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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klicktel



Tomppa
24.08.2006, 12:29
So, heute war es so weit und Klicktel hat mich angerufen um einen kostenpflichtigen Eintrag in dem Branchenbuch anzubieten.

Hat da schon jemand aus dem Forum abgemahnt und mit welcher Resultat? Ich habe den Eindruck dass Klicktel recht schmerzfrei ist und ohne Anwalt nichts zu erreichen ist.

Stefan88
08.09.2006, 01:40
laaanger Link (http://www.fachpresse.de/mediabase/documents/39_Vortrag_Engels.pdf#search='urteil%20bgh%20branchenbuch%20telefonwerbung%20mit bewerber%20erlaubt')

Unter Stichwort: "Verbot des Telefonmarketing" nachlesen. Schwarz auf Weiss. Bislang kein gegenteiliges Urteil, gegen das BGH -Urteil vorhanden.

:o Anhand dieses Beitrages des RECHTSANWALTES könnt ihr erkennen, daß es nicht per se so einfach ist, vom "Verbot des Telefonmarketings" zu sprechen. Es kommt immer drauf an...:skull: :skull: :skull: :skull: Aber miese Rechtsverdreher wollen eben immer nur vom Verbot quasseln...

Warum wird Klicktel nicht bestraft ? Warum fühlen sie sich sicher ?
- Wegen der Rechtssprechung ! Und das ist gut so!

Tomasino
08.09.2006, 08:14
[Unter Stichwort: "Verbot des Telefonmarketing" nachlesen.

Vielleicht solltest du SELBST mal lesen, was du verlinkst. :eek: Dort steht, die Einwilligung muß VORHER gegeben sein.

Der Beitrag von Tomppa klang nicht so als hätte er Klicktel aufgefordert ihn zu belästigen. :sick:

Verkriech' dich wieder in dein CC...:skull:

Tomppa
08.09.2006, 13:37
Klicktel beruft auf BGH, Urteil vom 5. Februar 2004, AZ: I ZR 87/02.

Stefan88
09.09.2006, 01:38
So einfach ist die Rechtssprechung eben nicht. Ließ es dir durch. Selbst in Deutschland darf man unter strengen Voraussetzung am Telefon ohne vorherige Einwilligung noch was anbieten.

Stifler
09.09.2006, 03:31
Stefan, Stefan du liest nicht aufmerksam mit, tz tz tz tz. Also pass mal auf, ich erkläre dir jetzt die Version für 3-jährige.

Also der Cold Call, das ist ein ganz böser böser Jungenstreich, von so ganz ganz bösen jungen Call Centern Mitarbeitern. Diese Mitarbeiter können es nicht lassen, immerzu jemanden anzurufen (sprich uns), die dafür aber keine Einwilligung gegeben haben. Und jetzt (möge mir Archangel verzeihen, dass ich etwas von seinen Text kopiert habe) hier ein paar Buchstaben zum Lesen für Stefan 88.


Ein Telefon-Anruf (Cold Calls) zu Werbezwecken bei einer Person, mit der bisher noch keine Geschäftsbeziehung bestand sind in Deutschland und vielen anderen Ländern nicht erlaubt und verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Ohne Einwilligung ist Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern oder ohne zumindest mutmaßliche Einwilligung gegenüber sonstigen Marktteilnehmern eine unzumutbare Belästigung und damit eine unlautere Wettbewerbshandlung.
(Urteil OLG Köln v. 5. November 2004, AZ: 6 U 88/04)

Stefan88
09.09.2006, 03:39
Werbung ist ohne zumindest mutmaßliche Einwilligung gegenüber sonstigen Marktteilnehmern eine unzumutbare Belästigung und damit eine unlautere Wettbewerbshandlung.
(Urteil OLG Köln v. 5. November 2004, AZ: 6 U 88/04).

Tomasino
09.09.2006, 08:07
Sag' mal bis du so hohl oder verarschst du uns??? :lil:

Bedeutet für dich "mutmaßlich" das der CCA festlegt ob eine Einwilligung vorliegt???

