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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Öffentlich Abstimmung bitte Beteiligen !



MeinerEiner
30.08.2006, 15:21
Hallo Ich wähle mal hier die Form der öffentlich Abstimmung um einen Sachverhalt zu klären.

ist das Posten eines Links zu einem Öffentlichen, nicht im Einflußbereich der dargestellten Personen, gelegenen Bild. Gleichzusetzen mit dem Posten von personenbezogenen Daten ?

truelife
30.08.2006, 15:33
Nein, ist es nicht. Da bin ich deiner Meinung.

Personenbezogen sind meiner Auffassung nur Daten in Textform.

mana
30.08.2006, 15:48
§22 KunstUrhG (http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__22.html) - daraus ergibt sich, daß es rechtlich bedenklich ist. Ob es personenbezogene Daten sind, muß ein Gericht entscheiden.

MeinerEiner
30.08.2006, 16:04
§22 KunstUrhG (http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__22.html) - daraus ergibt sich, daß es rechtlich bedenklich ist. Ob es personenbezogene Daten sind, muß ein Gericht entscheiden.
Das Bilder Personenbezogene Daten sein können will ich ja nicht betreitten.

Es geht um ein Bild das Öffentlich seit 5 Jahren im Web abrufbar ist schon mehrmals verwendet wurde in anderen Foren für lustige Diskussionen und deshab keine Verletzung der Persönlichkeit darfstellen. Auch deshalb weil es in der "Öffentlichkeit" aufgenommen wurde. Es waren glaube ich damals mehrer Hundert Gäste da unter anderem auch Ich. Werde das nächste mal ein Bild aus der gleiche Galerie nehmen auf dem auch ich mit darauf bin, dann ist es wohl völlig klar das das Begehren der Abgebildeten Person nicht Rechtens war bzw. auch nichts Rechtliches auf den Verein oder das Forum hätte kommen können.

Ich habe gerade nach dem Bild ausschau gehalten ist sogar auf der Page mit drauf genau oben drüber jedoch sind diese Bilder nicht unbedingt Jugendfrei :) weshalb ich auf den Link verzichtet habe.

Wuschel_MUC
30.08.2006, 17:24
Ich bin kein Jurist und meine, ein Link ist noch kein Bild.

Wenn der/die Abgebildete will, dass das Bild von der Webseite entfernt wird, müsste er sich erst mal an den Webseitenbetreiber wenden. Es wäre a) fies und b) nicht zielführend, wenn die abgebildete Person gegen einen Link vorgeht, nicht aber gegen die Abbildung selber. Oder ist die Seite in einem unzivilisierten Land gehostet?

Wenn das Bild nicht jugendfrei ist, könnte auch das GjSM einschlägig sein:
http://www.blja.bayern.de/Aufgaben/Jugendschutz/jugendschutzgesetze/TextOfficeGjSM.htm,
v.a. § 6 Abs. 3 und § 21.

Es hängt alles davon ab, ob die abgebildete Person zum Anwalt läuft.

Wuschel

Investi
30.08.2006, 19:58
Ein Link zu einer externen Quelle allein ist noch kein Verstoß gegen Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Urheberrechte.
Beispiel: Dieter Bohlen's Mitbringsel aus Mallorca (Quelle: Bild) (http://www.bild.t-online.de/BTO/leute/fotogalerien/stars-allg-m/deutsch/bohlen-dieter/bohlen-unbekannte-300806/mfb-5340035-bohlen-frau-MBQF,templateId=renderScaled,property=Bild,width=320.jpg)

Das Einbinden eines Bildes/einer Grafik in den Text einer Homepage (wie z.Bsp. dieses Forums) mittels img-Tag stellt - sofern die Grafik nicht auf dem Server der entsprechenden HP abgelegt wird - ebenfalls keinen derartigen Verstoß dar, wenn die Quell-Seite eine derartige Einbindung nicht untersagt.
Beispiel: http://www.antispam-ev.de/pics/logo1.gif

Das direkte oder indirekte Einbinden einer Grafik mittels img-Tag kann aber auch gegen Urheberrechte verstoßen. Dabei ist es unerheblich, ob die entsprechende Grafik bereits irgendwo publiziert wurde oder nicht. Das Urheberrecht liegt nicht beim Dargestellten, sondern beim Fotografen (bei Fotografien) bzw. beim Grafiker (bei anderen grafischen Darstellungen, dazu zählen übrigens selbst so gebräuchliche Dinge wie Smileys, sofern sie nicht vom Ersteller zu Freeware erklärt wurden).
Unterlassungsansprüche in diesem Fall hat daher der Urheber, also der Fotograf. Der Dargestellte kann Unterlassungsansprüche lediglich geltend machen, wenn er sicher ist, daß der Urheber dem Veröffentlicher keine Genehmigung hierzu erteilt hat.

Das Vorgenannte stellt keine Rechtsbeartung im Sinne des RBerG dar, sondern entspricht den Regeln, denen ich in meiner eigenen publizistischen Arbeit selbst auch folgen muß.

MeinerEiner
30.08.2006, 19:59
Siehste Kurze PN und das Ding wäre gegessen gewesen aber so ? Na ich weis net.

T.H.
30.08.2006, 20:03
Ein Link zu einer externen Quelle allein ist noch kein Verstoß gegen Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Urheberrechte.
Beispiel: Dieter Bohlen's Mitbringsel aus Mallorca (Quelle: Bild) (http://www.bild.t-online.de/BTO/leute/fotogalerien/stars-allg-m/deutsch/bohlen-dieter/bohlen-unbekannte-300806/mfb-5340035-bohlen-frau-MBQF,templateId=renderScaled,property=Bild,width=320.jpg)


Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Dieter Bohlen ist eine Person von öffentlichem Interesse. Da gelten ganz andere Spielregeln.

Investi
30.08.2006, 20:07
Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Jetzt platzt mir aber gleich der Kragen!

Der Link ist das Beispiel für die Art der Einbindung einer Grafik mittels Verlinkung. Dabei geht es absolut nicht um den Inhalt der Darstellung!
Ich hätte genausogut dieses Motiv (http://www.bild.t-online.de/BTO/System/Bilder/button__drucken.gif) für die Einbindung wählen können.
Nimm doch endlich mal die Scheuklappen von den Augen!