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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vom Arbeitsamt bestraft...



normanio
24.11.2006, 18:04
Der Link von der arbeitslosenselbsthilfe.org
die können mir auch nicht helfen.

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthread.php?t=31287

Wie oben im Link schon behandelt, habe ich mich geweigert nach einer 3 Wöchigen Schulung zum CallCenterAgent in einem 2 Wöchigen Praktikum in einem Lübecker CallCenter für die Firma Bösche Kaltaquise zu betreiben.

Ich bin ein ehrlicher Mensch und kann nicht Betrügen, ich hab mich immer auf der Seite der belästigten Mitmenschen gesehen.

Ich habe das Praktikum nach 2 Tagen abgebrochen, und auch nicht einen Abschluß gemacht, das kann ich nicht tun.

Das Arbeitsamt sieht mein Verhalten nicht ein, und wird mich jetzt bestrafen,
die förden wohl tatsächlich Kriminelle.

Deshalb heißt es für Arbeitslose: friß oder du wirst gefressen werden.
:skull:

Liquid-Sky-Net
24.11.2006, 23:57
Hi normanio,

willkommen im Forum.

Habe das jetzt schon ein paar mal gehört. Soviel ich weiß gibt das A-Team die Daten an den "Arbeitgeber" weiter, und der gibt dem AA Rückmeldung.

Falls die wirklich Dein Arbeitslosengeld kürzen wollen, lege gegen den BescheID: [ID filtered]

Zumindest hat dies bei einem Freund geklappt. Die Betreuer vom A-Team haben antscheinend nicht wirklich viele Informationen über die Jobs, die sie vergeben.

Gruß Tom

Ps: Du kannst dem AA auch gerne mal die Seite Antispam zeigen... wenn das nicht überzeugt ;)

chriskathi
25.11.2006, 06:50
unfassbar:eek: Wie kann man einen Menschen zwingen als CCA zu Arbeiten ? Ich begreif das net:mad: :skull:

007
25.11.2006, 07:05
Na herrlich ! Wenn das so weitergeht wird man wohl auch bald als Finanzagent vermittelt. :eek:

@normanio

Auf jeden Fall Einspruch einlegen. Es kann nicht sein, das man gegen seinen Willen in Spammerjobs hineingezogen wird. Ja wo sammer denn ? !!!

normanio
25.11.2006, 11:23
unfassbar:eek: Wie kann man einen Menschen zwingen als CCA zu Arbeiten ? Ich begreif das net:mad: :skull:

Im CallCenter zu arbeiten kann vieleicht auch spaß machen, wenn der Arbeitsplatz normal ist.

Vieleicht für die Telekom Meldungen von technischen Störungen annehmen,
da ist doch jeder für schnelle Hilfe nur froh.

Oder für Quelle Bestellungen annehmen, stell ich mir nett vor.
Da will der Kunde ja tatsächlich was von mir.

Aber Kaltaquise, Gesetzlich verboten, für so eine berüchtigte Firma wie Bösche, meine Mitmenschen zu terrorisieren, mit dem chef im Nacken : Abschlüsse!, Abschlüsse!, Abschlüsse!
Ist wirklich der Horror für mich gewesen.

Wuschel_MUC
25.11.2006, 11:29
@Normanio:
Nachdem du den Namen des Callcenters weder hier noch in dem Arbeitslosen-Selbsthilfe-Forum genannt hast: könntest du irgendwelche Andeutungen machen, aus denen sich das Callcenter ermitteln lässt? Bisher ist nur bekannt: Lübeck, arbeitet mit Boesche zusammen.

Callcenter sind meist hübsch anonym, und das sollte mal anders werden!

Wuschel

normanio
25.11.2006, 11:30
Na herrlich ! Wenn das so weitergeht wird man wohl auch bald als Finanzagent vermittelt. :eek:

@normanio

Auf jeden Fall Einspruch einlegen. Es kann nicht sein, das man gegen seinen Willen in Spammerjobs hineingezogen wird. Ja wo sammer denn ? !!!

Ich frag mich auch wo wir eigentlich sind, zu einem Einspruch wird es wohl kommen die Fallmanagerin hat nur auf die erst beste Gelegenheit gewartet mir Geld zu Kürzen oder zu Sperren.

Sie hat am Telefon gleich erklärt das sie kein Verständnis hat für Praktikumsabbrüche.

normanio
25.11.2006, 11:34
@Normanio:
Nachdem du den Namen des Callcenters weder hier noch in dem Arbeitslosen-Selbsthilfe-Forum genannt hast: könntest du irgendwelche Andeutungen machen, aus denen sich das Callcenter ermitteln lässt? Bisher ist nur bekannt: Lübeck, arbeitet mit Boesche zusammen.

Callcenter sind meist hübsch anonym, und das sollte mal anders werden!

Wuschel

Im anderen Forum hatte ich alle Namentlich mit Adressen genannt,
allerdings wurde ich im anderen Forum dafür abgemahnt, ich möchte das hier nicht auch noch mal riskieren.

Investi
25.11.2006, 11:39
Mir persönlich würde es in so einem Fall mörderisch Spaß machen, mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige eine eindeutige juristische Sachlage zu schaffen:


§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Liquid-Sky-Net
25.11.2006, 11:40
Hier wirst Du auch "abgemahnt", wenn Du die Namen ganz ausschreibst. Ein Forum muss sich schützen, aber wenn Du z.B. Herr Thomas H. schreibst, bist Du auf der sicheren Seite ;) ... Falls Du Dir nicht sicher bist, schicke die Informationen einem Mod, er wird sie prüfen und Dich dann informieren... aber so Informationen sind wichtig ;)

Gruß Tom

normanio
25.11.2006, 11:44
Hier wirst Du auch "abgemahnt", wenn Du die Namen ganz ausschreibst. Ein Forum muss sich schützen, aber wenn Du z.B. Herr Thomas H. schreibst, bist Du auf der sicheren Seite ;) ... Falls Du Dir nicht sicher bist, schicke die Informationen einem Mod, er wird sie prüfen und Dich dann informieren... aber so Informationen sind wichtig ;)

Gruß Tom

Danke für den Tipp.

skater
25.11.2006, 11:56
Jaja, das A-Team.
Typisch, kaum macht ein Arbeitsloser mal nicht das was diese Vermittler :rolleyes: möchten, gibts Sperre.
Das einzigste Mittel was diese Herrschaften dort leider kennen.

Dazu fällt mir ein schöner Spruch ein den ich immer mal wieder in Verbindung mit dem A-Team höre.


Denn Sie wissen nicht was Sie tun.(Evangelium nach Lukas, Kapitel 23)

Leider hört man diesen Spruch immer wieder.
Versuche dich zur Wehr zu setzen, vor allem bei solchen Machenschaften.
Wie gesagt, das einzigste Mittel was die kennen ist, dem Arbeitslosen den Geldhahn zuzudrehen, egal ob es rechtens war oder nicht was dieser Tat.