Du raffst es offenbar tatsächlich nicht! :eek:

Liquid-Sky-Net
09.09.2006, 08:42
Sag' mal bis du so hohl oder verarschst du uns??? :lil:


Beides? :D

http://www.liquid-sky-net.de/sign.jpg

Mannem grüßt Monnem :D

wazi
09.09.2006, 09:17
Das Bundesamt für Sinn- und Merkbefreiung, Klodeckelstrasse 1, 00000 Sinnlos-City

Die nachstehend eindeutig identifizierte Existenzform

Name : Stefan88

Entstehungsdatum : Irgendwann

Entstehungsort : Irgendwo

ID-Nummer : Telefonvollsabbler

ist hiermit für den Zeitraum von

[_] 6 Monaten
[_] 12 Monaten
[_] 24 Monaten
[x] unbefristet

davon befreit, etwas zu merken, d.h. wesentliche
Verhaltensänderungen bei der Interaktion mit denkenden Wesen zu
zeigen. Die Sinnbefreiung ist hiermit verbunden.
Die Einstufung der o.a. Existenzform nach dem amtlichen Index
für Merk- und Sinnbefreiungen liegt bei dem Äquivalent von

[x] einem zufallenden Klodeckel
[x] drei Hartkeksen in löslichem Kaffee
[x] einer Kiste aus verrostetem Weissblech
[x] einer ferngelenkten Fischdose
[x] einem im toten Zustand vorbeitreibenden Fisch, der von einem herabfallenden
Wattebausch tödlich getroffen wurde

Die ausgesprochene Merk- und Sinnbefreiung erlischt mit Ablauf des

[_] __. __. 20__
[x] der vollständigen Erosion der körperlichen
Bestandteile der o.a. Existenzform

und gilt, sofern die o.a. Existenzform durch das nachstehende
Kennzeichen als merk- und sinnbefreit zu identifizieren ist:

[x] eine rote Plastiknase
[_] olives Stoffstück mit weißem Rand, auf der Schulter
zu tragen
[x] die Existenzform ist durch den Gesichtsausdruck und Verhalten
zweifelsfrei als unbefristet merk- und sinnbefreit zu
erkennen.


Die o.a. Existenzform ist durch den Erwerb dieses
Merk- und Sinnbefreiungsscheins automatisch für die folgenden Tätigkeiten
qualifiziert:

[x] Crashdummy bei U-Boot-Absturztests aus 50 Kilometern Höhe
[x] Diplom-Garderobenständer und Toilettenpapier-Abwickler in
Restaurants bis zu, aber nicht eingeschlossen, 3 Sterne
[x] Knalltüte (aufgeblasen)
[x] Tieffliegende Fischdose mit Absturzautomatik
[x] Nasenpopel-Tiefbohrspezialist mit Diplom (Sonderstatus)

Die Merk- und Sinnbefreiung für die o.a. Existenzform wurde in einem
öffentlichen Merk- und Sinnbefreiungsverfahren ausgesprochen und ist nach
Ablauf der benötigten Zeit zur Ausfertigung
des Merk- und Sinnbefreiungsscheins rechtskräftig.

Datum Dienstsiegel


9.9.2006 ~~~~~<|8-[


Diese Merk- und Sinnfreiung wurde elektronisch erstellt und ist deswegen
nicht unterschrieben

Call-Center Fresser
11.09.2006, 15:39
O Gott, mir ist gerade ein fürchterlicher Fehler passiert:o :o

Da wollte ich doch einen Beitrag als gut bewerten ...und habe das wohl aus Versehen(glaube ich zumindest,bin mir nicht ganz sicher)bei Stefan88 getan. Nur zur Information Stefan, falls du dich über die gute Bewertung wunderst: Kommt nie wieder vor!:D

zur Erklärung: das Bewertungsfeld schloss sich während des Schreibens und ich glaube beim neu öffnen bin ich nach unten gerutscht. Bin heute wohl etwas verwirrt.

Telekomunikacja
13.09.2006, 10:49
Bedeutet für dich "mutmaßlich" das der CCA festlegt ob eine Einwilligung vorliegt???
Darüber lässt sich nur mutmaßen. :D :D

Stefan88 selbst schrieb zu Mutmaßungen im Allgemeinen (und im Besonderen mutmaßlich über sich selbst):
"Gemutmaßt wird viel in Deutschland." (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=74998#post74998) :D :D

Stefan88
16.09.2006, 02:54
In dem Fall das BGH, das über dem OLG HAMM steht, wobei das OLG Hamm auch nicht Unrecht hat.

Oder aber der gesunde Menschenverstand, wenn der Kunde kein Interesse bekundet. Dann ist der Fall auch erledigt.

wazi
16.09.2006, 08:47
An Stefan88 sieht man, wie absolut sinnlos und merkbefreit die Typen sind. Komplett kapierresistent.

Dieser Unsympath ist das leuchtende Beispiel des Telefonvollsabblers. :skull: :skull: :skull: :skull: