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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lebenslange Zusatzrente bei Reader`s Digest



Julia1966
08.01.2007, 15:17
Das ist ja mal nett... ich gehöre zu den 6% Auserwählten in meinem Bundesland und darf bei Reader`s Digest an einer Verlosung teilnehmen: gaaaaanz viele Bargeldgewinne und bei "Glück" eine monatliche Rente von über 2000 Euronen. Und das, obwohl ich dort nie Kunde war und sein werde.

Ich brauch dazu lediglich ein "Registrierungsformular" ausfüllen und bis zum 24.01.2007 zurückschicken. Als "Belohnung" erhalte ich den wertvollen Band: "Alltägliche Dinge außergewöhnlich eingesetzt" für 4 Wochen zum "Was guckst Du?". Da ich dieses Buch sicherlich als unentbehrlich in meiner Hausfrauenbibliothek ansehen werde, darf ich es (wenn nicht innerhalb 4 Wochen zurückgeschickt) für fast 20 Euronen behalten (dies steht natürlich ein wenig versteckter, ansonsten immer nur das Wort: "gratis"). Und jetzt kommt der Hammer: Sie schicken mir gleichzeitig einen O.T. "superpraktischen Uhren- Rechner". Man, darauf warte ich schon lange, hat mir auch niemand zu Weihnachten geschenkt :o .

Das Formular muss ich jetzt ganz schnell ausfüllen und denen auf ihre Kosten zusenden. Schade nur, dass ich falsch geschrieben wurde: Dann gewinn ich vielleicht garnix? Tja, passiert wohl ab und an beim "Adressenborgen".

Und damit Ihr Euch so richtig ärgert: Mein Freund (anderer Nachname) hat auch so ein Schreiben erhalten! Ja, auch er gehört zu den 6% der Auserwählten unseres Bundeslandes. Und während Ihr weiter schuften müßt, kassieren wir beide zusammen über 4000 Euronen im Monat ab... bis Lebensende:clown:

Ne, im Ernst. Überlege den Rückantwortumschlag so`n bißchen sehr sehr schwer zu machen.

Gruß Julia

Wuschel_MUC
08.01.2007, 15:28
...Überlege den Rückantwortumschlag so`n bißchen sehr sehr schwer zu machen.
Ärgere den Reader's-Digest-Verlag lieber mit einem T5F-Anschreiben. Dann dürfen sie dir wenigstens sagen, woher sie deine Adresse gekauft haben.

Steht ihr zufällig in der Robinsonliste? Dann hat der Adresslieferant evtl. Ärger mit dem Reader's-Digest-Verlag. Die pflegen nämlich ein gewisses Anstands- und Gutmenschen-Image!

Wuschel

Julia1966
08.01.2007, 16:03
Hast Du auch wieder recht. Habe TF5 eben geschrieben und werfe sie heute noch in den Briefkasten. Termin der Rückinfo ist der 16.01.2007 (bin ja kein Unmensch). Mal sehen, was da kommt. Seriös sind sie deshalb noch lange nicht für mich, denn irgendwoher müssen sie ja unsere Adressen haben.

Über die Robinsonliste ist man hier im Forum leider auch geteilter Meinung. Mal sehen, ob ich mich da eintragen lasse. Andererseits geht bei mir enorm viel Zeit mit dem "Wehren" gegen die Spammer drauf. Aber es lohnt sich (gefühlt).

Gruß Julia

kunstbanause
10.01.2007, 22:28
Termin der Rückinfo ist der 16.01.2007 (bin ja kein Unmensch).

Hallo Julia,

2 Wochen sind auch ok, man braucht die Leute nicht unnötig unter Druck zu setzen - solange sie nichts verbotenes gemacht haben. Es ist zwar erst einmal ärgerlich aber eben auch nicht verboten, wenn jemand deine Adresse mietet und dich anschreibt.

Ich habe schon diverse Telefonate dann auch mit den Firmen geführt, die meine Anschrift irgendwo her hatten. Ich bin noch immer freundlich behandelt worden.

Grüße
kunstbanause

moonimum
12.01.2007, 14:04
diesen Müll habe ich auch erhalten und ihn gleich entsorgt

Ist alles LÜGE und BETRUG

wo die,die Adressen her haben???? ganz einfach gekauft !!!

alles was Reklame ist landet bei mir im Müll, schade um die Arbeit,- aber Leute wollen ja auch beschäftigt werden, -ist ja OK aber nicht vera......