Es war richtig was du getan hast, versuche dich zur Wehr zu setzen und zeige, dass du nicht alles mit dir machen lässt ;)
:hammer2: :hammer2:

Denn Sie pochen darauf, das der Arbeitslose so wenig Selbstvertrauen hat sich zur Wehr zu setzen.

MfG
skater

normanio
25.11.2006, 12:03
Ich danke dir für deine Teilnahme, das baut mich wirklich auf.

Call-Center Fresser
25.11.2006, 15:50
zu einem Einspruch wird es wohl kommen die Fallmanagerin hat nur auf die erst beste Gelegenheit gewartet mir Geld zu Kürzen oder zu Sperren.

Sie hat am Telefon gleich erklärt das sie kein Verständnis hat für Praktikumsabbrüche.

Ich hab mal gehört, dass Einsprüche sehr lange dauern können, man sich aber wenn man genug Material hat, eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht (in manchen Fällen auch beim Amtsgericht) holen kann.

Mit Material meine ich in diesem Fall : Informationen darüber, dass Kaltakquise gesetzlich verboten ist.

Nimm dir einfach mal 10 Stunden Zeit, koch dir ne Kanne Kaffee , und dann druck alles aus diesem Forum aus, was mit Verbot der Kaltakquise zu tun hat. Damit meine ich besonders die zahlreichen Links die sich direkt auf Urteile zu dem Thema befassen.

Beispiel: http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/78454

oder http://www.verbandhh.cmscade.de/designs/includ/main.php?erben=16&orgnr=3

Du wirst in diesem Forum viele ähnliche Links finden.

Es wäre ausserdem gut, wenn du Zeugen hast, die die Art der Tätigkeit genau beschreiben können. (z.B. Leute, die mit dir dieses Praktikum gemacht heben) Dabei ist hochinteressant zu wissen, wie gearbeitet wird.

Ein Beispiel: Wenn Mitarbeiter am Telefon Kunden immer wieder sagen, sie gehören zu den 60 oder 80 oder 500 ausgewählten, die in der Endausscheidung für "Herrn Jauch" sind, dann ist klar, dass es sich um Betrug handelt, da alle Lose (also hundertausende) gleiche Chancen haben. Das "bewusste Herrvorrufen eines Irrtums um einen Vermögensschaden herzustellen" (stark verkürzte Fassung des Gesetzestextes, weil ich gerade nicht viel Zeit habe) ist Betrug. Hier ist auch der Versuch strafbar.

Dass es diese Formulierungen am Telefon immer wieder gibt, zeigen ja die Beiträge in diesem Forum. Sollte es also auch in deinem Call-Center vorgekommen sein und du es mit Zeugenaussagen untermauern kannst: Pech für das Call-Center...und unangenehm für deine Sachbearbeiterin.

Liquid-Sky-Net
25.11.2006, 15:56
Dazu fällt mir ein schöner Spruch ein den ich immer mal wieder in Verbindung mit dem A-Team höre.

Mir fällt da ein anderer ein:

Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!

Und ich bin mir sicher, nach den ganzen Infos von uns hat normanio bestimmt auch schon einen Plan, wie er vorgeht ;)

Sastef
25.11.2006, 16:10
Mir persönlich würde es in so einem Fall mörderisch Spaß machen, mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige eine eindeutige juristische Sachlage zu schaffen:

Schließe mich ausdrücklich an. Entsprechende Bescheide der Arbeitsagenturen sind rechtswidrig. Cold calling ist wettbewerbswidrig und verstößt gegen Individualrechte der Angerufenen. Auch der Callcenter-Mitarbeiter setzt sich Unterlassungs- und erheblichen Schadensersatzansprüchen aus. Wenn das eine Arbeitsagentur trotz nachweisbarer Schilderung nicht beachtet und versucht, Dich mit Sanktionen zu belegen, dann wäre es mir ein tiefes Vergnügen, Strafanzeige gegen die AA-Mitarbeiter zu stellen und notfalls auch Anklage zu erzwingen. Da muss dringend ein Exempel statuiert werden!

sastef

007
25.11.2006, 16:56
Jaja, das A-Team.
Typisch, kaum macht ein Arbeitsloser mal nicht das was diese Vermittler :rolleyes: möchten, gibts Sperre.
Das einzigste Mittel was diese Herrschaften dort leider kennen.

Dazu fällt mir ein schöner Spruch ein den ich immer mal wieder in Verbindung mit dem A-Team höre.

(Evangelium nach Lukas, Kapitel 23)

Leider hört man diesen Spruch immer wieder.
Versuche dich zur Wehr zu setzen, vor allem bei solchen Machenschaften.
Wie gesagt, das einzigste Mittel was die kennen ist, dem Arbeitslosen den Geldhahn zuzudrehen, egal ob es rechtens war oder nicht was dieser Tat.

Es war richtig was du getan hast, versuche dich zur Wehr zu setzen und zeige, dass du nicht alles mit dir machen lässt ;)
:hammer2: :hammer2:

Denn Sie pochen darauf, das der Arbeitslose so wenig Selbstvertrauen hat sich zur Wehr zu setzen.

MfG
skater

Da frag ich mich doch gerade generell, ob z. B. eine Kürzung von Hartz 4 überhaupt noch verfassungskonform ist. Was macht das Arbeitsamt, wenn man dadurch nachweislich körperliche Schäden durch Mangelernährung erleidet und die Erwerbsfähigkeit dadurch gemindert wird ? Das A-Team sollte es dsbzgl. nicht auf die Spitze treiben, denn entmachtet sind Hartz4 Empfänger noch lange nicht und die Würde des Menschen ist laut Grundgesetz unantastbar....

normanio
25.11.2006, 17:43
Ich war ja mit zwei Mitschülern aus der CCA Schulung in diesem Praktikum,
die haben auch das Praktikum dort abgebrochen.

Da muß ich nur sehen das ich von der Schule in der Sache die Adressen von den anderen beiden bekomme.

Die beste Idee die ich bisher bekommen habe, vielen, vielen, Dank.
:D :D :D

Auf in den Kampf!!! :ninja: :rambo:

007
25.11.2006, 17:49
Klar ! Auf in den Kampf, aber ohne Zorn und mit einem Lächeln. Das gibt einem die nötige Kraft und entrüstet den Gegner am meisten :D

normanio
12.12.2006, 23:08
Ich hatte heute bei meiner Fall - Managerin den Anhörungs - Termin in der Sache mit dem Abgebrochenen Praktikum wegen Kaltaquise.

Ich hatte einige Gerichtsurteile und eben das von euch Empfolene ausgedruckt, und dort vorgelegt.

Zudem hatte ich eine gute Beurteilung von der Schule, ich war immer da, und hatte mich aktiv im Unterrricht beteiligt.

Die Fall - Managerin hat mir aus dem Grund geglaubt, und ich werde nicht bestraft.

