Houser
13.12.2002, 17:13
Ich habe da was nettes in einem neuen Stardialer gefunden ... Exe Name "SMSManni hat es!.exe"
I know ich bin hier bei Antispam und nicht bei Dialerschutz, wurde promoted über SMS Spam, konnte die Nummer leider nicht ermitteln, Absender "0", also ein SMS Remailer.
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Sie schließen mit der Nutzung unseres Internetangebotes einen Vertrag mit der Mainpean GmbH, [Adresse aus Datenschutzgründen gelöscht]
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Die Nutzung des Angebotes über die von uns gestellte Einwahlsoftware erfolgt anonym. Lediglich die zur Abrechung erforderlichen Daten werden von uns erhoben und gespeichert.
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Einwahl durch Mehrwertrufnummer (Dialer)
1. Sie schliessen mit der Einwahl ins Internet über die von uns bereitgestellte Einwahlsoftware (Dialer) einen Vertrag mit der Mainpean GmbH [Adresse aus Datenschutzgründen gelöscht]
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3. Ein Widerrufsrecht bezüglich der hier erbrachten Dienstleistungen besteht grundsätzlich gem. § 312d Abs. 4 BGB nicht.
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ton; Terminating T-Online t-online startcenter aol; Terminating AOL aol thread terminated short connection connection invalID: [ID filtered]
Hmm zur Gesetzeslage: § 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, oder
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach den §§ 355 oder 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.
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Nun Terminating T-Online und AOL ... ich glaube das ist etwas für deren Rechtsabteilung, nennt man das nicht Computersabotage
?
just my 2 cents - Houser
I know ich bin hier bei Antispam und nicht bei Dialerschutz, wurde promoted über SMS Spam, konnte die Nummer leider nicht ermitteln, Absender "0", also ein SMS Remailer.
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Einwahl durch Mehrwertrufnummer (Dialer)
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Hmm zur Gesetzeslage: § 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
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5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach den §§ 355 oder 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.
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Nun Terminating T-Online und AOL ... ich glaube das ist etwas für deren Rechtsabteilung, nennt man das nicht Computersabotage
?
just my 2 cents - Houser