Telefonische Anrufe würge ich höflich ab, werden immer weniger :D

mit den SATZ ""tut mir sehr leid, Sie haben sich verwählt """:lil:

sollten sie es noch mal versuchen, das selbe Spiel wieder sind ja nicht meine Gebühren

Julia1966
12.01.2007, 16:43
Halt Dich bei sowas lieber an Wuschels Rat: Schick denen ne TF5, sonst bekommst Du nie Ruhe! Außerdem weißt Du dann, wer Deine Adresse "verkloppt" hat und heizt denen dann auch wiederum ein.

Spam jeglicher Art sollte nicht toleriert werden, Du solltest ihn bekämpfen!

Also, wenn ich Antwort habe, wer mein Adressenverkäufer bzw. -vermieter ist, und es jemanden hier im Forum interessiert, bitte ne PN senden.

Gruß Julia

JohnnyBGoode
12.01.2007, 21:37
Ohje, die haben wohl ganz Deutschland "auserwählt"!

Auch meiner Frau wurde der VIP-Status zugesprochen, ebenso der gesamten Nachbarschaft.:sick:

homer
13.01.2007, 12:30
Ohje, die haben wohl ganz Deutschland "auserwählt"!

Ooooch, ich bin nicht "auserwählt". Ob das an meinem T5F in 2004 liegt? :D

Damals schrub RD, dass sie die Adressen der angespammten erst erhalten, wenn tatsächlich eine Bestellung eingeht. Durchgeführt hat den Spamrun die INDIMA direct GmbH, Pforzheim, die die Adressen wiederum von der Top Promotion GmbH, Offenburg gemietet hat. Das Schreiben der Top Promotion finde ich im Moment nicht.

Wenn jemand einen T5F schickt, bitte gleich die "Organisationsnummern" mit angeben, sonst muss RD da nochmal nachfragen. Diese Nummern sind die Zahlen oberhalb der Anschrift. Mich würde dann die Adressherkunft interessieren.

siebich
13.01.2007, 12:50
...immer ein Rätsel bleiben wie RD diesen Kram über Jahrzehnte hinweg betreiben kann ohne daß jemand eingegriffen hat. Ich habe noch in die Windeln gemacht da waren bei denen solche Aktionen schon usus.

Kmiktse
26.02.2007, 16:10
Hallo erstmal- bin neu hier.

was haltet ihr davon - sollte ich mich bei denen schriftlich melden oder reicht es,wenn ich die Zeitschriften mit zur Post nehme und wieder zurückgehen lasse?




Hier das mail,was ich denen heute geschrieben habe:

"[Sehr geehrte Damen und Herren,

Untige Nachricht habe ich Ihnen am 15.2.2007 gesandt und - mit Ausnahme einer automatisch generierten Antwortmail,in der eine schnellstmögliche Beantwortung zugesichert wurde - bisher KEINERLEI ANTWORT von Ihnen erhalten.
Aus diesem Grund habe ich den Vorgang zum Thema in einem STARK FREQUENTIERTEN Internet-Forum gemacht -siehe:
http://www.geistig-frei.com/forum/index.php?topic=12828.0.

Da ein derartiges BREITTRETEN eigentlich NICHT in Ihrem Interesse sein sollte,bitte ich Sie um eine baldestmögliche Antwort.
Nachdem ich heute eine weitere Ausgabe(März) Ihrer Zeitschrift in meinem Briefkasten vorfand - welche ich - wie die Februarausgabe- beim Postamt zurückgehen lassen werde- beginne ich an Ihrer Seriostät und Kundenfreundlichkeit ernsthafte Zweifel zu hegen.

Mit freundlcihem Gruß,

XXXXXXX

mein Name ist XXXXX
Ich habe vor etlichen Wochen an einem Ihrer Gewinnspiele teilgenommen,bei dem es u.a. um eine Sofortrente in Höhe von über 2000.- euro ging.
Ein verlockender gewinn - gerade für mich als HartzVier-Empfänger.
Heute nun erhalte ich von Ihnen ein Exemplar Ihrer Zeitschrift /Ausgabe februar 07 mit einem Anschreiben in der Hülle,auf dem steht"Rechnung inliegend".

