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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fremde E-Mails dürfen nicht im Web veröffentlicht werden



Asys1
17.09.2006, 13:10
Hallo.

Heise.de meldet heute morgen, dass E-Mails unter Umständen nicht auf Internetseiten veröffentlicht werden dürfen.
Vor allem dann, wenn man selber nicht der eigentliche Empfänger ist.

Mir stellt sich da jetzt die Frage, was mit all den Mails ist, die unaufgefordert an meine domains kommen, an Adressen wie "accounting[at]meine-domain.de", die es gar nicht gibt. Diese Mails erreichen mich per catch-all und sind 100% spam.

Daher poste ich diese dann ab und zu hier - und gleiches tun ja viele andere.

Ich mache mir nicht wirklich Sorgen, ob die Spammer da gerichtlich gegen uns vorgehen würden, es interessiert mich lediglich, ob Spam in diese Regelung wohl auch einbezogen werden muss.

Hier die original-Meldung:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/78268/from/atom10

Also - das ganze hier ist jetzt nicht vollkommen ernst gemeint - kein Alarm.
Aber vielleicht doch ganz interessant für Jura-Freaks.

Grüße

A.

Sebastian
17.09.2006, 16:11
Ganz einfach:
- sie sind eindeutig an DICH gerichtet (trotz Catchall), da an eine Adresse deiner Domäne
- sie beinhalten KEINE vertraulichen Informationen
;)

Asys1
17.09.2006, 22:58
Prima - also immer weiter auf der Leiter (des Spam-Anprangerns) :-)

drboe
19.09.2006, 18:47
Ganz einfach:
- sie sind eindeutig an DICH gerichtet (trotz Catchall), da an eine Adresse deiner Domäne
Jede Mail, die mein Postfach erreicht, muss an mich adressiert sein. Selbst wenn sich das aus dem Header nicht ergibt, z. B. wegen bcc Adressierung. Andernfalls wäre sie nicht in meinem Postfach gelandet.

- sie beinhalten KEINE vertraulichen Informationen
;)
Was sind vertrauliche Informationen? Nur weil mir ein Viagra-Spammer ein "persönliches Angebot" macht, wird das ja dadurch nicht vertraulich. Und wenn eine Mail wirklich nicht für mich gedacht ist, - warum zum Teufel sendet man sie mir dann zu? - hat doch der Sender die Vertraulichkeit gebrochen. M. E. schiesst das Urteil weit über das Ziel hinaus. Es ging im Fall wohl gar nicht darum, dass der Betreffende die Mails in sein Postfach erhalten hat. Es bestand daher auch keine Veranlassung solchen Unsinn zu fabulieren, dass E-Mails vergleichbar "mit einem geschlossenen Briefumschlag sind, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimnissphäre entlassen wird". Und da Mails im Klartext transportiert werden, kann dies nur ein völig ignorantes Gericht veranlassen zu schreiben, dass der Absender anders als bei einer offenen Postkarte "nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen". Das ist eine ziemlich dumme Aussage. Aber wenn es Richter beruhigt, wenn sie glauben, man könne ihre Mails nicht lesen, weil die ja im "Umschlag" sicher sind ...

Doof bleibt offenbar wirklich doof!

M. Boettcher

Investi
19.09.2006, 22:06
Doof bleibt offenbar wirklich doof!

Das ist leider kein Problem der geistigen Fähigkeiten, sondern wie ich schon in meinem Beitrag vom 29.09.2005 (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=45026&postcount=2) feststellte, ein Problem, das mit nicht artgerechter Haltung von Richtern zu tun hat. :D
Das läßt sich übrigens auch auf dieses Urteil (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=76744&postcount=389) übertragen.

brk
20.09.2006, 01:58
So wie ich das verstehe, hat der Veröffentlicher die mails indirekt erhalten, war also nicht Adressat.


Wie er an die E-Mails gelangen konnte, ist unklar. Laut Aussage des Prozessbevollmächtigten des gegen die Veröffentlichung klagenden Aufsichtsratmitglieds, Rechtsanwalt Arno Lampmann, sei zu vermuten, dass die Daten auf der Festplatte von Unbekannten kopiert und dann an den Homepage-Betreiber weitergegeben worden seien.

Wenn mir jemand fremde Mails zuleitet ergibt sich IMHO eine ganz andere Rechtslage, als wenn ich Mails direkt vom ursprünglichen Absender erhalte.

drboe
20.09.2006, 16:44
So wie ich das verstehe, hat der Veröffentlicher die mails indirekt erhalten, war also nicht Adressat.

Wenn mir jemand fremde Mails zuleitet ergibt sich IMHO eine ganz andere Rechtslage, als wenn ich Mails direkt vom ursprünglichen Absender erhalte.
Eben! Und deshalb ist es völlig unverständlich, wenn in dem Urteil ohne Not über den Mailtransport und "Umschläge" fabuliert wird, in die Mails angeblich in einer "Geheimsphäre" eingeschlossen sind, aus denen der Absender sie auf dem Transportweg nicht entlässt. Wenn man mir heimlich etwas zusteckt, bewerte ich den Vorgang sicher anders, als wenn ich in der regulären Post das Schreiben eines Unbekannten finde.

M. Boettcher

brk
26.09.2006, 09:31
Emotionslos gelesen sehe ich immer noch keinen Widerspruch. Fremde Korrespodenz darf nicht veröffentlicht werden, gleich welchen Übertragungsweg sie ging. Es ist egal, ob ein Brief von A nach B im verschlossenen Umschlag geschickt oder relativ ungeschützt per Mail transportiert wird. C hat kein Recht, den Inhalt des Briefes, der Mail oder was auch immer zu veröffentlichen, solange C nicht der Adressat ist. Demzufolge ist der Hinweis, auch Mails stecken in einem "virtuellen Umschlag", gar nicht abwegig, es verbildlicht die Sache ganz gut.

heinerle
26.09.2006, 10:28
Abmahnschreiben auch nicht: http://www.golem.de/0609/48016.html

Liquid-Sky-Net
26.09.2006, 10:31
Münchner Rechtsanwalts Günter Frhr. v. Gravenreuth

Den findet man ja auch überall ;)

heinerle
26.09.2006, 10:33
Den findet man ja auch überall ;)

selbst hier (http://www.antispam-ev.de/forum/member.php?u=673) :D

brk
26.09.2006, 14:44
Abmahnschreiben auch nicht: http://www.golem.de/0609/48016.html

Ohne Berücksichtigung von Antragsteller oder Begründung: es ist hier eine ähnliche Konstellation wie beim Urteil, das bei Heise veröffentlicht wurde: C veröffentlicht ohne Erlaubnis eine Korrespondenz zwischen A und B.

Sebastian
26.09.2006, 18:20
Frage mich gerade wie es ist, wenn ich auf einer Webseite, wo eine Adresse angegeben wurde gleichzeitig schreibe, daß der Sender, der an diese Andresse etwas sendet, automatisch mit der Veröffentlichung dieser Email ist..:confused:

Habe einen ellenlangen Disclaimer bei mir darüber und jeder, der die Emaildresse anschreibt, ist mit einer Veröffentlichung einverstanden. Alternativ kann er das Schreiben auch sein lassen.

