurz danach kam eine Rechnung. Die Rechnung habe ich zurückgeschickt, danach noch angerufen, zwecks Klärung. Jetzt kommt eine Zahlungserinnerung und die Telefonnummer ist leider nicht erreichbar.
Ich habe nichts bestellt und bekomme wertlose Infos. Was soll dieser Murks.

Da gibt es noch weiteres von dieser Gesellschaft: die firmiert auch unter GPI "Gesellschaft für Pflegeinformation"

Die Inhaber sind die gleichen wie bei der GWI :Stephanie P. Kreuzhage , Wolfgang Materna

Ich bin gespannt was Google bei den Schlagworten anzeigt.

Nebelwolf †
07.08.2006, 12:23
Hallo an alle unfreiwilligen Kunden der GWI,

Google hat jetzt meinen Beitrag verdaut. Mir liegen hier weitere persönliche Nachrichten von Betroffenen vor. Auch ich bin vor einiger Zeit von einem Anrufer belästigt worden, der mir einen GmbH-Brief anbieten wollte, offensichtlich besteht hier ein direkter Zusammenhang. An das Gespräch kann ich mich noch gut erinnern, ich habe damals explizit erklärt, daß ich kein Interesse an dem Brief habe.

Einen Vertrag, den ich nicht geschlossen habe, muß ich auch nicht kündigen, aus diesem Grund habe ich bisher die Kontaktaufnahme mit der Firma vermieden.

Nachdem es nun deutlich geworden ist, daß es sich nicht um einen Einzelfall handelt, werde ich Strafanzeige wegen Betruges gegen die GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation mbH & Co. OHG stellen. Da die Staatsanwaltschaft bei kleinen Beträgen nicht so motiviert ist, wäre es schön, wenn sich weitere Rechnungsempfänger bei mir melden, damit ich sie als Zeugen benennen kann.

Nebelwolf

henrynick
08.08.2006, 14:58
Hallo,

wir haben gleichfalls im Juli eine Rechnung für Material erhalten, welches nicht bei uns angekommen ist. Ich habe das übliche versucht, bin jedoch telefonisch nicht durchgekommen. Daraufhin habe ich per Fax einen Widerspruch eingelegt und um Übersendung einer Kopie der Bestellung gebeten, was - wen wunderts, nach dem was man hier so liest - bis heute unbeantwortet geblieben ist.
Mittlerweile steht die zweite Mahnung an und ich habe nochmals geschrieben und einen Verweis auf Einschaltung von Rechtsmitteln hinzu gefügt.

Ob man gegebenenfalls über den WEKA Verlag gehen sollte? Soweit ich recherchiert habe, gehört die GWI der WEKA:
http://www.weka-business-information.com/de/Presse/presse_detail.php?id=8676

Falls sich in der Rechtssache schon was ergeben hat, bitte ich um kurze Info.
Danke.

MfG,

henrynick

vittel
23.08.2006, 15:37
Hallo,

ich kann die Aufregung nicht teilen, im Gegenteil, wir sind schon seit einiger Zeit sehr zufriedene Kunden von GWI. Ich wurde von einem GWI-Mitarbeiter angerufen und habe einer Probeausgabe zugestimmt. Ein paar Tage darauf kam die Sendung. Meines Wissens läuft das System so ab, dass wenn man innerhalb 30 Tagen den Auftrag nicht widerruft, rutscht man automatisch in ein Abo. Aber das hat m.E. nichts mit Unseriosität o.ä. zu tun, sondern mir wurde genau dieses Widerrufsrecht am Telefon zugesagt. Fazit ist, wenn man nicht rechtzeitig kündigt erhält man dann natürlich auch eine Rechnung. Soweit meine Erfahrungen …

Gruß
Vittel

Stalker2002
23.08.2006, 17:50
Willkommen im Forum, Vittel.
Schön das man hier mal die Meinung eines zufriedenen Weka-Mitarbeiters lesen kann. Was das für den Wert deiner Äußerungen bedeutet, möge sich jeder selber ausdenken...:D

Viel Spaß noch bei der Nebelkerzen-Weitwurf WM
und
MfG
L.

Nebelwolf †
23.08.2006, 18:25
Hallo Vittel!

Bei mir ist es gleich dreimal unseriös abgelaufen:

1.)
Die Ansprache erfolgte über einen unerlaubten Cold Call, die GWI ist mir bis zum Rechnungserhalt nicht bekannt gewesen und ich habe keinerlei Geschäftsbeziehungen unterhalten oder eingewilligt Werbeanrufe zu erhalten.