Zugegebenermassen war ich doch ziemlich geschockt,da ich meines Wissens jedenfalls keine Abonnementsverpflichtung eingegangen bin.
Darüberhinaus interessieren mich die behandelten Themen nicht - und leisten könnte ich mir das Abonnement sowieso nicht.
Sollte ich unwissentlich dennoch ein Abonnenment bestellt haben,dann möchte ich dies hiermit mit sofortiger Wirkung widerrufen bzw. kündigen.

Die Sendung werde ich an Sie zurücksenden.

Ich hoffe,Sie haben dafür Verständnis und verbleibe mit freundlichem Gruß,

XXXXXXX
P.S.:
Ich weiss jetztt nicht,welches die "Kundennummer " ist auf dem Umschlag stehen zwei Ziffern- bzw. Zahlenkolonnen:

1. +26580+

2. 9546279192 030010 02 00

Vielen Dank!]"


LIebe Grüßße ans Forum und vielen dank für jeden Tip!

whitesheep
26.02.2007, 16:29
Da ich (leider ;) ) noch nicht auserwählt wurde, weiss ich auch nicht, wie das Antwortformular aussieht.
Musstest Du da 2 Unterschriften leisten (eine für eine Widerrufserklärung?), dann könnte es auf eine Kündigung und Zahlungsverpflichtung rauslaufen. Vielleicht lenken die aber selbst dann aus Kulanzgründen ein.

Ich würde denen künftig - wenn sie sich nicht melden - nur noch per Einschreiben mit Rückschein schreiben. Emails sind für so wichtige Sachen zu unsicher. Der Empfang lässt sich nun mal gar nicht beweisen. Und wenn man einen Freemailer benutzt, bleibt man gelegentlich auch schon im Spam-Filter hängen.

Genauere (und fundierte) Auskünfte kann ich jedenfalls erst geben, wenn ich diese Formulare gesehen habe. Aber da gibt es hier ja einige, die diese Schreiben kennen.

@moonimum und julia1966
Auch ich finde, dass man etwas dagegen tun sollte und nicht einfach immer nur wegwerfen.
Selbst wenn es nicht für jeden ein gewichtiges Argument sein mag: Auch unter Umweltgesichtspunkten ist diese ganze Müllproduktion ein echtes Ärgernis.

Wenn mir auf der Strasse jemand irgendeinen Flyer in die Hand drücken will, dann sage ich auch immer nur: "Danke, ich sammel keinen Papiermüll." (Jedenfalls nicht auf diese Weise.) ;)

Kmiktse
27.02.2007, 12:41
Ich glaube,ich schreib denen bei readersdigest
mal einen Brief - weiss von euch jemand vielleicht die genaue Adresse - ich trau mir nämlich die verschweissung
um die zeitschrift nicht aufzumachen - blöd -ich weiss...

Da schreib ich denen halt einfach,dass ich keine weiteren Zeitschriften mehr haben möchte.

Dank Euch allen,

k - a- mik -a- tse

homer
27.02.2007, 12:44
Ich glaube,ich schreib denen bei readersdigest mal einen Brief - weiss von euch jemand vielleicht die genaue Adresse

Die steht im Impressum:
http://www.rd.com/international/shared/index.jhtml?countryid=de&pageid=article&contentId=9527614

Kmiktse
28.02.2007, 11:22
Also Freunde,ich habe auf meine email an die Öffentlichkeitsstelle/Presse eine schnelle Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr XXXX,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre Email.

Da der Auftrag zur Lieferung der Zeitschrift Reader's Digest offenbar auf
einem Missverständnis beruhte, haben wir selbstverständlich die Rechnung
storniert und den Abobezug eingestellt. Die bereits gelieferten Exemplare
- inkl. der Märzausgabe - überlassen wir Ihnen gerne kostenlos.

