kalau
31.01.2007, 18:09
31. Januar 2007
Telefonwerbung - Werbeverbot greift nicht: 30 Prozent Zunahme
vzbv fordert scharfe Sanktionen: „Gesetzesverstöße müssen bestraft und dürfen nicht länger belohnt werden“
Seit Inkrafttreten des gesetzlichen Verbots ist die Zahl unerbetener Werbeanrufe in Deutschland stark angestiegen.
Nach einer dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zur Verfügung gestellten repräsentativen Umfrage erhöhte sich die Zahl unerbetener Werbeanrufe in den ersten drei Quartalen 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 31,3 Prozent.
Allein im ersten Quartal 2006 erfasste die GfK 82,6 Millionen unaufgeforderte telefonische Werbekontakte. Das sind rund 900.000 Anrufe pro Tag.
In der Statistik der GfK belegen Lotterien und Gewinnspiele den Spitzenplatz, gefolgt von der Telekommunikationsbranche.
Telefonmarketing ist nach dem am 8. Juli 2004 in Kraft getretenen Wettbewerbsrecht ausdrücklich nur nach vorherigem Einverständnis erlaubt.
Quelle und weiter Infos: http://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&bereichs_id=&themen_id=&mit_id=835&ref_presseinfo=true
Telefonwerbung - Werbeverbot greift nicht: 30 Prozent Zunahme
vzbv fordert scharfe Sanktionen: „Gesetzesverstöße müssen bestraft und dürfen nicht länger belohnt werden“
Seit Inkrafttreten des gesetzlichen Verbots ist die Zahl unerbetener Werbeanrufe in Deutschland stark angestiegen.
Nach einer dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zur Verfügung gestellten repräsentativen Umfrage erhöhte sich die Zahl unerbetener Werbeanrufe in den ersten drei Quartalen 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 31,3 Prozent.
Allein im ersten Quartal 2006 erfasste die GfK 82,6 Millionen unaufgeforderte telefonische Werbekontakte. Das sind rund 900.000 Anrufe pro Tag.
In der Statistik der GfK belegen Lotterien und Gewinnspiele den Spitzenplatz, gefolgt von der Telekommunikationsbranche.
Telefonmarketing ist nach dem am 8. Juli 2004 in Kraft getretenen Wettbewerbsrecht ausdrücklich nur nach vorherigem Einverständnis erlaubt.
Quelle und weiter Infos: http://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&bereichs_id=&themen_id=&mit_id=835&ref_presseinfo=true