2.)
Ich habe ausdrücklich gesagt, daß ich kein Interesse habe. Ich habe auch keine verbale "Kassenzone" erreicht, in der ich über ein Widerrufsrecht belehrt worden wäre. Ist auch irgendwie logisch, wenn ich nein gesagt habe.

3.)
... und trotzdem eine Rechnung erhalten. Die Rechnung wäre problemlos durch die Buchhaltung gelaufen und bezahlt worden, wenn es nicht Samstag gewesen wäre und ich zufällig die Post durchgesehen hätte.

Da soll ich freundlich lächelnd zusehen? Schein- und Pseudorechnungen werden ein immer stärker zunehmendes Problem in der mittelständischen Wirtschaft. Jeder Markenanmeldung oder Änderung im Handelsregister folgt ein Schwung als Rechnung getarnter Angebote, neben den üblichen Branchenbucheinträgen. Die Masche boomt inzwischen in vielen Varianten, wie man hier im Forum und auf Computerbetrug.de nachlesen kann. Daher liegt ein entschlossenes Vorgehen gegen derartige Praktiken im Interesse aller seriös arbeitenden Unternehmen.

Nebelwolf

deeply
30.08.2006, 15:07
Ich habe dort nun jemanden erreicht!!!! Schon nach dem 2. Versuch.

Heute lag dann die 1. Mahnung auf meinem Tisch, da hat mich dann die Wut gepackt und ich hab es einfach noch mal telefonisch probiert.

Die Rg. war an eine Frau Maier adressiert, die gibt es aber nicht in diesem Unternehmen. Bei meinem ersten Anruf und deren Zusage, dass die Rg storniert wurde, waren die Zahlungserinnerung und Mahnung "neutral" ohne pers. Note.
Heute hat mich der gute Mann nach Nennung meiner Kd und Rgnr wieder Frau Maier genannt - und auf meinen Widerspruch hin meint er ich hätte mich ja so gemeldet?! Hallo?! :sick:
Wie dem auch sei, ich bin hartnäckig geblieben, dieses komische Heft haben wir nie erhalten, er storniert das und schickt mir eine bestätigung! Dieses dauert 7-10 Tage.

Ich melde mich sobald ich etwas erhalten habe.

Nilpferd
03.09.2006, 13:59
Jetzt hat es uns auch "erwischt".
Es flatterte eine Rechnung der GWI nach beschriebnen Muster ins Haus.
Alles Müll und kein vertrag abgeschlossen.
Ich unterstütze die Klage !

truelife
03.09.2006, 14:15
Hallo Nilpferd, willkommen im Forum!

Falls du mit "ich unterstütze die Klage" meintest, das du eine Sammelklage zustimmst, muss ich dich in soweit enttäuschen, da es diese in Deutschland nicht gibt.

Du musst

a) entweder selbst Anzeige stellen oder
b) dich mit dem Moderator Nebelwolf in Verbindung setzen. Er sucht weiter Zeugen, die diesen Brief erhalten haben. Klick bei seinem Posting auf seinen Namen und sende ihm eine Private Nachricht.

Grüße

truelife

Nilpferd
03.09.2006, 14:29
Danke truelife,
ich werde mit Nebelwolf direkt in Verbindung treten.
Es wird immer schlimmer, man verbringt unnütze Zeit mit so komischen Firmen und ärgert sich auch noch völlig unnötig.

Grüße
Nilpferd

Stefan88
17.09.2006, 16:02
Ich muss Vittel recht geben.

Ergänzend kann noch angemerkt werden, daß man eine GWI Ausgabe jederzeit kündigen kann, daß heisst, wenn man die Widerspruchsfrist verpasst, dann maximal noch eine nächste Ausgabe bekommt, und dann ist der Fall erledigt. Es werden keine Jahresabos aufgeschwatzt.

Und zu Missverständnissen kommt es immer.

Telekomunikacja
17.09.2006, 18:20
Und zu Missverständnissen kommt es immer.
Von welchen Missverständnissen redet Er da? :lil: Es wäre nicht völlig im Uninteresse der aufmerksameren Leser des Forums, wenn Er den Diskussionsstrang nochmals von Anbeginn und Zeile für Zeile zu lesen begönne, sich nachfolgend eine Meinung zu bilden beliebte und erst hiernach ein Beiträglein einstellte... :clown:

Fozzy
30.09.2006, 10:55
Da ich selbst zu den Opfern der GWI gehöre bin ich sehr interessiert an einer Kontaktaufnahme. Ich denke, dass es wichtig ist zu zeigen, dass es sich bei den Rechnung/Mahnungen der GWi nicht um versehentliche Einzelfälle handelt sondern, dass da wirklich Sytem dahinter zu stecken scheint. Nur so hat man eventuell die möglichkeit solchen Leuten (zumindest für einige Zeit) das Handwerk zu legen.