Gruß,k.mik.tse

Baltika71
04.03.2007, 00:28
Also zunächst muss ich mich outen. JA, ich habe mal bei denen etwas bestellt. Konsequenz: Ich erhielt Angebote für Gewinnspiele, Versicherungen etc. Ich war auch immer nur noch einen Schritt davon entfernt um den ganz dicken Gewinn einzustreichen. Aber bei allem anfänglichen Einsatz, es klappte einfach nicht. Fortuna war nicht auf meiner Seite.
Als ich selber anfing mich für den größten Pechvogel aller Zeiten zu halten und auch das Interesse an den regelmässig zugestellten weiteren Zusendungen des Verlags zu verlieren begann, fing das Drama eigentlich erst an.
Der Postbote klingelte immer wieder und wollte die Unterschrift zur Bestätigung einer Zustellung, die ich niemals beauftragt hatte. Vielmehr hatte ich schriftlich und per Einschreiben dem Verlag mitgeteilt, dass ich keine weiteren Postsendungen von ihm annehmen und auch keine weiteren Bücher zum "Probe lesen" haben wollte. So ergab sich ein paar Monate das gleiche Schauspiel. Der Postbote konnte das Päckchen wieder mitnehmen, da ich die Annahme verweigerte oder das Päckchen bekam Spinnweben bei der Post weil ich es niemals trotz der Nachricht vom Postboten abholte. Die Gewinnspiele waren für mich auch gestorben, da ich irgendwie den Verdacht hatte, dass ich doch nur vom Pech verfolgt bin. Daher ignorierte ich alle möglichen Bestrebungen seitens des Verlages mich doch noch eines Besseren zu belehren und zum Glück zu führen. Es war ein langer Kampf und ich hatte noch viel Altpapier entweder in Form der beigelegten Freiumschläge an den Verlag zurückzusenden bzw. einfach zu entsorgen oder im naheliegenden gelben Kasten mit dem Vermerk "zurück an Absender" einzuwerfen. Hat mich kein Geld gekostet und somit war mir das egal. Ich erhielt nach einer kurzen Zeit keine weiteren Exemplare irgendwelcher Publikationen und auch das Bestreben des Unternehmens mich zum dicken Jackpot zu führen hörten auf. Ein Kunde, der einfach nichts kauft und nur Kosten verursacht nervt auch ein Unternehmen wie den Readers's Digest. Ok, die Geschichte ist mehr als zehn Jahre alt, aber die Methode ist die Gleiche. Nur mal so als Anekdote am Rande.;)

Daniela1972
01.07.2007, 23:50
Schick denen ne TF5, sonst bekommst Du nie Ruhe! Außerdem weißt Du dann, wer Deine Adresse "verkloppt"...

was ist eine TF5???
Habe die Woche auch so nen Müll bekommen. Ne Karte mit meiner Bahnstrecke drauf, Weitere Unterlagen sollen folgen. Ich will mich auch wehren, bevor noch mehr Müll hier ankommt. Wir haben nämlich nur 1 Papiertonne, von der Verschwendung von Rescourcen ganz zu schweigen.

Danilea

Arthur
02.07.2007, 08:09
was ist eine TF5???

http://www.antispam-ev.de/wiki/T5F%2C_auch_TFFFFF

brina
08.07.2007, 01:11
Ärgere den Reader's-Digest-Verlag lieber mit einem T5F-Anschreiben. Dann dürfen sie dir wenigstens sagen, woher sie deine Adresse gekauft haben.

Steht ihr zufällig in der Robinsonliste? Dann hat der Adresslieferant evtl. Ärger mit dem Reader's-Digest-Verlag. Die pflegen nämlich ein gewisses Anstands- und Gutmenschen-Image!

Wuschel

An WUSCHEL: Was ist ein TSF -Anschreiben und was ist die ROBINSONLISTE?
Brauche INPUT - :confused: Danke, liebe Grüße von brina

brina
08.07.2007, 01:59
ich habe auch von RD die Briefe mit dem Gewinnspiel, Lebenslange Rente usw., bekommen ohne das ich jemals Kunde bei denen war. Darum bin ich gleich auch misstrauisch da ran gegangen. Habe mir alles genau durchgelesen (auch das winzig klein gedruckte ganz unten und auf der Rückseite)..da stand : Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist von einer Bestellung der Produkte oder eines Abo´s ( z.B. "1000 nützliche Haushaltstipps") NICHT abhängig, in diesem Falle soll man nur die Bedingungen zur Teilnahme am Gewinnspiel erfüllen, z.B. die rechtzeitige Absendung und das gültig machen der Gewinnspielformulare. Das habe ich gemacht....aber NICHTS bestellt!
Mittlerweile habe ich weitere Briefe erhalten die ich immer wieder nur "Gültig" mache und gleich wieder wegschicke...auf RD´s Kosten!
Ich habe bis jetzt keinen finanziellen Verlust gehabt und bin gespannt auf dass was da noch kommt, hab ja nichts zu verlieren....
Habe übrigens auch nichts unaufgefordet geschickt bekommen...bis jetzt.
Ich halte euch auf dem laufenden....
Ich glaube zwar auch nicht wirklich dran, aber....:D immer Positiv denken!

