PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Internetrecht (Zitate, Urheberrecht etc.)



Fidul
16.01.2007, 01:31
...hier noch einmal ein kleiner Hinweis:

http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=12173

Zitieren

vermeide unnötiges Zitieren
zitiere immer nur den relevanten Teil des Postings, auf den Du Dich beziehst
mehrere Zitate, die einzeln bearbeitet werden, erhöhen die Lesbar- und Verständlichkeit

Das bedeutet, daß ein Komplettzitat des unmittelbar vorhergehenden Beitrags unnötig und daher nicht gerade erwünscht ist. So eine Fullquote macht nämlich nur unnötig die Seiten länger und verringert die Lesbarkeit.

So gehet also in euch, bereuet den allzu freizügigen Umgang mit dem Zitierbutton und nehmet euch etwas für dieses Jahr vor. Noch isset es nicht zu spät.

Bei mehrmaligem Zuwiderhandeln hagelt es Gelbe Karten. Mwuahahaha! :D

007
16.01.2007, 06:10
Zu meiner Schande :o muss ich gestehen, dass ich ein solcher Kandidat bin... werde aber versuchen, mich in Zukunft zu bessern :)

mareike26
16.01.2007, 13:32
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass Zitate unter das Urheberrecht fallen (§ 51 UrhG in Deutschland).
Erlaubt sind sogenannte Kleinzitate (http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinzitat), also das Zitieren einzelner Sätze.
Nicht erlaubt sind in den meisten Fällen Fullquotes, da diese ein Großzitat (http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fzitat) darstellen, das nur in wissenschaftlichen Arbeiten erlaubt ist.
Für ein Fullquote braucht ihr meist die Zustimmung des Verfassers.
Weitere Infos findet ihr in der Wikipedia unter Zitieren von Internetquellen (http://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen) und auf der Seite Grundwissen Urheberrecht (http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/index.html) der Uni Saarland. (Ist momentan aufgrund einer Überarbeitung nicht erreichbar.)

Arthur
16.01.2007, 13:56
Für ein Fullquote braucht ihr meist die Zustimmung des Verfassers.
Was ist mit Zitaten, bei denen der Artikel nur noch im Googlecache steht, der
Urheber/Verfasser oft nicht mehr zu ermitteln ist?
Problem bei Links auf Googlecache ist die unsichere Lebensdauer.

mareike26
16.01.2007, 13:58
Dann gibt man die Quelle an, in dem Fall GoogleCache und schreibt drunter, dass der Urheber leider nicht mehr zu ermitteln sei und er sich bitte melden solle, falls es Probleme gebe.

mareike26
24.01.2007, 18:02
Ich weise auch dringend darauf hin, dass das Einkopieren von
Whois-Abfragen von z.B. der Denic in Beiträge aufgrund des
Urheberrechts nicht gestattet ist.
Dafür haben wir unsere WHOIS-Tags.

mareike26
21.03.2007, 19:09
Irgendwie nimmt das mit dem Einkopieren von Whois-Daten in Posts und mit den Fullquotes mittlerweile überhand. Es reicht völlig, den Satz, auf den Ihr Bezug nehmt, zu zitieren, und die Whois-Funktion zu bemühen.

Deswegen werde ich ab jetzt :chair: verteilen, anders geht es anscheinend nicht.
Also: Für das Einkopieren von Whois-Daten und unnötige Fullquotes gibt es ab jetzt Warnungen beim ersten Verstoß, beim zweiten folgt eine Verwarnung.

Arthur
21.03.2007, 20:17
Ich weise auch dringend darauf hin, dass das Einkopieren von
Whois-Abfragen von z.B. der Denic in Beiträge aufgrund des
Urheberrechts nicht gestattet ist.
Die Nutzungbedingungen von denic als Beispiel (die können sehr ungemütlich werden)

Nutzungsbedingungen
Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie
dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen
Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem
Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt und ohne ausdrückliche
schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art
gespeichert werden. Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen
Zwecken ist ausdrücklich untersagt.

mareike26
31.03.2007, 13:00
Artikel auf heise.de (http://www.heise.de/newsticker/meldung/87674)


Gericht verbietet nicht genehmigte Übernahme von Pressemitteilungen im Web
Da auch Pressemitteilungen vom Urheberrechtsgesetz geschützt seien, dürfen sie nicht ohne Genehmigung im Internet veröffentlicht werden. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) Hamburg entschieden (Az. 308 O 793/06, PDF-Datei) (http://www.medien-internet-und-recht.de/pdf/vt_MIR_Dok._117-2007.pdf). Das Verbot gilt aber nur dann, wenn nicht die Quelle genannt wird.