LG

Fozzy

thorsten_mbg
04.10.2006, 10:51
Habe nun ach so ne Rechnung bekommen und heute den Gesellschaftsbrief.
Habe nie bewußt einen Anrufer erhalten oder irgend etwas zugestimmt.
Habe auch noch nicht Widersspruch eingelegt, warum auch!?
Was passiert, wenn ich das alles wegwerfe?
Wie habt ihr euch verhalten?

Wuschel_MUC
04.10.2006, 12:44
Habe nie bewußt einen Anrufer erhalten oder irgend etwas zugestimmt.
Nix wegwerfen, gib's der Staatsanwaltschaft!

Schau, was Nebelwolf geschrieben und gemacht hat:
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=71557&postcount=5

Er hat Anzeige wegen Betrug erstattet. Mach's auch, damit sich der Täter nicht auf ein einmaliges Versehen hinausreden kann.

Wuschel

Fozzy
17.10.2006, 13:57
Also die Staatsanwaltschaft wird nicht viel unternehmen, weil sich die GWi auf Irrtum hinausreden wird.

Die beste und leider auch unbefriedigenste Vorgehensweise ist, das Ganze zu ignorieren. Allenfalls Ihnen einen Brief schicken und sagen, dass wenn sie was haben wollen, dann sollen Sie auch ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben. Der Fall ist dann gut weil die Gwi dann beweisen muss, dass ihre Forderung berechtigt ist. Weil sie das nicht kann, wird sie vor Gericht mit Pauken und Trompeten untergehen. Und muss auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten des Gegners tragen. Vorher kann man leider nix machen nur ignorieren. Mittlerweile ist wieder ein Brief eingteroffen "letzte vorgerichtliche Mahnung" die sie aus wie ein GerichtsbescheID: [ID filtered]

Was natürlich wichtig ist, wenn eine gerichtliche Mahnung bekommt sofort widerspruch einlegen!!!!! Sonst kriegen die bei Fristablauf wirklich noch einen Rechtstitel!

Ansonsten ignorieren! Leider kann man denen nicht ans Leder z.B. Unterlassungserklärung; Schadensersatz usw. das kostet im Zweifel nur Geld und bringt Nichts, zumal das Gericht dann sagen würde:"Warum wollen sie den einen Schadensersatz? Sie hätten das Ganze ja nur zu ignorieren brauchen, dann wäre Ihnen garnix passiert". Also Abwarten und sollte die GWI die Dummheit besitzen vor Gericht zu ziehen, dann ordentlich abwatschen.

lG

Fozzy

Karsten
20.10.2006, 11:18
Mich hats heut auch erwischt. Kein Steuersparbrief bestellt, warum auch? Mein Steuerberater ist teuer genug, da brauch ich so einen schrott nicht.

Naja, ich warte mal ab was kommt.

HMHM
20.10.2006, 11:32
Hallo

habe auch so eine Rechnung bekommen.

Die Idee, den Weka-Verlag deswegen anzurufen, scheint mir nicht sehr erfolgversprechend zu sein.

Grund:

Wolfgang M. steigt bei Weka auf


Der bisherige CEO von Weka Business, Wolfgang M., wird Stellvertreter von Eigentümer Werner M. und erhält Generalvollmacht über die Firmengruppe. M. wird damit alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Weka Holding. Neuer Geschäftsführer von Weka Business wird ab Oktober Heinz W.. Er kommt von Springer Science & Business Media, wo er als Geschäftsführer der GWV Fachverlage tätig war. dhe
http://www.horizont.net/news/leute/pages/show65629.html

Das dürfte wohl der Wolfgang M. sein, der bei GWI als ein Geschäftsführer genannt ist.

Gruß

HMHM
20.10.2006, 12:59
Kurze Frage:

Warum wurde der Name nicht so gelassen? Ist doch Zitat aus einer öffentlich zugänglichen Quelle, außerdem ist der Name in der uns zugesandten Rechnung zu finden.

Weitergehender Schutz mE also nicht erforderlich.

mareike26
20.10.2006, 13:27
Hallo HMHM,

bitte gib uns Doch Deine Quellen an, auf die von Dir gepostete Website kann man nur mit Login zugreifen.

Im übrigen ist unser Moderator Nebelwolf persönlich an der Sache dran. Soweit ich weiß, hat er gegen GWI Strafanzeige wegen Betrugs erstattet. Bitte setz Dich doch einmal per PN mit ihm in Verbindung. Einfach auf seienn Namen klicken und "Eine persönliche Nachricht an Nebelwolf schicken" anklicken.

