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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Emailfuchs / Albrecht



cycomate
04.12.2002, 16:18
Spam auf dem gerichtlichem Prüfstand
Der Heise-Zeitschriften-Verlag, der die Zeitschriften iX und c`t, das Online-Magazin Telepolis und den Newsdienst auf heise online herausgibt, klagt vor dem Amtsgericht Hannover gegen die Firma Online-Marketing Albrecht, nachdem diese Verlagsmitarbeiter trotz einer Unterlassungsaufforderung weiterhin mit Spam-E-Mails bombardiert hatte. Dabei beruft sich der Verlag unter anderem auf die neue EU-Datenschutzrichtlinie, in der für E-Mail-Werbung ein klares "Opt-in" bestimmt wird. Diese Richtlinie ist bis zum 31. Oktober 2003 in nationale Gesetzgebung umzusetzen, sollte aber bereits jetzt Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung haben.
Unter dem Namen "emailfuchs" versendet Bernd Albrecht in Wellen unverlangt Werbe-E-Mails an deutsche Adressen. In den Newslettern wird für Webshops, beispielsweise einen Berufsbekleider und einen Uhrenhändler, geworben. Als auch Mitarbeiter von heise online solche E-Mails erhalten hatten, forderte Heise Online-Marketing-Albrecht unter Fristsetzung auf, den unerbetenen Versand solcher Werbe-Mails zu unterlassen. Kurz danach liefen erneut Albrecht-Newsletter bei uns auf. Anstatt die entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Adressen des Verlages aus seinem Verteiler zu streichen, konterte Albrecht mit harsch formulierten E-Mails an den Verlag.
Der überzeugte Spammer hält es für rechtmäßig, unverlangte Werbe-E-Mails abzusondern. Und: "Sie werden es nicht schaffen, unseren kostengüstigen und schnellen Newsletter-Versand an Millionen Leser zu blockieren", gab er sich kampfbereit. "Denken Sie daran, dass unsere Auflage weit höher ist als ihre", schrieb Albrecht und sprach von einer Pressekampagne mehrerer Verlage gegen ihn. Albrecht rechtfertigte sein Tun unter anderem unter ökologischen Gesichtspunkten: "Im Gegensatz zu den Printmedien müssen für unsere Informationen keine Bäume vernichtet werden, um eine Zeitung mit viel Werbung drucken zu müssen."
Nach Ansicht von Joerg Heidrich, Justiziar des Heise-Verlags, hat Albrecht freilich wenig Chancen, sein zweifelhaftes Anliegen vor Gericht durchzusetzen. Bis auf wenige Ausnahmen sei man inzwischen in Rechtssprechung und juristischer Literatur einhellig der Meinung, dass die unerwünschte und unaufgeforderte Zusendung von E-Mails rechtswidrig sei. Das Versenden solcher Nachrichten gegenüber Privatpersonen gilt dabei meist als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen.
Unternehmen und Gewerbetreibende können sich auf einen Eingriff in den sogenannten "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" nach §§ 823, 1004 BGB berufen und ebenfalls Unterlassung verlangen. Ist der Empfänger der Spam-Mail darüber hinaus noch in einem ähnlichen Bereich gewerblich tätig wie der Versender, so steht ihm zusätzlich ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG zu. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei den Empfängern besteht dagegen nach bisheriger Rechtsprechung nicht. Insbesondere aufgrund der neuen EU-Richtlinie, die hinsichtlich unverlangter Werbezusendungen erstmals ein klares Verbot ausspricht, sieht Heidrich sehr gute Aussichten für die eingereichte Klage. (hob/c`t)
Quelle: heise (http://www.heise.de/newsticker/data/hob-04.12.02-000/)

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Schillerplauze
04.12.2002, 18:07
Dieser Albrecht hat doch einen an der Waffel. Völlig am Thema vorbei argumentiert. Oder mangelt`s an Verstand?

Fidul
04.12.2002, 18:58
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-18.11.02-001/
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-04.12.02-000/
Soviel Dummheit muß bestraft werden.
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Wir kriegen euch alle!