PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Seit 1.3.07 greift das neue Telemediengesetz



Gaston
02.03.2007, 08:54
Nun haben sie es geschafft, die Regelungen des "Teledienstgesetzes", "Teledienstedatenschutzgesetz" und der "Mediendienstestaatsvertrag" wird durch das Telemediengesetz abgelöst.
Was hat sich verändert? Was ist Neu?
Dazu hier Infos von der Kanzlei Dr. Bahr: http://www.telemedien-und-recht.de/

Zum Thema Spam Zitiere ich mal:

Das TMG stuft Spam-Mails nunmehr als Ordnungswidrigkeit ein. § 6 Abs. 2 TMG bestimmt:

"Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält."

Die Bestimmung regelt also nicht, ob und wann ungefragt E-Mails versendet werden dürfen. Dies steht auch weiterhin, wie bisher, im Wettbewerbs- bzw. allgemeinen Zivilrecht. Die Norm regelt vielmehr ausschließlich, wie Werbe-Mails versendet werden müssen.

(mehr im Link unter 8.)

Gruß

Gaston

andybreuhan
12.03.2007, 13:34
naja hoffentlich bringts was, aber so recht will ich nicht dran glauben, weil es den ausländischen spamversendern relativ egal ist, was für ein neues gesetz in deutschland gilt. Aber vielleicht hilft es ja gegen die inländischen spamversender