Lieber Gruß
Mareike

HMHM
20.10.2006, 14:14
Danke für die Info. Werde mich mit ihm in Verbindung setzen. Hatte nämlich mit der anderen in den Rechnungen angegebenen Geschäftsführerin gesprochen. Da sie sich ein wenig uneinsichtig zeigte, werde ich wohl auch Anzeige wegen Betrugs erstatten.

Zum Link:

Mal den hier versuchen oder einfach den Namen des genannten Herrn in Google eingeben (hatte ich bei dem erstgenannten Link auch nur gemacht; habe also auch keine eigene weitergehende Leseberechtigung gehabt).

http://www.weka-business-information.com/de/Presse/presse_artikel_neu.php?id=9590

HMHM
23.10.2006, 08:43
Ruhig geworden um das Thema. (So wie es die GWI gerne sehen wird)

Wie wäre es, wenn wir die Sache an Stern-TV oder Sat1 Akte... schicken? Die nehmen solche Themen doch auch immer einmal auf.


Im übrigen ist das ja eine Werbemasche, die unsere Verärgerung in Kauf nimmt. Etliche Leute werden einfach zahlen.

Wuschel_MUC
23.10.2006, 10:05
Wenn ich mich nicht täusche, gehört der Weka-Verlag doch zur Süddeutschen Zeitung?! Von der Seite her wäre doch eher auf was Seriöses zu schließen.

Ich würde doch mal bei der Weka anfragen, was da geboten ist. Womöglich ist das Ganze ein "false-flag approach", sprich das Konto gehört einer Firma, die "rein zufällig" dieselben Initialen hat und die Weka-Verlagsgruppe weiß gar nichts davon.:confused:

Wuschel

HMHM
23.10.2006, 11:15
Ich denke schon, dass das zu Weka gehört. Der eine GF der GWI ist ja auch bei Weka hoch angesiedelt. (siehe meine Links).

Die wollen ganz einfach eine aggressivere Werbestrategie fahren, so lange es im Newsletter-Sektor noch was zu holen gibt.

Und bei vielen Leuten werden die damit auch genug Erfolg haben.

Nebelwolf †
23.10.2006, 11:43
Hallo zusammen!

Es handelt sich mit Sicherheit um die echte "GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. OHG". Die Zeitschriftenverlage zeigen sich gerne als Saubermann, trotzdem läuft der Vertrieb oft über Drückerkolonnen, daher ist das Vorgehen der GWI für mich plausibel.

Neben den Beiträgen hier im Forum, haben sich weitere Empfänger mittels persönlicher Nachricht bei mir gemeldet. Betroffene haben inzwischen Kontakt zur GWI aufgenommen und sind wohl von der Geschäftsführerin ziemlich arrogant abgebürstet worden. Daraus schließe ich, daß die Geschäftsleitung diese Praktiken billigt.

Die Industrie- und Handelskammern füheren Listen mit "auffälligen" Unternehmen, daher ruft bei der Euerer IHK an, sprecht mit dem zuständigen Mitarbeiter und faxt ihm die angebliche Rechnung zu. Optimal wäre es wenn sich die IHKs zu einer Warnmeldung durchringen können, denn viele Betriebe werden die Rechnungen ungeprüft bezahlen.

Mit liegen inzwischen weit über ein Dutzend Meldungen von Firmen vor, die die Pseudorechnungen der GWI erhalten haben. Erfahrungen zeigen, daß sich nur ein sehr kleiner Prozentsatz der Betroffenen in Foren meldet, daher schätze ich, daß zusammen mit unseren Rechnungen einige tausend weiterer Pseudorechnungen verschickt worden sind.

Wenn Ihr Euch bei mir meldet, würde ich mich freuen wenn Ihr wir Eueren Firmennamen und Kontaktdaten gebt, denn es könnte wichtig sein, daß ich Euch kurzfristig erreichen kann.

Eine umsatzstarke Woche wünsche ich!
Nebelwolf

HMHM
07.11.2006, 10:57
Hallo

Nur mal so als Update:

Hat irgendwer etwas unternommen gegen die Zwangsbeglückung?
Ich selbst noch nicht, Kämpfe aber jetzt mit mir, weil die mir nun ungefragt irgendeinen ihrer Newsletter zuschicken.

Gruß

HMHM
07.11.2006, 13:29
Noch etwas

Hat mal jemand auf die Rückseite der Rechnung geschaut?

Dort steht explizit etwas zum Widerrufsrecht.

Aber: Ab wann bin ich denn verpflichtet, zu widerrufen? Doch nicht, wenn mir jemand ungefragt seinen Kram ins Haus schickt?

