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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Achtung Gesetzesänderung: Pflichtangaben in Emails



MeinerEiner
24.01.2007, 19:37
"Sehr geehrte/r Nutzer/in von ,

seit Jahresbeginn sind in geschäftslichen Emails die gleichen Angaben zu machen, wie dies bislang nur auf Geschäftsbriefen erforderlich war.

Still und leise hat der Gesetzgeber im Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 (PDF-Datei) zum Jahresanfang neue formale Anforderungen für Geschäftsbriefe aufgestellt.

Bitte lesen Sie dazu unseren Beitrag unter

http://www.luebeckonline.com/news/news/id/206.html

und prüfen Sie die Angaben in Ihren geschäftlichen Emails.

Mit freundlichen Grüßen


Jens Liesegang
Rechtsanwalt


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LÜBECK STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE
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www.luebeck-gruppe.de"

Quelle: Newsletter luebeckonline.com

brk
24.01.2007, 22:48
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183

Werbehasser
01.02.2007, 18:17
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84670