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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wetec IT, Moosburg (Isar)



Wuschel_MUC
07.08.2006, 11:36
Gerade kam ein Kaltanruf, in dem die Firma Wetec IT in Moosburg versuchte, mir ihre Hardware-Diagnoseprogramme vorzustellen.

Die Anruferin, eine Frau B., rückte bereitwillig die Internetadresse und sogar ihre E-Mail-Adresse heraus. Nachdem ich ihr eröffnet hatte, ich würde sie für diesen Anruf an die Verbraucherzentrale verpfeifen, sagte sie ungläubig, "das machen Sie doch bestimmt nicht!" (Mache ich noch heute!)

Madame meinte außerdem, das sei keine Werbung, sondern nur die Vorstellung der Firma bzw. ihrer Produkte.

Ich glaube, die ist bald anderer Ansicht!:p

Ach ja, und auf der Internet-Seite sucht die Firma einen Telefonverkäufer!

Wuschel

Wuschel_MUC
17.08.2006, 13:34
Die Wettbewerbszentrale in München hat den Fall aufgegriffen. Wenn noch jemand das "Vergnügen" mit Wetec IT hatte, kann ich ihm gerne das Aktenzeichen und den zuständigen Anwalt per PM senden.

Wuschel

ichwillauch
01.09.2006, 09:43
also ich bin auch gegen Werbung aber öffentlich jemanden an den Pranger zu stellen, damit wäre ich vorsichtig...ich werde mir erlauben Ihren Betrag an die Firma zu senden...mal sehen was passiert..

Wuschel_MUC
14.09.2006, 18:29
...ich werde mir erlauben Ihren Betrag an die Firma zu senden...mal sehen was passiert..
Wenn die reagieren, werde ich berichten. Bitte dann ggf. auch hier nachlesen: http://www.landshuter-zeitung.de/


Wuschel

lex34a
25.09.2006, 12:22
Hallo!

Also ich bin zwar kein Jurist, aber soviel ich weiss ist der Telefonverkauf zwischen Kaufleuten/Gewerbetreibenden erstens legal und zweitens auch völlig üblich.

Telefonverkauf bei Privatleuten ist nicht legal, zumindest nicht, wenn er nicht zuvor ausdrücklich vereinbart worden ist.

Grüße

Lex

lex34a
25.09.2006, 12:25
Hallo nochmal!

Und wenn ich in diesen Dingen nicht genau BescheID: [ID filtered]
Was die Verbraucherzentrale dann daraus macht ist halt ihr Bier.

Grüße

Lex

Liquid-Sky-Net
25.09.2006, 12:28
Hi & Willkommen Lex. Nehm Dir mal etwas Zeit und durchforste die Foren. ;)

Wuschel_MUC
25.09.2006, 12:58
Hallo!

Also ich bin zwar kein Jurist, aber soviel ich weiss ist der Telefonverkauf zwischen Kaufleuten/Gewerbetreibenden erstens legal und zweitens auch völlig üblich.

Telefonverkauf bei Privatleuten ist nicht legal, zumindest nicht, wenn er nicht zuvor ausdrücklich vereinbart worden ist.

Ein Blick ins Gesetz beseitigt jeden zweiten Zweifel: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/gesetzestexte/uwgneu.asp?bereich=3

Nach diversen Urteilen ist die Passage mit der "zumindest mutmaßlichen Einwilligung" auch nicht dazu geeignet, jeden Werbeanruf zulässig zu machen.

Gehen Sie noch mal in sich: sind Sie evtl. doch zufällig Jurist(in)?

Wuschel

Investi
25.09.2006, 13:16
Also ich bin zwar kein Jurist, aber soviel ich weiss ist der Telefonverkauf zwischen Kaufleuten/Gewerbetreibenden erstens legal und zweitens auch völlig üblich.

Ich bin zwar auch kein Jurist, aber die Juristen, die ich kenne, sagen genau das Gegenteil. Manche dieser Juristen fällen sogar Urteile, die dieses Gegenteil bestätigen.


Telefonverkauf bei Privatleuten ist nicht legal, zumindest nicht, wenn er nicht zuvor ausdrücklich vereinbart worden ist.

Naja, ein gesundes Halbwissen ist doch viel wert, wenn man Unwissende beeindrucken möchte. Dumm nur, daß hier so wenig Unwissende im Forum rumlungern. Ich empfehle Dir, mal im Wiki (http://www.antispam-ev.de/wiki/Kategorie:Urteile) nachzuschlagen.

lex34a
26.09.2006, 11:07
Also wenn man schon Gesetze zitiert, sollte man die auch vorher gelesen haben. Im Gesetz habe ich folgenden Text gefunden:

§ 7 Unzumutbare Belästigungen
(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen
1. bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht;
2. bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung;

Ahaaaa....der §7 Abs. 2 Satz 1 spricht deutlich von Verbrauchern die keine Einwilligung gegeben haben bzw. gegenüber sonstigen Marktteilnehmern (Gewerbetreibenden z.B.) die mutmaßlich keine Einwilligung gegeben haben!

Jeder Werbeanruf ist mit Sicherheit nicht zulässig. Aber wenn angenommen ein PC-Hersteller einen IT-Fachhändler kalt anruft um seine PCs loszuwerden ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht illegal. Wenn dieser Hersteller inner Bäckerei anruft ist es schon eher unzulässig. Ausserdem leben Unternehmen bekanntlich von günstigen Einkaufsbedingungen und guten Vertriebswegen. Also was kann eine Firma normalerweise gegen ein gutes und fachspezifisches Angebot haben?

Na dann glänzt mal mit EUREM Halbwissen.

Im Übrigen, wenn man behauptet, das entsprechende Urteile bereits gefällt worden sind, bitte den Nachweis. Ich schau es mir dann gerne an um mich vom Gegenteil meiner Meinung überzeugen zu lassen.

Grüße

Lex

PS: Zu dem ersten Posting gegenüber der Moosburger Firma gibts auch ein Gesetz:

Tatbestand der üblen Nachrede § 186 StGB:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie gesagt, ich wäre vorsichtig eine Firma mit Namen zu nennen und irgendwelche Sache zu behaupten, die erst noch zu beweisen sind. Ich möchte hier keine Lanze für diese Firma brechen, aber denkt vielleicht auch mal an dieses Gesetz!

Wuschel_MUC
26.09.2006, 11:29
Das wird sich ggf. bei der Verhandlung erweisen, und durch das Zitieren von Paragrafen hat noch niemand einen Prozess gewonnen.

Wie gesagt: wenn Wetec IT an mich irgendwelche Forderungen richtet, werde ich (nicht nur) hier berichten.

Wuschel

Cape Town
26.09.2006, 12:15
Ahaaaa....der §7 Abs. 2 Satz 1 spricht deutlich von Verbrauchern die keine Einwilligung gegeben haben bzw. gegenüber sonstigen Marktteilnehmern (Gewerbetreibenden z.B.) die mutmaßlich keine Einwilligung gegeben haben!

Und was möchtest Du uns in Deiner unendlichen Weisheit mit Deinem Posting mitteilen?

Wo in Gottes Namen hat sich in diesem Forum jemand beschwert, weil er von einem Unternehmen belästigt wurde, welches ihn durch (bedingt) zulässige Anrufe kontaktierte?

Du möchtest Urteile? Da muß ich erst einmal nachdenken. Nein, nicht darüber, ob ich Dir einige nennen soll, sondern eher über Dich. "Lex"?


Lex f. (Plural Leges, lateinisch für Gesetz)
Quelle: Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Lex)

Ich bin ein Mensch, der nur ungern dem Falschen dient, und sei es auch nur aus Unwissenheit. Die Andeutung wurde hier schon einmal gemacht:


Gehen Sie noch mal in sich: sind Sie evtl. doch zufällig Jurist(in)?

Einer Juristin würde ich empfehlen, sich den NJW-RR durchzulesen. Da werden die erwähnten Urteile der obersten Gerichte alle erwähnt, größtenteils sogar kommentiert.


Also wenn man schon Gesetze zitiert, sollte man die auch vorher gelesen haben.

Ich würde da sogar noch weiter gehen: Man sollte sie sogar verstehen!


Tatbestand der üblen Nachrede § 186 StGB:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich zitiere mal die wichtige Passage aus diesem Paragraphen:

wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist

- Kaltanruf bei Verbraucher -> Aussage gegen Aussage
- Wettbewerbszentrale München -> kann nachgewiesen werden
- Mehrzahl/Vielzahl von Betroffenen -> allein das Aktivwerden der Wettbewerbszentrale bestätigt dies
- usw.

Aber kommen wir zurück zum eigentlichen Thema:
Wenn Du Dich wirklich für Urteile zu diesem Thema interessierst, empfehle ich Dir mal folgenden Link zu einem Urteil des OLG Bamberg (http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=14714). Ansonsten hilft evtl. mal die Lektüre unseres Urteils-Wikis (http://www.antispam-ev.de/wiki/Kategorie:Urteile). Und an das ganz große Portal namens Google (http://www.google.de) muß ich ja wohl nicht erinnern.

federico
26.09.2006, 12:27
wenn angenommen ein PC-Hersteller einen IT-Fachhändler kalt anruft um seine PCs loszuwerden ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht illegal.

Sicher ist nur das: ein Unternehmer, dessen Tätigkeit die Mutmaßung rechtfertigt, daß er daran Interesse haben könnte, ein bestimmtes Angebot unterbreitet zu bekommen (z.B. ein Angebot zur Lieferung von PC), der gibt damit noch lange nicht zu erkennen, daß er auch mit einem Telefonanruf einverstanden wäre, mit dem ein Telefonverkäufer nach Interessenten für die Zusendung von PC-Angebots-Schreiben sucht.


Na dann glänzt mal mit EUREM Halbwissen.

Zu dem ersten Posting gegenüber der Moosburger Firma gibts auch ein Gesetz:

Tatbestand der üblen Nachrede § 186 StGB:

Erstens kann man sich nicht dadurch strafbar machen, daß man über eine juristische Person ( GmbH ) Tatsachen behauptet, welche sie "verächtlich" machen oder "in der öffentlichen Meinung herabwürdigen" könnten.