Wird durch das einfache Zusenden einer Rechnung etwas in Gang gesetzt, auf das man reagieren muss?

HMHM
07.11.2006, 15:28
wieder ich.

Kann sein, dass die Sache für mich erstmal erledigt ist. Grund:

Hatte bei der IHK den Anpsrechpartner nicht erreicht. Wollte die Zwischenzeit nutzen, um dann mal über den sogn Kundendienst der GWI herauszufinden, worauf die sich beim Versand berufen.

Der Mitarbeiter sagte sofort, dass die Sache storniert wurde.

Offensichtlich hat die GF doch nach meinem Telefonat reagiert, obwohl es so nicht den Anschein hatte.
Gruß
(PS: Nebelwolf: Werde Dich noch anrufen, habe Dich eben nicht erreicht).

The Optimist
30.11.2006, 19:13
Tja, mich hamse nun auch am Haken.
Vor ca. 4 Wochen kam eine GWI-Rechnung, die ich natürlich (leider?) sofort in den Müll gegeben habe. Heute nun in der Post eine "Zahlungserinnerung". Habe mit "Nebelwolf" Kontakt aufgenommen für mögliche Strategien. Meine momentane: ich werde morgen mal zu dem Anwalt hier im Haus gehen und ihm den Quatsch vorlegen. Ich lasse dann alle hier wissen, was er gemeint hat.
Grüße,
The Optimist

Der_Feind
30.03.2007, 14:12
Also jetz melde ich mich mal zu wort.
Ich bin der Feind. ich arbeite in einem call-center und bearbeite die aufträge der gwi. ich verticke diesen schwachsinn und kenne die ganze sch+++++ die ihr hier schreibt. das problem ist, ich kann nichtmal sagen dass ich etwas gegenteiliges gehört habe. allerdings wird in unserem call-center von der gwi ein zettel verteilt, den jeder unterschreiben muss, dass er sich verpflichtet dem "kunden" zu sagen, dass der brief zum testen ist und dann kostenpflichtig wird, wenn man sich nicht innerhalb von 30 tagen meldet und sagt dass man keine weitere lieferung wünscht.
das problem dabei wiederum ist, dass das viele agents nicht sagen, weil wir auch nur je nachdem wieviele wir verkaufen bezahlt werden. und bei dem preis springen einfach zu viele ab. also kann da nicht zwingend die gwi was dafür.

truelife
30.03.2007, 14:36
Natürlich kann die GWI was dafür und dein Call-Center - und du. Wenn du dich gut dabei fühlst, bitte.

Wuschel_MUC
30.03.2007, 14:41
...zettel verteilt, den jeder unterschreiben muss, dass er sich verpflichtet dem "kunden" zu sagen, dass der brief zum testen ist und dann kostenpflichtig wird, wenn man sich nicht innerhalb von 30 tagen meldet und sagt dass man keine weitere lieferung wünscht.
das problem dabei wiederum ist, dass das viele agents nicht sagen, weil wir auch nur je nachdem wieviele wir verkaufen bezahlt werden...
...
also kann da nicht zwingend die gwi was dafür.
Das wird GWI wahrscheinlich nichts nützen, siehe § 278 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/278.html. Der Schuldner (hier: Arbeitgeber) ist nämlich auch für die Auswahl und die Überwachung seiner Erfüllungsgehilfen zuständig und kann sich daher nur selten exkulpieren.

Was passiert, wenn bekannt wird, dass jemand die Verpflichtung fortlaufend nicht einhält, aber dementsprechend mehr verkauft? Unterbindet der Arbeitgeber das Fehlverhalten nicht, hat er ggf. schlechte Karten!

Wenn du bei GWI ausgeschieden bist, wäre eine gerichtsverwertbare Aussage von dir (oder einem Exkollegen) sehr reizvoll!

Wuschel

Küchenbulle
11.04.2007, 14:41
Hallo GWI-Geschädigte!

Ich bin mittlerweile auch Opfer der GWI geworden.

Vor ein paar Wochen wurde mir ein Gespräch von unserer Zentrale durchgestellt. Eine Dame wollte mir den Qualitätsmanager aktuell der GWI ans Herz legen. Nichts Außergewöhnliches, denn zwischenzeitlich rufen Verlage immer wieder an, um ihre Ware anzupreisen. Es war auch bisher kein Problem, sich Info-Material zuschicken zu lassen. Keine Antwort von mir - keine weitere Nerverei.

