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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : T5F an Postbank --> Konto gekündigt?!



Santa Sphinx
24.10.2006, 21:49
Hi,

Ich habe vor über 2 Wochen einen T5F an die Postbank geschrieben, weil Ich einen Werbebrief für einen Postbank Privatkredit bekommen habe. Im Nachhinein ist mir aber eingefallen, dass Ich ja ein Konto bei der Postbank habe, welches Ich aber gar nicht nutze. Daher haben sie dann wohl meine Adresse. Also wäre es mit einer Untersagung, meine Adresse zu Werbezwecken zu nutzen, wohl getan gewesen.

Allerdings lief meine gesetzte Frist am 21.10. ab, eine Antwort auf den T5F bekam Ich nicht. Dafür bekam Ich einen Brief von der Postbank, in dem sie mir heute mitteilen, dass sie zum 04.12.2006 mein Konto kündigen. Das schreiben sie u.a.: "Wir haben uns diese Entscheidung gut überlegt. Aus zwingenden Gründe, über die wir keine Angaben machen können, ist unsere Entscheidung nicht widerrufbar."

Meint ihr da besteht ein Zusammenhang? Und wenn die nun mein Konto kündigen, sollte Ich da meine Daten bei der Postbank sperren lassen? Was mache Ich wegen dem T5F, auf den keine Antwort erfolgte?

Vielen Dank schon mal.

Liquid-Sky-Net
24.10.2006, 22:06
Allerdings lief meine gesetzte Frist am 21.10. ab, eine Antwort auf den T5F bekam Ich nicht. Dafür bekam Ich einen Brief von der Postbank, in dem sie mir heute mitteilen, dass sie zum 04.12.2006 mein Konto kündigen. Das schreiben sie u.a.: "Wir haben uns diese Entscheidung gut überlegt. Aus zwingenden Gründe, über die wir keine Angaben machen können, ist unsere Entscheidung nicht widerrufbar."

Kannst Du bitte mal den Brief online stellen? Aber bitte Deine persönlichen Daten unkenntlich machen! Sowas habe ich von der Postbank noch nie erlebt...

Danke und Gruß. Tom

skater
24.10.2006, 22:13
Hallo Santa Sphinx,
willkommen im Forum.
Den Zusammenhang könnte man natürlich herstellen zwischen den T5F und der Kontokündigung.
Was mir allerdings mehr sorgen macht, dass man Konten besitzt die man nicht nutzt und eh nur Geld kosten.
Meiner Meinung nach hängt die Kontokündigung sicher größtenteils an der Nichtnutzung dessen zusammen.
Würde allerdings mal nachfragen, warum genau das Konto gekündigt wird.

So, zum Thema zurück.
Auch wenn du ein Konto bei der Postbank besitzt, heisst es noch lange nicht, dass diese dir Werbung schicken dürfen, es sei denn, du hast dieser explizit (also zum Beispiel mit separater Unterschrift) zugestimmt, was allerdings meiner Meinung nach Banken sehr selten machen, da zu aufwendig.

MfG
skater

Santa Sphinx
24.10.2006, 22:43
Hallo,

hier der Brief:

http://img419.imageshack.us/img419/4509/postbankxl6.th.jpg (http://img419.imageshack.us/my.php?image=postbankxl6.jpg)

Ich muss mich verbessern: Ich habe kein Konto, sondern ein Sparkonto, also Sparbuch bei der Postbank. Kostet mich eigentlich kein Geld. Aber das ist schon seltsam. Jahrelang hör' Ich nix von denen (hab' es am 32.10.2002 das letzte mal benutzt) und dann plötzlich kündigen sie es.

exe
25.10.2006, 10:09
Nun das Befreit sie nicht von der Pflicht deinen T5F zu beantworten.

Werbehasser
25.10.2006, 12:51
@Santa Spinx

Du hast doch bei der Postbank ein Sparbuch, bist dort also Kunde - dann kannste doch nichts gegen einen an dich persönlich adressierten Werbebrief mit dem Angebot auf einen "Privatkredit" einwenden ? Oder ?

Nur mal auszugsweise hierzu ...

Die Briefwerbung wird in den Briefkasten, aber auch in das Postfach eingeworfen. Sie richtet sich an gewerbliche und private Empfänger.