Und nun?

brk
27.09.2006, 09:28
Darum geht es in beiden Fällen nicht. An DICH ADRESSIERTE Nachrichten können IMHO veröffentlicht werden, dazu brauchst Du keinen Disclaimer (und es hilft auch kein Disclaimer in der Mail, der das untersagt). Bei den genannten Fällen war der Veröffentlicher aber weder Absender noch Adressat.

drboe
27.09.2006, 13:44
Emotionslos gelesen sehe ich immer noch keinen Widerspruch. Fremde Korrespodenz darf nicht veröffentlicht werden, gleich welchen Übertragungsweg sie ging.
Eine Korrespondenz ist nicht "fremd", wenn sie vom Absender in mein Postfach eingestellt wurde.


Es ist egal, ob ein Brief von A nach B im verschlossenen Umschlag geschickt oder relativ ungeschützt per Mail transportiert wird.
Gerade weil dem Beklagten die Mail nicht direkt vom Absender zugestellt wurde, gab es keine Veranlassung über angebliche "Briefumschläge bei Mail" zu fabulieren, die den Inhalt der Mail angeblich schützen. Solcher Stuss in einem Urteil ist unnötig. Zudem kann ich sehr wohl vom Inhalt eines Schreibens Gebrauch machen, das mich direkt erreicht. Ich bezweifle, dass mich ein Schreiben an mich in jedem Fall zur Geheimhaltung verpflichtetet.


C hat kein Recht, den Inhalt des Briefes, der Mail oder was auch immer zu veröffentlichen, solange C nicht der Adressat ist. Demzufolge ist der Hinweis, auch Mails stecken in einem "virtuellen Umschlag", gar nicht abwegig, es verbildlicht die Sache ganz gut.
Doch, das ist abwegig. Mail wird nun einmal im Klartext übertragen (Anhänge und Verschlüsselung nicht betrachtet). Eine "Geheimsphäre", wie im Urteil unterstellt, existiert daher nicht. Jedenfalls nicht ohne weitere Maßnahmen, wie Verschlüsselung.

M. Boettcher

Ex-Telefonterrorist
27.09.2006, 15:49
Wie sieht das eigentlich aus, wenn die Email sehr wohl an mich adressiert ist? Wenn jemand sich z.B. per Email beleidigend äußert. Darf ich dann seine Email öffentlich machen? Oder kann er das mit dem Hinweis auf Persönlichkeitsschutz oder Urheberrecht verbieten?

brk
27.09.2006, 15:53
Ich kann Euer Problem nicht nachvollziehen.

Es wurde je gerade nicht darüber entschieden, ob ein direkt an den Empfänger adressierte Nachricht von diesem selbst veröffentlicht wurde, sondern es ging um Veröffentlichung durch Dritte. Eine Mail ist nicht schon allein dadurch öffentlich, weil sie unverschlüsselt verschickt wurde. Der Absender muss nicht damit rechnen, dass ein Dritter unbefugt den Mailverkehr mitliest. Doch selbst wenn ein Dritter befugt sein sollte, den Mailverkehr mitzulesen, so ist dieser noch lange nicht befugt, den Mailverkehr einem weiteren Dritten offenzulegen oder ihn gar in die Öffentlichkeit zu bringen. Schon allein daraus gibt sich ein Unterlassungsanspruch. Der Vergleich mit dem Briefumschlag dient IMHO lediglich der Verbildlichung.

Sollte eine Nachricht vom Empfänger an einen Dritten weitergeleitet werden, kann sich ein anderes Bild ergeben. Aber selbst in diesem Fall darf die Nachricht vom Dritten nicht einfach an die Öffentlichkeit gebracht werden, wenn schutzwürdige Rechtsgüter dem entgegen stehen. Nichts anderes wurde in den besagten Fällen entschieden.

drboe
27.09.2006, 16:40
Ich kann Euer Problem nicht nachvollziehen.
Ja, das wird deutlich.


Es wurde je gerade nicht darüber entschieden, ob ein direkt an den Empfänger adressierte Nachricht von diesem selbst veröffentlicht wurde, sondern es ging um Veröffentlichung durch Dritte.
Das ist leider nur zum Teil richtig. Richtig ist, das es um eine Mail ging, die den Veröffentlicher gar nicht als Mail übermittelt wurde. Genau deshalb war es nicht nötig, dass sich das Gericht zu Aussagen bezüglich des Mailtransports versteigt, weil dieser Transport im fraglichen Fall zumindest an den Beklagten nicht stattgefunden hat. Du hälst es nun offenbar für sinnvoll, wenn man bei einem Rechtsstreit um einen Parkplatz auch gleich Regeln zur Entwicklung schadstoffarmer Motoren aufstellt, also von der Sache soweit abschweift, dass Dinge geregelt werden, die mit dem Fall nichts zu tun haben.


Eine Mail ist nicht schon allein dadurch öffentlich, weil sie unverschlüsselt verschickt wurde.
Das hat hier keiner behauptet. Hingegen hat das Gericht entgegen den Tatsachen behauptet, E-Mails seien vergleichbar "mit einem geschlossenen Briefumschlag" und in einer "Geheimspäre" eingeschlossen. Das ist nachweislich Unsinn.


Der Absender muss nicht damit rechnen, dass ein Dritter unbefugt den Mailverkehr mitliest.
Da ist das BSI anderer Ansicht.


E-Mail wird im Normalfall im Klartext übertragen. Auf allen IT-Systemen, über die die Daten übertragen werden, können diese mitgelesen oder sogar unbemerkt verändert werden, wenn sie nicht kryptographisch gesichert sind. Bei der Übertragung von E-Mails über das Internet können sehr viele IT-Systeme beteiligt sein, ohne dass der genaue Übertragungsweg vorher bekannt ist. Der Übertragungsweg hängt von der Auslastung und Verfügbarkeit der Gateways und Teilen des Netzes ab. Eine E-Mail von einem Stadtteil in den anderen kann sogar über das Ausland weitergeleitet werden.

Der Zugriff auf eingehende E-Mails kann auch über die beim Mailserver des Empfängers geführte Mailbox erfolgen. Sie enthält alle empfangenen E-Mails, je nach Konfiguration nicht nur die ungelesenen, sondern ein Archiv aller in den letzten Monaten eingegangenen Nachrichten. Hierauf hat mindestens der Systemadministrator des Mailservers Zugriff. In manchen Fällen werden auch Kopien ausgehender E-Mails auf dem Mailserver gespeichert. Häufig jedoch legt das Benutzer-Mailprogramm diese auf dem Rechner des Absenders ab.



Doch selbst wenn ein Dritter befugt sein sollte, den Mailverkehr mitzulesen, so ist dieser noch lange nicht befugt, den Mailverkehr einem weiteren Dritten offenzulegen oder ihn gar in die Öffentlichkeit zu bringen. Schon allein daraus gibt sich ein Unterlassungsanspruch. Der Vergleich mit dem Briefumschlag dient IMHO lediglich der Verbildlichung.
Ich bezweifle, dass das Bild zielführend ist. Zudem wurde es hier völlig ohne Not als Argument benutzt, weil der Beklagte den Inhalt ganz offenbar gar nicht als Mail erhalten hat. Ich kann von einem Gericht erwarten, dass es beim Thema bleibt und Abschweifungen in Bereiche unterläßt, die mit dem Verfahren nichts zu tun haben. Zumal dann, wenn diese sachlich falsch sind.