Ich werde also Weihnachten mit meiner Familie ohne irgendwelche Sanktionen
feiern.

Ich möchte euch an dieser Stelle noch einmal Danken, was wäre ich ohne euch, vielen Dank.
:xmastime:

Dotshead
12.12.2006, 23:20
Dann wünschen wir, Dir und deiner Familie ein frohes Fest und das du einen anständigen Job findest.

Wuschel_MUC
13.12.2006, 00:21
Die Fall-Managerin hat mir aus dem Grund geglaubt, und ich werde nicht bestraft.
Die Arbeitsagentur weiß nun also, dass die Firma unzulässige Kaltanrufe tätigt. Siehst du eine Möglichkeit, herauszufinden, ob die Arbeitsagentur weiterhin Leuten eine Stelle dort anbietet?

Das wäre glatt druckreif.

Viel Erfolg bei der Stellensuche, langsam werden die Chancen doch wieder besser.

Wuschel

El Zorro
13.12.2006, 10:45
Auch von mir fröhliche Feiertage. Sei gewiss, Du hast richtig gehandelt.

BTW:

Auch mich würde interessieren, ob die Agentur für Arbeit wissentlich Cold-Call Jobs vermittelt. Ich nehme an, dass es sich so verhält. Das wäre dann wirklich noch das Sahnehäubchen auf der ganzen Geschichte.

Sastef
13.12.2006, 14:38
Auch von mir fröhliche Feiertage. Sei gewiss, Du hast richtig gehandelt.

BTW:

Auch mich würde interessieren, ob die Agentur für Arbeit wissentlich Cold-Call Jobs vermittelt. Ich nehme an, dass es sich so verhält. Das wäre dann wirklich noch das Sahnehäubchen auf der ganzen Geschichte.

Jo, dann würde man glatt mal über die Mitstörerhaftung der Arbeitsagentur nachdenken müssen :)

sastef

Ilex
13.12.2006, 15:43
Jo, dann würde man glatt mal über die Mitstörerhaftung der Arbeitsagentur nachdenken müssen :)



...gute Idee! http://www.cosgan.de/images/smilie/froehlich/a020.gif



Aber leider ist es noch schlimmer...


Hartz IV macht's möglich: Die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Frauen ins Rotlicht-Milieu. Rechtlich gibt es keine Untergrenze der Zumutbarkeit bei der Jobvermittlung. Arbeitsagenturen legen sich - noch - eine Selbstbeschränkung auf


Gemäß den Zumutbarkeitskriterien nach Arbeitslosengeld II könnten langzeitarbeitslose Frauen im Prinzip in seriöse Bordelle vermittelt werden - als Bedienung zum Beispiel, aber auch als Prostituierte.....


"Es gibt juristisch keinen Hinderungsgrund, in diesen Dienstleistungsbereich zu vermitteln." Wenn eine Muslimin im Schlachthof Schweinefleisch verarbeiten, ein junger Mann sich als Nacktputzer und eine ehemalige Call-Center-Mitarbeiterin sich in der Telefonsexagentur verdingen müsse,...


Quelle: http://www.taz.de/pt/2004/12/18/a0077.1/text

Werbehasser
13.12.2006, 16:14
... trägt damit ...


Gemäß den Zumutbarkeitskriterien nach Arbeitslosengeld II könnten langzeitarbeitslose Frauen im Prinzip in seriöse Bordelle vermittelt werden - als Bedienung zum Beispiel, aber auch als Prostituierte.

... ihren Beitrag zur "Förderung der Prostitution" bei. Dies war mir nun ganz neu. Das ist ja der OberHammer, dass die Bundesregierung den Bundesagenturen für Arbeit damit diesen Straftatsbestand versucht zu legalisieren.

Wäre ja mal hochinteressant von einem User zu erfahren, ob Muttern oder Großmutter oder irgendjemand anderes von der Bundesagentur für Arbeit zum "anschaffen" geschickt wurde?

Sastef
13.12.2006, 17:56
... trägt damit ...
... ihren Beitrag zur "Förderung der Prostitution" bei. Dies war mir nun ganz neu. Das ist ja der OberHammer, dass die Bundesregierung den Bundesagenturen für Arbeit damit diesen Straftatsbestand versucht zu legalisieren.

Welchen Straftatbestand?

sastef

LisaA6
13.12.2006, 22:45
brr....also wenn die mich anschaffen schicken täten :eek: :eek: :eek:
defacto ist ein arbeiten-müssen zu allen Bedingungen ohnehin schon Prostitution, weil man dadurch den Firmen ausgeliefert ist.

aber zu dem TE möcht ich nur sagen: noch nie was vom Krankstand gehört? Da bricht man ein Praktikum nicht ab, da geht man einfach zum Arzt und holt sich eine Bestätigung.

Klar warst du im Recht, aber bevor man sich mit der Horde Rindviecher streiten muss, lös ich das lieber individuell.

heinerle
13.12.2006, 23:08
... noch nie was vom Krankstand gehört? Da bricht man ein Praktikum nicht ab, da geht man einfach zum Arzt und holt sich eine Bestätigung.

Klar warst du im Recht, aber bevor man sich mit der Horde Rindviecher streiten muss, lös ich das lieber individuell.

er wollte es aber nicht individuell (man könnte auch sagen: egoistisch) lösen, sondern mit seinem Gewissen vereinbar und mit Nutzen auch für Andere.

Werbehasser
14.12.2006, 10:27
Welchen Straftatbestand?

U. a. findet sich im StGB zu "Förderung der Prostitution" ...


§ 180a Förderung der Prostitution

(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem

1. diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden oder

2. die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, welche über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder

2. eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet.


Wenn die Zumutbarkeitskriterien nach Arbeitslosengeld II der Bundesagentur für Arbeit es zulassen, dass langzeitarbeitslose Frauen im Prinzip in seriöse Bordelle vermittelt werden - als Bedienung zum Beispiel, aber auch als Prostituierte, dann ist dies m. E. "Förderung der Prostitution" - mal ganz davon abgesehen, wie Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit prüfen wollen, welches Bordell denn nun seriös oder unseriös ist / sein soll ...

adHOC
14.12.2006, 11:04
Ich kenne persönlich eine hochqualifizierte, diplomierte junge Frau, die Hartz4-Kanidatin war (kurz, wenige Wochen) und als 1-Euro-Jobberin auf einer Stelle eingesetzt war, wo sie

- einer Vollzeitstelle Konkurrenz gemacht hat (lt. Hartz4-Gesetzgebung verboten!) :(
- ein Call-Center für den Outbound-Losverkauf betreuen sollte, in dem sie als Sozialpädagogin eine Gruppe von körperbehinderten Hartz4-Empfängern das Telefonieren beibringen sollte! :(

Das besagte Unternehmen (ein bundesweit operierender "sozialer Verein") wollte für jeden 1-Euro-Jobber die monatlichen 327¤ für die "Wiedereingliederung" vom Staat haben und war sich nach Rücksprache durch die betroffene Bekannte mit dem Arbeitsvermittler keiner Schuld bewusst. Das A-Amt wollte die Bekannte wegen mangelnder Kooperation zunächst sperren lassen, erst als sie mit dem dicken Hammer Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht hat, wurde ihr ein Job vermittelt, der im Einklang mit dem UWG / BGB stand! Als Entschuldigung brachte der junge Arbeitsvermittler (gerade fertig mit der Ausbildung, "hochmotiviert") vor, das man im Einzelfall nicht immer prüfen könne, was wirklich als Wiedereingliederungsmaßnahme verkauft werde und das hier zu wenig kontrolliert werde; außerdem habe er ein Budget und eine Vermittlungsquote...