Für beide Empfänger gilt gleichermaßen:
Die wichtigsten Werbemittel in der Briefwerbung sind der persönlich erhaltene Werbebrief, die Massenwerbeschreiben, Prospekte, Kataloge, Preislisten, Antwortkarten und Bestellscheine, die auch mit anderen Werbemitteln kombiniert werden können. Im Gegensatz zu den meisten teletechnischen Kommunikationsmitteln ist die Werbung per Postwurfsendung grundsätzlich zulässig, allerdings nur, wenn die Werbung schon äußerlich erkennbar ist und der Empfänger sie daher auch ungeöffnet sofort wegwerfen kann.

Anders verhält es sich mit Werbebriefen, die als Privatbriefe „getarnt“ sind und so den Empfänger zum Lesen verleiten. Sie sind unzulässig.

In allen Fällen ist bei der zulässigen Briefwerbung eine Interessenabwägung geboten, und zwar zwischen den Interessen der werbenden Wirtschaft und dem Interesse der Mehrheit an Informationen bzw. dem möglicherweise fehlenden Interesse einzelner Empfänger. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält in diesem Zusammenhang die Hinnahme von sechs Werbebriefen im Abstand von je einer Woche für noch zumutbar. Mehr Werbebriefe können als Belästigung empfunden werden, die eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen und damit einen Unterlassungsanspruch auslösen.

Ein Unterlassungsanspruch entsteht sofort, wenn ein Aufkleber gegen Werbung (sogenannter Negativ-Aufkleber) auf dem Briefkasten angebracht ist und dennoch Werbung gegen den Willen des Empfängers eingeworfen wird. Der Anspruch richtet sich sowohl gegen den Unternehmer der Werbung als auch gegen den Verteiler.

skater
25.10.2006, 13:07
Lieber Werbehasser, auch wenn man Kunde eines Unternehmens ist, muss man sich keine Werbung von denen gefallen lassen, es sei denn, man hat dieser Werbung *explizit* zugestimmt.
Explizit bedeutet in diesem Fall, dass man extra für die Einwilligung zur Werbung unterschreiben muss, dabei ist es egal ob eine Geschäftsbeziehung besteht oder nicht.

Santa Sphinx, ich würde trotzdem mal bei der Postbank nachfragen, was denn genau der Grund für die Kündigung der Geschäftsbeziehung sei, die können ja nicht einfach ohne Grund dein Sparkonto kündigen.

MfG
skater

Skeeve
25.10.2006, 13:37
Schlag denen ein Schnippchen:
1. Eröffne online ein SparCard 3000 plus direkt Konto
2. Sende denen Dein Sparbuch mit dem Auftrag uaf das neueröffnete Konto zu überweisen.

;-)

Werbehasser
25.10.2006, 18:08
Werbung ist im geschäftlichen Verkehr unerlässlich. Ohne sie besteht regelmäßig kaum eine Möglichkeit, potenzielle Kunden auf das eigene Waren- oder Dienstleistungsangebot aufmerksam zu machen.

Allerdings ist Werbung nicht in jeder Form zulässig. Untersagt sind unlautere Werbemethoden im Sinne des § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Hiervon erfasst sind die sog. unzumutbaren Belästigungen des § 7 UWG. Danach ist eine unzumutbare Belästigung im Bereich der Werbung mittels Telefon und elektronischer Kommunikationsmittel anzunehmen

• bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung.

• bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt.

Dagegen ist die Werbung per Brief grundsätzlich möglich. Dies gilt lediglich nicht, wenn ein entgegenstehener Wille geäußert wurde, sei es bei Wurfsendungen durch eine Aufschrift am Briefkasten oder sei es, dass bei persönlich gestalteter Briefwerbung der Empfänger den Werbenden aufgefordert hat, von weiteren Werbesendungen abzusehen.

