Werbehasser
14.12.2006, 12:16
Hannovers Verbraucherschützer warnen: So überrumpeln Call-Center Kunden
Neuer Trick bei Telefon-Abzocke
VON ANDREAS VOIGT
HANNOVER. Bei Anruf Abzocke: Immer häufiger setzen Telefongesellschaften bei ihrer Kundenwerbung auf Call-Center, die mit ihrer Überrumpelungstaktik am Telefon ahnungslosen Verbrauchern neue Verträge andrehen.
Opfer fragwürdiger Werbemethoden werden seit einiger Zeit auch Verbraucher aus der Region Hannover. Durch aggressives und unlauteres Werben aufgefallen ist die Firma Flex Fon aus Berlin. Mitarbeiter eines Call-Centers verwickeln Verbraucher in Gespräche, einige Tage danach erhalten sie ein „Begrüßungsschreiben“. Darin wird ihnen der Wechsel von der bisherigen Telefongesellschaft zu Flex Fon mitgeteilt.
„Slamming“ (englisch für „zuschlagen“) heißt diese dubiose Form der Kundengewinnung. Opfer wurde auch das Ehepaar Thobor aus Ronnenberg. Nun versucht es mit einem Rechtsanwalt aus dem Vertrag mit Flex Fon herauszukommen.
„Kein Einzelfall“, sagt Brigitte Ahrens von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Seit einiger Zeit gehen regelmäßig Beschwerden über Flex Fon ein. Gegen die Telefongesellschaft haben die Verbraucherzentralen Berlin und Stuttgart bereits juristische Erfolge errungen: Das Landgericht Berlin hat sowohl die unerwünschte Telefonwerbung als auch die unverlangt zugeschickte Vertragsbestätigung als unlauteren Wettbewerb eingestuft und untersagt. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Flex Fon wegen Betruges.
Die Verbraucherzentrale Berlin führt eine Liste von 24 Telefonunternehmen, die sie wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt hat. Selbst die Telekom versuche am Telefon Kunden zu locken. Hierfür habe sie externe Dienstleister beauftragt, so Verbraucherschützerin Susanne Nowarra.
Bei Anruf Betrug: Ärger mit Flex Fon
Ronnenbergerin kämpft gegen ungewollten Vertrag
Kunde wider Willen: Die Telefongesellschaft Flex Fon alarmiert mit fragwürdigen Werbemethoden am Telefon die Verbraucherschützer.
VON ANDREAS VOIGT
HANNOVER. Der Anruf kam Anfang Oktober in den Abendstunden. „Eine männliche Person stellte sich als Mitarbeiter einer Telefongesellschaft vor, bot mir einen Spartarif inklusive Freiminuten an“, erinnert sich Heike Thobor. Die Ronnenbergerin bat den Anrufer, „ihr etwas zuzuschicken“. Das fasste der Mann als sogenannte übereinstimmende Willenserklärung auf und schickte ihr einige Tage später einen Vertrag von Flex Fon zu. Die Frau legte Widerspruch ein, bekam Mitte Oktober aber dennoch die Bestätigung einer Änderung ihres bisherigen Verbindungsauftrags zugeschickt – Flex Fon hatte in ihrem Namen beim Telefonanbieter der Thobors gekündigt. Laut Telekommunikationsgesetz ist dies erlaubt. Seither kämpft sie um die Vertragsauflösung, hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Für Verbraucherschützer und Landgericht Berlin ist diese Form der Kundenwerbung unlauterer Wettbewerb. Empörung auch bei Patrick Tapp, Vize-Präsident des Deutschen Direktmarketing-Verbandes (DDV): „Dies verstößt gegen die guten Sitten des Telefonmarketings und ist ein Beispiel für den missbräuchlichen Einsatz dieser Werbemethode.“ Tapp will den Vorwürfen gegen Flex Fon nachgehen, die es bereits seit Jahresbeginn bundesweit gibt.
Flex-Fon-Sprecher Dirk Hempel räumte ein, „dass diese Form der Kundenwerbung nicht korrekt ist“. Mit der Gewinnung von Neukunden habe sein Unternehmen externe Partner beauftragt, darunter auch Call-Center. „Leider sind da wohl schwarze Schafe dabei. Die werden wir herausfinden.“ Hempel kündigte gegenüber der NP an, dass kein Neukunde gegen seinen Willen bei Flex Fon bleiben müsse. „Das gilt auch für den Vorfall in Ronnenberg.“ Auch entstandene Kosten will Flex Fon übernehmen.