HOC

PS:

Die Bekannte hat mittlerweile einen Halbtagsjob gefunden, trotz der Störversuche der ArgE


Das A-Team wird sich nicht mit solchen Job-Vermittlungen, die sich im Umfeld von Prostitution befinden, die Finger verbrennen. Was es, respektive seine "Vermittler" so täglich mit den ihnen aufgrund PLZ zugerouteten Menschen anstellt, ist schon derb:

- Die Wiedereingliederungsvereinbarung, ist einmal unterschrieben, nichts anderes als eine totale Entrechtung des AL; vor 600 - 800 Jahren nannte man solche Menschen "Leibeigene" oder "Vasallen" ... :(
- Massive Ausübung von Druck auf den Leistungsempfänger, Drohen mit Sperrungen, einiges entspricht dem Straftatbestand der Amtsanmassung und Nötigung; z.B. sind mehrere Fälle bekannt, wo dem Antragssteller wiederrechtlicherweise unter Androhung von Leistungskürzungen verweigert wurde, die Wiedereingliederungsvereinbarung zwecks genaueren Studiums und evnt. schriftlichen Formulierung von Wiedersprüchen mit nach Hause zu nehmen!
- Die Vermittler sparen sich Aufwand und Budget, indem sie selbst geringfügigste Differenzen mit Sperrungen ahnden.
- Da werden Menschen kostenintensiv aus einer Wohnung rausgeklagt, nur weil diese 2 m² zu groß ist; der finanzielle Aufwand für die Klage inklusive der "Neubeschaffung" des Wohnraumes ist kurz und langfristig teurer als die 2 m² Wohnraum.

homer
14.12.2006, 11:53
mal ganz davon abgesehen, wie Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit prüfen wollen, welches Bordell denn nun seriös oder unseriös ist / sein soll ...

Naja, Brauereien bieten doch auch Besichtigungstermine an, mit anschließender Bierverkostung. Ich meld mich schon mal bei der BfA als Tester :D

Call-Center Fresser
14.12.2006, 12:17
Wenn die Zumutbarkeitskriterien nach Arbeitslosengeld II der Bundesagentur für Arbeit es zulassen, dass langzeitarbeitslose Frauen im Prinzip in seriöse Bordelle vermittelt werden - als Bedienung zum Beispiel, aber auch als Prostituierte, dann ist dies m. E. "Förderung der Prostitution" - mal ganz davon abgesehen, wie Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit prüfen wollen, welches Bordell denn nun seriös oder unseriös ist / sein soll ...

Mittlerweile gibt es ja das neue Antidiskriminierungsgesetz. Dieses hat z. B. zur Folge, dass es keine Pin Up Bilder mehr an den Wänden von Firmen geben darf, ja man darf nicht mal mehr eine Zeitung so liegen lassen, dass eine unbekleidete Frau zu sehen ist (Dies ist kein Witz!)

Jetzt kann also theoretisch folgender Fall passieren: Eine Sachbearbeiterin fordert ihren Kollegen auf, die Zeitung mit dem Seite 3 - Mädel verschwinden zu lassen wegen sexueller Diskriminierung.

Im Anschluss daran fordert sie eine arbeitslose Frau auf, sich in einem Bordell vorzustellen. Es muss ja nicht als Prostituierte sein, es kann ja auch als Bedienung hinter der Bar sein. So weit so bizarr! :mad:

Jetzt mein Vorschlag an die Arbeitslose:

1. So häßlich wie möglich anziehen.

2. Sofort beim Eintreffen im Bordell oder in der Bar vom Arbeitgeber verlangen, alles was irgendwie nach Sex aussieht zu verhüllen oder entfernen zu lassen.

3. Hat der Arbeitgeber noch nicht genug, jede Anzüglichkeit oder jedes Antatschen eines Angestellten oder eines Gastes wegen sexueller Belästigung zur Anzeige bringen.

Sobald man gekündigt wird (ich glaube nicht, dass diess länger als eine Stunde dauert :D ) sofort der Sachbearbeiterin die Gründe nennen, warum man gekündigt wurde. Schließlich nimmt man die gleichen Rechte war, die auch fürt die Sachbearbeiterin gelten.

Sollte man jetzt eine Kürzung seiner Leistungen bekommen weil man seine Verplichtungen gegenüber dem Arbeitgeber nicht nachgekommen ist, sofort vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken, um die vollen Leistungen weiter zu bekommen, da sexueller Zwang ausgeübt wurde.

Gleichzeitig Strafanzeige gegen die Sachbearbeiterin stellen, da mit der Leistungskürzung Druck ausgeübt wurde, gegen den eigenen Willen sexuelle Handlungen über sich ergehen zu lassen. (sexuelle Belästigung ist wie gesagt bereits, wenn sie unter dem Foto einer nackten Frau Getränke ausgeben muss)

Abschließend ein kleiner Lesetipp für Politiker und Sachbearbeiter (und alle anderen) bei der Arbeitsagentur:

Es gibt ein Buch, dass nennt sich Grundgesetz. In diesem Buch steht unter § 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Ilex
14.12.2006, 15:30
Jetzt mein Vorschlag an die Arbeitslose:

1. So häßlich wie möglich anziehen.

2. Sofort beim Eintreffen im Bordell oder in der Bar vom Arbeitgeber verlangen, alles was irgendwie nach Sex aussieht zu verhüllen oder entfernen zu lassen.

3. Hat der Arbeitgeber noch nicht genug, jede Anzüglichkeit oder jedes Antatschen eines Angestellten oder eines Gastes wegen sexueller Belästigung zur Anzeige bringen....

Gleichzeitig Strafanzeige gegen die Sachbearbeiterin stellen, da mit der Leistungskürzung Druck ausgeübt wurde, gegen den eigenen Willen sexuelle Handlungen über sich ergehen zu lassen...


@CallCenterFresser

...obwohl das Thema so traurig ist, musste ich grad herzhaft lachen.:)

Die Tipps sind super gut!!!

Ich hoffe, dass so ein armes "Menschenkind", welches jemals in diese schreckliche Situation gerät, diese Tipps beherzigt und voll durchzieht.