Sollte eine Nachricht vom Empfänger an einen Dritten weitergeleitet werden, kann sich ein anderes Bild ergeben.
Sicher nicht.


Aber selbst in diesem Fall darf die Nachricht vom Dritten nicht einfach an die Öffentlichkeit gebracht werden, wenn schutzwürdige Rechtsgüter dem entgegen stehen. Nichts anderes wurde in den besagten Fällen entschieden.
Dann müßtest Du Dir den Fall vielleicht doch einmal ansehen. Hier geht es um Interessen der Aktionäre kontra Geschäftsführung der Firma, an denen man Anteile hält und insbesondere um den Vorwurf der Insolvenzverschleppung durch eben diese Geschäftsführung. Das ist - anders als im Verfahren hier - eine Straftat, an deren Aufklärung neben dem StA auch die Aktionäre ein großes Interesse haben dürften. Strafanzeige war bereits gestellt. Das Gericht hat u. U. nicht nur ohne Not unsinnige und fehlerhafte Aussagen zu Mail gemacht, sondern ganz nebenbei Gaunern Tür und Tor geöffnet, die künftig unter Berufung auf dieses Urteil nun u. U. die Publikation von Unterlagen verhindern können, die diese Gaunereien aufdecken helfen. Na Bravo! darauf wartet der regionale Vertreter des Mobs doch nur, dass ihm Justitia so zur Seite springt. Denn freiwilig gibt der ja nicht Einblck in sein Geschäftsgebahren.

M. Boettcher

brk
28.09.2006, 09:57
Richtig ist, das es um eine Mail ging, die den Veröffentlicher gar nicht als Mail übermittelt wurde.
Das ist doch genau das, was ich gesagt habe - du schriebst aber


Eine Korrespondenz ist nicht "fremd", wenn sie vom Absender in mein Postfach eingestellt wurde.

Da dies nicht der Fall war, war diese Aussage irrelevant.


Genau deshalb war es nicht nötig, dass sich das Gericht zu Aussagen bezüglich des Mailtransports versteigt, weil dieser Transport im fraglichen Fall zumindest an den Beklagten nicht stattgefunden hat.
IMHO hat das Gericht damit klarstellen wollen: nur weil es sich um eine Mail handelt, darf sie nicht anderes behandelt werden, wie ein Brief. Ob dies bis ins letzte Detail zutreffend ist oder nicht, sei mal dahingestellt.


Du hälst es nun offenbar für sinnvoll, wenn man bei einem Rechtsstreit um einen Parkplatz auch gleich Regeln zur Entwicklung schadstoffarmer Motoren aufstellt, also von der Sache soweit abschweift, dass Dinge geregelt werden, die mit dem Fall nichts zu tun haben.Du hast schon sinnvollere Vergleiche gebracht.


Das hat hier keiner behauptet. Hingegen hat das Gericht entgegen den Tatsachen behauptet, E-Mails seien vergleichbar "mit einem geschlossenen Briefumschlag" und in einer "Geheimspäre" eingeschlossen. Das ist nachweislich Unsinn.

Im Sinne des Briefgeheimnisses kein Unsinn. Nur weil eine Mail leichter "mitgelesen" werden kann, als ein Brief im Umschlag, ist sie nicht weniger geschützt.


Da ist das BSI anderer Ansicht.

Das lese ich nicht heraus. Nur weil es möglich ist, ist es nicht rechtens. Das es möglich ist, habe ich nicht bestritten. Vielleicht sollte ich konkretisieren: Der Absender eine Mail muss nicht damit rechnen, dass eine Mail unbefugt mitgelesen und veröffentlich wird. Ebensowenig muss ein Postkartenversender damit rechnen, dass ein Postbote den Inhalt des für ihn sichtbaren Kartentextes im Internet veröffentlicht.



Ich bezweifle, dass das Bild zielführend ist. Zudem wurde es hier völlig ohne Not als Argument benutzt, weil der Beklagte den Inhalt ganz offenbar gar nicht als Mail erhalten hat. Ich kann von einem Gericht erwarten, dass es beim Thema bleibt und Abschweifungen in Bereiche unterläßt, die mit dem Verfahren nichts zu tun haben. Zumal dann, wenn diese sachlich falsch sind.
Nur wenn man Deiner auf die genauen technischen Details fixierten Interpretation folgt, die nicht zutreffend sein muss, meiner Meinung nach auch nicht ist. Da wir aber beide nur aus der Ferne interpretieren, wird sich schwerlich feststellen lassen, wer recht hat.


Sicher nicht.
Sicher doch. Es geht um die Unterscheidung, ob der Veröffentlicher die Nachricht legal oder illegal erhalten hat. Legal hat er sie erhalten, wenn sie z.B. vom Absender oder Empfänger übergeben wurden. Illegal hat er sie erhalten, wenn er sie z.B. durch Mitlesen des Mailverkehrs erhalten hat. Im letzteren Fall muss eine Veröffentlichung eher untersagt werden, im ersteren Fall nur, wenn schutzwürdige Rechte dem entgegen stehen.



Dann müßtest Du Dir den Fall vielleicht doch einmal ansehen. Hier geht es um Interessen der Aktionäre kontra Geschäftsführung der Firma, an denen man Anteile hält und insbesondere um den Vorwurf der Insolvenzverschleppung durch eben diese Geschäftsführung. Das ist - anders als im Verfahren hier - eine Straftat, an deren Aufklärung neben dem StA auch die Aktionäre ein großes Interesse haben dürften. Strafanzeige war bereits gestellt.

Ich denke nicht, dass es Aufgabe dieses Gerichts war, etwaige durch diese Korrespondenz belegbaren Straftaten zu werten. Das Gericht hatte die Aufgabe, zu beurteilen, ob die Veröffentlichung fremder Korespondenz durch einen unbeteiligten Dritten gegen schutzwürdige Interessen des Absenders verstösst oder nicht, was das Gericht in diesem Fall bejaht. Wenn sich in einem Zivilverfahren Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben, wird das Gericht diese der Staatsanwaltschaft mitteilen. Für den Ausgang des ursprünglichen Verfahrens haben diese Hinweise nur dann Bedeutung, wenn es ursächlich im Zusammenhang steht. Klagt z.B. einer eine Summe von einem anderen ein und stellt es sich heraus, dass das Geld aus einer Straftat stammt, so wird das Gericht dies bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Stellt es sich aber heraus, dass der eine Beteiligte eine Straftat begangen hat, das Geld aber nicht aus einer Straftat stammt und die Forderung auch nichts damit zu tun hat, wird die Straftat eben nicht in die Entscheidung einfließen. Zudem gibt es in Deutschland keine Präzedenzurteile, die in vergleichbaren Fällen quasi eine Vorentscheidung bedeuten, auch BGH-Urteile haben nicht dieses Gewicht. Zwar können sich Richter an solchen Entscheidungen orientieren, beurteilt muss aber jeder Einzelfall werden. Der Inhalt der veröffentlichten Schreiben ist nicht überliefert, ebensowenig sind die genauen Gründe überliefert, warum der Richter in diesem Fall der Ansicht war, dass die Veröffentlichung nicht rechtens gewesen ist. Da kann es um die Straftat gehen, es können aber auch ganz andere Sachen gewesen sein.