Grüße ans Forum
von brina

Wuschel_MUC
08.07.2007, 12:11
Was ist ein TSF -Anschreiben und was ist die ROBINSONLISTE?
Ersteres steht hier im Wiki:

T5F (http://www.antispam-ev.de/wiki/T5F%2C_auch_TFFFFF) ist ein Auskunftsersuchen mit Verbot der zukünftigen Datenspeicherung, das man notfalls mit Unterstützung des Landesdatenschutzbeauftragten durchsetzen kann;und letzteres bei Wikipedia:

Die Robinsonliste (http://de.wikipedia.org/wiki/Robinsonliste)ist ein Verzeichnis der Personen, die sich die Zusendung von Werbesendungen verbeten haben. Der Haken dabei: gute Firmen halten sich daran, aber hier unterhalten wir uns oft genug über schlechte Firmen.Wuschel

Decknatel
15.08.2007, 17:22
Ärgere den Reader's-Digest-Verlag lieber mit einem T5F-Anschreiben.

Hallo
Was ist eine T5F-Anschreiben ?

Call-Center Fresser
15.08.2007, 17:31
@ Decknatel

Du kannst wahlweise den vorherigen Beitrag lesen oder den 4 Beiträge vorher! :rolleyes:

gamble45
04.09.2007, 18:33
Hallo

Habe an dem Gratisgewinnspiel auch schon teilgenommen, habe nichts bestellt
und auch noch nie etwas geschickt bekommen.

Readers Digest ist in den USA oder Kanada wesentlich präsenter als hier,
hat einen "Gutmenschentouch" und ist meines Erachtens leicht christlich (Freikirchlich) angehaucht.

Das ganze ist zwar ziemlich hanebüchen, tut aber auch nicht so fürchterlich weh, es gibt wahrlich schlimmere Fälle und "Firmen" meiner Meinung nach.

Ulf

Hallo-70
08.02.2008, 18:43
Seit fast einem Jahr habe ich auf die Info-Flut dieses Verlages reagiert .... (gutgläubig wie man halt ist). Jetzt (Anfang 2008)kommen wieder solche "persönliche & vertrauliche" gesalbten Postsendungen --> im Kleingedruckten steht: Einsendeschluss 31.1.2009 ...
Diese Firma hält wohl den Rest der Welt für besonders dämlich?::D
Fazit: NICHT mehr reagieren!

Frechdachs
03.07.2010, 16:38
Hallo zusammen,

sie versuchen es mal wieder mit der lebenslangen Zusatzrente.
http://www.abload.de/thumb/readerdigestafmm.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=readerdigestafmm.jpg) Schaun wa mal, was die nächsten Tage passiert.

Gruß Frechdachs

Baldrian
03.07.2010, 17:03
War heute auch in meinem Postfach.
Dabei hab ich gar nicht mitgespielt. ;)

Pikachu
06.07.2010, 13:27
Hallo Frechdachs, diesmal heisst es aufpassen.
Wenn man nur an der "940.000 EURO" Verlosung teilnehmen will
kann man nicht mehr schriftlich antworten (weil man sonst das Auswahlbuch bestellt)
sondern muß eine Service-Nr. anrufen.
Es meldet sich ein AB mit einer schwäbischen Buchhalterstimme:
"Sie haben uns angerufen weil Sie nur an der Gratisverlosung teilnehmen und nichts bestellen
wollen. Das ist ihr gutes Recht ! Nennen Sie jetzt nur ihren Namen und Ihre Anschrift"