P.S. Kann Dich grade leider nicht bewerten-aber sicher bald wieder!

intenso24
14.12.2006, 16:17
U. a. findet sich im StGB zu "Förderung der Prostitution" ...

...

Im StGB gibt es seit dem 20.12.2001 keinen Tatbestand der "Förderung der Prostitution" mehr. §180a heisst jetzt "Ausbeutung von Prostituierten".
Förderung der Prostitution und Zuhälterei sind damit nur dann strafbar, wenn die Dame zur Prostitution gezwungen wird und oder dabei ausgebeutet wird.

Werbehasser
14.12.2006, 17:39
Danke für den Hinweis @intenso24 ...

Aber ich glaub mal nicht, dass betroffene Arbeitlose, die die Bundesagentur für Arbeit zum Anschaffen in seriöse Bordelle schickt, dann noch großartig interessiert, ob hierzu nun der Straftatsbestand "Förderung der Prostitution" oder "Ausbeutung von Prostituierten" zu prüfen wäre. Zumindest dann nicht, wenn betroffene Arbeitslose dieser "höchstseriösen" Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit widersprechen sollten - dann gibs eben halt kein Arbeitslosengeld mehr.

Auszug aus dem ProstG ...


§ 1 - Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.
...
§ 3 - Bei Prostituierten steht das eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts nicht entgegen.

webeinspunktnull
14.12.2006, 22:44
ich habe vor einigen Monaten eine News gelesen, wo eine arbeitslose junge Frau ein solches Stellenangebot unterbreitet bekommen hatte.
Nach der beschwerde hiess es dann, warn Versehen

habe danach gegoogelt, weil ich es bei Tacheles im Forum nicht mehr fand

http://www.google.de/search?hl=de&q=arbeitslose+Arge+Prostituierte&meta=

Werbehasser
20.12.2006, 09:43
... wünscht frohe Weihnachten ...



Weihnachten mit Hartz IV

Verwundert blieben Passanten in der Mönckebergstraße im nachmittäglichen Weihnachtstrubel stehen:

Eine verkrüppelte kleine Tanne ohne Nadeln auf einem Bollerwagen versperrte ihnen den Weg. Dahinter finstere Gestalten mit Sonnenbrille und Schlapphüten.

Auf Armbinden war zu lesen: „ARGE Prüfdienst“.

Einem Flugblatt konnte der interessierte Leser entnehmen, dass es sich um „Sozialdetektive“ handelte, die zur Mitarbeit aufriefen: Ein Arbeitslosengeld 2 – Bezieher kann sich keinen Weihnachtsbaum leisten. Der so genannte Regelsatz liegt nämlich schon 19 Prozent unter dem Existenzminimum (so der Paritätische Wohlfahrtverband).

Hat so ein „Schmarotzer“ und „Parasit“ (Wolfgang Clement, Minister a.D) dennoch einen frischen Weihnachtsbaum, dann muss einfach Missbrauch vorliegen. Den aufzudecken, dafür seien die „Sozialdetektive“ da.

Die Schlapphüte hatten Geschenke mitgebracht, die geschmackvoll unter dem nadellosen Tännchen drapiert waren. Auf den Paketen war zu lesen:

„Ein-Euro-Jobs, Nötigung, Willkür, Zwangsumzug, Zwangsarbeit“.

Auf Nachfrage stellten die „Sozialdetektive“ klar, dass es diese Geschenke für die „Kunden“ der „team.arbeit.hamburg“ (die sind für das Arbeitslosengeld 2 zuständig) immer gibt, nicht nur zu Weihnachten.

„Eine gelungene Aufklärungsaktion der Sozialdetektive“ sagte Wolfgang Joithe, Mitbegründer von „PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener“ (www.peng-ev.de) dazu, der die Idee zu dieser Aktion hatte. „Ohne die vielen Mithelfer unter anderen vom Sozialforum Eimsbüttel (Flugblatt) und dem Erwerbslosenrat der Gewerkschaft ver.di wäre das nicht möglich gewesen. Dabei hat uns natürlich enorm motiviert, dass wir alle schon so nett von der ARGE SGB II Hamburg beschenkt wurden“. Dann fügte er hinzu: „Wir wünschen allen ARGE-Mitarbeitern, die sich im zu Ende gehenden Jahr besonders schikanös um uns gekümmert haben, dasselbe, was sie uns beschert haben: ein trauriges Weihnachten.“

Sprach`s und verschwand mit seinem Schlapphut in der Menge – unermüdlich im Dienste der Aufklärung.
Wolfgang Joithe
Pressemitteilung http://www.peng-ev.de/presse.php


http://www.world-of-smilies.com/wos_weihnachten/xlt_vschwoer.gif (http://www.World-of-Smilies.com)

webeinspunktnull
22.01.2007, 12:59
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=602300

ich würde diesen Job nicht annehmen ( hatten ja schon so einen Fall hier im Forum )


Ist doch hirnrissig oder? Da sind Cold Calls per Gesetz nicht erlaubt,aber die ArGe darf mal wieder und immer wieder bestehende Gesetzte brechen oder zumindest aushebeln.


So wird man bei Sanktionen gezwungen, diesen Job gegen seine Überzeugung anzunehmen, da die Hartz 4 Gesetzte mal wieder verschärft wurden, von all dem Niedriglohnzeugs mal abgesehn... Obwohl von vornerein klar ist, dass sich der Job weder lohnt, noch garantiert werden kann, dass es keien Cold Calls sind und der Mensch da nicht nur von der ArGe angemault wird, sondern auch von zu recht verärgerten Aangerufenen....

Würg

Quo Vadis Deutschland???

auch dazu hier ein Thread
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=602513

mareike26
22.01.2007, 13:28
Das Thema hatten wir hier (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=13523) schonmal in ähnlicher Form,
daher tackere ich das zusammen.

webeinspunktnull
22.01.2007, 13:30
ich würde diesen Job nicht annehmen ( hatten ja schon so einen Fall hier im Forum )



wäre klasse, danke schön!

Call-Center Fresser
22.01.2007, 17:12
Stellen wir uns doch mal einen rein hypthetischen Fall vor:

Herr Müller ist arbeitslos und bekommt ein Stellenangebot bei der Firma Meier. (Ich weiß, sehr innovative Namenswahl:o ) Bei der Firma Meier wird ihm gésagt, er muß Kaltakquise betreiben.

Herr Müller sagt seinem Sachbearbeiter, Herrn Schulze, dass er den Job nicht machen möchte, da die Tätigkeit verboten ist. Zum Beweis (falls der Sachbearbeiter aus welchem Grund auch immer keine Ahnung von solchen Sachen hat) holt er sich aus dem internet, z. B. von "Antispam" ein paar Ausdrucke, die das belegen bzw. aufzeigen, wo man das nachlesen kann.