Anders gefragt: Warum sollen in diesem Forum Namen persönliche Daten von mutmaßlichen Spammern nicht veröffentlicht werden, selbst wenn sie im Klartext in einer Spammail angegeben sind? Sind das keine Beweise für rechtswidriges Handeln? Kann es sein, dass der Veröffentlichung dieser Daten andere Rechtsgüter entgegen stehen?

drboe
28.09.2006, 15:22
Das ist doch genau das, was ich gesagt habe - du schriebst aber

Eine Korrespondenz ist nicht "fremd", wenn sie vom Absender in mein Postfach eingestellt wurde.
Da dies nicht der Fall war, war diese Aussage irrelevant.
Moment! Das bezog sich eindeutig auf die Aussagen des Gerichtes zur Mail-Übermittlung. Das wäre - ich wiederhole mich - nicht nötig gewesen. Nun, wo das Gericht aber Ausagen zum Mailversand macht, sztelle ich schon klar, dass ich alles, was in meinem elektonischen Postfach landet, als an mich adressiert betrachten kann (was übrigens in meinem realen Postkasten ganz anders ist, weil sich darin Briefe für verschiedene Empfänger sammeln).



Genau deshalb war es nicht nötig, dass sich das Gericht zu Aussagen bezüglich des Mailtransports versteigt, weil dieser Transport im fraglichen Fall zumindest an den Beklagten nicht stattgefunden hat.IMHO hat das Gericht damit klarstellen wollen: nur weil es sich um eine Mail handelt, darf sie nicht anderes behandelt werden, wie ein Brief. Ob dies bis ins letzte Detail zutreffend ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
Dann soll das Gericht das sagen. So aber hat es unhaltbare Behauptungen zum Mail gemacht.



Du hälst es nun offenbar für sinnvoll, wenn man bei einem Rechtsstreit um einen Parkplatz auch gleich Regeln zur Entwicklung schadstoffarmer Motoren aufstellt, also von der Sache soweit abschweift, dass Dinge geregelt werden, die mit dem Fall nichts zu tun haben.
Du hast schon sinnvollere Vergleiche gebracht.
Gewiß! Zum Mißverständnis paßt es aber ganz gut. Es war nicht Aufgabe des Gerichtes sich zur offenbar unverstandenen Technik der Mail-Übermittlung zu äußern, wenn es nur um die Publikation einer Information ging, bei der die Frage, wie diese in die Hand des Beklagten gelangte, im Grunde keine Rolle spielt.



Hingegen hat das Gericht entgegen den Tatsachen behauptet, E-Mails seien vergleichbar "mit einem geschlossenen Briefumschlag" und in einer "Geheimspäre" eingeschlossen. Das ist nachweislich Unsinn.
Im Sinne des Briefgeheimnisses kein Unsinn. Nur weil eine Mail leichter "mitgelesen" werden kann, als ein Brief im Umschlag, ist sie nicht weniger geschützt.
Da unterschlägst Du etwas Wesentliches. Nämlich das sich das auf Deine Behauptung bezieht:

Eine Mail ist nicht schon allein dadurch öffentlich, weil sie unverschlüsselt verschickt wurde.
Und das sage ich: aber ja doch. Nur weil außer den sogn. Diensten nicht ständig jemand den Mail-Transfer mitschneidet/beobachtet, heisst das ja nicht, dass der Mail-Transfer in einer "Geheimsphäre"geschützt erfolgt. Anders wären entsprechende Warnungen des BSI und Verschlüsselung ja völlig entbehrlich.


Vielleicht sollte ich konkretisieren: Der Absender eine Mail muss nicht damit rechnen, dass eine Mail unbefugt mitgelesen und veröffentlich wird. Ebensowenig muss ein Postkartenversender damit rechnen, dass ein Postbote den Inhalt des für ihn sichtbaren Kartentextes im Internet veröffentlicht.
Letzteres sicher nicht. Aber er muss damit rechnen, dass der Briefträger den Inhalt zur Kenntnis nimmt. Und ich wette, würde der sich - wei hier - auf die finazielle Situation des Postboten auswirken, dann würde der sich auch überlegen, wie er davon Gebrauch macht.


Es geht um die Unterscheidung, ob der Veröffentlicher die Nachricht legal oder illegal erhalten hat. Legal hat er sie erhalten, wenn sie z.B. vom Absender oder Empfänger übergeben wurden. Illegal hat er sie erhalten, wenn er sie z.B. durch Mitlesen des Mailverkehrs erhalten hat. Im letzteren Fall muss eine Veröffentlichung eher untersagt werden, im ersteren Fall nur, wenn schutzwürdige Rechte dem entgegen stehen.
Wie ich schon schrieb hat das Gericht damit auch festgestellt: kriminelle Handlungen von Geschäftsführern, die durch Insider an die Öffentlichkeit gelangen, dürfen von Geschädigten nicht verwendet werden.


Ich denke nicht, dass es Aufgabe dieses Gerichts war, etwaige durch diese Korrespondenz belegbaren Straftaten zu werten. Das Gericht hatte die Aufgabe, zu beurteilen, ob die Veröffentlichung fremder Korespondenz durch einen unbeteiligten Dritten gegen schutzwürdige Interessen des Absenders verstösst oder nicht, was das Gericht in diesem Fall bejaht.
Das Zivilverfahren ist hier Mittel zum Zweck, nämlich den Geschädigten eine Waffe - die Aussage des Geschäftsführers - aus der Hand zu schlagen. Das Gericht wertet offenbar das Interesse der Geschäftsführung trotz einer Straftat unbehelligt zu bleiben höher, als das der Geschädigten mit Hilfe von Beweisen Genugtuung zu verlangen. Im Grunde hat jeder Gauner genau dies Interesse. Wozu noch Gerichte, wenn eh' das Faustrecht gelten soll?


