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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Werbebeilagen



Sherlock
02.01.2007, 10:43
Sorry, wenn das Thema schon mal hier war:

In Zeitungen liegen oft Beilagen regionaler Kaufhäuser/Möbelhäuser und was weiß ich noch alles.

Mit einem Aufkleber "Keine Werbung" auf dem Briefkasten:

Darf der Zeitungszusteller (Bote, nicht Post) die Werbung trotzdem reinwerfen? Oder ist sie als Beilage (in der Zeitung) teil dieser abonierten Zeitung?

siebich
02.01.2007, 10:47
Hi Sherlock,

ist Bestandteil der Zeitung - man finanziert sich schließlich über diese Werbung mit und trägt so zu moderaten Abo-Preisen bei (so macht das zumindest unsere)....aber glaub mir, ich sehe den Kram auch nicht gerne in meiner Zeitung :(

@alle:
Gutes Neues Jahr noch
Siebich

the_geniuz
02.01.2007, 12:48
Was für eine Frage!

Soll der Zeitungsausträger bzw der Postbote sämtliche Zeitungen vorher durchblättern und die Werbebeilagen raus nehmen? Vielleicht könnte der Bote dann ja auch gleich die einzelnen Werbeanzeigen die Bestandteil der Zeitung sind entfernen...

Kauf Dir Deine Zeitung doch einfach im Supermarkt, dann kannst Du die Werbebeilagen direkt dort lassen.

Werbehasser
03.01.2007, 11:36
Was für eine Frage!
...


Was für gigantische Antworten / Vorschläge ...


...

Soll der Zeitungsausträger bzw der Postbote sämtliche Zeitungen vorher durchblättern und die Werbebeilagen raus nehmen? Vielleicht könnte der Bote dann ja auch gleich die einzelnen Werbeanzeigen die Bestandteil der Zeitung sind entfernen...


... und die Phänomenalen Vorschläge eines Insiders überschlagen sich ja nahezu ...



...
Kauf Dir Deine Zeitung doch einfach im Supermarkt, dann kannst Du die Werbebeilagen direkt dort lassen.

... und übrigens; auch überzähliges im Hausflur / Treppenhaus abgelegtes Werbematerial muss vom Absender selbstständig wieder eingesammelt werden ...

Nicht genutztes Werbematerial, das in den Eingangsbereichen oder Treppenhäusern von Wohn- und Geschäftshäusern für die Bewohner ausgelegt wird, muss nach wenigen Tagen wieder vom Zusteller eingesammelt werden. Auf eine entsprechende aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Az.: V ZR 46/06). Der Verband empfiehlt den Haus– und Wohnungseigentümern, gegenüber den Werbetreibenden auf diesem Recht zu bestehen, wenn die Werbung zur Belästigung wird.

Eigentümer und Mieter können durch einen entsprechenden Hinweis oder Aufkleber grundsätzlich verbieten, dass Werbematerial in den einzelnen Briefkästen eingeworfen wird. Für größere Werbung, wie etwa kostenlose Branchenverzeichnisse, Wochenzeitungen oder Kataloge, ist ein pauschales Verbot nicht möglich. Dies würde das Recht der Mieter zu freien Nutzung des Treppenhauses einschränken, so die Richter.

Allerdings müsse das Werbematerial so im Treppenhaus oder Eingangsbereich abgelegt werden, dass es weder zu einer Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten im Hause oder gar zu einer Vermüllung komme, etwa durch Zugluft im Treppenhaus.

Die Lieferung des Werbematerials hatte der BGH jedoch nur unter der Voraussetzung gestattet, dass sich der Zusteller selbst um die Abholung der nicht von den Bewohnern des Hauses gewünschten Exemplare kümmert. „Damit hat der BGH den Schutz der Verbraucher vor ungewollter Werbung stark verbessert“, begrüßt Dr. Kai H. Warnecke, Nachbarrechtsexperte bei Haus & Grund die Entscheidung.

http://www.haus-und-grund.net/presse_445.html

BGH, Urteil vom 10. 11. 2006 - V ZR 46/ 06; LG München
http://lexetius.com/2006,3012

Schnabelland
03.01.2007, 12:31
@werbehasser:
Schööööönes Urteil, danke für Zitat und Quellenangabe! Da gibt es ja einige Spezies der "besondern Art", die ich jetzt quääääääälen kann - wenn die 2x ihren Müll wieder abgeholt haben, kommt von denen garantiert nichts mehr!

aeggi
05.01.2007, 12:13
Mit dem Urteil dürfte der Berg an wöchentlichem Werbemüll endlich kleiner werden. Ich werd die Firmen kontakten.
Am Wochenende häuft es sich.
Wohne in einem Hochhaus mit etwa 30 Parteien. Da liegt regelmäßig Werbemüll auf - und unter - den Briefkästen. Eine Sauerei und zudem gefährlich.
Wehe es rutscht jemand deshalb aus !!

