Gool
06.03.2007, 23:51
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86292
Laut OLG Stuttgart ist eine öffentliche Aufforderung zur Begehung von Straftaten erst dann gegeben, wenn Tatort und Tatzeit genannt werden.
Das bedeutet:
Wenn jemand (zum Beispiel hier im Forum) schreibt, dass man mal bei einer Firma vorbei fahren und die Leute mit Baseball-Schlägern verhauen sollte, dann ist das keine öffentliche Aufforderung zu einer Straftat.
Schreibt derjenige allerdings, dass man am Tag X zu der Firma fahren sollte, um den Chef grün und blau zu streicheln, dann handelt es sich um eine öffentliche Aufforderung zu einer Straftat.
Laut OLG Stuttgart ist eine öffentliche Aufforderung zur Begehung von Straftaten erst dann gegeben, wenn Tatort und Tatzeit genannt werden.
Das bedeutet:
Wenn jemand (zum Beispiel hier im Forum) schreibt, dass man mal bei einer Firma vorbei fahren und die Leute mit Baseball-Schlägern verhauen sollte, dann ist das keine öffentliche Aufforderung zu einer Straftat.
Schreibt derjenige allerdings, dass man am Tag X zu der Firma fahren sollte, um den Chef grün und blau zu streicheln, dann handelt es sich um eine öffentliche Aufforderung zu einer Straftat.