verdienst24
10.11.2006, 23:01
Ein ähnliches Thema gab es 2004 bereits hier (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=28681&postcount=1) einmal, nur wurde nicht mehr genügend darauf eingegangen.
Nach einem hilflosen klingeln unseres Telefons (ich war nicht schnell genug dran) kam heute ca 30 Minuten später ein Anruf der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK AG) Nürnberg. Es ging darum, daß eine Umfrage gemacht wird, die sich auf Flugreisen beziehen würde, welche in den letzten 12 Monaten gemacht wurden. Ich meinte nur, daß ich keine Flugreisen getätigt habe und wollte aber im Gegenzug wissen, woher der nette Mann denn meine Telefonnummer hätte, da ich niemanden gebeten habe, mich anzurufen. Dabei kam die selbe Antwort wie in der Verlinkung: Die Nummer sei per Zufallsgenerator mit dem Computer ausgewählt. Die hätten einen Computer der per Zufall Nummern generiert und so zufällige Kandiaten für die Umfrage gewinnt. Nach massivem Nachfragen stellte sich raus, daß der Computer die Nummern aus dem öffentlich-zugänglichen elektronischen Medien auswählen würde. Das dumme ist nur, daß diese Nummer weder jemals im Telefonbuch erschienen ist (es ist die geschäftliche Telefonnummer zwischen Geschäftsstelle meiner Frau und unserer Wohnung), noch daß sie (nicht einmal zum Schein) irgendwo und irgendwann als Rückrufnummer angegeben wurde. Desweiteren kann es ja fast unmöglich sein, daß der Computer innerhalb von 30 minuten die selbe Nummer ausspuckt.
Als ich den netten Mann darauf hingewiesen habe, daß Cold-Calls, wenn auch zu Forschungszwecken, in Dtl. mittlerweile verboten sind, hat er dies natürlich verneint und mir sogar die komplette Anschrift für meine schriftliche Beschwerde mitgeteilt. Nur seinen Namen wollte er mir nicht nennen, denn der tue ja nichts zur Sache. Er war auch noch so frei und hat mir angeboten, diese Nummer für weitere Anrufe zu sperren
Ist davon noch jemand betroffen (gewesen)? Lohnt sich eine Unterlassungserklärung nach dem Fax-T5F-Schema. Ein Urteil (http://www.umfragen.info/online/umfrage/archiv/2006/09/08/urteil-unerbetene-telefonanrufe-zu-marktforschungszwecken/) des LG Hamburg beruft sich nur auf Marktforschung im Auftrag eines Unternehmens. Dieses Unternehmen kann ich der GfK aber nicht nachweisen um sie darauf hinzuweisen, daß Cold-Calls verboten sind (womit ich den Umkehrschluß ziehen kann, daß der nette Mann doch Recht hatte). Oder liege ich da völlig falsch?
Nach einem hilflosen klingeln unseres Telefons (ich war nicht schnell genug dran) kam heute ca 30 Minuten später ein Anruf der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK AG) Nürnberg. Es ging darum, daß eine Umfrage gemacht wird, die sich auf Flugreisen beziehen würde, welche in den letzten 12 Monaten gemacht wurden. Ich meinte nur, daß ich keine Flugreisen getätigt habe und wollte aber im Gegenzug wissen, woher der nette Mann denn meine Telefonnummer hätte, da ich niemanden gebeten habe, mich anzurufen. Dabei kam die selbe Antwort wie in der Verlinkung: Die Nummer sei per Zufallsgenerator mit dem Computer ausgewählt. Die hätten einen Computer der per Zufall Nummern generiert und so zufällige Kandiaten für die Umfrage gewinnt. Nach massivem Nachfragen stellte sich raus, daß der Computer die Nummern aus dem öffentlich-zugänglichen elektronischen Medien auswählen würde. Das dumme ist nur, daß diese Nummer weder jemals im Telefonbuch erschienen ist (es ist die geschäftliche Telefonnummer zwischen Geschäftsstelle meiner Frau und unserer Wohnung), noch daß sie (nicht einmal zum Schein) irgendwo und irgendwann als Rückrufnummer angegeben wurde. Desweiteren kann es ja fast unmöglich sein, daß der Computer innerhalb von 30 minuten die selbe Nummer ausspuckt.
Als ich den netten Mann darauf hingewiesen habe, daß Cold-Calls, wenn auch zu Forschungszwecken, in Dtl. mittlerweile verboten sind, hat er dies natürlich verneint und mir sogar die komplette Anschrift für meine schriftliche Beschwerde mitgeteilt. Nur seinen Namen wollte er mir nicht nennen, denn der tue ja nichts zur Sache. Er war auch noch so frei und hat mir angeboten, diese Nummer für weitere Anrufe zu sperren
Ist davon noch jemand betroffen (gewesen)? Lohnt sich eine Unterlassungserklärung nach dem Fax-T5F-Schema. Ein Urteil (http://www.umfragen.info/online/umfrage/archiv/2006/09/08/urteil-unerbetene-telefonanrufe-zu-marktforschungszwecken/) des LG Hamburg beruft sich nur auf Marktforschung im Auftrag eines Unternehmens. Dieses Unternehmen kann ich der GfK aber nicht nachweisen um sie darauf hinzuweisen, daß Cold-Calls verboten sind (womit ich den Umkehrschluß ziehen kann, daß der nette Mann doch Recht hatte). Oder liege ich da völlig falsch?