Mittwoch
06.07.2010, 16:09
Wenn man nur an der "940.000 EURO" Verlosung teilnehmen will
kann man nicht mehr schriftlich antworten (weil man sonst das Auswahlbuch bestellt)
sondern muß eine Service-Nr. anrufen.
Was für eine Service-Nummer ist das denn bzw. welche Kosten verursacht sie? Es gab vor ein paar Jahren Urteile, die sich mit der Teilnahme an Gewinnspielen beschäftigten. Diese darf laut UWG und BGB schon mal nicht an irgendeine Bedingung geknüpft werden (Bestellung und dgl.), abgesehen vom Lösen eines Rätsels oder ähnlichem. Seinerzeit haben die Gerichte geurteilt - ich finde die Urteile leider gerade nicht - dass es bei einem telefonischen Gewinnspiel auch immer die Möglichkeit geben muss, per Postkarte zu gleichen Chancen teilzunehmen. Daraus ergibt sich dann umgekehrt der maximal zulässige Preis für einen Anruf bei der Gewinnhotline von 50 Cent.


Nachtrag: Die IHK Coburg (zitiert durch die IHK Schwaben) fasst die Bedingungen gut zusammen: http://www.augsburg.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M37228.pdf (http://www.augsburg.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M37228.pdf). Das mit den Kosten steht am Ende der ersten Seite.

Schönen Gruß
Mittwoch

homer
06.07.2010, 16:38
Es gab vor ein paar Jahren Urteile, die sich mit der Teilnahme an Gewinnspielen beschäftigten. Diese darf laut UWG und BGB schon mal nicht an irgendeine Bedingung geknüpft werden (Bestellung und dgl.), abgesehen vom Lösen eines Rätsels oder ähnlichem.
Ich meine, das wurde vom EuGH (http://www.dr-bahr.com/news/gewinnspielrechtliches-kopplungsverbot-in-deutschland-europarechtswidrig.html) gekippt (http://www.wuv.de/nachrichten/unternehmen/eugh_kippt_kopplungsverbot). Oder hab ich da was falsch verstanden?

Mittwoch
06.07.2010, 17:03
Ich meine, das wurde vom EuGH (http://www.dr-bahr.com/news/gewinnspielrechtliches-kopplungsverbot-in-deutschland-europarechtswidrig.html) gekippt (http://www.wuv.de/nachrichten/unternehmen/eugh_kippt_kopplungsverbot).
Danke für den Link, die Entscheidung kannte ich noch nicht.

Dass der EuGH hat zwar mit Grundsatzcharakter geurteilt, allerdings dürfte das m.E. nach zunächst einmal nur wenig Einfluss auf das deutsche Geschäftsleben haben. Das UWG stellt bisher fest, dass an Erwerb einer Ware gekoppelte Gewinnspiele unlauter sind, die Rüge eines solchen Verstoßes obliegt allerdings den Mitbewerbern auf dem Wege einer Unterlassungsaufforderung. Und letztere stellt meines Erachtens immer eine Beurteilung des Einzelfalls dar. Wie der EuGH ja in seiner Pressemitteilung selber schreibt:


Zu diesen Kriterien gehört insbesondere die Frage, ob die Praxis in Bezug auf das jeweilige Produkt das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers wesentlich beeinflusst oder dazu geeignet ist, es wesentlich zu beeinflussen.

Vermutlich dürfen sich nun erst einmal eine ganze Weile lang eine ganze Menge Gerichte mit der Klärung solcher Fragen beschäftigen. Schöne neue EU-Welt.

Mir ist nicht so ganz klar, wie man den Verbraucherschutz verbessern will, wenn man weitergehende Regelungen einzelner Mitgliedsstaaten verbietet? Die übliche EU-Kompromisslösung ist doch fast in jedem Themenbereich nur ein Mindeststandard.
Schönen Gruß
Mittwoch

Pikachu
07.07.2010, 09:36
Hallo, die Service-Nr. fängt mit 01805 an (14 cent/Min).
Die Ansage ist sehr kurz,so das es mit Adresse aufsprechen kaum länger als 3 min dauert
(Bedingung "billiger als Postkarte" wäre dann wohl erfüllt.)

Allerdings konnte man bei früheren Verlosungen die Teilnahmescheine unfrankiert in einem mit "Nein"
gekennzeichneten Rückumschlag einsenden oder es gab eine klare Entscheidungsmöglichkeit
auf dem Teilnahmeschein für Bestellung oder nur Teilnahme.

Vor mehreren Jahren habe ich auch einmal 6 Monate "Readers Digest" gratis bekommen
ohne Werbeanrufe etc.