Zweitens käme eine Strafbarkeit aufgrund tadelnder Urteile über gewerbliche Leistungen einer anderen Person höchstens insoweit in Betracht, als ..."das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht", § 193 StGB.

Offensichtlich wurde hier aber niemand im Sinne von § 185 StGB beleidigt ( nicht mehr an der Sache orientierte, nur noch auf die entwürdigende Ehrverletzung abzielende Kundgabe der Mißachtung einer Person.)

f.

lex34a
26.09.2006, 13:43
Wer hat etwas von Zusendung von Angebotsschreiben gesagt?

Ist denn die Firma eine GmbH????? Da würde ich aber nochmal genauer nachschauen!

Also ich halte eine öffentliche Nennung eines Unternehmens mit dem gleichzeitigem Vorwurf, dass dieses gegen ein Gesetz verstossen hat schon für eine üble Nachrede, sofern es nicht erweislich ist. Dies ist natürlich im Einzelfall zu klären. Ich wollte lediglich auf evtl. rechtl. Folgen für so eine Nennung hinweisen.

Grüße

Lex

Cape Town
26.09.2006, 13:51
Oooops! Keine GmbH? Könnte es sein, daß da die Wettbewerbshüter Interesse dran zeigen könnten?

Ich würde sagen, daß da jemand einen ganz schlechten Rechtsbeistand hat.

Archangel
26.09.2006, 14:29
@ lex34a

Deine Ausführungen stimmen nicht so ganz. Ich führe mal ein paar Urteile auf, die Bestätigen, dass Werbung per Telefon nicht erlaubt sind.

Außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufenen Verbrauchers mit dem Anruf erfolgt sei, verstoße gegen Wettbewerbsvorschriften und ist daher zu unterlassen.
OLG Hamm v. 15.08.2006, Az: 4 U 78/06

Eine Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen ist nur dann zulässig, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat, zu Werbezwecken angerufen zu werden.
BGH v. 08.11.1989, Az: I ZR 55/88

Mit freundlichen Grüßen
Archangel

lex34a
26.09.2006, 17:15
Hallo!

Wenn ich irgendwo falsch liege ok, aber bitte genau lesen!! Ich habe geschrieben, dass es bei Anrufen gegenüber Verbrauchern völlig unstrittig ist. Ich will auch von niemanden privat angespamt werden. Ich meinte jedoch, dass es zwischen Gewerbetreibenden, oder wie es das Gesetz formuliert "Marktteilnehmern" nicht so ganz klar geregelt ist. Hier muss man von der Mutmasslichkeit ausgehen. Auch im Geschäftsleben stören oft unberechtigte Werbeanrufe...diese sind ebenfalls verboten. Aber halt nicht generell. Wenn ein Interesse des Marktteilnehmers zu erwarten ist, dann sieht es da anders aus. Ich habe bei verschiedenen Anwälten mal nachgestöbert...der eine sagt dies der andere wieder das...aber generell ist es halt nicht verboten!

Grüße

Lex

Cape Town
26.09.2006, 17:45
... aber bitte genau lesen!! ... oder wie es das Gesetz formuliert "Marktteilnehmern" nicht so ganz klar geregelt ist. ... Ich habe bei verschiedenen Anwälten mal nachgestöbert...der eine sagt dies der andere wieder das...aber generell ist es halt nicht verboten!.

Mal der Reihe nach:

Wenn man genau liest, was hier geschrieben ist, dann kommt man zu einer eindeutigen Rechtslage. Nämlich der, daß auch der Verbraucher "Marktteilnehmer" ist. Was Du meinst, sind "Wettbewerber".

Das Gesetz steckt den Rahmen für die Gesellschaft ab. Den Rest regeln im Streit- und Zweifelsfall Gerichte. Deswegen schafft das Gesetz auch keine Klarheiten, sondern läßt Spielräume.

Es freut mich, daß Du erkannt hast, daß zwanzig Anwälte 40 Meinungen vertreten. Deswegen ist es für uns hier im Forum relativ unerheblich, was Rechtsanwälte behaupten. Die letzte Instanz sind für uns die Gerichte, je höher, umso besser. Denn Recht sprechen nicht die von Dir zitierten Anwälte, sondern die Gerichte. Und die haben in den aktuellen Fällen (das sind die, die der gegenwärtigen gesellschaftlichen Situation am nächsten sind) ganz klar und eindeutig entschieden.

Abschließend hätte ich dann doch noch eine Verständnisfrage an Dich:
Du versuchst hier die ganze Zeit, irgendwelche ominösen Zulässigkeiten im Verkehr von B2B zu rechtfertigen. Ist das Taktik, um hier Unruhe in den Thread zu bringen? Wo bitte schön hast Du im Einleitungsbeitrag (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=71552&postcount=1) gelesen, daß es sich hier um einen Kaltanruf bei einem Unternehmer/Unternehmen gehandelt hat?

Wenn man also Deine Aussagen zu Kontakten zwischen Unternehmen aus dem Thread rauslöscht und die Aussagen zu Telefonaten zu Privatanschlüssen übrigbleiben, kommt folgende Bilanz:

Keine hilfreiche Aussage, keine neuen Informationen

Call-Center Fresser
26.09.2006, 18:50
Hallo!

Also ich bin zwar kein Jurist, aber soviel ich weiss ist der Telefonverkauf zwischen Kaufleuten/Gewerbetreibenden erstens legal und zweitens auch völlig üblich.




Im Übrigen, wenn man behauptet, das entsprechende Urteile bereits gefällt worden sind, bitte den Nachweis. Ich schau es mir dann gerne an um mich vom Gegenteil meiner Meinung überzeugen zu lassen.


Wow! Du hast echt Nerven!:sick:

Zuerst bringst du eine völlig unrichtige Behauptung auf, indem du behauptest, dass der Telefonverkauf zwischen Kaufleuten legal und üblich ist.

Dann forderst du, dass man Dir hier Urteile zitieren soll.

Das interessante ist, du hast (wie übrigens die meisten deiner Kollegen) in Deinen 7 Beiträgen nicht ein Urteil zitiert.

Wenn Du dir die Mühe machst, das Forum ein bisschen zu durchforsten, wirst du jede Menge Urteile finden........und sie werden dir nicht gefallen. :D

Langsam wird es lästig, Leuten wie Dir immer wieder die ganzen Urteile vorzukauen. Mach dir einfach mal selber die Mühe, dich im Forum ein bisschen umzuschauen und wenn Leute wie du anfangen, auch mal etwas zu belegen anstatt immer nur irgendwas zu behaupten, dann kann man sich auch mal wieder die Mühe machen, dir das eine oder andere Urteil zu zitieren.

mareike26
26.09.2006, 18:59
http://www.250kb.de/u/060926/g/t/7bfc16f0.gif (http://www.250kb.de/u/060926/g/7bfc16f0.gif)


Hi Call-Center-Fresser,

ich glaube, die Diskussion ist müßig.
Manche Leute merken es einfach nicht, oder wollen es nicht merken.
Belehrungsversuch zwecklos.

LG Mareike

Einstein
26.09.2006, 19:24
Off-Topic

Das interessante ist, du hast (wie übrigens die meisten deiner Kollegen) in Deinen 7 Beiträgen nicht ein Urteil zitiert.
Noch bemerkenswerter ist das sich fünf der Beiträge genau in diesem Thread befinden, aber das ist sicher purer Zufall.

Man möge mich das Off-Topic verzeihen liebe Mods, aber ich finde das relativ komisch, aber es ist ja alles irgendwie relativ. :)

mit freundlichem Gruß
Einstein

lex34a
26.09.2006, 20:03
Also nicht eins der Urteile die hier in der WIKI stehen hat eindeutig B2B Telefonwerbung verboten.

Ich meinte Marktteilnehmer. Die explicite Regelung für Verbraucher steht im 1. Satz desselben Absatzes.
Wo steht das es kein B2B-Call war?
Kurz zu der Bemerkung über meine Kollegen: Welche Bitte??

Nur wenn jemand nicht gleich Werbung in die Teufelsbox steckt isser also hier im Forum gleich an der Wand...
Ich sorge also, weil ich nicht gleich völlig für die Verdammung von Telefonwerbung bin, hier in dieser netten Gemeinde für Unruhe! Habt Ihr eigentlich noch alle Tassen im Schrank? Ich denke vielmehr, dass einige von Euch besser was sinnvolles in Ihrer Freizeit anstellen sollten als so einen gequirlten Müll zu erzählen...ne ist ok..war mein letzter Beitrag.

Viel Spass noch bei der Jagd nach Werbesündern...

Lex

PS: Sollte das hier ein Verantwortlicher des Forums lesen, kann er mich bitte wieder aus der Datenbank löschen!

federico
26.09.2006, 21:51
Wer hat etwas von Zusendung von Angebotsschreiben gesagt?

Ich.

Ic habe einfach gemutmaßt, daß dies der Anruf-Zweck des hypothetischen PC-Herstellers sein dürfte, ...


wenn angenommen ein PC-Hersteller einen IT-Fachhändler kalt anruft um seine PCs loszuwerden

Ist denn die Firma eine GmbH????? Da würde ich aber nochmal genauer nachschauen!

Selbst wenn eine unternehmerisch tätige Person eine natürliche Person wäre, und keine Gesellschaft, hätte dies keine Konsequenzen hinsichtlich einer Strafbarkeit wg. "Verleumdung", solange keinerlei Beleidigung ersichtlich ist und keine (unerwiesenen) Tatsachen behauptet werden.


Also ich halte eine öffentliche Nennung eines Unternehmens mit dem gleichzeitigem Vorwurf, dass dieses gegen ein Gesetz verstossen hat schon für eine üble Nachrede, sofern es nicht erweislich ist.

Ich würde dies zunächst "nur" für die Äußerung der Meinung halten, daß das betreffende Unternehmen in ahndungswürdiger Weise Werbung betreibt. Sofern in dem Posting Tatsachen behauptet werden ( Anruf durch X, Werbezweck, keine Einwilligung, Benachrichtigung klagebefugter Stellen ), so sind die schon nicht unwahr.

f.