Bin gespannt , wie sich die Firmen äußern. Werde es dann posten.

adHOC
15.01.2007, 08:41
@all:

Ich hab ein "Gentlemans agreement" mit meinen Zeitungsausträgern: Die bekommen regelmässig von mir ein Kaffee (sofern wir uns treffen), dafür entsorgen sie die Werbeblättchen in den öffentlichen Papierkorb, der an der Bushaltestelle direkt vor meiner Haustür steht. Kostenfreie Wochenzeitungen / Anzeigeblätter brauchen sie mir gar nicht auszuliefern, sie "vergessen" netterweise regelmässig mein Exemplar.

Ursache für diese Abmachung ist schlicht und profan die Tatsache, das mir schon der eine oder andere Zeitungsausträger mit seiner Zeitung den Inhalt meines Briefkastens zerquetscht hat, was inbesondere bei Bewerbungsschreiben oder Behördenkorrespondenz absolut unmöglich ist. Ein weiteres Problem ist die Bushaltestelle, wo gerne Schüler rumlümmeln, die nichts besseres zu tun haben, als in meiner Post rumzuwühlen, weil der Briefkasten wegen einer Zeitung sperrangelweit aufsteht. Außerdem hatte ich schon mehrfach regennasse Briefe wegen der offen stehenden Klappe. Darüber hinaus hält sich der Nährwert einer kostenfreien, mit Werbung und Visagen von regionalen Gutmenschen zugekleisterten Anzeigenjournalie absolut in Grenzen, insbesondere, wenn man im 4. Stock des Hauses wohnt, ohne Aufzug, und jede Zeitung nicht nur hochtragen, sondern auch wieder gesammelt runter tragen muss. Leider habe ich kein Zeitungsrohr / Fach in der Haustür, der Vermieter weigert sich auch, hier Abhilfe zu schaffen. Wochenlange Gespräche mit den ständig wechselnden Austrägern haben endlich die Lösung gebracht, die zuvor angebrachten Aufkleber wurden einfach ignoriert.

Genau genommen ist das ein Risiko für die Austräger, da sie ALLES, inklusive der Werbung, bei einem Empfänger abliefern müssen, sonst bekommen sie Ärger von ihren Vorgesetzten. Meine Argumente und mein Kaffee sind wohl nachvollzielbarer als irgendwelche Arbeitsaufträge.

Gruss

adHOC

adHOC
15.01.2007, 08:47
@all:

Wer trotzdem auf die Werbebeilagen nicht verzichten will: Für Hardcore-Discount-Süchtige gibt es bei quasi jedem Discounter die Möglichkeit, die Werbeblättchen in Form von Newslettern zu abonnieren, einfach ein großes Postfach einrichten (Google Mail) und fertig ist die Laube. Vorteile gegenüber den papiergebundenen Anzeigeblättchen:

1) Briefkasten bleibt frei
2) Ökologische Vorteile: Einsparung von Resourcen wie Erdöl (Druckfarben), Wasser und Holz (Papier)
3) Bessere Vergleichbarkeit von Angeboten

Nachteile:

1) Man gibt seine eMail-Adresse bekannt, evtl. begünstigt man somit die Profilerstellung
2) Wenn man nicht aufpasst, müllen einem diese HTML-Newsletter ganz schön das Postfach zu

Gruss

adHOC

Skeeve
15.01.2007, 11:16
Soll der Zeitungsausträger bzw der Postbote sämtliche Zeitungen vorher durchblättern und die Werbebeilagen raus nehmen? [...] Kauf Dir Deine Zeitung doch einfach im Supermarkt, dann kannst Du die Werbebeilagen direkt dort lassen.
Auch wenn das zartrot eingefärbt wurde: Ich bin der Meinung, Du hast Recht! Werbebeilagen in abonnierten Zeitungen und Zeitschriften ist hinzunehmen. Der Zusteller darf da nichtmal eingreifen.

kasselklaus
16.01.2007, 13:07
Sorry, wenn das Thema schon mal hier war:

In Zeitungen liegen oft Beilagen regionaler Kaufhäuser/Möbelhäuser und was weiß ich noch alles.

Mit einem Aufkleber "Keine Werbung" auf dem Briefkasten:

Darf der Zeitungszusteller (Bote, nicht Post) die Werbung trotzdem reinwerfen? Oder ist sie als Beilage (in der Zeitung) teil dieser abonierten Zeitung?

Hallo Sherlock,
ich habe mal gesucht:
Es gibt es Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 12.07.1991, Aktenzeichen: 15 U 76/91, die besagt ausdrücklich, dass der Kunde, der sich durch einen Aufkleber am Hausbriefkasten den Einwurf von Werbesendungen verbeten hat, keinen Anspruch gegen den Zeitungsverleger hat, mit einer Zeitung ohne Werbebeilagen beliefert zu werden. Zu finden ist die Entscheidung in der NJW (neue Juristische Wochenschrift) 1991, Seite 2913.

Gruß
kasselklaus