MeinerEiner
24.01.2007, 19:37
"Sehr geehrte/r Nutzer/in von ,
seit Jahresbeginn sind in geschäftslichen Emails die gleichen Angaben zu machen, wie dies bislang nur auf Geschäftsbriefen erforderlich war.
Still und leise hat der Gesetzgeber im Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 (PDF-Datei) zum Jahresanfang neue formale Anforderungen für Geschäftsbriefe aufgestellt.
Bitte lesen Sie dazu unseren Beitrag unter
http://www.luebeckonline.com/news/news/id/206.html
und prüfen Sie die Angaben in Ihren geschäftlichen Emails.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Liesegang
Rechtsanwalt
--
LÜBECK STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE
Friedensstraße 11/Kaiserplatz
D-60311 Frankfurt am Main
Telefon +49 (0) 69 - 24 26 62 - 0
Telefax +49 (0) 69 - 23 16 43
www.luebeck-gruppe.de"
Quelle: Newsletter luebeckonline.com
seit Jahresbeginn sind in geschäftslichen Emails die gleichen Angaben zu machen, wie dies bislang nur auf Geschäftsbriefen erforderlich war.
Still und leise hat der Gesetzgeber im Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 (PDF-Datei) zum Jahresanfang neue formale Anforderungen für Geschäftsbriefe aufgestellt.
Bitte lesen Sie dazu unseren Beitrag unter
http://www.luebeckonline.com/news/news/id/206.html
und prüfen Sie die Angaben in Ihren geschäftlichen Emails.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Liesegang
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Telefon +49 (0) 69 - 24 26 62 - 0
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Quelle: Newsletter luebeckonline.com