Cape Town
26.09.2006, 22:08
Also nicht eins der Urteile die hier in der WIKI stehen hat eindeutig B2B Telefonwerbung verboten.


Wenn Du Dich wirklich für Urteile zu diesem Thema interessierst, empfehle ich Dir mal folgenden Link zu einem Urteil des OLG Bamberg (http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=14714). Ansonsten hilft evtl. mal die Lektüre unseres Urteils-Wikis (http://www.antispam-ev.de/wiki/Kategorie:Urteile). Und an das ganz große Portal namens Google (http://www.google.de) muß ich ja wohl nicht erinnern.


Nun, offensichtlich scheinst Du nur das zu sehen, was Du sehen möchtest. Ist natürlich sehr hilfreich, wenn man sein Herz schonen möchte. Hilft uns aber hier nicht viel weiter. Aber ich hatte ja schon festgestellt, daß Du bisher keinen einzigen hilfreichen Beitrag geschrieben hast. Der Leitsatz des OLG Bamberg sagt doch ganz klar, was Sache ist. Ach, Du meinst, nur weil es in dem Urteil um eMails ging, hätte es keinen Bezug zum aktuellen Thread? Dann überleg mal, ob die analoge Anwendung des Urteils auf Telefonspam nicht die Belästigung noch gravierender sein läßt. Denn dem Telefonanruf kann man sich nicht entziehen, bis man in der Muse ist, ihn sich anzutun. Bei eMails kann man sich jedoch den Zeitpunkt des Abrufs selbst aussuchen. Ich habe - extra für Dich - die wichtigen Worte hervorgehoben:


1. Der Senat folgt der Auffassung des Landgerichts Bayreuth, dass dem Kläger gegen die Beklagte ein Anspruch aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 BGB auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails an die E-Mail-Adresse ....de zusteht. Hierbei kann dahingestellt bleiben,ob sich dieser Anspruch aus einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb herleitet, wie der Umstand nahe legt, dass es sich bei der angegebenen E-Mail-Adresse offensichtlich um eine geschäftlich unterhaltene Adresse handelt, oder es sich um einen Anspruch zum Schutz der Privatsphäre handelt. Denn in beiden Fällen wird durch die gefestigte Rechtsprechung ein solcher Anspruch auf Unterlassung zuerkannt.

Falls Du dies nicht sehen kannst, hier ein hilfreicher Link: http://www.swav.de/ - einer der dort Aktiven kann Dir sicherlich weiterhelfen. Andere Blockaden lassen sich sicherlich auch behandeln, aber da empfehle ich wegen der möglicherweise längerfristigen Behandlung einen ortsansässigen Spezialisten.

Fidul
27.09.2006, 07:01
Wo steht das es kein B2B-Call war?
Putzi, deine "Argumentation" und "Fragen" stinken so gewaltig nach Trollerei, daß man fast glauben könnte, du wärst von der betroffenen Firma.

lex34a
27.09.2006, 07:32
Also in dem Urteil aus Bamberg geht es tatsächlich um E-Mail Werbung...Ach wie nett....
Wenden wir das Urteil doch gleich bei der Fernsehwerbung an...die ist ja auch echt mies und völlig nervtötend...oder bei der Kinowerbung...oder Litfaßsäulen...da kann man ja nur noch weggucken...die stört einfach im Stadtbild....also wenn jemand hier ne Blockade hat, dann würde ich mal vor der eigenen Tür fegen.

Meine Argumente stinken? Na klar..passen wohl nicht so recht hier ins Bild...
Ob ich bei der Firma arbeite oder nicht ist völlig irrelevant..oder trägt dies auch zur Meinungsfindung hier bei? Ist ja ein sehr sachliches Forum...echt..könnt stolz drauf sein.

Habe ich etwa gemutmaßt was der eine oder andere hier so gewerblich treibt?
Sinnvolle Beiträge wollt Ihr also sehen? Ich würde nur auf B2B rumreiten und nix zu B2C sagen? Ja was gibt es denn da zu sagen? Ach ja...Telefonwerbung ist verboten....sehr sinnvoller Beitrag.:sick:

Lex

lex34a
27.09.2006, 08:51
Falls Du dies nicht sehen kannst, hier ein hilfreicher Link: http://www.swav.de/ - einer der dort Aktiven kann Dir sicherlich weiterhelfen. Andere Blockaden lassen sich sicherlich auch behandeln, aber da empfehle ich wegen der möglicherweise längerfristigen Behandlung einen ortsansässigen Spezialisten.

Sehr sachdienlich. Bekommt man dafür nicht auch ne Verwarnung?


Putzi, deine "Argumentation" und "Fragen" stinken so gewaltig nach Trollerei, daß man fast glauben könnte, du wärst von der betroffenen Firma.


So ist dass. Es ist also interessant was ich so mache beruflich? Was machst denn Du Putzi eigentlich so? Sehr sachlich echt.

Um es nochmal zu sagen, ich bin auch gegen Spams. Jeder unerwünschte Anruf nervt mich. Auf der anderen Seite finde ich es nicht korrekt mit dem hoch erhobenen Verbraucherschutzfinger auf andere zu zeigen und dabei nicht zu wissen wie die Gesetzeslage aussieht. Aber anscheinend seit Ihr ja alle Richter in den zuständigen Oberlandesgerichten und wisst immer genau was mutmaßlich bedeutet und was eine Einzelfallentscheidung ist.

Cape Town
27.09.2006, 09:33
Sehr sachdienlich. Bekommt man dafür nicht auch ne Verwarnung?

Wir versuchen hier, Lösungen zu finden. Gegen Spam und Betrug, aber auch gegen Ignoranz. Da wir aber wissen, daß 'etwas nicht verstehen' verschiedene Ursachen haben kann, probieren wir es auf unterschiedlichen Wegen. Unsere knapp 2 Dutzend Postings haben auf sachliche Art nichts gebracht. Also dachten wir, es muß evtl. eine organische Störung sein. Als Alternative habe ich Dir dann auch noch den Hinweis gegeben, Dich nach Spezialisten auf anderen Fachgebieten umzusehen. Wir möchten ja nicht, daß Du hier frustriert aus dem Forum scheidest, ohne etwas dafür zu können.


Aber anscheinend seit Ihr ja alle Richter in den zuständigen Oberlandesgerichten und wisst immer genau was mutmaßlich bedeutet und was eine Einzelfallentscheidung ist.

Genau da liegt das Problem Deiner Blockade. Kaltanrufe sind grundsätzlich verboten. Es geht hier nicht um eine Einzelfallentscheidung, wann Werbekontakte unzulässig sind, sondern wann Werbeanrufe zulässig sind. Das sind dann die Ausnahmen, nicht andersrum.

Cape Town
27.09.2006, 09:45
Wenden wir das Urteil doch gleich bei der Fernsehwerbung an...die ist ja auch echt mies und völlig nervtötend...oder bei der Kinowerbung...oder Litfaßsäulen...da kann man ja nur noch weggucken...die stört einfach im Stadtbild....also wenn jemand hier ne Blockade hat, dann würde ich mal vor der eigenen Tür fegen.


Nur wenn jemand nicht gleich Werbung in die Teufelsbox steckt isser also hier im Forum gleich an der Wand...

Hab ich schon mal vermutet, daß Du den Sinn der hier gemachten Einträge nicht verstehst und offensichtlich eine Blockade hast? Wo bitte schön steht, daß wir grundsätzlich gegen Werbung sind? Anti-SPAM hat nichts mit Werbung im Allgemeinen zu tun, sondern mit unerlaubter Werbung.


Habt Ihr eigentlich noch alle Tassen im Schrank? Ich denke vielmehr, dass einige von Euch besser was sinnvolles in Ihrer Freizeit anstellen sollten als so einen gequirlten Müll zu erzählen

An dieser Stelle hat unsere Sachlichkeit aufgehört. Noch Fragen?

Stifler
27.09.2006, 10:12
Sehr sachdienlich. Bekommt man dafür nicht auch ne Verwarnung?
So ist dass. Es ist also interessant was ich so mache beruflich? Was machst denn Du Putzi eigentlich so? Sehr sachlich echt.
Um es nochmal zu sagen, ich bin auch gegen Spams. Jeder unerwünschte Anruf nervt mich. Auf der anderen Seite finde ich es nicht korrekt mit dem hoch erhobenen Verbraucherschutzfinger auf andere zu zeigen und dabei nicht zu wissen wie die Gesetzeslage aussieht. Aber anscheinend seit Ihr ja alle Richter in den zuständigen Oberlandesgerichten und wisst immer genau was mutmaßlich bedeutet und was eine Einzelfallentscheidung ist.

Sach mal, wo bist du denn entlaufen, bzw. wer hat dir denn Auslauf gegeben.

Ich gehe mal davon aus, dass du dich vorher nicht richtig Informiert hattest. Vielleicht, aber nur vielleicht wäre es angebracht, dass du vielleicht bevor du Postest, dir hier alles in Ruhe nochmal durchliest.

Viele haben dir Ansatzpunkte gegeben mit Urteilen und Argumenten, aber du dementierst dies gleich und fängst gleich an Beleidigend zu werden. Wir versuchen zu helfen, um dein Meinungsbild besser zu verstehen und als Dank bekommen wir ein Tritt in den allerwertesten?

Ich bitte doch darum, bevor du Postet, denk erstmal in Ruhe nach.

mfg

Stifler
Apfelkuchenbäcker
(Nach Diktat auf Tahiti) :D

lex34a
27.09.2006, 10:20
Wir versuchen hier, Lösungen zu finden. Gegen Spam und Betrug, aber auch gegen Ignoranz. Da wir aber wissen, daß 'etwas nicht verstehen' verschiedene Ursachen haben kann, probieren wir es auf unterschiedlichen Wegen. Unsere knapp 2 Dutzend Postings haben auf sachliche Art nichts gebracht. Also dachten wir, es muß evtl. eine organische Störung sein. Als Alternative habe ich Dir dann auch noch den Hinweis gegeben, Dich nach Spezialisten auf anderen Fachgebieten umzusehen. Wir möchten ja nicht, daß Du hier frustriert aus dem Forum scheidest, ohne etwas dafür zu können.