Im Klartext:

1. Pressemitteilungen von Unternehmen und Gewerbetreibenden dürfen ohne deren gesonderte Zustimmung wiedergegeben werden, wenn die Quelle ihres Ursprungs angegeben ist. Der Sinn dieser Pressemitteilungen darf nicht verzerrt werden, sie dürfen aber gekürzt werden. Es muss jedoch deutlich darauf hingewesen werden, dass es sich um eine fremde, übernommene Pressemitteilung handelt.

2. Mitteilungen von Behörden dürfen ohne gesonderte Zustimmung publiziert werden. Da sie als amtliche Werke gelten, fallen sie nicht unter das Urheberrecht.

3. Dies gilt natürlich immer noch nicht für Zeitungsartikel oder Artikel von zum Beispiel Newsportalen wie eben heise.de.

4. Wenn Ihr der Meinung seid, dass eine Sache nicht urheberrechtlich geschützt ist, weil die Schöpfungshöhe (http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he) Eurer Meinung nach zu niedrig ist, beachtet bitte das Prinzip der Kleinen Münze (http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_M%C3%BCnze):

Der Begriff betrifft diejenigen Gestaltungen, die die Anforderungen des urheberrechtlichen Werkbegriffs erfüllen und somit für einen rechtlichen Schutz prinzipiell in Betracht kommen, jedoch über eine lediglich geringe schöpferische Ausdruckskraft verfügen, so dass die Schutzwürdigkeit wiederum in Zweifel gezogen werden kann. Die kleine Münze wird aber, außer bei Gebrauchsgrafiken, seit jeher im deutschen Recht als urheberrechtlich schutzwürdig akzeptiert. Quelle: Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite)

mareike26
31.03.2007, 14:05
Damit dieser Thread nicht durch Diskussionen verwässert wird:
Ergänzungen sind herzlich willkommen. Kurze PN an mich, und ich schalte den Thread dafür kurzfristig wieder frei. Ansonsten bin ich oft auch im Antispam-IRC.

skater
04.04.2007, 22:11
Hat zwar nichts mit Zitaten und Urheberrecht zu tun, daher ein kleines Off-Topic, aber "Aus aktuellem Anlass" passt ganz gut ;)

Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass viele Neue User hier für eine leichte Kontaktaufnahme Ihre E-Mail-Adresse angeben.

Das Forum wird von einigen Harvestern besucht, die das Forum nach E-Mail-Adressen durchsuchen. Siehe dazu im Harvester.

Diese "Erntemaschinen" durchsuchen das Forum und kurze Zeit später erhält man überraschend Post von V|@gr@ und ähnliches.

Daher die bitte an alle die [P]rivate [N]achricht Funktion zu benutzen die das Forum anbietet.
Ist genauso gut und der User wird später nicht mit Mails bombardiert.

Weiterhin fällt auf, dass einige User Ihre E-Mail-Adresse als Foren-Nick benutzen.
Für diese User gilt bitte das gleiche wie oben beschrieben.
Falls Ihr das schon gemacht habt, fragt einen Admin über das Kontaktformular, dass dieser euren Nick ändern kann.

Fidul
17.06.2007, 03:51
Ich möchte aus gegebenem Anlaß noch einmal an diesen Thread erinnern.


--> http://www.antispam-ev.de/forum/images/buttons/yellowcard.gif <--

mareike26
09.03.2008, 23:43
Das neue eBook zum Internetrecht vom Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren findet Ihr hier (http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Maerz2008.pdf).
Es enthält neben Kapiteln wie zum Beispiel dem Domainrecht oder dem Online-Marketingrecht auch die Neuordnung des Urheberrechts zum 1.1.2008, den sogenannten "2. Korb".
Weitere Publikationen von Professor Hoeren findet Ihr unter http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/

mareike26
12.03.2008, 19:00
Für alle, denen das Script zu lang ist, hier noch ein Dossier zum Urheberrecht (http://www.bpb.de/themen/0GNUL9,0,Urheberrecht.html) der Bundeszentrale für politische Bildung. Dazu gibt es entsprechende Literatur, weiterführende Links und ein umfangreiches Glossar. Alle Beiträge des Dossiers sind unter der Creative-Commons-Lizenz by-nc-nd/2.0/de lizensiert, dürfen also zu nicht-kommerziellen Zwecken kopiert und - ohne Änderungen - auf eigene Webseiten eingebaut werden. Der Autor muss aber genannt werden. (Eine kurze, DAU-kompatible Erklärung der Lizenz findet sich hier (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/).)