Anders gefragt: Warum sollen in diesem Forum Namen persönliche Daten von mutmaßlichen Spammern nicht veröffentlicht werden, selbst wenn sie im Klartext in einer Spammail angegeben sind? Sind das keine Beweise für rechtswidriges Handeln? Kann es sein, dass der Veröffentlichung dieser Daten andere Rechtsgüter entgegen stehen?
Natürlich. Darauf warten wir doch, dass spammer gegen die Pubklikation ihrer Missetaten klagen. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, UWG, Urheberrecht und anderes lassen sich sicher prächtig für derlei Ansinnen instrumentalisieren.Referenzurteile benötigt man übrigens nicht. Der spammer braucht nur vor dem gleichen Gericht zu klagen und deren Urteilstext zu zitieren. So viel Selbstkonsistenz wird schon sein, das die Richter dann zum Ergebnis kommen: die Mail durfte nicht publiziert werden. Das hatte mich gleich zu einem neuen Geschäftsmodel inspiriert: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11251595&forum_id=105501


Wenn nun ein spammer auf die Idee käme diese Publikation gerichtlichanzugreifen, - einen Mailtext, der entsprechend gestaltet ist, dass ihn die Volldeppen am LG Köln entsprechend einstufen, haut man schnell zusammen, - dann wollen diese merkbefreiten Richter der Internetsau offenbar sogar Schadenersatz zubilligen. Daraus ergibt sich ein ganz neues Geschäftsmodell: man spamme bekannte Antispam-Aktivisten zu, - an dieser Stelle mache ich einmal Werbung für http://www.antispam-ev.de - warte, bis die die Mails publiziert werden und schlage dann beim Landgericht Köln zu, wobei man natürlich ordentlich Schadenersatz fordert. Heissa, wie da den Internetgaunern der Sabber aus den Mundwinkeln fliesst! Halleluja und danke liebes Landgericht!
M. Boettcher

vibas
23.10.2006, 14:03
Hallo,
Ich habe mal ne ziemlich banale Frage etwas ab von den Spams!

Wie ist die Rechtslage, wenn ich jemanden eine persönliche Mail schreibe, darf er dann diese Mail, z.B. ausgedruckt, an Dritte weitergeben, ohne vorher eine Einwilligung von mir einzuziehen?!

Grüße

drboe
23.10.2006, 17:31
Wie ist die Rechtslage, wenn ich jemanden eine persönliche Mail schreibe, darf er dann diese Mail, z.B. ausgedruckt, an Dritte weitergeben, ohne vorher eine Einwilligung von mir einzuziehen?!
Gegenfrage: darf der Empfänger eines Briefes diesen wohl anderen Leuten zeigen oder zum Lesen in die Hand drücken? Natürlich darf er. Warum sollte er eine Mail also nicht weitergeben dürfen?

M. Boettcher

Sebastian
23.10.2006, 19:47
Gegenfrage: darf der Empfänger eines Briefes diesen wohl anderen Leuten zeigen oder zum Lesen in die Hand drücken? Natürlich darf er. Warum sollte er eine Mail also nicht weitergeben dürfen?


Ich glaube, so pauschal kann man das nicht sagen und zur Not würde das immer eine Einzelfallentscheidung. Darf ich den Brief/Email einer verliebten Nachbarin an mich denn auch einfach weiterleiten, weil ich ihn anderen in die Hand geben kann? Wohl kaum.

Darf ich das Schreiben des Rechtsanwalts xyz, welcher mir eine Unterlassungserklärung schickt auch einfach ins Netz stellen, weil ich ihn schliesslich in meinem Umfeld auch jedem zum Lesen in die Hand drücken kann?
Auch nicht.

Also ein wenig differenzieren mit den Antworten- leider scheint es nicht so einfach zu sein in diesem Land :(

Spamgegner
24.10.2006, 08:10
Darf ich das Schreiben des Rechtsanwalts xyz, welcher mir eine Unterlassungserklärung schickt auch einfach ins Netz stellen, weil ich ihn schliesslich in meinem Umfeld auch jedem zum Lesen in die Hand drücken kann?
Auch nicht.


Doch, darfst Du.

truelife
24.10.2006, 08:19
Doch, Sebastian, natürlich darfst du. Was sollte dich davon abhalten? Es gibt genügend Blocks, die die Schreiben von Rechtsverdrehern einstellen...

Spamgegner war schneller *grmbl*

Liquid-Sky-Net
24.10.2006, 08:21
Mal auf den Punkt gebracht... und das gilt meines Wissens für Briefe, Emails, etc.

Person 1 schickt Person 2 einen Brief, Email...

Person 1 und 2 sind daher die "Inhaber".

Person 1 oder 2 darf den Schriftwechsel an eine 3. Person weitergeben, jedoch Person 3 darf diesen nicht an Person 3.1, 3.2 3.3 weitergeben.

Dazu benötigt er die Erlaubnis von den "Inhabern" also 1. oder 2. Person.

Es gibt auch einen speziellen Begriff darfür, den Gesetzesvertreter verwenden. Dieser fällt mir aber leider Momentan nicht ein :confused:

Hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären ;)

In diesem Sinne... Gruß Tom

Sebastian
24.10.2006, 08:46
Zum Veröffentlichen von Abmahnschreiben:
http://www.golem.de/0609/48016.html
vielleicht wird aber GvG hier ja Stellung dazu nehmen, ob das auf andere
Juristen auch zutrifft oder nur er klagt, wenn er seine Abmahnungen irgendwo sieht.

26.09.2006 Ungefragte Veröffentlichung von e-Mails - Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht findet man hier: http://www.e-recht24.de/news/sonstige/359.html


LG Köln: Geheimnisschutz gilt auch für E-Mails - zu sehen unter http://www.lampmannbehn.de/email.html

Für mich sieht das nicht nach einem eundeutigen JA aus ...

BTW: WAS IST DENN das für eine Sch.., daß ich den Text oben nicht von FETT auf normal umstellen kann?! Manchmal wünsch´ ich mir die alten plain-text Foren wieder :(

Liquid-Sky-Net
24.10.2006, 09:03
Der Kläger hatte eine geschäftliche eMail an einen bestimmten Adressatenkreis versandt. Ein unerkannt gebliebener Empfänger hatte diese Mail an einen Dritten weitergeleitet, der die Mail auf seiner Webseite einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat.

Siehe oben ;)

Sebastian
24.10.2006, 09:37
LiqUID: [UID filtered]


Inhalten immer öfter Anwendung. Deshalb muss man

und daraus etwas schliessen könnte.

Nur, weil der, der die Mails veröffentlicht hat unerkannt ist, bedeutet das nicht, daß das Urteil auf bekannte keine Anwendung findet.
Schliesslich sagt das Gericht später selbst:


Der Beklagte ist dagegen der Ansicht, er habe durch die Veröffentlichung keine fremden Rechte verletzt und beantragte, die Klage abzuweisen. Das Gericht folgte dem jedoch nicht und sah in dem Verhalten des Beklagten einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Hierbei sei insbesondere die geschützte Geheimsphäre betroffen. "In diesen Bereich fallen schriftliche Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe, aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen."

der wichtigste Satz, den man meines Erachtens nach übertragen kann ist jener:

Die vorliegend verschickte Mail ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender, anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte, auch nicht damit zu rechnen habe, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen.

Demzufolge ist alles später gleichzusetzen bei einem Verfahren, als ob man einen Brief veröffentlicht hätte. Wobei: ich hab gut reden..wenn ich selbst dran glauben würde, daß man das tatsöchlich verfolgt, so säße ich schon lebenslänglich für Veröffentlichungen von Briefen, Faxen, Emails und sonstigen offiziellen Schreiben :D

drboe
24.10.2006, 10:10
Ich glaube, so pauschal kann man das nicht sagen und zur Not würde das immer eine Einzelfallentscheidung. Darf ich den Brief/Email einer verliebten Nachbarin an mich denn auch einfach weiterleiten, weil ich ihn anderen in die Hand geben kann? Wohl kaum.
Selbstverständlcih darf der Empfänger eines Schreibens den Inhalt anderen zur Kenntnis geben. Das Briefgeheimnis gilt nur für den Transport und endet beim Empfänger. Zwischen Sender und Empfänger gibt es keinen Vertrag, auch nicht stillschweigend, über die Vertraulichkeit des Schreibens.