Vielleicht solltest Du Dich mal bei einem Spezialisten einfinden? Das Problem dabei ist, dass ich sofort eine Verwarnung bekommen habe aber keiner von Euch? Wo liegt denn da der Maßstab?


Genau da liegt das Problem Deiner Blockade. Kaltanrufe sind grundsätzlich verboten. Es geht hier nicht um eine Einzelfallentscheidung, wann Werbekontakte unzulässig sind, sondern wann Werbeanrufe zulässig sind. Das sind dann die Ausnahmen, nicht andersrum.

Ok, folgern wir aus deinen Worten, dass es doch tatsächlich Werbeanrufe gibt, die zulässig sind? Wie schön dass man mal sowas hier hört. Wo wir wieder bei der Mutmasslichkeit wären. Vielleicht hilft ja ein Link. Dies habe ich gefunden:

http://www.sakowski.de/verbr-r/verbr-r18.html

Das Beispiel mit dem Reifenhersteller erinnert mich doch sehr stark an mein Beispiel des PC-Herstellers.

Ilex
27.09.2006, 10:27
Vielleicht hilft ja ein Link. Dies habe ich gefunden:

http://www.sakowski.de/verbr-r/verbr-r18.html



und das habe ich für dich gefunden:

http://www.troll-page.de/

und dies:

http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Internet)

lex34a
27.09.2006, 10:37
Sach mal, wo bist du denn entlaufen, bzw. wer hat dir denn Auslauf gegeben.

Mooooment mal...wer hat denn hier mit dem Kram begonnen? Nur weil ich anderer Meinung zu einem Punkt war wurde ich gleich hier an die Wand gedrückt. Ich habe lediglich behauptet, dass Telefonwerbung im gewerblichen Bereich legal ist (zugegeben es gibt auch nicht legale) und eine explicite Nennung einer Firma in diesem Bereich auch gegenteilige Folgen für den Inserenten hier haben kann.

Aber ist ok, ich bin ausm Urwald entlaufen, kurzsichtig und? hab ich noch was vergessen? Ach ja und sitze in einem Spam-CallCenter der nichts besseres zu tun hat als die Menschheit mit Spams vollzuschütten.

Vielen Dank....Bitte noch eine Verwarnung...die erste hat ja anscheinend nicht geholfen!

lex34a
27.09.2006, 10:39
und das habe ich für dich gefunden:

Ja klasse...so einfach gehts natürlich auch. Andere Meinung=Troll.
Alles klar!

Danke

PS: Wenn man schon Links angibt, sollten diese auch funktionieren oder?

Cape Town
27.09.2006, 10:40
Vielleicht hilft ja ein Link. Dies habe ich gefunden:

http://www.sakowski.de/verbr-r/verbr-r18.html

Das Beispiel mit dem Reifenhersteller erinnert mich doch sehr stark an mein Beispiel des PC-Herstellers.

Das mag stimmen. Aber wenn man etwas zitiert, sollte es auch aktuell sein. Der Beitrag ist von Mi., 27.09.2003. Im Jahr 2004 gab es eine Änderung des Wettbewerbsrechts und somit auch eine ganz eindeutige Rechtslage. Die es übrigens auch vorher schon gab, denn wie ich bereits schrieb, sind Gesetze lediglich ein Rahmen für die Rechtsprechung und die Gesellschaft.

Wenn Dich dieser Aufsatz (mehr ist es nicht) an das Beispiel mit dem PC-Hersteller erinnert, so kann ich dem entgegenhalten:


Ein allgemeiner Sachbezug zum Geschäftsbetrieb des angerufenen Unternehmers soll also nicht ausreichen.

Hätte Dein PC-Händler also nach Außen hin in irgendeiner Form Interesse signalisiert, wäre eine Kontaktaufnahme legal. Dieses Interesse kann man z.Bsp. durch eine Anzeige oder ein Inserat signalisieren. Allerdings ist in diesem Fall nicht ein mutmaßliches Interesse vorliegend, sondern mit dem Inserat wird sogar eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ausgesprochen.

Wie Du siehst, ist die Materie etwas komplizierter und komplexer, als einfach nur: der ist PC-Händler, also muß er sich Anrufe von Brancheninsidern gefallen lassen (vereinfacht).

lex34a
27.09.2006, 11:12
So kommen wir der Sache schon näher. Wieso nicht gleich in dieser Form antworten? Das ist ok, mir aber organische Probleme vorzuhalten oder andere Dinge, dafür noch verwarnt zu werden, das isses was mich auf die Palme bringt.

Deinen Ausführungen kann ich jetzt folgen Cape Town. Belassen wir es einfach dabei. Soweit sind da unsere Meinungen nicht mehr auseinander. ;)

Fidul
27.09.2006, 11:21
Ob ich bei der Firma arbeite oder nicht ist völlig irrelevant..oder trägt dies auch zur Meinungsfindung hier bei?
Das ist durchaus relevant. Du wärst nämlich nicht der erste Maulwurf, der hier incognito miese Stimmung machen wollte.

lex34a
27.09.2006, 11:52
1. Was ich mache geht Euch nichts an..und was Ihr macht interessiert mich nicht. Ich frag dich auch nicht, wo wie was du arbeitest oder andere persönliche Dinge. Es ist einfach völlig Schnuppe. Ich glaube dies war auch nicht Teil der Registrierung zu diesem Forum, die Frage nach dem Arbeitgeber, oder? Kann man ja gleich nach den Sexualgewohnheiten fragen, oder nach der Farbe der Unterwäsche.
2 Maulwurf: Also dazu fällt mir nichts ein..sorry.

Also wie gesagt, viel Freude noch an Eurem Forum. Nur am Rande: Sollte meine Firma hier mal namentlich auftreten, hoffe ich, dass derjenige auch Beweise hat. Wie ungemütlich das für denjenigen werden kann, brauche ich nicht nochmal zu schreiben, denke ich.

Wuschel_MUC
27.09.2006, 12:37
Sollte meine Firma hier mal namentlich auftreten,...
Mit dieser Formulierung haben Sie praktisch Ihre Identität und Ihre Interessenlage bekanntgegeben.

Wuschel

Ilex
27.09.2006, 12:43
Wie ungemütlich das für denjenigen werden kann, brauche ich nicht nochmal zu schreiben, denke ich.

...und wie ungemütlich dies für Deine Firma werden kann, ist ja hier an unzähligen Beispielen (natürlich mit Beweisen) gut nachvollziehbar!

Einstein
27.09.2006, 12:46
Nur am Rande: Sollte meine Firma hier mal namentlich auftreten, hoffe ich, dass derjenige auch Beweise hat. Wie ungemütlich das für denjenigen werden kann, brauche ich nicht nochmal zu schreiben, denke ich.

Gnihihihi. Muhuhuhuhahaha - Treffer versenkt. :D

Ich bitte vielmals um Entschuldigung für mein kindisches Verhalten.

mit freundlichem Gruß
Einstein

Stifler
27.09.2006, 12:51
1. Was ich mache geht Euch nichts an..und was Ihr macht interessiert mich nicht. Ich frag dich auch nicht, wo wie was du arbeitest oder andere persönliche Dinge. Es ist einfach völlig Schnuppe. Ich glaube dies war auch nicht Teil der Registrierung zu diesem Forum, die Frage nach dem Arbeitgeber, oder? Kann man ja gleich nach den Sexualgewohnheiten fragen, oder nach der Farbe der Unterwäsche.
2 Maulwurf: Also dazu fällt mir nichts ein..sorry.

Also wie gesagt, viel Freude noch an Eurem Forum. Nur am Rande: Sollte meine Firma hier mal namentlich auftreten, hoffe ich, dass derjenige auch Beweise hat. Wie ungemütlich das für denjenigen werden kann, brauche ich nicht nochmal zu schreiben, denke ich.

Jetzt komm erstmal von deinem hohen Thron wieder runter und beruhige dich erstmal. Nimm dir ein Keks, trink einen Kaffee und denk erstmal in Ruhe nach, bevor du Postest :D


Wie ungemütlich das für denjenigen werden kann, brauche ich nicht nochmal zu schreiben, denke ich.

Und dazu kann ich nur sagen, dass die besagte Firma (wenn es denn jetzt deine betreffen sollte), durch solche Post sehr negativ auffallen wird.

mfg
Stifler
Apfelkuchenbäcker
(Nach Diktat auf Hawaii) :D

ichwillauch
27.09.2006, 12:58
ich denke das wenn man eine Firma so darstellt wie dieser Wuschele auch mal sagen sollte oder er B2C oder B2B ist ...ausserdem hat er wohl sehr viel zeit...ich habe den betrag schon einmal an die firma gesendet das feedback war sehr interesant....lt IHK ist B2B Werbung nur bedingt untersagt ...ruft mal dort die Rechtsabteilung an...da wird sie so mancher wundern...gell wunschel

Wuschel_MUC
27.09.2006, 13:03
Die Zeit nehme ich mir, und außerdem ist gerade Mittag.

Stifler
27.09.2006, 13:03
ich denke das wenn man eine Firma so darstellt wie dieser Wuschele auch mal sagen sollte oder er B2C oder B2B ist ...ausserdem hat er wohl sehr viel zeit...ich habe den betrag schon einmal an die firma gesendet das feedback war sehr interesant....lt IHK ist B2B Werbung nur bedingt untersagt ...ruft mal dort die Rechtsabteilung an...da wird sie so mancher wundern...gell wunschel


Wer kann mir das übersetzen?

Das ist noch nicht mal bonsaiisch.

lex34a
27.09.2006, 13:03
Und dazu kann ich nur sagen, dass die besagte Firma (wenn es denn jetzt deine betreffen sollte), durch solche Post sehr negativ auffallen wird.

Ok, also ich hab absolut nichts mit der obigen angesprochenen Firma zu tun. Wenn Sie negativ auffällt ist es bestimmt nicht mein Problem. Ich habe, im Gegensatz zu anderen keine Namen, Orte oder Personen erwähnt.