Ich kann mich an das Gespräch noch gut erinnern. Ich teilte meine Ablehnung mit, weil ich über einen anderen Verlag schon einen Berater beziehe. Ohne große Gegenwehr wurde ich aber gefragt, ob sie mir trotzdem Info-Material zusenden dürften. Wohlgemerkt ohne Hinweis, dass ich anschließend abmelden muss. Da ich der Meinung bin, dass man durch derartiges Material nicht dümmer wird, stimmte ich zu. Ich hatte Recht, ich bin jetzt schlauer. Heute erhielt ich gleich drei Rechnungen gleichzeitig. Alle vollkommen identisch. Datum, Anschrift, einfach alles.

Gewundert hatte ich mich schon über einen Newsletter des Qualitätsmanagers aktuell, weil ich meine Mail-Adresse gar nicht genannt hatte. In meiner Post von vor Ostern fand ich jetzt auch ein entsprechendes Heft - ohne Hinweis, dass ich das wieder abmelden muss.

So kann's kommen. Mal sehen, wie ich da wieder rauskomme.

Gruß
Küchenbulle

sunbeam
15.04.2007, 11:34
Ich habe gestern auch eine Rechnung erhalten über diesen Steuersparbrief, den ich weder bestellt noch erhalten habe. Ich habe mit GWI noch nicht einmal Kontakt gehabt und frage mich, woher die wohl meine Adresse haben. Mein angebliches "Anforderungsdatum" und das Rechnungsdatum, das auf der Rechnung aufgedruckt ist, ist so gewählt, dass die 30 Tage Widerrufsfrist schon abgelaufen ist.

Ich werde das jetzt erst mal der IHK melden und auch mit der GWI Kontakt aufnehmen. Hat jemand weitere neue Erkenntnisse zu dieser anscheinend einschlägig bekannten Gesellschaft?

sunbeam
19.04.2007, 21:42
Ich habe mittlerweile die GWI per Mail und später per Telefon kontaktiert und um Stornierung der Rechnung gebeten. Natürlich habe ich erwähnt, dass sie bei antispam.de schon einschlägig bekannt sind und dass ich keineswegs vorhabe, etwas zu bezahlen, das ich garnicht bestellt habe. Erstaunlicherweise bekam ich die Bestätigung per Mail ohne weitere Nachfragen oder Diskussionen. Daraus schließe ich, dass die Damen dort am Telefon schon einige Routine mit erbosten Anrufen haben. Zumindest scheint die Angelegenheit jetzt aber vom Tisch zu sein.

Stefan88
03.05.2007, 21:50
GWI macht seriöses Marketing kaputt.

Gesetzeshüter
04.07.2007, 14:23
Hallo zusammen,

nun mal ein Wort von mir als zuständigen Sachbearbeiter von einem der GWI-Fälle. Eine Rechung zu stellen für eine Leistung die noch nicht erbracht wurde ist Betrug. Es gibt genügend solcher Fälle, in denen falsche Rechungen verschickt werden und die Zahlung derselben dann erst die Bestellung der Leistung darstellt, oder man bekommt einfach gar nichts für die geleistete Zahlung.

Auch wenn es um "kleinere" Beträge geht und wenn scheinbar solche Fälle immer nur eingestellt werden, die Sache summiert sich und wenn genügend Anzeigen vorliegen, so kommt es auch zu einer Verurteilung.

Leider scheuen viele Geschädigte die "Umstände" die eine Anzeigenerstattung macht oder glauben das es nichts bringt. Und gerade da liegt der Hund begraben. Keiner tut was und wenn sich ein einzelner dann doch aufrafft, dann können sich die "Unternehmen" doch auf ein Versehen, einen Einzelfall berufen.

Also scheut euch nicht, erstattet Anzeige wenn solche Rechnungen ins Haus kommen für Leistungen oder Waren die nicht bestellt wurden.

Wuschel_MUC
04.07.2007, 15:53
... scheut euch nicht, erstattet Anzeige, wenn solche Rechnungen ins Haus kommen für Leistungen oder Waren, die nicht bestellt wurden.
Könntest du für die GWI-Fälle die Postanschrift der zuständigen Ermittlungsbehörde reinstellen?

Das wäre nett.

Wuschel

Gesetzeshüter
06.07.2007, 11:05
Hallo,

generell nimmt eine Strafanzeige jede Polizeidienststelle entgegen. Auch wenn es leider manchmal Kollegen gibt, die gerne erzählen sie seien dafür nicht zuständig, aufnehmen muß es JEDE Polizeidienststelle.

Mann kann sich mit seinem Anliegen aber auch gleich an eine Staatsanwaltschaft wenden, die leiten dann den Vorgang an die zuständige Polizei weiter damit diese Ermittlungen anstellt.

Bei dem Fall GWI verhält es sich so, dass die Anzeigen alle nach München geschickt werden, weil dort der Firmensitz ist.

