PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Gericht untersagt gängige Anmeldepraxis bei Newslettern"



mana
04.12.2002, 16:38
Wie in der aktuellen c`t auf Seite 41 zu lesen ist, befand das Landgericht Berlin das Opt-In bei E-Mailnewslettern für unzulässig.
Damit ist die gängige Anmeldepraxis gemeint (Webformular und daraufhin Bestätigungsmail). Das Gericht befand die Bestätigungsmail, die einen erst wirklich auf den Newsletter setzt, als unzulässig.

Was haltet Ihr von diesem Urteil? Aus Sicht eines seriösen Newsletter Betreibers? Aus Sicht des Empfängers?

Antispam,
UIID: [ID filtered]
Antispam.de - Zeigen Sie Offensive!

Sinclair3
04.12.2002, 17:41
Ehrlich gesagt ist das Urteil Schwachsinn.
Anmeldung mit Bestätigungsmail war schon in Ordnung.
---------------------
Sinclair3
<<Linux is like a Wigwam.No Gates, no Windows, Apache inside>> http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif_http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif_http://img.homepagemodules.de/death.gif

LOKI
04.12.2002, 21:43
Das ist ja wohl ein Witz!
Dann kann man ja gar keine Newsletter mehr anbieten bzw. Doppel Opt In ist verboten und man darf nur noch ein einfaches Opt In machen.
So ein Schwachsinn! Das kommt davon, wenn einige Antispammer alles als Spam bezeichen!

Sinclair3
04.12.2002, 23:17
@LOKI Du übertreibst mal wieder.
In Antwort auf:
So ein Schwachsinn! Das kommt davon, wenn einige Antispammer alles als Spam bezeichen!
--



---------------------
Sinclair3
<<Linux is like a Wigwam.No Gates, no Windows, Apache inside>> http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif_http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif_http://img.homepagemodules.de/death.gif

mana
05.12.2002, 10:16
Die Ursache liegt wohl eher in den deutschen Gerichten, die schon oft genug bewiesen haben, daß sie beim Internetrecht voll daneben liegen.


Antispam,
UIID: [ID filtered]
Antispam.de - Zeigen Sie Offensive!

MJ
06.12.2002, 13:40
Ich kenne den Artikel nicht, wie ist denn das gemeint? Bestätigungsmail = Spam?
Bedenke aber: Jeder Newsletteranbieter kann sich sonst mit "Da kann ich nichts dafür, in das Formular kann sich jeder eintragen" rausreden, wenn man die x-te "Sie haben sich für meinen Newsletter angemeldet"- Mail im Briefkasten hat (und man sich natürlich NIRGENDS eingetragen hat)
Und das nervt mich schon seit langem.
Für seriöse Newsletter-Anbieter ist das natürlich fatal.

DocSnyder
06.12.2002, 17:17
> Bestätigungsmail = Spam?
Kommt darauf an. In den vergangenen Wochen wurde tatsächlich "Bestätigungs-Spam" verschickt. Kennzeichen: die Mail kam über einen offenen Proxy rein, enthielt wirre Zeichen im Subject sowie ganz unten, und der Newsletter selbst war irgendwo in der Prärie gehostet.
Seriöse Newsletter könnten IMHO aus dem Schneider sein, wenn sie IP-Adresse und Uhrzeit des "Subscribers" mitliefern sowie diesem vorher unter die Nase halten, dass sie sich im Falle des Falles an ihm schadlos halten.
/.
DocSnyder.

Flink
07.12.2002, 10:23
Bestätigungs-Mails sind für den Geschäftsverkehr im Internet unverzichtbar! Der Kunde benötigt Informationen darüber, was er bestellt hat bzw. wo er sich eingetragen hat. Jeder Geschäftsinhaber muß die Möglichkeit haben, die E-Mail-Adresse des Bestellers einzuholen und eine Antwort-Email zu senden. Ansonsten würde das bedeuten, daß alle Geschäfte im Internet geschlossen werden müßten bzw. die Verifizierung auf andere Dienste wie Telefon, Fax etc. auslagern müßten.

3247
08.12.2002, 22:47
Es ist ja auch in &sect;312e Abs.1 Nr.3 BGB vorgeschrieben, Bestätigungsmails bei Bestellungen zu verschicken.
Außerdem habe ich -- wie wahrscheinlich alle anderen hier -- die Mail, um die es in der angesprochen Gerichtsentscheidung ging, nicht gesehen. Es kann durchaus sein, dass sie hauptsächlich Werbung für ein angebotenes Produkt enthielt.
Es kann ja auch auf der anderen Seite nicht sein, dass man massenweise "Bestätigungsmails" mit Werbung verschicken und sich dann damit rausreden kann, da hätte wohl "irgendjemand" versucht, die fremde Adresse anzumelden.
Übrigens heißt das nicht, dass man gewzungen wird, nicht Double-Opt-In, sondern einfaches Opt-In zu verwenden; denn einfaches Opt-In ist dann erst recht unzulässig.