Aber wie sachlich die Diskussion geführt wird sehe ich:


Mit dieser Formulierung haben Sie praktisch Ihre Identität und Ihre Interessenlage bekanntgegeben.
Wuschel

Ist doch mal auch eine Verwarnung wert, oder? Einfach nur blöd, sorry...

ichwillauch
27.09.2006, 13:03
Wegen Urheberrechtsverletzung gelöscht.

Stifler
27.09.2006, 13:05
Aber wie sachlich die Diskussion geführt wird sehe ich:

Ist doch mal auch eine Verwarnung wert, oder? Einfach nur blöd, sorry...

Wieso sollte das Verwarnt werden? :confused:

ichwillauch
27.09.2006, 13:06
wenn irgendwer sich über eine Firma beschwert sollte er auch dazu stehen mit seinem Namen und nicht über einen Fantasienamen

ichwillauch
27.09.2006, 13:07
Wer kann mir das übersetzen?

Das ist noch nicht mal bonsaiisch.


was verstehst dran nicht???:lil:

lex34a
27.09.2006, 13:08
Weil ich ebenfalls verwarnt worden bin, weil ich wohlmöglich nichts zum Thema beigetragen hab. Also wenn dies zum Thema beigetragen hat...na dann Prost

lex34a
27.09.2006, 13:11
der Beitrag ist, wie Cape Town richtig andeutete bereits veraltet. Er ist von 2003. Das Gesetz hat sich 2004 geändert. Ausserdem ist seitdem die Rechtsprechung noch schärfer geworden.

homer
27.09.2006, 13:13
Weil ich ebenfalls verwarnt worden bin, weil ich wohlmöglich nichts zum Thema beigetragen hab.
Jaja, immer dieser Rassismus der Grüngepunkteten gegenüber den Rotgepunkteten.

Nein, jetzt mal im Ernst: So schnell wie Du war nicht mal Stefan8.8 rot. Könnte vielleicht auch damit zusammenhängen.
[heise-mode]Denk mal drüber nach[/heise-mode]

Stifler
27.09.2006, 13:15
was verstehst dran nicht???:lil:

http://img152.imageshack.us/img152/2039/kecx7.jpg

lex34a
27.09.2006, 13:16
Also im Grunde genommen interessiert es mich nicht ob grün oder rot. Es zeigt mir nur, wie hier bewertet wird. Aber ich habe eigentlich auch nichts anderes erwartet.

ichwillauch
27.09.2006, 13:20
http://img152.imageshack.us/img152/2039/kecx7.jpg

lassen wir es.........:(

mareike26
27.09.2006, 13:20
was verstehst dran nicht???:lil:

Er ist nicht der Einzige, der nichts versteht. :confused:
Wie wäre es mit Groß- und Kleinschreibung und klar strukturierten Sätzen?
Ich würde nämlich schon gerne verstehen, was Du meinst, und das, was Du da oben schreibst, ist ungefähr so verständlich wie Chinesisch.

Gruß
Mareike

ichwillauch
27.09.2006, 13:21
nochmals lt. IHK ist B2B nicth verboten....für alle die hier so wichtig tun und es immer besser wissen...erkundigt euch mal in der Rechtsberatung....

und noch was...ihr macht die beste Werbung für die Firma und das noch kostenlos ist euch schon klar oder?:o

mareike26
27.09.2006, 13:25
Also im Grunde genommen interessiert es mich nicht ob grün oder rot. Es zeigt mir nur, wie hier bewertet wird. Aber ich habe eigentlich auch nichts anderes erwartet.

Also, wer so etwas

Habt Ihr eigentlich noch alle Tassen im Schrank? Ich denke vielmehr, dass einige von Euch besser was sinnvolles in Ihrer Freizeit anstellen sollten als so einen gequirlten Müll zu erzählen...ne ist ok..war mein letzter Beitrag.

in einem Forum von sich gibt, in dem er sich noch dazu gerade erst angemeldet hat, der sollte sich über Negativbewertungen nun wirklich nicht wundern.
Ganz ehrlich. :dumb:


Nachtrag: Uns interessiert nicht, was die Rechtsberatung dazu sagt.
Wichtig ist allein die Rechtslage.
Und die ist eindeutig.
Punkt.

Wuschel_MUC
27.09.2006, 13:25
Wie hat sich denn der Umsatz in den letzten Wochen entwickelt?

ichwillauch
27.09.2006, 13:27
von wem...Ihnen Wuschel...? sagen sie doch mal ihren richtigen namen oder trauen sie sich das nicht?:eek:

lex34a
27.09.2006, 13:27
nochmals lt. IHK ist B2B nicth verboten....für alle die hier so wichtig tun und es immer besser wissen...erkundigt euch mal in der Rechtsberatung....

und noch was...ihr macht die beste Werbung für die Firma und das noch kostenlos ist euch schon klar oder?:o

1. So einfach ist es nicht. Telefonwerbung ist nicht grundsätzlich erlaubt im B2B-Bereich! Ein Blick in die aktuelle Rechtsprechung genügt!

2. Auf diese Art von Werbung würde ich als Inhaber lieber verzichten!

ichwillauch
27.09.2006, 13:28
lt. IHK ist es in geweisser Weise sehr wohl erlaubt....zumind. im B2B

Ilex
27.09.2006, 13:28
und noch was...ihr macht die beste Werbung für die Firma und das noch kostenlos ist euch schon klar oder?:o

wieso? meinste die wollen uns was zahlen?:D

ichwillauch
27.09.2006, 13:29
wieso? meinste die wollen uns was zahlen?:D

grins wäre doch ne idee oder.....ne die beste werbung ist doch wohl die negativ werbung jeder kennt den namen aber keiner weiß warum...
:skull:

lex34a
27.09.2006, 13:30
Also, wer so etwas

in einem Forum von sich gibt, in dem er sich noch dazu gerade erst angemeldet hat, der sollte sich über Negativbewertungen nun wirklich nicht wundern.
Ganz ehrlich.


Ne schon klar...

Wuschel_MUC
27.09.2006, 13:32
von wem...Ihnen Wuschel...? sagen sie doch mal ihren richtigen namen oder trauen sie sich das nicht?:eek:`
Wenn der WETEC-Umsatz durch die Postings hier gestiegen wäre, gäbe es keinen Grund, dauernd mit Klagen zu drohen. Meinen Namen haben Sie Mitte August schriftlich bekommen.

Wenn mich die Wettbewerbszentrale als Zeugen benötigt, bin ich zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, gell!

Wuschel

ichwillauch
27.09.2006, 13:32
also jeder hat ne meinung hier aber die von dem erstschreiber man sollte meinen das ist ein mitarbeiter der geflogen ist ...

ichwillauch
27.09.2006, 13:33
`
Wenn der WETEC-Umsatz durch die Postings hier gestiegen wäre, gäbe es keinen Grund, dauernd mit Klagen zu drohen. Meinen Namen haben Sie Mitte August schriftlich bekommen.

Wenn mich die Wettbewerbszentrale als Zeugen benötigt, bin ich zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, gell!

Wuschel

ich denke die firma heißt wetecit ...aufpassen ....oder wie heißt du jetzt???

ichwillauch
27.09.2006, 13:35
armes deutschland ...kann man da nur sagen große Anprangern aber dann nicht seinen namen sagen das mögen wir doch

Schnabelland
27.09.2006, 13:36
nochmals lt. IHK ist B2B nicth verboten....für alle die hier so wichtig tun und es immer besser wissen...erkundigt euch mal in der Rechtsberatung....

Ich erkundige mich weder bei der IHK, noch bei der Rechtsberatung - ich lese einfach das GESETZ, das steht nämlich über Deiner IHK! Und da steht ganz klar drin, dass Cold-Calls (und um nichts anderes geht es hier!) gegenüber Verbrauchern verboten sind! Da kann Deine IHK gerne anderer Meinung sein, tut jedoch ihren Mitgliedsunternehmen damit keinen Gefallen - weil die möglicherweise dadurch auf dumme Gedanken kommen, selbst Cold-Calls machen und daraufhin ne Unterlassungserklärung bekommen. Die können sich dann allerdings nicht darauf berufen: "Laut IHK ist das aber doch nicht verboten", denn Gerichte interessiert die Meinung der IHK ebenfalls nicht.
Im Übrigen: Es ist eine reine Behauptung von Dir, dass laut IHK so etwas nicht verboten ist. Wie wäre es mal mit einer Quelle? Oder wenigstens der Nennung, WELCHE IHK denn dieser Meinung ist? In Deutschland gibt es nämlich Dutzende von IHKs, aber das hast Du wohl nicht gewußt... Die Aussage "Laut IHK ist das nicht verboten" ist damit ungefähr genauso hilfreich wie "Laut Herrn Müller ist das verboten"...



und noch was...ihr macht die beste Werbung für die Firma und das noch kostenlos ist euch schon klar oder?:o
Durch die negative Erwähnung einer Firma machen "wir" Werbung für die Firma? Mann, muss das eine unbekannte Firma sein... Wenn negative Erwähnungen schon besser sind, als überhaupt keine Erwähnungen, dann kennt diese Firma offenbar nur deren Inhaber...

ichwillauch
27.09.2006, 13:39
sags es mal in deutsch..,,,versteh dich sonst ned gell:eek:

ichwillauch
27.09.2006, 13:40
Erwähnungen schon besser sind, als überhaupt keine Erwähnungen, dann kennt diese Firma offenbar nur deren Inhaber...[/QUOTE]



jetzt weiß ich gar das wir schon per Du sind.....waren wir im saustall zusammen????

Schnabelland
27.09.2006, 13:41
sags es mal in deutsch..,,,versteh dich sonst ned gell:eek:

Liebe/r/s ichwillauch,

sollte ich damit gemeint sein: Im Gegensatz zu Dir kann ich Deutsch. Alleine Dein obiger Absatz enthält zwei Rechtschreib- und vier Interpunktionsfehler. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

Dass Du kein Deutsch kannst, hast Du damit zur Genüge bewiesen (und auch in Deinen anderen Beiträgen) - kein Wunder also, dass Du meinen in deutscher Sprache geschriebenen Beitrag nicht verstehst...