Darf ich das Schreiben des Rechtsanwalts xyz, welcher mir eine Unterlassungserklärung schickt auch einfach ins Netz stellen, weil ich ihn schliesslich in meinem Umfeld auch jedem zum Lesen in die Hand drücken kann?
Auch nicht.
Du musst schon unterscheiden zwischen der Publikation, d. h. der Bekanntgabe an eine unbegrenzte Öffentlichkeit, und der Weitergabe an einen eingeschränkten Kreis. Zudem ist es selbstverständlich erlaubt, öffentlich über den Fall zu berichten und dabei auch zu zitieren. Dass das bestimmten Anwälten nicht paßt, ist eine andere Sache. Solange man deren Schreiben nicht als Image publiziert und sich auf Zitate beschränkt, ggf. auf die Nennung des vollständigen Namens verzichtet, ist man m. E. auf der sicheren Seite.


Also ein wenig differenzieren mit den Antworten- leider scheint es nicht so einfach zu sein in diesem Land :(
Pauschale Vorhaltungen sind dumm. Angesichts der Tatsache, dass Du Dich in Deinem Beitrag um Differenzierung eigentlich kaum bemühst, mit Begriffen wie "glauben" und Vermutungen arbeitest, fällt dieser Vorwurf wohl auf Dich zurück.

M. Boettcher

drboe
24.10.2006, 10:25
der wichtigste Satz, den man meines Erachtens nach übertragen kann ist jener:

Die vorliegend verschickte Mail ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender, anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte, auch nicht damit zu rechnen habe, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen.
Du stützt Dich auf den dümmsten Satz in dem Urteil. Eine Mail ist eben nicht mit einem verschlossenen Brief vergleichbar. Ohne Verschlüsselung ist der Inhalt, im Gegensatz zu dem völlig ignoranten Gericht, auch nicht in einer "Geheimsphäre" eingeschlossen sondern (der Body) schlicht im Klartext lesbar. Der Gipfel der Unverschämtheit des Gerichtes aber ist, dass es sich zu solchen unsinnigen Behauptungen verstieg, obwohl der Fall sich überhaupt nicht um einen regulären Mailtransport drehte. Ganz nebenbei hat das Gericht das Interesse eines Betrügers, dass seine Taten nicht bekannt werden und er so vor Schadenersatzklagen und Strafverfahren geschützt ist, höher bewertet als das Interesse der Geschädigten von den Taten zu erfahren und diese gerichtlich verfolgen und klären zu lassen. Ich schrieb bereits (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=78212&postcount=18), dass der Mob darauf nur wartet und ich frage mich ersthaft, warum wir dann nicht zum Faustrecht zurückkehren. Da hat man wenigstens eine u. U. kleine Chance, während hier das Gericht eindeutig mit fadenscheinigen Begründungen den Ganoven schützt.

M. Boettcher

Sebastian
24.10.2006, 10:56
Drboe: IANAL und ich mag Juristen wie Bauchweh und Fusspilz- gebe nur das wieder, wie ich es verstanden habe.


Zitat:
Zitat von Sebastian http://www.antispam-ev.de/forum/images/buttons/viewpost.gif (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=81890#post81890)
Ich glaube, so pauschal kann man das nicht sagen und zur Not würde das immer eine Einzelfallentscheidung. Darf ich den Brief/Email einer verliebten Nachbarin an mich denn auch einfach weiterleiten, weil ich ihn anderen in die Hand geben kann? Wohl kaum.

Selbstverständlcih darf der Empfänger eines Schreibens den Inhalt anderen zur Kenntnis geben. Das Briefgeheimnis gilt nur für den Transport und endet beim Empfänger. Zwischen Sender und Empfänger gibt es keinen Vertrag, auch nicht stillschweigend, über die Vertraulichkeit des Schreibens.

Anderen zur Kenntnis geben ist etwas anderes als die ursprüngliche Frage des Veröffentlichens.


Zudem ist es selbstverständlich erlaubt, öffentlich über den Fall zu berichten und dabei auch zu zitieren. Dass das bestimmten Anwälten nicht paßt, ist eine andere Sache. Solange man deren Schreiben nicht als Image publiziert und sich auf Zitate beschränkt, ggf. auf die Nennung des vollständigen Namens verzichtet, ist man m. E. auf der sicheren Seite.


Ich glaube, nichts anderes wollte ich sagen. ..und es ist etwas anderes, was du jetzt beschreibst, als das Schreiben/Email/Abmahnung 1:1 zu übernehmen und zu publizieren/veröffentlichen usw..


Angesichts der Tatsache, dass Du Dich in Deinem Beitrag um Differenzierung eigentlich kaum bemühst, mit Begriffen wie "glauben" und Vermutungen arbeitest, fällt dieser Vorwurf wohl auf Dich zurück.

Ich glaube, daß wenn ich schreibe, daß man es nicht pauschal beantworten kann, ich sehr wohl differenziere..

Das mag ja sein, daß der zitierte Satz für dich der dümmste ist und darüber lässt sich sicherlich streiten- Fakt ist nun mal, daß die Richter eine Email einem verschlossenen Brief gleich sahen und somit (oder schlußfolgere ich nun falsch?) gleiches für die Email gilt, wie für den verschlossenen Brief.


Hat also nichts mit meiner Argumentation zu tun, sondern mit dem, wie die Entscheiudngsträger eine Email sehen und nicht ich..

drboe
24.10.2006, 18:11
Anderen zur Kenntnis geben ist etwas anderes als die ursprüngliche Frage des Veröffentlichens.
Sebastian, Du schreibst aber in Beitrag http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=81890&postcount=23 auf meine Antwort zu der Frage:

Wie ist die Rechtslage, wenn ich jemanden eine persönliche Mail schreibe, darf er dann diese Mail, z.B. ausgedruckt, an Dritte weitergeben, ohne vorher eine Einwilligung von mir einzuziehen?!
Da ist nun, anders als im Threadeingang, von einer öffentlichen Publikation keine Rede. Und ich habe mir erlaubt auf diese konkrete Frage einzugehen. Und in dem Zusammenhang, wenn eine Nebenaspekt behandelt wird, von mangelnder Differenzierung zu sprechen, ist m. E. nicht angebracht.