Die Politik hat weltweit mit neuen Verträgen und Richtlinien reagiert, in Deutschland mit der Reform des Urheberrechts, deren zweiter Korb am 1. Januar 2008 in Kraft trat.
Das Onlinedossier möchte aufklären. Grafiken geben eine kurze Tour durch ein weites Rechtsgebiet. Texte, Materialien und Glossars vermitteln Hintergründe und Begriffe. Statistiken machen den Umfang des Handels mit geistigem Eigentum greifbar, und Interviews vermitteln die Standpunkte der verschiedenen Akteure.

Goofy
24.03.2008, 19:02
Die Haftung eines Webseiten- oder Forenbetreibers für externe Links ist ein Thema, das immer wieder für Konfusion sorgt, und das auch in der Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen wird.

Etwas Lesestoff dazu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_f%C3%BCr_Hyperlinks

http://www.law-blog.de/320/heise-forenurteil-reloaded/

http://www.e-recht24.de/news/linkhaftung/144.html

http://www.adversario.de/article117.html

Grundsätzlich kann trotz aller Widersprüche folgendes herausgestellt werden:

Die oft zu beobachtende Marotte, mit einem "Haftungsdisclaimer" wie hier:...


Mit Urteil vom ...bla.. hat das Landgericht Hamburg ... blablabla...
Daher erklärt sich der Betreiber dieser Seite für nicht haftbar für den Inhalt hier verlinkter fremder Webseiten... blabla...
...sich von der Haftung für verlinkte Inhalte fremder Webseiten "reinwaschen" zu wollen, ist komplett unwirksam.
Solche Disclaimer sind überflüssig und helfen dem Webmaster in einem Streit wegen eines Links überhaupt nichts.
Näheres dazu u.a. hier:
http://www.recht-im-internet.de/themen/disclaimer/

Ab wann und wie weit dann ein Forenbetreiber tatsächlich für externe Links haftbar ist, wird unterschiedlich gesehen.
Das Heise-Urteil (Revision vor dem OLG Hamburg!) zeigt jedenfalls, dass eine Haftung für solche Links nicht immer erst "ab Kenntnisnahme" (d.h. ab dem Abmahnschreiben...) anzunehmen ist. In bestimmten Fallkonstellationen, wenn z.B. mit dem Einstellen rechtswidriger Links in einem Forum nach Lage der Dinge "gerechnet werden muss", hat der Forenbetreiber jedenfalls gemäß dieser Rechtsprechung eine selbständige Prüfungspflicht.

Verkompliziert wird die Lage mit der Beurteilung, was denn nun als "rechtswidrig" in den verlinkten Inhalten anzusehen sei. Je nach Landgericht und Sachverhalt ist dabei durchaus eine Konstellation denkbar, wo eine Verlinkung auf einen externen Beitrag, in dem eine nicht beweisbare Tatsachenbehauptung aufgestellt wird, problematisch wird.
Unerheblich ist dabei, ob die betreffende Webseite ein gültiges Impressum aufweist oder nicht. Entscheidend ist: die Verlinkung auf eine Webseite, auf der in dem betr. Sachzusammenhang eine nicht beweisbare Tatsachenbehauptung oder gar eine Beleidigung bzw. Verleumdung geäußert wird, ist als problematisch anzusehen.

Wegen der Unberechenbarkeit der Rechtslage ist es auch nicht möglich, ein generelles Statement abzugeben, welche Webseiten verlinkt werden dürfen, und welche nicht.
Eine Entscheidung darüber kann nur nach abschätzender Einzelfallprüfung seitens des Forenbetreibers fallen.
Dass es darüber Meinungsverschiedenheiten geben kann, liegt in der Natur der Sache.

Grundsätzlich liegt jedoch die Verantwortung für die Inhalte beim Forenbetreiber. Dieser hat gemäß TMG für die Inhalte geradezustehen. Seine Entscheidungen sind daher hinzunehmen, und sie erfolgen im übrigen bei uns nicht anhand grober Willkür, sondern nach gründlicher interner Beratung.