Jetzt sagt der Sachbearbeiter dem Herrn Müller: "Sie müssen dort arbeiten oder wir kürzen Ihnen Ihre Leistungen!"

Was genau spricht eigentlich dagegen, gegen den Sachbearbeiter Strafanzeige wegen Nötigung zu erstatten, weil er jemanden unter Androhung von Leistungskürzungen zwingen will gegen das Gesetz zu verstoßen?

Wie gesagt, alles rein hypothetisch....

skater
22.01.2007, 17:18
Wenn der Sachbearbeiter dabei bleibt und unter Androhung einer Leistungskürzung Herrn Meier sagt, er soll dort arbeiten, würde ich zuerst mal beim direkten Vorgesetzten Beschwerde einlegen.

Ich würde es zuerst auf dem Weg des direkten Vorgesetzten, wenn das nicht klappt halt den Leiter der entsprechenden Agentur versuchen. Wenn das nicht hilft, geht immer noch eine Klage beim Sozialgericht, wobei dort der Ausgang eigentlich schon vorherzusehen ist, hoffe ich doch ;)

MfG
skater

Levitator
22.01.2007, 20:39
Arbeitsverweigerung bei offensichtlicher Rechtsbrechung sollte vom AL im Rechtsrahmen sein. Eine Androhung von Leistungskürzungen, bei Verweigerung von durchzuführenden Rechtsverstößen ist dagegen nicht nur anfechtbar, sondern gegen den Sachbearbeiter auch als eine strafbare Handlung anzeigbar. "Anleitung zur einer strafbaren Handlung".
Mehr sag ich nicht, weil ich kein RA bin.
Übrigens, kann ein nicht ausgebildeter und daher auch nicht als ausübender RA wegen Rechtshilfen abgemahnt werden?
Darf ein Berufs-Klempner Rechtshilfen geben oder ist der genauso dran? Ala: Das Rohr ist verklempt, da haftet der Klempner für. ?
OK, Im Forum werde ich nicht weiter ausfällig, aber wie sieht das mit Tips unter Freunden/PN-Kollegen aus? ;)

Gruß Levy

Schnuckel
23.01.2007, 11:00
Das A-Team hat das Gesetz auf seiner Seite. ...der AL hat alles zu unternehmen, um seine ALK zu beenden...

Viele Firmen nutzen das aus.
Bsp. eine Internet-Webseiten-Vertriebsfirma aus Düsseldorf, (die übrigens gegen gulliboard ein Verfahren laufen hat), die für eine Internetpräsenz mit 9 Seiten
Navigationsmenü, Einbindung von 8 HTML-Seiten mit bereitgestellten vordefinierten Texten, Grafiken, Links, E-Mail Kontakt und Firmensignet (Logo u. Wortmarke) einmalig 5800,00 EUR nimmt. Da werden "Vertriebsprofis" vom A-Amt geordert. Branchenkenntnisse nicht notwendig. Alles klar?

Fidul
26.01.2007, 14:26
Bitte die Diskussion zum Rechtsberatungsgesetz im neuen Thread fortführen!

http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=14324

adHOC
26.01.2007, 15:33
@fidul: Korrekt, dies hier wird aber trotzdem ein Beitrag zum Thema und nicht zu dem Sub-Thema Rechtsberatung :clown:

@skater:

Klage bei Sozialgericht, Dienstaufsichtsbeschwerde usw. sind nicht wirklich für die meisten Betroffenen umsetzbar; die Klage kostet erstmal Geld respektive eine gute Rechtschutzversicherung, wie diese Klagen gegen die ArgE vor dem Sozialgericht ausgehen, kennen wir ja mittlerweile; da werden AL-Empfänger aus der mit 11% zu groß bemessenen jahrzehnte lang genutzen Wohnung kostenpflichtig rausgeklagt und in eine neue Wohnung kostenintensiv zwangsumgesiedelt, da werden ausgebildete, studierte Fachkräfte aus dem sozialen Bereich bei sogenannten gemeinnützigen Vereinen auf 1-¤-Jobs gesetzt, um hier exakt das zu tun, was eine voll ausgebildete Sozialarbeiterin dürfte, etwas was ganz klar dem Grundsatz der Konkurrenz widersprechen (Ein 1-¤-Jobber darf mit seiner Stelle nach Qualität und Aufwand keinem, auch nicht potentiellen Mitbewerber, Konkurrenz machen), hier werden Landschaftsgärtnermeister aus privaten Betrieben aus gesundheitlichen Gründen vorsätzlich entlassen, um 4 Wochen später den gleichen Friedhof /Stadtpark als 1-¤-Jobber zu pflegen, den sie bereits 20 Jahre ihres Lebens betreut haben. Da werden langjährige, qualitativ hochwertig arbeitende Fachreinigungskräfte bei der nächsten öffentlichen Ausschreibung mit der Argumentation nicht genommen, das in Zeiten knapper Kassen auch die Stadt sparen muss, postwendend sieht sich der private Arbeitgeber dieser Putzkräfte genötigt, Kündigungen auszusprechen und just 4 Wochen später gibt es günstige 1-¤-Jobber, die diese Aufgaben im gleichen Gebäude erledigen. Und jedes mal erhält das Unternehmen nicht nur eine billige, meist auch noch fachspezifisch ausgebildetet Arbeitskraft, nein, man bekommt obendrein noch über 300 Euro im Monat von der ArgE für die Widereingliederungs- / Förderungsmaßnahme vom Staat geschenkt. Der Sachberarbeiter des A-Amtes freut sich, er hat wieder ein paar Menschen weniger in seine Statistik und hat darüber hinaus auch noch an seinem knappen Budget gespart.

Wir haben in unserem Umfeld schon mehrfach von qualifizierten, jungen Leuten mit Berufserfahrung gehört, das der zwangsweise herbeigeführte Kontakt mit der Agentur für Arbeit mehr als nur einfach konträr verlaufen ist; insbesondere gibt es dokumentierte Fälle, wo Jobsuchende massivst verbal duch den Sachbearbeiter unter Druck gesetzt wurden, die Widereingliederungsvereinbarung unmittelbar und ohne Widersprüche zu unterschreiben, da sonst eine Leistungskürzung in Aussicht gestellt wurde. Gegen die entsprechenden Sachbearbeiter wurde vorgangen, aber erst nachdem sich Angehörige und im Verwaltungsrecht bewanderte Freunde eingesetzt haben und mit breiter Veröffentlichung dieses Zustände in den lokalen Medien gedroht haben. Die betroffenen jobsuchenden Menschen befinden sich mittlerweile alle in einem Beschäftigungsverhältnis, das sie sich selbst gesucht haben und darüber hinaus auch noch ihrem Berufsbild entspricht; eine Leistung, die das Arbeitsamt mit seinen Vermittlern in der Regel nicht auf die Reihe bekommt; die von den Stellenvermittlern herausgegebenen, angeblich aktuellen und offenen Stellen passen zumeist nicht auf das Profil des Bewerbers und sind in den meisten Fällen hoffnungslos veraltet; oftmals bereuen die ausschreibenen Unternehmen, das sie ihre vakante Anstellung in den Datenbestand des Arbeitsamtes haben aufnehmen lassen; die Vermittler verdonnern nahezu jeden Klienten sich auf diese Stelle zu bewerben, vollkommen vorbei an den Anforderungsprofil. Der Arbeitslose, belegt mit der Anforderungen mindenstens 15 und mehr Bewerbungen im Monat vorzuweisen wird aufgrund der in Aussicht gestellten Leistungskürzung wiederrum auch dann bewerben, wenn sein Profil gar nicht auf die Stelle passt. Im Ergebniss haben wir dann genervte Personaler und gefrustete Bewerber; aber hauptsache, man hat mal wieder ein Druckmittel gefunden, um einen rechtmässigen Leistungsempfänger mittels Amtsanmaßung zu drangsalisieren...