Gruß

Schnabelland

lex34a
27.09.2006, 13:42
Ich erkundige mich weder bei der IHK, noch bei der Rechtsberatung - ich lese einfach das GESETZ, das steht nämlich über Deiner IHK! Und da steht ganz klar drin, dass Cold-Calls (und um nichts anderes geht es hier!) gegenüber Verbrauchern verboten sind!

Völlig richtig!!


Durch die negative Erwähnung einer Firma machen "wir" Werbung für die Firma? Mann, muss das eine unbekannte Firma sein... Wenn negative Erwähnungen schon besser sind, als überhaupt keine Erwähnungen, dann kennt diese Firma offenbar nur deren Inhaber...

Naja, da kann man geteilter Meinung sein, aber eins ist sicher..ich möchte nicht hier namentlich mit Firmennamen erscheinen.

Ichwillauch würde ich empfehlen tatsächlich nochmal die Rechtslage zu studieren. Wirkt oft Wunder!

Stifler
27.09.2006, 13:43
@Lex34a
@ichwillauch

Aus jetzt, Platz.

http://img140.imageshack.us/img140/494/trollyx0.png

"MIEP" "MIEP"

ichwillauch
27.09.2006, 13:43
Liebe/r/s ichwillauch,

sollte ich damit gemeint sein: Im Gegensatz zu Dir kann ich Deutsch. Alleine Dein letzter Absatz enthält 3 Rechtschreib- und vier Interpunktionsfehler. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

Gruß

Schnabelland

i nix deutsch und du....spar dir deine persönlichen komentar ..ok???

ichwillauch
27.09.2006, 13:44
@Lex34a
@ichwillauch

Aus jetzt, Platz.:mad:

http://img140.imageshack.us/img140/494/trollyx0.png

was soll das denn sein?:sick::mad: :p

Ilex
27.09.2006, 13:44
jetzt weiß ich gar das wir schon per Du sind.....waren wir im saustall zusammen????

ja irgendwie hab ich das Gefühl, dass die "beiden" nach den Verwarnungen und roten Bewertungen bald auch noch die Sperrung kennen lernen.

ichwillauch
27.09.2006, 13:45
Völlig richtig!!



Naja, da kann man geteilter Meinung sein, aber eins ist sicher..ich möchte nicht hier namentlich mit Firmennamen erscheinen.

Ichwillauch würde ich empfehlen tatsächlich nochmal die Rechtslage zu studieren. Wirkt oft Wunder!

ja das ist richtig das möchte ich auch nicht...ich finde es Geschäftsschädigend und Strafbar

lex34a
27.09.2006, 13:46
zu Stifler:

Ok, dies zeigt mir wieder wie schnell man hier abgeurteilt wird...echt zum Kotzen..

ichwillauch
27.09.2006, 13:46
ja irgendwie hab ich das Gefühl, dass die "beiden" nach den Verwarnungen und roten Bewertungen bald auch noch die Sperrung kennen lernen.

soviel zu freien meinungsäusserung:confused:

Schnabelland
27.09.2006, 13:46
i nix deutsch und du....spar dir deine persönlichen komentar ..ok???

plonk

ichwillauch
27.09.2006, 13:47
zu Stifler:

Ok, dies zeigt mir wieder wie schnell man hier abgeurteilt wird...echt zum Kotzen..

da hab ich nicht dich gemeint ..sorry:o

lex34a
27.09.2006, 13:47
Naja, das Thema hatten wir ja auch schonmal in diesem Zusammenhang
ichwillauch - das sollte eigentlich an Stiflers Adresse gehen.

ichwillauch
27.09.2006, 13:49
aber geschrieben


SORRYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY........................ mich regt das nur auf alle reden und die wenigsten wissen ,mein nicht dich damit

mareike26
27.09.2006, 13:49
Das Bundesamt für die Verwaltung des Nutz-Netzes, Dezernat III - Abteilung für Troll-, DAU- und FAQ-Sachbearbeitung validiert:


-------------------------------------------------------------
MERKBEFREIUNG - MERKBEFREIUNG - MERKBEFREIUNG - MERKBEFREIUNG


Die nachstehend eindeutig identifizierte Lebensform



Name : ichwillauch__________________________
[ ] egal

Vorname : _____________________________________

[X] egal

Geburtsdatum : unbekannt____________________________
Geburtsort : Buxtehude____________________________
Usenet-Kennzeichen : keins________________________________


ist hiermit

( ) für den Zeitraum von
( ) 2 Sekunden
( ) 6 Monaten
( ) 12 Monaten
( ) 24 Monaten
( ) 13 Jahren
(X) unbefristet

davon befreit, etwas zu merken, d.h. wesentliche
Verhaltensänderungen bei der Interaktion mit denkenden Wesen zu
zeigen. Die Einstufung der o.a. Person nach dem amtlichen Index
für Merkbefreiungen liegt bei dem äquivalent von

( ) einem Mensaessen vom Vortag
( ) drei Hartkeksen (Werksverkauf Bahlsen) in löslichem
Kaffee Hag
(X) einem Quadratmeterstück Torfmoos während einer
sechswöchigen Sommerdürre
( ) einem Container erodiertem Sandstein [Streusandqualität]
( ) einem Mitglied der Bundesregierung
( ) einer Drucksache der Senatsplanungskommission der
Universität Oldenburg (Präsidiumsvorlage)
( ) einem Kilo Watt (Schlickwatt, Jadebusen)
( ) 5 AOL-CDs
( ) ______1______________________________

Die ausgesprochene Merkbefreiung erlischt mit

( ) dem Ablauf der o.g. Frist, beginnend mit dem
Zeitpunkt der Ausstellung
( ) dem Ablauf des __.__.____
(X) der vollständigen Erosion der körperlichen
Bestandteile der o.a. Lebensform

und gilt, egal ob die o.a. Lebensform durch das nachstehende
Kennzeichen als merkbefreit zu identifizieren ist:

( ) schwarze Hose, schwarze Schuhe, weiße Socken
( ) eine umgedrehte Baseballkappe
(X) olives Stoffstück mit weißem Rand, auf der Schulter
zu tragen
( ) eindeutig unbefristet merkbefreiter Gesichtsausdruck

Befund nach Prüfung durch das Bundesamt:

[ ] kurzzeitiger Aussetzer durch übermüdung des Merkerit-
deflektionsstudenten. Einstellung eines zweiten solchen
wird empfohlen.
( ) Hohe Konzentrationen an Trollium und Merkerit
( ) Extrem hohe Konzentrationen an Trollium und Merkerit
[X] Alle bekannten Therapien sind wirkungslos
[ ] Einstufung in die Gefahrenklasse
[ ] ELCH - A I
[ ] DAU - B II
[ ] TROLL - DO NOT FEED
[ ] KASPER - DANCE FASTER!
[X] Paranoia naciformis, Analphabetia semantica
[ ] Microsoftititis

Die o.a. Lebensform ist durch den Erwerb dieses
Merkbefreiungsscheins automatisch für die folgenden Tätigkeiten
qualifiziert:

[ ] Markierungshütchen bei Abmarkierungsarbeiten auf
Bundesautobahnen
[ ] Pegellatte in Prielen und Sielen
[ ] Garderobenständer und Regenschirmständer in
Restaurants bis zu, aber nicht eingeschlossen, 3
Sterne
[ ] Regelstab in Schwerwasserreaktoren (Brennelemente
britischer Herkunft eingeschlossen)
[ ] Markierungsstab für das Fahrwasser im Nationalpark
Niedersächsisches Wattenmeer
[X] Landschaftsmerkmal/Orientierungshilfe in der Wüste
Gobi
[ ] Füllmaterial eines Salzstocks nach dortiger Endlagerung
von gebrauchten Brennelementen
[ ] Müllschlucker für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
in Betrieben des Deichbaus

Die Merkbefreiung für die o.a. Lebensform wurde in einem
öffentlichen Merkbefreiungsverfahren ausgesprochen und ist nach
Ablauf der Einspruchsfrist von 17 Sekunden rechtskräftig.

Weitere Auflagen und Entscheidungen:

[ ] *PLONK* [ ] GEH WEG!
[ ] *PLATSCH* [ ] Get a life!
[ ] *PATSCH* [X] Sie sind raus!
[ ] *limmib* [ ] Geh sterben.
[ ] 42 [ ] _______________
[ ] Erlöse den menschlichen
Genpool von dir

Weitere Betreuung durch:

[ ] /dev/null - QUARANTäNE
[ ] Schwester Johanna
[X] Die Hilfspfleger

Es wird die/der

( ) vorläufige Aufbewahrung
( ) Zwischenlagerung
(X) Endlagerung
( ) Heilungsversuch

angeordnet.

Weitere Anordnungen:

[ ] Froschpillenkur
( ) grüne Froschpillen
( ) rosa Froschpillen
( ) gestreifte Froschpillen
( ) ___________ Froschpillen
[X] Einlauf
[ ] mit Kamillentee°
[X] mit Froschpillen
[ ] Tackern
[ ] sonstige Behandlung nach Ermessen der Pfleger

[X] Die sofortige Vollziehbarkeit dieses Bescheids wird
hiermit angeordnet.

Begründung:

( ) Notstandsmaßnahme
(X) andere
[X] unmittelbare Gefahr für die geistige Gesundheit von
Lesern
[ ] ROTFL
[ ] _____________________________________

Hochachtungsvoll!

