Daysi
09.11.2006, 20:44
Habe alles wieder zurückgeschickt, an
BOESCHE
SKL
Am Sälzerhof 24
34199 Kassel
05.11.2006
Betreff: 24368645
Sehr geehrte Damen und Herren,
Rücktritt (§§ 346 ff. BGB)
Aus verschiedenen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher kennt man ein Rücktrittsrecht, das vor unüberlegtem Handeln schützen soll. Beispiele sind das Verbraucherkreditgesetz oder das Haustürwiderrufsgesetz. Es gibt eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, nach der die Bundesrepublik das ab Sommer 2000 ein Gesetz in Kraft setzen, das unter anderem ein Rücktrittsrecht für Kaufverträge im Internet gewährt.
Hiermit trete ich von der Losbestellung zurück, Ihr schreiben vom 01.11.2006.
Ich gebe Ihnen keine Einzugsermächtigung von meinem Konto, und vordere Sie auf, meine Daten mit sofortiger Wirkung aus Ihrem System zu löschen.
Auch sehen Sie von zukünftigen Anrufen ab.
Meine Familie und ich wurden nun schon mehrfach durch Anrufe Ihrer
Mitarbeiter belästigt, die für ein Jahreslos der SKL geworben haben. Als
staatliches Unternehmen sollten Sie über die Rechtslage eigentlich Bescheid
wissen:
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. statt vieler
BGH, Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 81/01) ist unerbetene Telefonwerbung
insbesondere bei Privatpersonen unzulässig. Sie haben mich ohne meine
vorherige, ausdrückliche Zustimmung angerufen und somit gegen geltendes
Wettbewerbsrecht verstoßen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das nun als
"Persönliche Einladung zu einem Treffen mit Günther Jauch" oder anders
bezeichnen. Es geht letztlich um den Verkauf von Jahreslosen.
Daher verbitte ich mir weitere Anrufe, anderenfalls werde ich eine
Verbraucherschutzorganisation über Ihre Geschäftspraktiken informieren. Dies
kann zivil- und strafrechtliche Folgen für Sie haben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schulze
Nach 2 Tagen kam die Antwort, die mich sehr überaschte.
Das Loskonto wurde sofort gelöscht und meine Daten auch.
Wer eine Kopie des Briefes möchte, werde ich gerne Mailen.
Peter
BOESCHE
SKL
Am Sälzerhof 24
34199 Kassel
05.11.2006
Betreff: 24368645
Sehr geehrte Damen und Herren,
Rücktritt (§§ 346 ff. BGB)
Aus verschiedenen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher kennt man ein Rücktrittsrecht, das vor unüberlegtem Handeln schützen soll. Beispiele sind das Verbraucherkreditgesetz oder das Haustürwiderrufsgesetz. Es gibt eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, nach der die Bundesrepublik das ab Sommer 2000 ein Gesetz in Kraft setzen, das unter anderem ein Rücktrittsrecht für Kaufverträge im Internet gewährt.
Hiermit trete ich von der Losbestellung zurück, Ihr schreiben vom 01.11.2006.
Ich gebe Ihnen keine Einzugsermächtigung von meinem Konto, und vordere Sie auf, meine Daten mit sofortiger Wirkung aus Ihrem System zu löschen.
Auch sehen Sie von zukünftigen Anrufen ab.
Meine Familie und ich wurden nun schon mehrfach durch Anrufe Ihrer
Mitarbeiter belästigt, die für ein Jahreslos der SKL geworben haben. Als
staatliches Unternehmen sollten Sie über die Rechtslage eigentlich Bescheid
wissen:
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. statt vieler
BGH, Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 81/01) ist unerbetene Telefonwerbung
insbesondere bei Privatpersonen unzulässig. Sie haben mich ohne meine
vorherige, ausdrückliche Zustimmung angerufen und somit gegen geltendes
Wettbewerbsrecht verstoßen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das nun als
"Persönliche Einladung zu einem Treffen mit Günther Jauch" oder anders
bezeichnen. Es geht letztlich um den Verkauf von Jahreslosen.
Daher verbitte ich mir weitere Anrufe, anderenfalls werde ich eine
Verbraucherschutzorganisation über Ihre Geschäftspraktiken informieren. Dies
kann zivil- und strafrechtliche Folgen für Sie haben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schulze
Nach 2 Tagen kam die Antwort, die mich sehr überaschte.
Das Loskonto wurde sofort gelöscht und meine Daten auch.
Wer eine Kopie des Briefes möchte, werde ich gerne Mailen.
Peter