Es wird immer wieder der Fall sein, dass ein Forenteilnehmer mit Entscheidungen der Moderatoren nicht einverstanden ist. Trotzdem glauben wir, mit unserem Vorgehen einen optimalen Kompromiß zwischen Meinungsfreiheit und Justiziabilität anzusteuern.

Goofy
25.05.2008, 17:16
Der Schutz der Persönlichkeit genießt im deutschen Recht einen sehr hohen Stellenwert.
Dieser Schutz ist erheblich ausgeprägter als z.B. im angelsächsischen Recht.

Ein Beispiel, wie weitgehend die deutsche Presse dieses Recht zu respektieren hat, findet man in der Berichterstattung in Zeitungsartikeln über Straftäter. Hier hat sich die Nennung des Vornamens mit abgekürztem Nachnamen eingebürgert. Nur bei schwersten Kapitaldelikten, wo ein besonderes öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann, wird der volle Klarname genannt.

Wann liegt aber ein solches berechtigtes öffentliches Interesse vor? Diese Beurteilung ist komplex und muss im Streitfall anhand des vorliegenden Einzelfalls geprüft werden.
So hat z.B. das LG Berlin dem örtlichen Mieterverein erlaubt, den Namen eines mutmaßlich unkorrekt abrechnenden Wohnungsverwalters zu nennen (LG Berlin, Urteil vom 6.9.07 - 27 S 4/07):
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/2007/07030lgberlin407.htm

Dagegen wurde z.B. dem Spiegel auch in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Hamburg die Nennung des Namens eines Unternehmers untersagt, obwohl gegen diesen sowie dessen Sohn strafrechtliche Ermittlungen liefen (Hanseatisches OLG, 7 U 100/06 (324 O 902/05):
http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061107_14_hansolg.htm
Auch hier dürfte der Name des Unternehmers in öffentlich einzusehenden Quellen incl. Handelsregister in Erfahrung zu bringen gewesen sein. Trotzdem wurde die Namensnennung untersagt, obwohl man hier sicher ein öffentliches Interesse unterstellen könnte. Der Persönlichkeitsschutz wurde jedoch vom Gericht in diesem Fall dem öffentlichen Interesse übergeordnet.

Wiederum einen anderen Ansatz verfolgt das OLG Frankfurt.
In einem Zeitungsartikel wurde über die Tatsache berichtet, dass der Geschäftsführer eines Diamanthandels vorbestraft ist, sowie auch dessen Name genannt.
http://www.arenonet.com/188.12851_urteil_delikte_von_privatpersonen_zeitungsbericht_ueber_vorstrafen_ein es_geschaeftsfuehrers.html
OLG Frankfurt am Main vom 20.09.1994; Az.: 16 W 20/94
Laut OLG Frankfurt war der Bericht über die Vorstrafe zulässig, weil ein berechtigtes öffentliches Interesse vorläge. Jedoch war die Namensnennung nicht zulässig. Obwohl auch hier der Name des GF jederzeit dem HR entnommen werden konnte.

Dagegen hat der BGH (21.11.2006, AZ. VI ZR 259/05.) wiederum in einem anderen Fall entschieden, dass unter bestimmten Umständen die Namensnennung eben doch wieder zulässig ist:
http://www.law-blog.de/356/pressefreiheit-vs-persoenlichkeitsrecht-volle-namensnennung-bei-berichten-zulaessig/
Dort ging es um den Fall eines ehemaligen GF dreier Kliniken, dessen Klarname in der Presse genannt wurde. Wenn eine gewisse Verhaltensweise der "Sozialsphäre" des Betreffenden entstamme, sei die Namensnennung zulässig.

Das OLG Hamburg (Beschl. v. 09.07.2007 - Az.: 7 W 56/07) hat in einem Fall entschieden, wo es um die Veröffentlichung eines Urteils mitsamt der Namen der beteiligten Parteien ging. In dem betreffenden Fall wog das Persönlichkeitsrecht schwerer als das Recht zur Meinungsäußerung, die Namensnennung war zu unterlassen.
http://www.dr-bahr.com/news_det_20080528013354.html

Eine klare Linie erkennt man bei dieser Rechtsprechung eigentlich nicht.

Eins ist m.E. jedenfalls klar: anhand der Urteile ist zu sehen, dass allein die Nennung des Namens im öffentlich einzusehenden Handelsregister nicht schon die Nennung des Namens in Presseverlautbarungen rechtfertigt. Es muss hier das "öffentliche Interesse" hinzukommen. Das aber ist ein Auslegungsbegriff. Und dieses öffentliche Interesse muss in dem betreffenden Einzelfall mehr wiegen, als der Anspruch auf den Persönlichkeitsschutz.