Abartig wird es dann in den hier geschilderten Fällen, wo Jobsuchende von ihren Sachbearbeitern unter Androhung des Leistungsentzuges zu Arbeiten in Arbeitsverhältnisse gedrängt werden, bei deren Ausführung der Arbeitgeberweisungen sie sich strafbar machen im Sinne des §UWG / §TK-Gesetzes. Auch hier habe ich in meinem persönlichen Umfeld bereits 2 Fälle, die ihrem Sachbearbeiter über die Rechtmässigkeit der von ihm vermittelten Stelle aufgeklärt wurden und erst wiederrum nach massivsten Druck (Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, Druck der Öffentlichkeit) Handlungsbedarf sahen.

Vor wenigen Tagen wurde noch großspurig die sprunghaft gestiegenen Firmenneugründungen im einschlägig bekannten Direktmarkting-Gewerbe mit der politisch bedeutsamen Standort-Debatte "Neue Bundesländer" in den Medien durch Lokalpolitiker und Firmengründer hochgejubelt als das Zukunfstmodell für den "strukturschwachen Osten Deutschlands". Wenn die entsprechenden Redakteure halbwegs mitgedacht hätten, würden sie mal nachfragen, wer den bitte dort arbeitet und was dort verkauft wird in diesen Call-Centern; das kann nur zu einem Teil aus seriösen Support-Centern und Kundenbetreuungen für Unternehmen bestehen, der Markt ist nicht beliebig erweiterbar. Dabei hilft es auch nicht, das Telefonbelästiger jetzt offzieller Ausbildungsberuf geworden ist; IMHO ist dies nichts weiter als eine Legitimierung, möglichst günstigen Nachwuchs heranzuschaffen, der auch noch offziell als gute Tat politisch gelobt und natürlich selbstredend finanziell von staatlicher Seite subventioniert werden soll.

Gruss

adHOC

adHOC
27.01.2007, 09:49
Passende Ergänzung und Bestätigung meiner Ausführungen im vorherigen Beitrag, leider aus dem parteipolitisch, weil farblich falschen Mund, von der Kernaussage aber exakt das, was ich auch fordere:

"REAKTION AUF STUDIE:CDU will Ein-Euro-Jobs abschaffen",Spiegel online, 26.01.07, www.spiegel.de (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,462569,00.html),
"EIN-EURO-JOBS: Studie belegt Missbrauch",Spiegel online, 26.01.07, www.spiegel.de (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,462495,00.html)

Sobald etwas unwirtschaftlich wird und von der politischen Gegenseite auf den Martkt gebracht wurde, darf man ja kritisieren ;)

Hoffen wir, das die Regierung das Thema ernst nimmt und der staatlich subventionierten Arbeitsplatzvernichtung ein Ende bereitet, auf das Arbeitssuchende mit mehr Rechten ausgestattet eine sinnvolle, weil zur ihrer Vitae passenden Beschäftigung finden, ohne das sie zu Leibeigenen degradiert die Arbeitsstellen mit einem Lohndumping-Job besetzen, den sie auf dem freien Markt so händeringend suchen!

Gruss

adHOC

Sastef
27.01.2007, 18:21
@fidul: Korrekt, dies hier wird aber trotzdem ein Beitrag zum Thema und nicht zu dem Sub-Thema Rechtsberatung :clown:

@skater:

Klage bei Sozialgericht, Dienstaufsichtsbeschwerde usw. sind nicht wirklich für die meisten Betroffenen umsetzbar; die Klage kostet erstmal Geld respektive eine gute Rechtschutzversicherung, wie diese Klagen gegen die ArgE vor dem Sozialgericht ausgehen, kennen wir ja mittlerweile; da werden AL-Empfänger aus der mit 11% zu groß bemessenen jahrzehnte lang genutzen Wohnung kostenpflichtig rausgeklagt und in eine neue Wohnung kostenintensiv zwangsumgesiedelt, da werden ausgebildete, studierte Fachkräfte aus dem sozialen Bereich bei sogenannten gemeinnützigen Vereinen auf 1-¤-Jobs ...

1. Klage bei Sozialgericht kostet keinen Cent, wenn man es selbst macht. Gerichtskosten gibts (noch) nicht und man kann anwaltiche Beratungs- und Prozesskostenilfe bekommen, wenn man kein Geld hat. Kostet maximal 10 ¤ pauschal. Wer in der Schule und bei der Ausbildung nicht komlett durchgeschlafen hat, sollte das wissen. (Sorry, ist nicht böse gemeint) Es ist zumindest in der Berufsausbildung Lehrstoff und mich ärgert, dass das große Teile der Bürger trotzdem schlicht nicht wissen. Es ist eine nicht auszurottende Legende. Dienstaufsichtsbeschwerde kostet - natürlich - auch nichts.

2. Die gekürzten Mietzahlungen und Umzugsforderungen sind häufig rechtswidrig und das ist bereits öfter von Gerichten festgestellt worden.

3. Der Bewertung der Mißbräuche bei den 1 ¤ Jobs und den angeblich "neuen" Jobs im "Telefonmarketinggewerbe" kann ich mich nur vollumfänglich anschließen. Das ist der Fluch der kommunalen Selbstverwaltung: Jeder Bürgermeister, der auf Kosten der anderen Gemeinden solche Gauner noch fördert, wird als Wirtschaftsheld gefeiert. Genauso wie die asoziale Wirtschaftpolititk in England seit Thatcher. Sowas heisst dann Reform.