Das mag ja sein, daß der zitierte Satz für dich der dümmste ist und darüber lässt sich sicherlich streiten- Fakt ist nun mal, daß die Richter eine Email einem verschlossenen Brief gleich sahen und somit (oder schlußfolgere ich nun falsch?) gleiches für die Email gilt, wie für den verschlossenen Brief.
Ich bin meilenweit davon entfernt, dass, was von Richtern behauptet wird, immer als wahr oder der Weisheit letzen Schluß zu betrachten. Richter irren sich mindestens ebenso häufig wie andere auch. Womöglich sogar öfter, weil sie beruflich auch gezwungen sind Urteile in solchen Fällen zu verkünden, in denen sie von der Materie keine Ahnung haben. Teils folgen sie auch einfach dem politischen Mainstream. Wenn ein Richter nun in ein Urteil völligen Nonsense hinein schreibt, dann bleibt das Unsinn, egal wie häufig der zitiert wird. Schließlich wurde Galilei 1633 zwar von einem Gericht der Inquistion der römisch-katholischen Kirche gezwungen, dem heliozentrischen Weltbild abzuschwören. Dass Kopernikus und er dennoch recht hatten, wird aber wohl nur von Idioten bestritten. Die Kirche hat 350 Jahre gebraucht zuzugeben, dass man ihm Unrecht getan hat. So hartnäckig wird an dummen Entschlüssen festgehalten. Die heutigen, weltlichen Gerichte sind von derlei Tendenzen leider nicht völlig frei.

M. Boettcher

Sebastian
24.10.2006, 21:12
Oh- hast Recht. Ich hab irgendwie die ganze Zeit eine Veröffentlichung/Publikation/1:1 Weitergabe auf Webseite im Kopf gehabt...

Zu den Richtern: ich denke, daß jeder, der sich mit dem Medium befasst weiss, daß es nun mal Kappes ist, was die Richter da fabriziert haben.
Da diese Spezies Mensch aber nun mal nicht gerade "jung" ist, gehe ich davon aus, daß ein anderer "halbverweste" Richter eher das eine Urteil nimmt (wenn es wieder zu einer solchen Entscheiudng kommen sollte) und auch Email als Brief "deklariert", als daß er sich mit der Materie ausseinandersetzt und neu entscheidet- zumal er mit einer anderen Entscheidung igrendwie der anderen Krähe (dem anderen Richter) ja auch ein wenig das Auge auspieken würde bei einem gleichen/ähnlichen Fall und einer völlig anderen Entscheidung.

Oder siehst du das anders?

Alfimaus
01.12.2006, 19:28
Mir ist das passiert.

Ich habe nach 3 Jahren eine Webseite gefunden, wo ich beschuldigt werde, ich hätte etwas nicht bezahlt.

Derjenige der meint, ich müsste ihm was bezahlen, hat die Mails die er geschickt hat, und auf denen dann mein Mann geantwortet hat, im Web veröffentlicht.

Hat dann, als ich ihn aufforderte die Webseite unverzüglich zu löschen, den Anruf und auch die E-Mail wiederum im Web veröffentlicht.

Hat dann alle meine persönlichen Daten veröffentlicht, hat in der Webseite Links gesetzt, wo ich dann erkannt werden konnte, sogar ein Lichtbild, dass er von mir gefunden hat hat er veröffentlicht.

Er hat mich beschuldigt ihn mit Lügen, falsche Anschuldigen und Drohungen zu verfolgen, bloss weil ich gesagt habe, ich würde den Rechtsweg gegen ihn einschlagen.

Meint ihr, er wäre dazu berechtigt gewesen. Er hat wegen den Forderungen, nie das rechtliche Mahnwesen eingeschaltet, sondern die Forderungen nur im Web angemahnt.
Die Seite dann so auch genannt, dass man das gut finden konnte.

:lil:

SpamRam
01.12.2006, 19:49
ich würde den Rechtsweg gegen ihn einschlagen.Wenn er wirklich Unwahrheiten veröffentlicht, würde ich es tun. Wenn Dir die Veröffentlichungen allerdings egal sind, dann kannst Du es natürlich auch lassen; wenn die Veröffentlichungen Dir schaden, dann solltest Du es auf jeden Fall tun. Sprich mit nem Anwalt! Stichworte wären nach meiner Meinung: üble Nachrede, Verleumdung. Aber ein Anwalt wird Dir richtig helfen. Hier darf nicht und wird nicht Rechtsberatung gegeben werden.

Investi
01.12.2006, 19:58
Setz Dich umgehend mit einem Rechtsanwalt in Verbindung. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, wird der Anwalt versuchen, eine Deckungszusage einzuholen.

Achte darauf, daß der Anwalt sich mit Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht auskennt.

Weitergehende Tips können und dürfen wir Dir hier nicht geben. Sollte sich aber Deine Schilderung beweisen lassen, dürfte sich der "Gläubiger" gaaaanz warm anziehen.

Liquid-Sky-Net
01.12.2006, 20:01
Sollte sich aber Deine Schilderung beweisen lassen, dürfte sich der "Gläubiger" gaaaanz warm anziehen.

Aber gaaaaaaaaaaaaaanz warm. Auf alle Fälle alles per Screenshot sichern!

Alfimaus
01.12.2006, 20:25
nur dieser Mensch hat dann die Webseite so wieder verändert, und hat die Namen gekürzt, dass schon die Kürzung wieder eine Beleidigung war. Er hat den Namen des RA gekürzt wieder gegeben, aber die Stadt war bekannt, also war auch der Name bekannt.

Er hat behauptet, er dürfe die Mail veröffentlichen und mich gewarnt einen RA einzuschalten, dass würde für mich sehr teuer.

Er würde die Webseite löschen, wenn ich zahle, das hat er in Laufschrift immer wieder geschrieben, er hat mich wegen meiner Religion beleidigt, wegen dem Austritt aus einer Partei und mich der Abzocke beschimpft.

Und alles habe ich erst nach 3 Jahren gefunden, dass finde ich so schrecklich,
dass man davon keine Kenntnis hat, und auch keiner einem sagt, wenn er so was gefunden hat. Das hat mir sehr geschadet.

Goofy
01.12.2006, 21:17
Er würde die Webseite löschen, wenn ich zahle,...
Das wird ja immer besser... :sick:
Wenn das stimmt und beweisbar ist (hast Du Screenshots? Zeugen?), dann wäre es mindestens Nötigung, wenn nicht Erpressung.



Das hat mir sehr geschadet.
Das ist vorstellbar. Gerade darum sollte man so etwas nicht auf sich beruhen lassen.

Stalker2002
01.12.2006, 21:21
Stichworte wären nach meiner Meinung: üble Nachrede, Verleumdung.
@Alfimaus: Ich kann mich an Vorfälle erinnern, da hing auch das Stichwort "Kreditgefährdung" in der Luft. Sprech deinen Anwalt ruhig mal darauf an, denn er hat dazu sicher eine Meinung, die er - im Gegensatz zu mir - auch äußern darf.;)

MfG
L.

RA Meier-Bading
03.12.2006, 20:04
Er würde die Webseite löschen, wenn ich zahle, das hat er in Laufschrift immer wieder geschrieben, er hat mich wegen meiner Religion beleidigt, wegen dem Austritt aus einer Partei und mich der Abzocke beschimpft.

Woww, wenn er wirklich kein Geld von Dir bekommt, ist das eine astreine Erpressung, und der Seppel veröffentlich die auch noch in Laufschift. Wird Zeit, dem kleinen Querulanten mal zum Anwalt zu schicken, da war er offenbar noch nicht...