Hier wäre die Adresse:

Staatsanwaltschaft München II
Arnulfstr. 16-18
80335 München


Die Ermittlungsbehörden bekomme oft genug Post, weil der eine Nachbar dem anderen einen Mordversuch anhängt, da er ihn ständig mit seinem Mikrowellengerät bestrahlt... :lil:

Also glaubt nicht, dass dann ernsthafte Anzeigen, auch wenn es um "kleine" Beträge gehen sollte, nicht ernst genommen werden.

Sobald der Verdacht einer Straftat besteht MÜSSEN die Behörden tätig werden.

Sicherlich muß man sich die Zeit nehmen einen Brief zu verfassen oder sich zur Polizeidienststelle zu begeben und darlegen warum man sich betrogen fühlt und alle beweiserheblichen Daten zur Verfügung stellen, aber so viel Aufwand kann man noch erwarten, wenn man schon etwas gegen solche Machenschaften unternehmen möchte.

Also dann frisch ans Werk!

Viele Grüße,

Gesetzeshüter

Wuschel_MUC
06.07.2007, 12:30
Staatsanwaltschaft München II
Arnulfstr. 16-18
80335 München
Merkwürdig. München II ist nach meiner Erinnerung für München-Land zuständig, während München I die Fälle aus München-Stadt bekommt. Oder wohnen die Beschuldigten im Münchner Umland?

Bei dem Namen Stephanie K. klingelt bei mir eine Alarmglocke aus der Vergangenheit. Es gab nämlich mal bei der Marxistischen Gruppe einen Herrn mit dem gleichen Nachnamen (Vorname Anselm).

Auf jeden Fall: viel Erfolg bei den Ermittlungen!

Wuschel

Usman Bello
20.07.2007, 18:24
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=662

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht München I die Firma GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation GmbH & Co. OHG verurteilt, es zu unterlassen Rechnungen über Zeitschriftenabonnements zu versenden, wenn diese seitens des Rechnungsadressaten nicht bestellt wurden (Urteil vom 05.06.2007, Az. 9 HK O 19225/06 – nicht rechtskräftig).

ThaSpam3R
19.08.2007, 09:57
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=662

darf man als "unwissender" mal fragen, was das jetzt für die GWI bedeutet?

edit:

hab übrigens gehört, dass die Geschäftsräume auch von der Polizei durchsucht worden sind ;)

Goofy
19.08.2007, 10:28
Das bedeutet, dass sie nicht nur eine Anzeige wegen Betrugs am Hals haben, sondern dass im Wiederholungsfall auch nach dem Wettbewerbsrecht ein Ordnungsgeld verhängt werden kann.

Nebelwolf †
01.10.2007, 13:32
Hallo zusammen,

treue Freunde vergessen mich nie! Also beglückt mich heute die GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformationen GmbH mit einem Formularbuch für Abmahnschreiben einschließlich CD-ROM. Der belästigenden Werbeanruf hat man sich auch gleich gespart und verschickt das Formularbuch ohne jeden Anlaß oder Aufforderung durch mich.


PS: Als Kunde der GWI erhalten Sie Ihr Formularbuch "100 rechtssichere Abmahnungen von A bis Z" zum Vorzugspreis von nur 59,90 ¤ statt 79 ¤ (zzgl. 3 ¤ Porto und Verpackung).

Ich bin aber kein Kunde der GWI und habe auch keine der vielen Scheinrechnungen und Möchtegernmahnungen bezahlt. Als Unternehmer wundere ich mich, daß man "Kunden" beliefert, die noch nie eine Rechnung bezahlt haben.


PPS: Prüfen Sie das Formularbuch "100 rechtssichere Abmahnungen von A bis Z" 14 Tage lang. Sollten Sie es wider Erwarten nicht behalten wollen, senden Sie es bitte innerhalb der 14 Tage an uns zurück. Andernfalls begleichen Sie bitte die beiliegende Ansichtsrechnung.

Unbestellte Ware wird bestimmt nicht zurückgeschickt, sondern kostenpflichtig gelagert! Aber das hat mir den Tag gerettet:
Ansichtsrechnung
Ich freue mich nun schon auf die Ansichtsmahnung

Die Rechnung entspricht der Rechnung, die ich schon im Initialbeitrag (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=70705&postcount=1) veröffentlicht habe, d.h. es ist nicht zu erkennen, daß es sich hier nur um ein Angebot handelt.

Offensichtlich ist die GWI wieder zu ihrem Kerngeschäft zurückgekehrt. Zwischenzeitlich gab es vereinzelte, von mir nicht geprüfte Meldungen, daß Cold Calls als Unternehmensberatung in Rechnung gestellt wurden.