Das Bundesamt für die Verwaltung des Nutz-Netzes
Dezernat III - Abteilung für Troll-, DAU-, und FAQ-Sachbearbeitung

Datum Unterschrift Dienstsiegel


[Poststempel] [unleserlich] [Dienstsiegel]


Stirnabdruck des Merkbefreiten




MERKBEFREIUNG - MERKBEFREIUNG - MERKBEFREIUNG - MERKBEFREIUNG

Ilex
27.09.2006, 13:49
soviel zu freien meinungsäusserung:confused:

ne, zur Netiquette

http://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette

Cape Town
27.09.2006, 13:50
jetzt weiß ich gar das wir schon per Du sind.....waren wir im saustall zusammen????


sags es mal in deutsch..,,,versteh dich sonst ned gell:eek:

Nee, aber wir pendeln. Wenn jemandem die Argumente ausgehen, dann wird nur noch unter die Gürtellinie gehauen. Wir waren mit Lex schon soweit übereingekommen, daß alles geklärt war. Dann tauchst plötzlich Du hier auf und versuchst,

1. alle geklärten Positionen wieder neu aufzuwühlen
2. durch Provokation die User dieses Forums zu Aussagen zu verleiten, die Du dann mit Deinem Anwalt ausschlachten kannst
3. die User hier zu beleidigen

Bitte komme jetzt nicht mit so schwachmatischen Fragen, wie "Wen habe ich denn womit beleidigt?". Allein die Tatsache, daß Du uns hier mit Falschaussagen bombardierst unterstellt, daß wir in Deinen Augen geistig minderbemittelt sind. Ich sehe das für mich als übelste Beleidigung an.

Halte Dich gefälligst an die Forenregeln, sonst nutzen wir mal unsere Möglichkeiten, Forentrolle und Spammer hier im Forum in ihre Schranken zu verweisen. Solltest Du irgendetwas zur Aufklärung der Situation beisteuern können, dann laß die Finger über die Tastatur huschen. Falls Dir nichts sinn- und gehaltvolles mehr einfällt, dann setz Dich wieder an Dein Telefon und ruf die Rechtsabteilung der IHK an. Frag, ob die einen guten PC von Dir brauchen, um ihre Rechtsdatenbank auf Vordermann zu bringen.

ichwillauch
27.09.2006, 13:51
Das Bundesamt für die Verwaltung des Nutz-Netzes, Dezernat III - Abteilung für Troll-, DAU- und FAQ-Sachbearbeitung validiert:

...




Das ist ein Super Betrag wie hoch ist der IQ??? 0.000001 SUPER :lil:

ichwillauch
27.09.2006, 13:52
Nee, aber wir pendeln. Wenn jemandem die Argumente ausgehen, dann wird nur noch unter die Gürtellinie gehauen. Wir waren mit Lex schon soweit übereingekommen, daß alles geklärt war. Dann tauchst plötzlich Du hier auf und versuchst,

1. alle geklärten Positionen wieder neu aufzuwühlen
2. durch Provokation die User dieses Forums zu Aussagen zu verleiten, die Du dann mit Deinem Anwalt ausschlachten kannst
3. die User hier zu beleidigen

Bitte komme jetzt nicht mit so schwachmatischen Fragen, wie "Wen habe ich denn womit beleidigt?". Allein die Tatsache, daß Du uns hier mit Falschaussagen bombardierst unterstellt, daß wir in Deinen Augen geistig minderbemittelt sind. Ich sehe das für mich als übelste Beleidigung an.

Halte Dich gefälligst an die Forenregeln, sonst nutzen wir mal unsere Möglichkeiten, Forentrolle und Spammer hier im Forum in ihre Schranken zu verweisen. Solltest Du irgendetwas zur Aufklärung der Situation beisteuern können, dann laß die Finger über die Tastatur huschen. Falls Dir nichts sinn- und gehaltvolles mehr einfällt, dann setz Dich wieder an Dein Telefon und ruf die Rechtsabteilung der IHK an. Frag, ob die einen guten PC von Dir brauchen, um ihre Rechtsdatenbank auf Vordermann zu bringen.

Nicht nur du darfst deine Mainung sagen auch andere ...sollte man eigentlich wissen..

Stifler
27.09.2006, 13:52
Zitat von lex34a
zu Stifler:

Ok, dies zeigt mir wieder wie schnell man hier abgeurteilt wird...echt zum Kotzen..

da hab ich nicht dich gemeint ..sorry:o

Persönlichkeitsspaltung?????????

Schnabelland
27.09.2006, 13:53
TROLLFÜTTERUNG BEENDET!

"ichwillauch" ist solange zu ignorieren, bis er sachliche Beiträge schreibt. Nichts gegen eine Diskussion mit ihm, aber seinerseits scheint das nicht gewünscht zu sein - Beiträge wie "mich regt das nur auf alle reden und die wenigsten wissen ,mein nicht dich damit" oder "schreib das mal auf deutsch" sind jedenfalls KEINE sachlichen Diskussionsbeiträge!

ichwillauch
27.09.2006, 13:53
Persönlichkeitsspaltung?????????

ich ne du?

Call-Center Fresser
27.09.2006, 13:54
Erst einmal etwas grundsätzliches:

Der § 7 UWG wurde im Jahr 2004 aufgenommen und betrifft die unerlaubte Telefonwerbung. Also nehmen wir doch schlicht und ergreifend ein Urteil zur aktuellen Gesetzeslage:

Ich zitiere aus folgendem Urteil:

Oberlandesgericht Frankfurt AZ 6 U 59/04


Bei Gewerbetreibenden ist unaufgeforderte Telefonwerbung ebenso wie bei Privatpersonen grundsätzlich verboten.......

Der (...) Verband vertrat die Auffassung, wie bei Privatpersonen sei dies auch gegenüber gewerblich Tätigen unzulässig, falls nicht zuvor bereits geschäftliche Beziehungen bestanden....

Die Richter ließen insbesondere das Argument der Anzeigenagentur nicht gelten, sie habe davon ausgehen können, dass ein Anwalt in jedem Fall ein Interesse an einem Inserat im Anwaltspiegel habe.....



Quelle: Anwaltring.de
Unter Pressemitteilung vom 25.10.2004 ist der komplette Text nachzulesen.
Hervorhebung einzelner Wörter nachträglich durch mich.

kompletter Text: http://www.anwaltring.de/Links3.htm
(nachzulesen im 5. Abschnitt!)

ichwillauch
27.09.2006, 13:56
da gibt es neuere urteile die es anderest sagen..ein richter in FFM und ein Richter in HH werden immer anderst entscheiden....gott sei dank das wir keine richter sind

lex34a
27.09.2006, 13:58
Nicht zu vergessen sind dabei jedoch auch Ausnahmen! Ansonsten würde es keine 2 verschiedenen Sätze benötigen innerhalb eines Absatzes der einmal den Verbraucher betrifft und einmal die sonstigen Marktteilnehmer.

Cape Town
27.09.2006, 14:00
An Alle:

Bitte überlegt noch einmal, worum es in diesem Thread eigentlich geht. Ich fasse mal zusammen, damit wir einen Neueinstieg wagen können:

Ad 1:
Wuschel hat als Verbraucher/in einen Kaltanruf von der Firma WeTec IT erhalten, in welchem ihm/ihr irgendwelche PC-Produkte (Hard- oder Software) angeboten wurden.

Ad 2:
Wuschel hat das werbende Unternehmen kontaktiert und sich über diesen Kaltanruf beschwert - legitim!

Ad 3:
WeTec IT meint gegenüber Wuschel, nicht telefongespamt zu haben, verteidigt hier im Forum jedoch die Legalität derartiger Werbemaßnahmen.

Ad 4:
Die Aussagen von ichwillauch sind falsch. Möglicherweise hat irgendjemand bei irgendeiner IHK anläßlich irgendeines Telefongespräches zu irgendeinem Thema ohne irgendwelche Details des Vorganges zu kennen, irgendeine pauschale Aussage zu Telefonmarketing im B2B-Bereich gemacht. Uninteressant!

Ad 5:
Die Rechtsprechung weist ganz klar auf die geltende Lage hin: Kaltanrufe sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich sind verboten! Meinungsäußerungen sind erlaubt. Meinungsäußerungen dahingehend, daß Kaltanrufe erlaubt wären,ändern nichts am Verbot.

Abschließend möchte ich ALLE auffordern, sich jetzt im eigentlichen Thema zu bewegen und alles andere wegzulassen.

Ilex
27.09.2006, 14:01
da gibt es neuere urteile die es anderest sagen..ein richter in FFM und ein Richter in HH werden immer anderst entscheiden....gott sei dank das wir keine richter sind

Das glaub ich nicht! Das muss anderst sein!:clown:

Call-Center Fresser
27.09.2006, 14:01
da gibt es neuere urteile die es anderest sagen..ein richter in FFM und ein Richter in HH werden immer anderst entscheiden....gott sei dank das wir keine richter sind

Das alles hast du in 1 Min. und 45 Sekunden herausgefunden.:D Ich bin beeindruckt! Vor allem dass du Urteile so schnell lesen, verstehen und vergleichen kannst.

Alles was jetzt noch fehlt ist, dass du hier auch den Beleg mit Quelle anführst.

ichwillauch
27.09.2006, 14:01
An Alle:

Bitte überlegt noch einmal, worum es in diesem Thread eigentlich geht. Ich fasse mal zusammen, damit wir einen Neueinstieg wagen können:

Ad 1:
Wuschel hat als Verbraucher/in einen Kaltanruf von der Firma WeTec IT erhalten, in welchem ihm/ihr irgendwelche PC-Produkte (Hard- oder Software) angeboten wurden.

Ad 2:
Wuschel hat das werbende Unternehmen kontaktiert und sich über diesen Kaltanruf beschwert - legitim!

Ad 3:
WeTec IT meint gegenüber Wuschel, nicht telefongespamt zu haben, verteidigt hier im Forum jedoch die Legalität derartiger Werbemaßnahmen.

Ad 4:
Die Aussagen von ichwillauch sind falsch. Möglicherweise hat irgendjemand bei irgendeiner IHK anläßlich irgendeines Telefongespräches zu irgendeinem Thema ohne irgendwelche Details des Vorganges zu kennen, irgendeine pauschale Aussage zu Telefonmarketing im B2B-Bereich gemacht. Uninteressant!

Ad 5:
Die Rechtsprechung weist ganz klar auf die geltende Lage hin: Kaltanrufe sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich sind verboten! Meinungsäußerungen sind erlaubt. Meinungsäußerungen dahingehend, daß Kaltanrufe erlaubt wären,ändern nichts am Verbot.

Abschließend möchte ich ALLE auffordern, sich jetzt im eigentlichen Thema zu bewegen und alles andere wegzulassen.