Zu beachten ist, dass unter die strengen Vorschriften nicht nur die "klassische Werbung" sondern z.B. auch Umfragen fallen können. So hat beispielsweise das OLG Oldenburg mit Urteil vom 24. November 2005 ausdrücklich entschieden (Az. 1 U 49/05), dass auch eine Kontaktaufnahme durch ein Marktforschungsunternehmen der Vorschrift des § 7 UWG unterfalle, wenn die wissenschaftliche Umfrage nicht nur der medizinischen Entwicklung diene, sondern jedenfalls mittelbar den Absatz eines Produkts vom Auftraggeber des Marktforschungsunternehmen fördern soll.

streets
26.10.2006, 07:46
hm das is doch gar kein richtiges konto ist doch nur ein sparbuch. Warum die das allerdings kündigen komisch. Aber ich sag immer so wenn die dein Geld nich wollen gehste halt woanders hin.

Liquid-Sky-Net
26.10.2006, 08:11
"Wir haben uns diese Entscheidung gut überlegt. Aus zwingenden Gründe, über die wir keine Angaben machen können, ist unsere Entscheidung nicht widerrufbar."

DAS ist der Satz, den ich am Wenigsten verstehe ...

Einfach mal fragen warum sie keine Angaben machen können.

Wir haben letztens gegrübelt, kann es evtl sein, daß jemand Dir böses will á la "Er benutzt sein Sparbuch z.B. zur Gäldwäsche".

Wenn z.B. die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann gilt meines Wissens Auskunftssperre.

Ansonsten kann ich mir die Aussage nicht erklären....

... war da eigentlich viel Geld drauf? Falls ja, besteht auch die Möglichkeit, daß denen die Zinsen zu hoch wurden ;)

Komische Sache :confused:

Gruß Tom

skater
26.10.2006, 11:05
Also das ist genau der Satz, den ich auch am wenigsten verstehe, einfach mal nachfragen, das ist für mich kein Grund ein Konto zu kündigen, ich würde dort einfach mal nachhaken und fragen was das soll.

Würde mich freuen wenn du uns weiter auf dem laufenden hälst, interessiert mich persönlich auch;)

MfG
skater

Grisu_LZ22
26.10.2006, 12:40
Ich hab mal bei meiner Bank in die AGB geguckt was die zum Thema Kündigung schreiben.


Auflösung der Geschäftsbeziehung
Nr. 26 - Kündigungsrecht
(1) Ordentliche Kündigung
Sowohl der Kunde als auch die Bank können die gesamte
Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, soweit keine
abweichenden Vorschriften oder anderweitigen Vereinbarungen
dem entgegenstehen. Kündigt die Bank, so wird sie den berechtigten
Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen,
insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.

(2) Kündigung aus wichtigem Grund
Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der
Kunde als auch die Bank die gesamte Geschäftsbeziehung
oder einzelne Geschäftszweige jederzeit fristlos kündigen, wenn
ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen dem Kündigenden
die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden
kann. Dabei sind die berechtigten Belange des anderen Vertragspartners
zu berücksichtigen.
Für die Bank ist ein solcher Kündigungsgrund insbesondere
gegeben, wenn aufgrund der nachfolgend beispielhaft aufgeführten
Umstände die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen
des Kunden oder die Durchsetzbarkeit der Ansprüche der Bank
- auch unter Verwertung etwaiger Sicherheiten - gefährdet
wird:
a) wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche
Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder in
der Werthaltigkeit der für ein Darlehen gestellten Sicherheiten
eintritt, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungen einstellt
oder erklärt, sie einstellen zu wollen, oder wenn von dem Kunden
angenommene Wechsel zu Protest gehen;
b) wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder
zur Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 Absatz 1) nach Aufforderung
durch die Bank nicht innerhalb angemessener
Frist nachkommt;
c) wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse
gemacht hat;
d) wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung eingeleitet
wird;
e) wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Mitverpflichteten
oder des persönlich haftenden Gesellschafters wesentlich
verschlechtert haben oder erheblich gefährdet sind, sowie bei
Tod oder Wechsel des persönlichen haftenden Gesellschafters.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus
dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf
einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung
zulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde die
Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, er die Leistung zu
einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten
Frist nicht bewirkt, obwohl die Bank den Fortbestand
ihres Leistungsinteresses vertraglich an die Rechtzeitigkeit
der Leistung gebunden hat, oder wenn besondere Umstände
vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine
sofortige Kündigung rechtfertigen.
(3) Rechtsfolgen bei Kündigung
Mit der Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner
Geschäftszweige werden die auf den betroffenen Konten
geschuldeten Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet,
die Bank insoweit von allen für ihn oder in seinem
Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
Die Bank ist berechtigt, die für den Kunden oder in seinem
Auftrag übernommen Verpflichtungen zu kündigen und sonstige
Verpflichtungen, insbesondere solche in fremder Währung, mit
Wirkung gegen den Kunden auszugleichen sowie hereingenommene
Wechsel und Schecks sofort zurückzubelasten; die wechsel-
oder scheckrechtlichen Ansprüche gegen den Kunden und
jeden aus dem Papier Verpflichteten auf Zahlung des vollen Betrages
der Wechsel und Schecks mit Nebenforderungen verbleiben
der Bank jedoch bis zur Abdeckung eines etwaigen
Schuldsaldos.