Und alles habe ich erst nach 3 Jahren gefunden, dass finde ich so schrecklich,
dass man davon keine Kenntnis hat, und auch keiner einem sagt, wenn er so was gefunden hat. Das hat mir sehr geschadet.

die wayback-mashine hilft manchmal. web.archive.org

TooniX

Don Promillo
18.12.2006, 16:12
Datenschutz und Urheberrecht
Hallo zusammen.
Habe hier im Forum viel darüber hinzugelernt, da ich aus Unerfahrenheit selbst ein paar mal dagegen verstoßen habe.
Meinen "Spitznamen" Don Promillo habe ich bereits seit mehr als 30! Jahren. Nun habe ich mit Erschrecken festgestellt, dass es eine Firma mit gleichem Namen gibt. Wahrscheinlich hat diese Firma den Namen urheberrechtlich schützen lassen. Kann jemand von der Administration meinen Spitznamen ändern? Oder den Namen löschen?
Und weitere Fragen:
Muss ich meinen richtigen (bürgerlichen) Namen auch urheberrechtlich schützen lassen?
Kann es z. B. passieren dass mir plötzlich jemand verbietet meinen eigenen Namen zu verwenden?
Vielen Dank für die Antworten und Hilfe im Voraus...
D.P.

Spamgegner
18.12.2006, 16:23
Also meines Wissens sind bisher alle Versuche von Markeninhabern, Ansprüche gegen Foren/Chat-Nicks durchzusetzen, gescheitert...

Liquid-Sky-Net
18.12.2006, 16:25
Also ich denke nicht, daß da irgendwelche Probleme auf Dich zukommen könnten.

Zumindest nicht, wenn Du die gleichen Waren unter diesem Namen verkaufst.

LOL, das wäre ja noch besser... dann würd es ja nur noch Klagen geben und ein Teil der Internetuser wäre pleite ;).

Call-Center Fresser
18.12.2006, 16:37
Kann es z. B. passieren dass mir plötzlich jemand verbietet meinen eigenen Namen zu verwenden?


Wenn du Coca Cola heißt, ein eigenes Geschäft hast und das Geschäft unter deinem Namen führen willst, hast du tatsächlich schlechte Karten. ;)

Ich gehe einmal davon aus, dass du nicht Coca Cola heißt. :D
Aber im Prinzip ist es tatsächlich so, dass du zumindest im geschäftlichen Bereich manchmal deinen eigenen Namen nicht verwenden darfst.

Bei nicks kann ich mir kaum vorstellen, dass man da irgendwas verbieten kann........oder ich muss ganz schnell den "Call-Center Fresser" schützen lassen, bevor jemand anderes ihn anmeldet. :clown:

Wuschel_MUC
18.12.2006, 16:50
Meinen "Spitznamen" Don Promillo habe ich bereits seit mehr als 30! Jahren. Nun habe ich mit Erschrecken festgestellt, dass es eine Firma mit gleichem Namen gibt. Wahrscheinlich hat diese Firma den Namen urheberrechtlich schützen lassen. Kann jemand von der Administration meinen Spitznamen ändern? Oder den Namen löschen?
Ein Administrator wird dir sicher zu einem neuen Nickname verhelfen können. Notfalls müsstest du dich neu anmelden, den neuen Nick hier bekanntgeben und den Don Promillo löschen lassen.

Ich hätte mir nicht getraut, diesen Spitznamen zu verwenden, da er auch der Spitzname von Egon Krenz gewesen sein soll. Es gibt ein paar Leute, mit denen ich nichts zu tun haben möchte!

Wuschel

Don Promillo
18.12.2006, 18:15
Hallo zusammen.
Ich heiße zum Glück nicht Caco Calo.
Soviel ich weiß gab es mal einen Prozess mit einem di Cabrio (Name geändert). Dieser Titanik-Schauspieler wollte oder hat einem Pizzeriabetreiber verboten diesen Namen für seine Pizzeria zu verwenden. Weiß allerdings nicht wie das ausgegangen ist.
Das Egon Krenzel mal den gleichen Spitznahmen wie ich hatte, war mir nicht bekannt. Sitzt oder saß der Egon denn nicht mehr im Knast?
Wahrscheinlich gibt es noch mehr Leute, die diesen Spitznamen verwenden.
Ich kenne mehrere die sich z. B.Papst nennen oder genannt werden.
Hoffentlich hat der Vatikan ein Copyright darauf?
Meist stammen diese Namen aus irgendwelchen lustigen Ereignissen.
Das DDR Diktatur Regime war bestimmt nicht lustig. Deshalb bitte meinen Nickname nicht damit assoziieren.
Vor 30 Jahren war der Egon wahrscheinlich auch noch im Westen unbekannt. Ich erinnere mich noch an einen Song vor der Wende wo dem Egon ein Benz für Reformen versprochen wurde.
Naja der wird ihm im Knast wenig nützen..
Gruß Don

Investi
18.12.2006, 21:02
Nun habe ich mit Erschrecken festgestellt, dass es eine Firma mit gleichem Namen gibt. Wahrscheinlich hat diese Firma den Namen urheberrechtlich schützen lassen.

Zu "Don Promillo" gibt/gab es insgesamt drei Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Marken-Amt. Marken werden jedoch immer für bestimmte sogenannte "Klassen" eingetragen. Nur innerhalb dieser Klassen sind sie geschützt. Wer sich also "Don Promillo" für Zeitungen, Zeitschriften und andere Presseorgane schützen läßt (i.d.R. als Titelschutz), kann den Gebrauch und die Registrierung der gleichen Marke für den Bereich Lebensmittel nicht untersagen.
Folgende Waren/Dienstleistungen sollten von Dir unter Deinem Nick nicht gewerblich beworben werden:


Registernummer/Aktenzeichen: 1153754
Altes Aktenzeichen: D45803
Marke angemeldet am 22.12.1988
Marke zwischenzeitlich gelöscht
Bespielte Schallplatten und Tonkassetten sowie Schallträger jeglicher Art; betriebswirtschaftliche Beratung; Ausbildung, Erziehung, Unterricht, Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen und Schriften; Dienstleistungen von Psychologen; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen haben das Problem des Alkohols im Straßenverkehr und sonst im gesellschaftlichen Bereich zum Gegenstand


Registernummer/Aktenzeichen: 39731845.6
Marke angemeldet am 01.10.1997
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Speiseöle und -fette; Essig, Saucen (Würzmittel), Gewürze, Senf; Biere; alkoholische Getränke, ausgenommen Kräuterliköre und Kräuterspirituosen; Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung


Registernummer/Aktenzeichen: 30525214.3
Marke angemeldet am 05.08.2005
Spiele, Spielzeug, Turn- und Sportartikel, Scherzartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Christbaumschmuck

Der Aussage von Spamgegner kann ich lediglich zustimmen. Auch mir ist bisher eine erfolgreiche Klage wegen Verwendung geschützter Marken als Nicknamen unbekannt.

Fidul
20.12.2006, 23:37
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66300

Ohnehin waren sich die Juristen darüber einig, dass eine Markenrechtsverletzung bei einer reinen Nutzung als Nickname nicht anzunehmen sei.