Stiimt ned Quelle IHK München Rechtsabteilung...wenn du das eine oder andere nicht von Intersse findest OK...aber mich oder andere interssiert es...

lex34a
27.09.2006, 14:03
Da bin ich auch mal gespannt!

ichwillauch
27.09.2006, 14:11
schade das nichts mehr kommt

mareike26
27.09.2006, 14:11
Stiimt ned Quelle IHK München Rechtsabteilung...wenn du das eine oder andere nicht von Intersse findest OK...aber mich oder andere interssiert es...

Sodele, um die Sache ein für alle Mal aus dem Weg zu räumen:

Hier ist der Link zum kleinen Artikel (http://www.ihk-muenchen.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Wettbewerbsrecht/Werbung_per_Fax_und_E_Mail.html) der IHK München betreffend das UWG.
Dies ist der Link zum Entsprechenden Merkblatt der IHK München (http://www.ihk-muenchen.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/Belaestigende_Werbung_(Fax_etc.).pdf) zu "Belästigender Werbung"

Ich zitiere:

1. WERBUNG MITTELS FAX, E-MAIL, SMS
gegenüber Verbrauchern oder Gewerbetreibenden

Gegenüber dem Verbraucher, der zu privaten Zwecken Produkte erwirbt und Leistungen
in Anspruch nimmt, oder dem Gewerbetreibenden ist jegliche Kontaktaufnahme via Telefax,
E-Mail, SMS oder automatischen Anrufmaschinen grundsätzlich unzulässig, es sei
denn, es wurde zuvor ausdrücklich die Einwilligung in diese Form von Werbung erklärt.


Ich glaube, damit wäre die Behauptung, die Rechtsabteilung der IHK sähe den Sachverhalt anders, vom Tisch

ichwillauch
27.09.2006, 14:12
Sodele, um die Sache ein für alle Mal aus dem Weg zu räumen:

Hier ist der Link zum kleinen Artikel (http://www.ihk-muenchen.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Wettbewerbsrecht/Werbung_per_Fax_und_E_Mail.html) der IHK München betreffend das UWG.
Dies ist der Link zum Entsprechenden Merkblatt der IHK München (http://www.ihk-muenchen.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/Belaestigende_Werbung_(Fax_etc.).pdf) zu "Belästigender Werbung"

Ich zitiere:


Ich glaube, damit wäre die Behauptung, die Rechtsabteilung der IHK sähe den Sachverhalt anders, vom Tisch

stimmt auch ned wir reden über telefon nicht fax oder sms sorry auch nicht über mail sondern über telefonwerbung

mareike26
27.09.2006, 14:13
Ich zitiere weiter:


Eine solche Einwilligung liegt beispielsweise vor, wenn um den konkreten Anruf gebeten
worden ist oder wenn im Rahmen eines Gewinnspiels eine Einwilligung für zukünftige
Werbemaßnahmen des Unternehmens gegeben wurde.

Auf Seite 3 des Merkblattes dann noch ein Kommentar zu telefonischer Werbung gegenüber Gewerbetreibenden:


Ein Blick auf die Rechtsprechung
zeigt jedoch, dass ein solches vermutetes Einverständnis nur in Ausnahmefällen anzunehmen
ist, oftmals fehlt es insbesondere an der notwendigen Eilbedürftigkeit für eine
Werbung gerade mittels Telefon.

ichwillauch
27.09.2006, 14:15
Ich zitiere weiter:

stimmt asuch nicht B2B nicht B2C

nochmals B2B ist eine andere Regelung wenn man darlegt das er Anruf von Interesse sein kann...hierzu reicht eine einfach erklärung der Firma die anruft...

Cape Town
27.09.2006, 14:31
Hättest Du hier nicht so viel Wirbel veranstaltet sondern die bereits verfassten Beiträge gelesen, dann wären Dir folgende Informationen möglicherweise aufgefallen:


Vielleicht hilft ja ein Link. Dies habe ich gefunden:

http://www.sakowski.de/verbr-r/verbr-r18.html



Ein allgemeiner Sachbezug zum Geschäftsbetrieb des angerufenen Unternehmers soll also nicht ausreichen.

Es handelt sich hier um ein Zitat aus einem BGH-Urteil.

lex34a
27.09.2006, 14:46
Ich muss Cape Town leider recht geben. Selbst in dem angesprochenen Aufsatz wird davon ausgegangen, das Telefonwerbung im B2B zumeist als unzulässig einzustufen sei. Es gibt zwar Ausnahmen, aber die sind weit entfernt davon, was ichwillauch hier schreibt!

Ex-Telefonterrorist
27.09.2006, 15:47
Hierzu hätte ich mal eine Frage: Was ist denn nun so schlimm daran, wenn ein Gewerbetreibender einen anderen Gewerbetreibenden anruft, bei dem aufgrund seines Tätigkeitsbereiches davon ausgegangen werden kann, daß er interessiert ist? Wenn ich z.B. ein Computergeschäft habe, wäre ich doch nicht böse, wenn jemand anruft und mir neuartige Software anbietet. Denn irgendwie muß man doch mit Geschäftspartnern in Kontakt kommen. Oder sehe ich das falsch?

Archangel
27.09.2006, 15:50
Außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufenen Verbrauchers mit dem Anruf erfolgt sei, verstoße gegen Wettbewerbsvorschriften und ist daher zu unterlassen.
OLG Hamm v. 15.08.2006, Az: 4 U 78/06

Eine Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen ist nur dann zulässig, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat, zu Werbezwecken angerufen zu werden.
BGH v. 08.11.1989, Az: I ZR 55/88

Mit freundlichen Grüßen
Archangel

Ich danke vielmals für die zahlreichen negativen Bewertungen, jeweils mit dem Kommentar "Thema verfehlt" !?. Ein User hatte nach Urteilen gefragt und aus meinem Fundus habe ich dann nur mal auszugsweise noch 2 weitere Urteile eingebracht, welche sich noch nicht im antispam.de. Wiki > Special: Categories > Urteile befanden. Ich habe auch noch etliche weitere Urteile ...

Werbeanrufe sind GRUNDSÄTZLICH - egal ob Privatperson oder Gewerbebetrieb - UNZULÄSSIG und VERBOTEN

Ilex
27.09.2006, 15:58
Ich danke vielmals für die zahlreichen negativen Bewertungen, jeweils mit dem Kommentar "Thema verfehlt" !?...


Willkommen im Club!
Es gibt etliche User hier die negativ bewertet werden, sobald sie etwas gegen ColdCalls schreiben. Scheint so, dass einigen "Trollen" das nicht passt und schwupps gibts dann nen "roten Bewertungspunkt".

Ich fand nicht, dass das Thema verfehlt war. Die Urteile sind doch hilfreich.

brk
27.09.2006, 16:12
Hilfreich im allgemeinen sicher, bei der konkreten Fragestellung zur Erlaubnis von ColdCalls im B2B-Bereich aber nicht unbedingt einschlägig ;) zumindest nicht offensichtlich.

Nein, ich habe nicht negativ bewertet.

Telekomunikacja
28.09.2006, 18:39
ne ist ok..war mein letzter Beitrag
Soso :lil: :

http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78039&postcount=26
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78044&postcount=27
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78060&postcount=31
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78063&postcount=33
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78064&postcount=34
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78070&postcount=36
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78079&postcount=38
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78102&postcount=46
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78107&postcount=51
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78108&postcount=52
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78113&postcount=55
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78121&postcount=62
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78125&postcount=66
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78136&postcount=75
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78144&postcount=81
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78148&postcount=85
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78164&postcount=97
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78172&postcount=102

Man kann nur hoffen, dass Du Dein gegebenes Wort - wenn schon nicht hier im Forum - wenigstens im Geschäftsleben hältst... :D

Auch "ichwillauch" scheint seinen einzigen sachbezogenen Vorschlag

lassen wir es.........:(
nicht ganz ernst zu nehmen :noteeth: :

http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78117&postcount=58
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78120&postcount=61
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78122&postcount=63
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78127&postcount=68
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78128&postcount=69
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78129&postcount=70
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78131&postcount=72
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78132&postcount=73
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78138&postcount=77
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78139&postcount=78
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78142&postcount=80
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78145&postcount=82
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78147&postcount=84
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78149&postcount=86
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78154&postcount=90
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78155&postcount=91
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78158&postcount=94
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78162&postcount=96
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78170&postcount=101
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78176&postcount=103
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78178&postcount=105
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78180&postcount=107
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78186&postcount=109


Zwei Fragen, die mich wirklich interessieren:

Weshalb postet Ihr beiden (fast) ausschließlich im thread "Wetec IT, Moosburg (Isar)" (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=11903) (s. "ichwillauch" (http://www.antispam-ev.de/forum/search.php?do=finduser&u=3362) bzw. "lex34a" (http://www.antispam-ev.de/forum/search.php?do=finduser&u=3722))?
In welchem Zusammenhang steht eigentlich "34a"? :confused: GewO? StPO? SGB? VVG? EStG? PatG? StVZO?

Cape Town
28.09.2006, 20:11
Vermutlich SGB. Passt zu Arbeitsrecht.:D

lex34a
29.09.2006, 13:51
Man kann nur hoffen, dass Du Dein gegebenes Wort - wenn schon nicht hier im Forum - wenigstens im Geschäftsleben hältst... :D

In welchem Zusammenhang steht eigentlich "34a"? :confused: GewO? StPO? SGB? VVG? EStG? PatG? StVZO?


Vielleicht wollte ich einfach nur so schwachsinnige Posts lesen wie diesen da...und meinen Senf dazugeben. 34a?? Aha scheint auch interessant zu sein..wie sachdienlich. 34a lass mal überlegen...Anzahl der Frauen die ich im Monat flachlege und mit einem a bewerte? In welcher Beziehung steht denn Dein Nick??

Wo ich was hinschreibe is ja auch wohl meine Sache, oder? Löscht es doch wenn es Kopfschmerzen bereitet.

Stalker2002
29.09.2006, 16:17
[Allgemeine_Ermahnung]
Dieser Thread hat ein Thema. Ich bitte darum, dies zu berücksichtigen.

MfG
L.