Die Zeiten werden eben härter beim Direktmarketing...

Ich habe jetzt das kleingedruckte von dem Schrieb nochmal durchforstet, eine schriftliche Teilnahme
ohne Bestellung wäre möglich wenn man das "Privilegien-Siegel" nicht aufklebt.
Es wird aber unter "Bitte beachten" empfohlen telefonisch teilzunehmen.

Baldrian
07.07.2010, 09:47
Bekam bis vor einiger Zeit auch noch 2 Umschläge.
Einen für Ja, also mit Bestellung und den anderen mit Nein, also ohne.
Ich denke mal, die Nein-Umschläge sind bei denen gleich in den Papierkorb geflogen. ;)

Matzi1991
09.07.2010, 15:32
Huhu leutz,
habe jetzt auch so nen Brief bekommen und habe Interesse an einem T5F-Antrag, kann mir jemand ein Muster schicken? habe jetzt in Google nichts brauchbares gefunden und würde auch gerne wissen, wo die meine Adresse her haben!

Vielen Dank

Liebe Grüße
Matzi1991

Mittwoch
09.07.2010, 15:44
habe Interesse an einem T5F-Antrag, kann mir jemand ein Muster schicken?
T5F <- Da werden Sie geholfen

Schönen Gruß
Mittwoch

Grisu_LZ22
09.07.2010, 15:45
Hallo Matzi - willkommen im Forum.

Zum Thema T5F-Anschreiben guggst Du hier http://antispam-ev.de/wiki/T5f :)

In unserem Wiki (http://antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.antispam.de%2Fwiki) findest Du auch viele hilfreiche weitere Informationen.


Mittwoch war am Freitag um eine Minute schneller *hoil*

webeinspunktnull
14.07.2010, 17:09
mein GöGa hat das jetzt auch wieder mal erhalten erst ne KArte gestern nen dicken Brief
beides ist in der blauen Tonne

beide sind wir net die Klientel für RD, ich selber bin bibliophil, kaufe meine vielen Bücher und Zeitschriften ganz woanders ohne Verpflichtungen

die Grosstante meines GöGA ist 83 und seit JAhrzehnten da Kundin und die machte mal für unsern Junior eine Geburtstagsgeschenksendung und gab den NAmen meines MAnnes als Empfänger an

RD nahm wohl an der Beglückte und Beschenkte ist dadurch auch automatisch Kunde???? Jetzt wo wir die Addy haben verwenden wir sie auch wenn er kein Kunde ist und ein Kunde eben dem was geschenkt hat?

elvira123
03.08.2010, 22:51
Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir hier endlich etwas weiterhelfen :)

Meine Mutter hat vor einigen Wochen an diesem besagten Gewinnspiel mit der Rente teilgenommen. Sie ist sich aber unsicher, ob sie die Formulare (ich habe sie nie gesehen, was steht denn da drin?!) mit oder ohne Unterschrift abgeschickt hat. Sie meint, eher ohne.

Nun hat sie ein Buch und einen Wecker mit Zahlungsaufforderung von RD bekommen.

Kann mir jemand weiterhelfen, was in den Unterlagen stand und wie das nun a) mit und b) ohne Unterschrift aussieht?

Im Grunde wäre es ja eine unaufgeforderte Bestellung und dann müsste ich RD nur ein Schreiben schicken, dass sie das Buch abholen können, ansonsten wirds weggeschmissen. Aber ich weiß nicht, was meine Mutter da eventuell unterschrieben hat und was wir nun am besten machen.

Vielen lieben Dank!

Mittwoch
04.08.2010, 17:06
Hallo elvira123,
willkommen im Forum!



ich hoffe, ihr könnt mir hier endlich etwas weiterhelfen :)

Nur bedingt, denn die rechtliche Einzelfallberatung ist in Deutschland Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten. Ich beschränke mich auf einige allgemeine Hinweise verbunden mit dem Rat, einen RA oder eine VBZ aufzusuchen.



Kann mir jemand weiterhelfen, was in den Unterlagen stand und wie das nun a) mit und b) ohne Unterschrift aussieht?