Nebelwolf

truelife
01.10.2007, 14:18
Wie hoch dürfen denn Lagerungskosten überhaupt sein? Und fällt dafür dann nicht Mehrwertsteuer an, d.h. nur jemand mit Gewerbe könnte Lagerungskosten überhaupt geltend machen?

Nebelwolf †
13.03.2009, 20:05
Hallo zusammen!

Nach der erfolgreichen Klage der Wettbewerbszentrale gegen die GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation mbH & Co. OHG war es ruhig geworden, um die Aktivitäten der GWI. Jetzt startet die GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation mbH & Co. OHG eine neue Täuschungskampagne. Es wird die Broschüre "Aushangpflichtige Gesetze 2009" versendet, dieser Broschüre liegt eine Rechnung über 29,91 Euro bei. Diese Broschüre habe ich nie bestellt. Ich habe auch noch nie Kontakt zur GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation mbH & Co. OHG aufgenommen. Es gibt also keine Grundlage für die Forderung der GWI an mich. Man versucht hier offensichtlich die Mitarbeiter in den Firmen zu täuschen, da der Betrag erfahrungsgemäß zu klein ist um das tatsächliche Vorliegen einer Bestellung zu prüfen.

Daher sollten alle Unternehmer unter Euch in den nächsten Tagen sehr gründlich in die Post sehen und die Buchhaltung vor Rechnungen der GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation mbH & Co. OHG warnen. Gleichzeitig solltet Ihr diese unangeforderten Rechnungen an Euere Industrie- und Handelskammern melden, damit es zu einer Warnung der IHK kommt.

Nebelwolf

Fidul
14.03.2009, 00:31
Es wird die Broschüre "Aushangpflichtige Gesetze 2009" versendet, dieser Broschüre liegt eine Rechnung über 29,91 Euro bei.
Klingt nach Nr. 22 oder 29 (http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/anhang_29.html).

Werbehasser
15.03.2009, 09:57
... dieser Broschüre liegt eine Rechnung über 29,91 Euro bei. Diese Broschüre habe ich nie bestellt ...

Dienlich wäre es doch sicherlich auch, dass diese nie bestellte Broschüre nebst Rechnung in Bezug auf diese Entscheidung ...


17.07.2007 // Landgericht München I untersagt Versand von Rechnungen für nicht bestellte ...
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht München I die Firma GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation GmbH & Co. OHG verurteilt, es zu unterlassen Rechnungen über ... zu versenden, wenn diese seitens des Rechnungsadressaten nicht bestellt wurden

... für die Weiterungen auf die Wettbewerbszentrale zugeführt werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Wettbewerbszentrale aufgrund dessen beantragen wird, wegen dieser weiteren Täuschungshandlung ein Ordnungsgeld gegen die GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation mbH & Co. OHG verhängen zu lassen.

Gaston
15.03.2009, 12:12
Nur mal Interessehalber.
Welchen Umfang hat die Broschüre?
Weil allein das Taschenbuch, das ich zu Zwecken der Ausbildung unserer Azubis damals besorgt habe, ist ein eng beschriebenes 280seitiges Werk und handelte "nur" von den "Aushangpflichtigen Schutzgesetzen".

mareike26
15.03.2009, 16:20
https://www.antispam-ev.de/news/?/archives/248-GWI-Gesellschaft-fuer-Wirtschaftsinformation-oder-Die-Katze-laesst-das-Mausen-nicht.html
Ich warte dann mal auf das Löschgesuch... :D

Goofy
15.03.2009, 17:40
Dann kann man ja immer noch mit einem Zertifikat des Bundesamtes für Merkbefreiungen antworten. ;)
http://www.soriac.de/m/mb.php

Schnabelland
19.03.2009, 10:40
...tja - ist halt Pech, wenn man zu blöd ist, einen vernünftigen Beruf zu erlernen und / oder auszuüben, wie die "Macher" der GWI. Da hat man es eben keine andere Chance, als es mit Abzocke versuchen, auch wenn einem dies gerichtlich untersagt wurde...

Sastef
21.06.2009, 13:25
Klingt nach Nr. 22 oder 29 (http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/anhang_29.html).

Das gabs damals noch nicht. Hier der anonymisierte Volltext der Entscheidung des LG München I v. 05.06.2007 zum Aktenzeichen 9HK O 19225/06.

euregio
22.06.2009, 07:15
ngsam müssten die es merken. aber bei Gericht kommen solche Urteile immer nett. Richter sieht dieses Vorgehen gar nicht gerne und wird denen mächtig auf die Füsse treten