Also einfach so kündigen von Seiten der Bank is ned drin, ausserdem bezieht sich die "Kündigung aus wichtigem Grund" eher auf säumige Schuldner der Bank. Und dass eine "Kündigung aus wichtigem Grund" für ein Sparkonto ausgesprochen wird, dass ja auch nicht überzogen werden kann, ist ja fast nicht möglich.

Du könntest ja spasseshalber der Kündigung widersprechen und schauen, wie sich die Postbank aus der Sache rauswinden will. Andererseits wenn sie so unfreundlich sind - warum weiter noch ein Konto bei denen unterhalten.

:jedi:

·GT·
26.10.2006, 13:52
Von www.postbank.de/.../pbde_wu_ombudsmann.html (http://www.postbank.de/pbde_ag_home/pbde_wu_wirueberuns/pbde_wu_ombudsmann.html):

Ombudsmann der privaten Banken
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07

10062 Berlin


Bitte senden Sie die Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken. Dieser führt das Verfahren durch. Bitte schildern Sie kurz den Sachverhalt und fügen Sie bitte die Unterlagen bei, die zur Prüfung und zum Verständnis des Sachverhalts notwendig sind.

Werbehasser
26.10.2006, 16:43
Auch hier ...


Ich würde ja gerne den Herrn Stifler zitieren, aber dann würde ich verschweigen, dass ein werbender Anruf an einen Kunden, der über das Vertragsverhältnis hinausgeht, wie bspw. das Anbieten weiterer Dienste, ebenso unzulässig ist.

Ich möchte an dieser Stelle auf einen Artikel bei Heise verweisen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68540

Es gibt auch noch weitere Urteile (z.B. Banken dürfen bei ihren Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung keine Versicherungen bewerben)

... hatte z. B. @Managor bereits zum Thema "bestehendes Vertragsverhältnis" Hinweise gegeben ...

Santa Sphinx
27.10.2006, 12:08
Erst mal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Ich habe jetzt zum einen der Kündigung des Sparkontos widersprochen und angefragt, warum sie mir für die Kündigung keinen Grund nennen können. Und zum anderen habe Ich daran erinnert, dass sie mir doch den T5F beantworten sollen, da sie dazu ja verpflichtet sind, auch wenn wohl klar ist, woher sie meine Adresse haben. Aber vielleicht kommt ja noch was anderes ans Tageslicht :D

Die Möglichkeit mit dem Ombudsmann klingt auch sehr interessant. Danke dafür. Bin mal sehr gespannt, was sie mir antworten werden.

PS: Zu Hohe Zinsen werden wohl nicht der Kündigungsgrund sein: Ich habe nur den Minimalbetrag von 51 Cent drauf, damit sie's nicht schließen. Und Geld hab' Ich da nun auch nicht gewaschen ;)

Skeeve
27.10.2006, 13:05
Zu Hohe Zinsen werden wohl nicht der Kündigungsgrund sein: Ich habe nur den Minimalbetrag von 51 Cent drauf, damit sie's nicht schließen. Und Geld hab' Ich da nun auch nicht gewaschen ;)
Dann wird der zu geringe Betrag der Grund sein.

Da aber bei deren anderem Konto (siehe mein vorherigesn Post im Thread) die Minimaleinlage 50Cent ist, lass Dir 50 auf ein neues Konto überweisen und 1 Cent auf Dein Girokonto...