Beim besten Willen: Ich bin nicht hellsichtig. Was Deine Mutter unterschrieben hat, wissen wohl nur RD und Deine Mutter. Die von Dir zitierte Zahlungsauffordeung sollte bezüglich des Vertragsgegenstands weiterhelfen. Wenn es "nur" eine Rechnung über das Buch und/oder den Wecker ist, könnte es sein, dass Deine Mutter nur eine Bestellung getätigt hat. Dass mit dieser Bestellung eine Mitgliedschaft angebahnt wurde, liegt bei RD nahe.

Wenn Deine Mutter unterschrieben hat, ist sie wohl einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen und/oder hat eine Mitgliedschaft beantragt. Die Umstände der Anbahnung von Vertrag bzw. Mitgliedschaft spielen für diese Feststellung keine Rolle; auch aus illegalen Anbahnungen (ColdCall) können sich rechtsgültige Verträge ergeben (leider). Welche Konsequenzen bzw. Pflichten ein Vertrag nach sich zieht, kann ich nicht pauschal beantworten. Bei RD sind 24 Monate Laufzeit üblich, in denen man das Magazin erhält und unter Umständen auch Kataloge, aus denen man regelmäßig was bestellen muss, andernfalls wird einem die "Empfehlung des Monats" gegen Rechnung zugeschickt. Man muss bei RD auch wegen der Kündigungsfristen aufpassen, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um 12/24 Monate.

Wenn Deine Mutter nicht unterschrieben hat, sind das Buch und der Wecker wohl als unbestellte Warenlieferungen anzusehen. Da der Lieferung kein Vertrag zugrunde liegt, müsst Ihr nicht darauf reagieren. Der Versender zur Abholung aufzufordern oder unfrei zurückzusenden, ist bei Privatleuten ein nette Zug, aber keinesfalls erforderlich. Ihr könntet die Ware bedenkenlos benutzen, wegschmeißen, verschenken oder was auch immer.

Es hängt also alles von der Frage ab, ob Deine Mutter was unterschrieben hat. Ich würde versuchen, das mit einer Zahlungsweigerung herauszufinden. Wenn RD mir eine Rechnung geschrieben hätte, so müssten sie erst einmal im Zweifel (und den habe ich ja) nachweisen, dass ein Vertrag vorliegt. Wenn ein solcher vorliegt, spricht nichts dagegen, den üblichen Weg zu beschreiten, der im Antispam-Wiki beschrieben ist: Zahlungsforderung%2C_der_Werdegang. Sollte also recht bald Post vom Gericht kommen, würde ich zahlen und RD auffordern, mir eine Kopie des Vertrags zuzusenden.

Schönen Gruß
Mittwoch

Nonna
31.08.2010, 16:06
Der Weltbild-Verlag macht von der geänderten Rechtslage auch schon Gebrauch. In seinem Katalog für August 2010 wird damit geworben, das jede Bestellung ein Los darstellt.
Schöne Grüße
Nonna

Mittwoch
01.09.2010, 00:45
Der Weltbild-Verlag macht von der geänderten Rechtslage auch schon Gebrauch.
Ähhm, jetzt bin ich etwas verwirrt: Von welcher geänderten Rechtslage? Was hat sich wie wo geändert?

Schönen Gruß
Mittwoch

Walbeck
01.09.2010, 18:46
Vermutlich wird hier auf ein Urteil des EuGH vom Januar 2010 Bezug genommen.
http://www.dr-bahr.com/news/gewinnspielrechtliches-kopplungsverbot-in-deutschland-europarechtswidrig.html

Eines ist jedoch klar: Die jahrzehntelange, bislang restriktive deutsche Rechtsprechung zum gewinnspielrechtlichen Kopplungsverbot hat im Grundsatz mit dem EuGH-Urteil ein Ende gefunden. Ein Verbot wird nur noch in bestimmten Ausnahmefällen aufrecht zu erhalten sein.


Gruß,
Walbeck

Arthur
01.09.2010, 18:51
Wie es in der Praxis aussehen wird, ist aber dennoch noch völlig offen:

Das Interessante wird nun sein, wie die deutsche Rechtsprechung diese Vorgaben umsetzen wird.
Der EuGH hat seine Ausführungen im Rahmen eines Vorlageverfahrens des BGH getroffen.
Die konkrete Entscheidung im Einzelfall obliegt nun den Karlsruher Richtern.
Und dazu gibt es IMHO noch keine Urteile