Sorry, das war zugegeben Polemik.

sastef

adHOC
28.01.2007, 00:44
@sastef:

zu 1 & 2) Das war mir im Grunde bewusst Meine Ausbildung legte mehr Wert auf IT-technische und sachbezogene rechtliche Inhalte, weniger auf allgemeine Sozialgesetzgebung), ich prangere nur die Verunsicherung durch die AfA /ArgE an, die Klienten statt der Ermutigung, gegen ungerechtfertige Zustände Widerspruch einzulegen lieber das Verfahren abkürzt, in dem man den kostenintensiven Krawall und die noch teurere Beschädigung des öffentlichen Ansehens mit dem Totschlag-Argument: "Sie werden schon sehen, was sie davon haben, wenn sie hier quer schiessen" und dem allmächtigen Zauberwort "Leistungskürzung" entgegen tritt und lieber Sachen aussitzt und darauf vertraut, das der eingeschüchterte und finanziell unterausgestattete Bittsteller den Schwanz einzieht und eher auf die Kooperation setzt, statt versucht, die Bürokratiehand zu beissen, die ihn zugleich würgt und füttert. Das Machtverhältniss und die allgemeine, m.E.n. typisch deutsche Obrigshöhrigkeit sind die eigentlichen Ursachen dafür, das nicht mehr Menschen sich gegen ungerechtfertigte Leistungskürzungen und Amtsanmassungen zur Wehr setzen. Insbesondere zu dem 2. Punkt ist zu sagen, das jede gerichtliche Verhandlung von den Beklagten, in diesem Fall einem Leistungsbezieher mit einer nach pinkeligen Vorschriften ausgelegten überdimensionierten Wohnung, sehr viel Kraft und Standhaftigkeit verlangt, manche dieser gerichtlich geführten Auseinandersetzungen lassen sich IMHO nur mit dem Mut der Verzweiflung und dem "Rücken an der Wand" erklären, zumal man noch ein psychologisches Problem hat, da man einen Anspruch auf eine angeblich missbräuchlich verwendete Sozialleistung öffentlich verteidigt.

zu 3) Solange Call-Center-Betreiber immer noch mit illegalen, weil nicht mit den §UWG/§TK-Gesetzen konformen Tätigkeiten leicht auf Kosten der Unterlegenen (Arbeitssuchende und Angerufene) leicht und relativ straffrei, da anonym ihr Geld verdienen und darüberhinaus noch staatlich subventioniert werden, weil sie fragwürde Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen, brauchen wir uns nicht über die Flut der Cald-Calls zu wundern. Erst wenn die §TK-Rechtssprechung und Praxis dahingehend geändert wird, das Call-Center in Deutschland / der EU gezwungen werden, eine eindeutige & rückverfolgbare Service-ID: [ID filtered]

Dies sind aber alles fromme Zukunftsträume, solange es Lobbiesten der Direktmarketingbranche an den höchsten Stellen gibt, wird niemand die Kuh schlachten, die noch Milch gibt! :(

Gruss

adHOC

Sastef
29.01.2007, 02:09
zu 3) Solange Call-Center-Betreiber immer noch mit illegalen, weil nicht mit den §UWG/§TK-Gesetzen konformen Tätigkeiten leicht auf Kosten der Unterlegenen (Arbeitssuchende und Angerufene) leicht und relativ straffrei, da anonym ihr Geld verdienen und darüberhinaus noch staatlich subventioniert werden, weil sie fragwürde Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen, brauchen wir uns nicht über die Flut der Cald-Calls zu wundern. Erst wenn die §TK-Rechtssprechung und Praxis dahingehend geändert wird, das Call-Center in Deutschland / der EU gezwungen werden, eine eindeutige & rückverfolgbare Service-ID: [ID filtered]

Dies sind aber alles fromme Zukunftsträume, solange es Lobbiesten der Direktmarketingbranche an den höchsten Stellen gibt, wird niemand die Kuh schlachten, die noch Milch gibt! :(

Gruss

adHOC

Ich weiß, dass es wenig Leute gibt, die den Kampf durchstehen können. Gerade wenn man Hartz IV-Empfänger ist, weil man da oft mit Gerichten wenig zu tun haben will. Mir ist völlig klar, dass man von dem Geld allein nicht menschenwürdig leben kann und daher viele nebenbei ein wenig schwarz dazuverdienen. Ich finde es furchtbar, dass die Leute so in die Kriminalität getrieben werden, denn auf diese Weise werden die Leute, die aus Gier schwarz arbeiten von den aus Not Handelnden immer schwerer unterscheidbar. Die Hemmschwellen sind seit Einführung von Hartz IV meiner Einschätzung nach stark geschliffen worden. Schwarzarbeit gilt mittlerweile vielen als Kavaliersdelikt, gerade weil es so viele gibt und weil das auch jeder weiß. Ich finde aber, dass das kein Kavaliersdelikt ist und auch keines werden soll. Ist aber erst einmal die moralische Hemmschwelle gefallen, das Gesetz zu brechen, dann ist es schwer, wieder zurückzukehren. Ich sehe da auch einen erheblichen Zusammenhang zu den Cold calls, denn auch hierbei handelt es sich um Rechtsbruch, der hier weder staatlich (eigenständig) sanktioniert wird, noch dessen Beförderung durch staatliche Stellen (Subventionierung von bestimmten Callcenterbetreibern, Arbeitsagenturproblematik, Cold call für staatliche Lotterien) ernsthaft ein Riegel vorgeschoben wird. Ich frage mich ernsthaft, welchen Respekt Bürger einem Rechtssystem auf Dauer entgegenbringen werden, dass so dreist selbst von staatlichen Stellen mißachtet wird. Derartiger Werteverfall wird auf Dauer jede Gesellschaft zerstören. Es ist wichtig, dass jeder einzelne ein wenig mit dazu beiträgt, dem etwas entgegenzusetzen. Natürlich muss gegen so eine Drohung mit Leistungskürzung so massiv wie möglich vorgegangen werden! Das schließt eben nicht nur ne anonym abgegessene Dienstaufsichtsbeschwerde ein, sondern den Gang vor Gericht und die Weitergabe eines solchen Falles an die Presse. Ich will nicht in einer Gesellschaft leben, in der die Betrüger immer gewinnen und dafür muss man auch mal etwas tun.

sastef

heinerle
29.01.2007, 12:54
Du sprichst hier wirklich eine sehr wichtige Ursache an:

Du kannst bei e8ay nichts verkaufen, ohne ziemlich sicher gegen irgend ein Gesetz zu verstoßen
Du kannst nirgendwo mehr mit dem Auto anhalten, weil alles mit Verboten zugepflastert ist (an Parkscheinautomaten darfst Du eigentlich nicht mal zum Automaten gehen, denn sobald Du den Wagen verläßt parkst Du schon)
selbst die Polizei blinkt nicht mehr beim Abbiegen oder Spurwechsel
wenn Du in Foren postest oder gar Foren betreibst, die nicht im Ausland gehosted sind setzt Du Dich der Gefahr von kostspieligen Angriffen (Abmahnungen etc.) aus
...
d.h. den Leuten wird das vorschriftsmäßige Verhalten so richtig vermiest, im Sinne "der Ehrliche ist der Dumme".

Die Möglichkeit, sinnvolle Vorschriften dennoch zu erkennen und wenigstens diese zu befolgen, nimmt dadurch rapide ab.