Wuschel_MUC
27.10.2006, 13:09
...Ich habe nur den Minimalbetrag von 51 Cent drauf, damit sie's nicht schließen...
Es wäre denkbar, dass die Postbanker sich solche inaktiven Konten von der Backe schaffen wollen. Vor Jahren war mal ein ähnliches Verhalten einer Hamburger Sparkasse im Spiegel zu lesen.

Ich würde das Sparbuch an deiner Stelle löschen und eher der Frage nachgehen, ob die Werbesendung erlaubt war oder nicht.

Was fängst du mit einem zerfledderten Sparbuch mit 51 Cent Guthaben bei einer von dir nicht hoch geschätzten Bank an?

Wuschel

Santa Sphinx
06.11.2006, 13:09
So, bin aus dem Urlaub zurück und die liebe Postbank hat mir 2 Schreiben geschickt. Anscheinend wollten sie sich tatsächlich inaktiver Konten entledigen (und das fiel genau in die Zeit mit meinem T5F?). Zitat aus dem neuen Brief: "Gelegentlich werden Kündigungen aus geschäftspolitischen oder organisatorischen Gründen ausgesprochen, um den Arbeitsaufwand für die Postbank zu minimieren."

Zumindest haben sie jetzt auch meinen T5F beantwortet und meine Adresse gesperrt. Damit lass Ich die Sache ruhen, lass mir nur noch meine 51 Cent überweisen :D

Danke an alle, die sich hier mit Antworten beteiligt haben.

kunstbanause
06.11.2006, 14:39
Moin moin,

ich halte die Kündigung für eine ordentliche Kündigung, insofern sicherlich rechtens und in Ordnung.

Aber worin liegt der Hintergrund?
An Sparkonten verdienen die Banken eigentlich ganz gut, da ein relativ hoher Teil davon langfristig wieder zu teureren Zinsen verliehen werden kann. Fristentransformation nennt man das. Zu meiner aktiven Bankers-Zeit waren das mal 60%.

Nun gut, von 51 Cent sind 60% auch nicht viel :-).
Und leider ist die Kostenrechnung bei den Banken total bescheuert. Das heißt die Kosten für EDV & Co. wird auf Konten und einzelne Buchungen umgelegt. Bei Buchungen (z.B. Abhebung am Schalter) kann ich das noch in gewisser Weise nachvollziehen. Ansonsten ist nur das Papier für das Sparbuch ein echter Kostenfaktor. Der Rest wird nicht weniger durch die Löschung des Kontos. Ab und zu räumt halt jeder seine Datenbank auf (*lach*).

Ich persönlich halte das für unangenehme Werbung, der man sicherlich auch "normal" widersprechen kann (es gibt in modernen Software-Systemen entsprechende Flags, die man setzen kann, dann sollte es keine Werbung mehr geben). T5F war wohl nicht angebracht, aber das ist ja schon diskutiert. Aber ob man dagegen mit harten Bandagen vorgehen sollte, ich weiß nicht. Gibt schwärzere Schafe.

Auf der anderen Seite sind beide Vertragsparteien frei in den Entscheidungen, einen Vertrag zu kündigen. Da die Postbank eine Privatbank und keine öffentlich-rechtliche Anstalt ist (wie Sparkassen), dürfen die das auch. Bei Spaßkassen sieht das etwas anders aus - wenn ich mich richtig erinnere.

Ich denke das hier ist ein Fall, bei dem man den Ball flach halten sollte. Konto-Kündigung machen und danach die Datensperre beantragen. Fertig.

Vaughn
06.11.2006, 22:01
Also einfach so kündigen von Seiten der Bank is ned drin, ausserdem bezieht sich die "Kündigung aus wichtigem Grund" eher auf säumige Schuldner der Bank. Und dass eine "Kündigung aus wichtigem Grund" für ein Sparkonto ausgesprochen wird, dass ja auch nicht überzogen werden kann, ist ja fast nicht möglich.