Die belaufen sich nach Angaben von Heike Thobor auf etwa 20 Euro – ohne Rechtsanwaltskosten. Was sie aber vor allem stört, „sei die Taktik dieser Firma. Davor müssen andere Verbraucher gewarnt werden.“
www.neuepresse.de
Neuer Trick bei Telefon-Abzocke
VON ANDREAS VOIGT
HANNOVER. Bei Anruf Abzocke: Immer häufiger setzen Telefongesellschaften bei ihrer Kundenwerbung auf Call-Center, die mit ihrer Überrumpelungstaktik am Telefon ahnungslosen Verbrauchern neue Verträge andrehen.
Opfer fragwürdiger Werbemethoden werden seit einiger Zeit auch Verbraucher aus der Region Hannover. Durch aggressives und unlauteres Werben aufgefallen ist die Firma Flex Fon aus Berlin. Mitarbeiter eines Call-Centers verwickeln Verbraucher in Gespräche, einige Tage danach erhalten sie ein „Begrüßungsschreiben“. Darin wird ihnen der Wechsel von der bisherigen Telefongesellschaft zu Flex Fon mitgeteilt.
„Slamming“ (englisch für „zuschlagen“) heißt diese dubiose Form der Kundengewinnung. Opfer wurde auch das Ehepaar Thobor aus Ronnenberg. Nun versucht es mit einem Rechtsanwalt aus dem Vertrag mit Flex Fon herauszukommen.
„Kein Einzelfall“, sagt Brigitte Ahrens von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Seit einiger Zeit gehen regelmäßig Beschwerden über Flex Fon ein. Gegen die Telefongesellschaft haben die Verbraucherzentralen Berlin und Stuttgart bereits juristische Erfolge errungen: Das Landgericht Berlin hat sowohl die unerwünschte Telefonwerbung als auch die unverlangt zugeschickte Vertragsbestätigung als unlauteren Wettbewerb eingestuft und untersagt. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Flex Fon wegen Betruges.
Die Verbraucherzentrale Berlin führt eine Liste von 24 Telefonunternehmen, die sie wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt hat. Selbst die Telekom versuche am Telefon Kunden zu locken. Hierfür habe sie externe Dienstleister beauftragt, so Verbraucherschützerin Susanne Nowarra.
Bei Anruf Betrug: Ärger mit Flex Fon
Ronnenbergerin kämpft gegen ungewollten Vertrag
Kunde wider Willen: Die Telefongesellschaft Flex Fon alarmiert mit fragwürdigen Werbemethoden am Telefon die Verbraucherschützer.
VON ANDREAS VOIGT
HANNOVER. Der Anruf kam Anfang Oktober in den Abendstunden. „Eine männliche Person stellte sich als Mitarbeiter einer Telefongesellschaft vor, bot mir einen Spartarif inklusive Freiminuten an“, erinnert sich Heike Thobor. Die Ronnenbergerin bat den Anrufer, „ihr etwas zuzuschicken“. Das fasste der Mann als sogenannte übereinstimmende Willenserklärung auf und schickte ihr einige Tage später einen Vertrag von Flex Fon zu. Die Frau legte Widerspruch ein, bekam Mitte Oktober aber dennoch die Bestätigung einer Änderung ihres bisherigen Verbindungsauftrags zugeschickt – Flex Fon hatte in ihrem Namen beim Telefonanbieter der Thobors gekündigt. Laut Telekommunikationsgesetz ist dies erlaubt. Seither kämpft sie um die Vertragsauflösung, hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Für Verbraucherschützer und Landgericht Berlin ist diese Form der Kundenwerbung unlauterer Wettbewerb. Empörung auch bei Patrick Tapp, Vize-Präsident des Deutschen Direktmarketing-Verbandes (DDV): „Dies verstößt gegen die guten Sitten des Telefonmarketings und ist ein Beispiel für den missbräuchlichen Einsatz dieser Werbemethode.“ Tapp will den Vorwürfen gegen Flex Fon nachgehen, die es bereits seit Jahresbeginn bundesweit gibt.
Flex-Fon-Sprecher Dirk Hempel räumte ein, „dass diese Form der Kundenwerbung nicht korrekt ist“. Mit der Gewinnung von Neukunden habe sein Unternehmen externe Partner beauftragt, darunter auch Call-Center. „Leider sind da wohl schwarze Schafe dabei. Die werden wir herausfinden.“ Hempel kündigte gegenüber der NP an, dass kein Neukunde gegen seinen Willen bei Flex Fon bleiben müsse. „Das gilt auch für den Vorfall in Ronnenberg.“ Auch entstandene Kosten will Flex Fon übernehmen.
Die belaufen sich nach Angaben von Heike Thobor auf etwa 20 Euro – ohne Rechtsanwaltskosten. Was sie aber vor allem stört, „sei die Taktik dieser Firma. Davor müssen andere Verbraucher gewarnt werden.“
www.neuepresse.de