urlawyer
19.09.2006, 14:19
Hallo Zusammen,
ein Mdt. wurde mit angebl. "bouncing email" bombardiert. Neun Mails mit gleichem Inhalt landeten im Posteingang.
Darin stand " ... This is an automatically generated Delivery Status Notification".
Natürlich gelangt man beim Weiterklicken in dieser Nachricht irgendwann auf die Firmenhomepage.
Nach erfolgter Abmahnung behauptet der Gegner, mein Mandant habe emails an das Unternehmen geschickt und habe hierbei eine falsche email-Adresse angegeben, weshalb von dem dortigen Mail Server diese Unzustellbarkeitsnachrichten ("bouncing email") generiert wurden. Ich habe dann mitgeteilt, dass mein Mandant keine emails verschickt hat. Nach Überprüfung teilt das Unternehmen mit, hinter der email-Absenderangabe meines Mandanten verberge sich eine -von ihm mit angegebene- IP-Adresse der Uni Würzburg.
Was hält die Gemeinde hiervon?
Gruss
urlawyer
ein Mdt. wurde mit angebl. "bouncing email" bombardiert. Neun Mails mit gleichem Inhalt landeten im Posteingang.
Darin stand " ... This is an automatically generated Delivery Status Notification".
Natürlich gelangt man beim Weiterklicken in dieser Nachricht irgendwann auf die Firmenhomepage.
Nach erfolgter Abmahnung behauptet der Gegner, mein Mandant habe emails an das Unternehmen geschickt und habe hierbei eine falsche email-Adresse angegeben, weshalb von dem dortigen Mail Server diese Unzustellbarkeitsnachrichten ("bouncing email") generiert wurden. Ich habe dann mitgeteilt, dass mein Mandant keine emails verschickt hat. Nach Überprüfung teilt das Unternehmen mit, hinter der email-Absenderangabe meines Mandanten verberge sich eine -von ihm mit angegebene- IP-Adresse der Uni Würzburg.
Was hält die Gemeinde hiervon?
Gruss
urlawyer