Ich denke, @Grisu_LZ22 übersieht bei seiner Aussage die von der Postbank angegebene und von ihm auch zitierte Nr. 19 Abs. 1 AGB. Danach kann sowohl der Kunde als auch die Bank Verträge kündigen, sofern nicht das Gesetz oder individuelle Vereinbarung etwas anderes vorschreiben.
Genau das hat die Postbank getan.
Und wie ich in einem anderen Thread schon einmal sinngemäß schrieb: Wer Gründe oder Argumente (in diesem Fall für die Kündigung) liefert muss damit rechnen, dass diese gegen ihn verwendet werden. Warum sollte also die Postbank welche liefern, wenn dies (nach 19,1 AGB) gar nicht nötig ist?

Ich stimme den Ausführungen von @kunstbanause dem Grunde nach zu, wonach die Postbank wohl die Kosten der Kontoführung mit den Erträgen der letzten Zeit verglichen hat und somit die kaufmännische Entscheidung zur Kontokündigung (wahrscheinlich von einigen tausend Sparkonten) getroffen hat.

Was den Ombudsmann angeht, dürfte der m. E. über eine Beschwerde eher lächeln. Dir, @Santa_Sphinx, entsteht durch die Kündigung kein Schaden, da Du die 0,51 ¤ wahlweise bei einer anderen Bank anlegen oder auch sinnlos verprassen, verjuxen, verjubeln, verspielen oder verhuren kannst ;)

Dieser Beitrag mag vielleicht nichts zum ursprünglichen Sinn des Threads ("Spam"(?)-Post von der Postbank) beitragen, aber zum Thema der Kontokündigung kann ich (auch angesichts des Betrages, von dem wir hier sprechen) nur zusammenfassen: Geld nehmen, abhaken.

Santa Sphinx
06.11.2006, 22:14
Dir, @Santa_Sphinx, entsteht durch die Kündigung kein Schaden.

Doch: 90 Cent für die Rücksendung des Sparbuches.

Ja, die Kündigung ist schon rechtmäßig, hat mich halt einfach geärgert und, wie schon tausendmal gesagt, wegen des zuvor gesendeten T5F gewundert.

Skeeve
06.11.2006, 22:16
Sende doch unfrei

Santa Sphinx
06.11.2006, 22:33
Stimmt, hab' Ich nicht dran gedacht, jetzt ist der Brief schon weg. Würden die das denn dann auch annehmen?

Skeeve
06.11.2006, 22:44
Stimmt, hab' Ich nicht dran gedacht, jetzt ist der Brief schon weg. Würden die das denn dann auch annehmen?

Bleibt ihnen was über, wenn kein Absender drauf steht?

Santa Sphinx
06.11.2006, 22:51
Annahme verweigern?

Skeeve
06.11.2006, 23:14
Es ist aber doch die Post... Naja... Dann hätte die Post zumindest noch den Aufwand, Deine Adresse zu ermitteln. Wenn die nicht im Buch steht, vielleicht weil Dein Füller zufällig drauf gekleckst hat, was dann?

Wie auch immer. Ist eh passiert. Ich denke aber, ich hätte das Teil nicht auf meine Kosten zurück gesschickt. Die haben was davon und ich soll es bezahlen!? Soweit kommt es noch!

Schnabelland
07.11.2006, 12:34
Ich glaube, ich habe seit Jahren keine einzige Briefmarke mehr auf irgendeinen Brief an meine diversen Banken geklebt... Kam trotzdem alles immer an! Na gut, gebe ja zu - ich hab die "Antwort"-Umschläge, die den diversen Werbeschreiben dieser Banken ("Brauchen Sie Kredit?", "Brauchen Sie einen Sparvertrag?", "Brauchen Sie ne Lebensversicherung?" - ja was denn nu, soll ich Geld leihen, oder was anlegen? Die wissen auch nicht, was sie von mir wollen...) beilagen, brav gesammelt und für die Versendung schriftlicher Mitteilungen / Aufträge verwendet. "Antwort"-Briefe müssen nämlich angenommen werden (deshalb zahlen die Empfänger ja für solche unfrankierten Briefe nur ein ermäßigtes Nachporto) - da is nix mit "Annahme verweigert"... Und dass die aus "Wut" über das Nachporto die Bearbeitung meiner Aufträge vergessen haben ist auch nie vorgekommen...
Kurz: An dieser Stelle kann der Werbe-Spam sogar mal zu was gut sein...

Gruß

Schnabelland