Das deutsche Persönlichkeitsrecht ist umfassend, das Kriterium des "öffentlichen Interesses" ist jedoch immer Auslegungssache, die Rechtsprechung dazu höchst intransparent und unberechenbar.


Daher haben wir uns vor langer Zeit auf ein Verbot der Nennung von Klarnamen im Forum geeinigt. Laut unserer Forenregeln sind Klarnamen in der Form "X.Y." abzukürzen.
Maßgeblich ist jedenfalls, dass eine Identifizierung nicht möglich ist.
Nur, wenn die Namen der Geschäftsführer schon aus dem Firmennamen gesellschaftsrechtlich direkt hervorgehen, dann ist eine Nennung dieser Namen kein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.


Wir müssen daher klare und eindeutige Regeln aufstellen. Eine kasuistische Regel, wann und wo Namen genannt werden dürfen, wäre für den durchschnittlichen Forennutzer nicht in transparenter Weise realisierbar.
Der Verein verspürt auch nicht die geringste Lust, die diffizilen Nuancen des deutschen Persönlichkeitsrechts in einem Gerichtssaal ausdiskutieren zu müssen, bei vollem Prozeßkostenrisiko.
Noch weniger Lust verspüren wir darauf, diese Nuancen den juristischen Laien täglich neu erklären zu müssen.
Das würde unser Forum schlicht unmoderierbar machen.
Ebenso müssen wir auf die Einhaltung der Regeln seitens aller User achten, es kann keine "Sonderregeln" etc. geben, weil dies ebenfalls nur wieder zu unseligen Diskussionen führen würde.

mareike26
02.01.2009, 14:28
Aus gegebenem Anlass weise ich noch einmal auf das Thema "verbotene Hotlinks" hin:

Das direkte Einbinden von Bildern, die auf anderen Seiten liegen, über zum Beispiel den IMG-Tag, ist ein Hotlink. Bsp: Ich sehe auf einer Nachrichtenseite der Marke tagesschau.de ein Bild, und binde das hier direkt per Tag ins Forum ein.
Damit begehe ich zwei Sünden:
1. einen massiven Verstoß gegen das Urheberrecht.
2. die Dreistigkeit, dem Urheber auch noch den Traffic für das Bild aufzuhalsen.

Merke: Hotlinking = böse

Wie immer gibt es eine Ausnahme: Bilderhoster wie Imageshack etc. sind Dienstleister, die genau wie Youtube das Hotlinking erlauben. Ihr könnt also Bilder dort hochladen und mit einem entsprechenden Link direkt hier ins Forum einstellen.

Nachtrag: Sollte ich aber jemanden dabei erwischen, dass er Bilder von anderen Seiten klaut, bei einem Bildhoster hochlädt, und dann ins Forum stellt, gibt es von mir die doppelte Anzahl an Verwarnpunkten wegen erwiesener Dreistigkeit. :D
Es mag so aussehen, ein bestimmtes Gericht dies anders beurteilt. Der Antispam e.V. wird sich wegen des einen Urteils des Landgerichts Münchens jedoch nicht der Gefahr einer Abmahnung und eines Prozesses aussetzen. Ich hoffe, das war deutlich genug.

truelife
02.01.2009, 17:58
Zur Ergänzung:

http://imageshack.us/
http://www.picmirror.de/
http://www.imgimg.de/

mareike26
15.08.2009, 11:45
Das neue Skript Internetrecht (http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_Februar2010.pdf) von Professor Hoeren ist da und behandelt wie immer sowohl die Grundlagen des Internetrechts als auch aktuellste Rechtsprechung. Nachtrag: Link im Wiki habe ich upgedatet.

Nachtrag 01.03.2010: Link aktualisiert

Goofy
28.03.2011, 15:37
Inzwischen gibt es wieder ein neues Update zum e-Book-Skript "Internetrecht" von Prof. Thomas Hoeren.

Download im pdf-Format:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript%20Internetrecht_April_2011.pdf

Artikel auf Heise.de zu dem Thema:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ueber-200-neue-Urteile-im-Kompendium-Internetrecht-1215545.html

mareike26
03.11.2011, 13:33
Das neue E-Book zum Internetrecht ist da: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_Oktober_2011.pdf

mareike26
24.09.2012, 14:50
Das neue Hoeren-Skript (http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_Oktober_2012.pdf) ist da.