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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Forenrecht: "Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden eines Forum-Mitglieds"



Gaston
13.03.2007, 01:38
Hallo,
speziell für die Admin und Mods, hier eine interessante Erläuterung über Forenrecht. Dabei geht es um "Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden
eines Forum-Mitglieds":
http://www.law-vodcast.de/loschungspflichten-im-internet-bei-ausscheiden-eines-forum-mitglieds

Es lohnt sich das Filmchen mal anzusehen und evtl auch auf die Festplatte zu bannen (mehrere Dateiformate zum Download werden angeboten).

Gruß

Gaston

Skeeve
13.03.2007, 09:08
Es lohnt sich das Filmchen mal anzusehen und evtl auch auf die Festplatte zu bannen
Warum? Da war doch nichts Neues enthalten.

Gaston
13.03.2007, 10:20
Muss es immer was neues sein?
Ab und zu mal wieder sensibilisiert zu werden, ist doch kein Fehler oder?
Zudem kenne ich einige Forenbetreiber, die sich nicht mit der rechtlichen Seite befasst haben und mich immer wieder erstaunt anschauen, wenn ich Ihnen, für Dich vielleicht selbstverständliche, rechtliche Rahmenbedingungen erläutere (also in einem Privatgespräch und keine Rechtsberatung!).
Bei einem Forum (aus meinem Hobbybereich) helfe ich gerade mit, es auf rechtlich sichere Beine zu stellen. Eines dieser Maßnahmen ist z.B. eine Erklärung, die jeder bei seiner Anmeldung abgeben muss, in der u. A. auch die Überlassung der einfachen Nutzungsrechte abgegeben werden.
Habe gerade vor einer halben Stunde eine Mail von dem Betreiber bekommen mit einem Aha-Effekt, den er durch diesen Link bekommen hat.

Dante Erbs
13.03.2007, 15:38
Was mir an dem Beitrag überhaupt nicht passt ist die Tatsache, dass der Verfasser juristisch höchst umstrittene und gerichtlich überhaupt nicht geklärte Fragen als völlig unproblematische Fakten darstellt.

Es würde mich überhaupt nicht wundern, wenn einige Dinge in der Praxis völlig anders entschieden würden.

Ausserdem: Mal ehrlich, Videocasting saugt. :p

Ralf D.
30.04.2007, 19:54
Hi.

Ich bin über Google auf diese Thema gestoßen. Wo findet man ein genau erklärtes Foren Recht? Ich bin Admin und weiss somanchmal mir nicht wirklich zu helfen.

Bin dankbar für jede Antwort.

Gruß Ralf

truelife
01.05.2007, 08:57
Hallo Ralf, willkommen im Forum von Antispam!

Ich glaube nicht, dass du im Internet genaue Regeln und Sicherheitshinweise findest, da in jedem Forum andere Richtlinien gelten. Vllt kann dir hier geholfen werden, wenn du das Problem ein wenig spezifizierst. Allerdings dürfen wir keine Rechtsberatung leisten...

Gaston
01.05.2007, 12:40
Ralf,
erst mal hallo. Wie schon truelife geschrieben hat, gibt es so was, wie ein Musterforum nicht.
Zum einen kommt es sehr stark darauf an, welcher Art das Forum ist.
Zudem gibt es in der Rechtsprechung noch keine klare Linie.
Ich denke das Wichtigste ist, was ich aus eigenen und auch Fehlern von Freunden sagen kann, dass die Absicherung der eigenene Person (als Betreiber/Admin/Mod etc.) bereits vor dem Onlinegehen geschehen muss. Dazu zählt für mich eine klare und eindeutige Nutzungsbedingung (also das AGB des Forums). Dort sollte nehmen der in dem Filmchen angesprochenen Nutzungsüberlassung der Einträge auch ganz klar der Rahmen abgesteckt werden.
Dann geht es weiter mit einem sicheren Netzt (z.B. durch Mods für bestimmte Rubriken), dass Dich vor Schäden bewahrt, weil man was übersieht.
Dieses Forum hier währe schon längst in Abmahnungen und klagen Erstickt, wenn es nicht die relativ hohe Anzahl (im Blick auf andere Foren) von Moderatoren geben würde, die regulierend eingreifen.
!!! Dazu an dieser Stelle (und Gelegenheit) mal ein großes Lob!!!

Und zu guter letzt noch ein ganz persönlicher Tipp! Mach nicht den Fehler und vermische Deine Admin/Mod-Tätigkeit mit deiner Beteiligung an dem Forum. Das ist bisher immer schief gegangen (selbst in einem harmlosen Hobbyforum, wo ich Mod bin). Das geht so lange Gut bis jemand sich ungerecht behandelt fühlt oder mit Deiner Meinung nicht einverstanden ist (O-Ton, nach einer Meinungsäußerung zu einem Thema: "Von einem Mod erwarte ich mehr Zurückhaltung").

Rava
01.05.2007, 12:43
Eines dieser Maßnahmen ist z.B. eine Erklärung, die jeder bei seiner Anmeldung abgeben muss, in der u. A. auch die Überlassung der einfachen Nutzungsrechte abgegeben werden.
Habe gerade vor einer halben Stunde eine Mail von dem Betreiber bekommen mit einem Aha-Effekt, den er durch diesen Link bekommen hat.

Kannst Du das mit der Erklärung zur überlasung der Nutzungsrechte und dem Aha-Effekt etwas genauer ausführen?

Gaston
01.05.2007, 13:04
Wenn jemand einen Beitrag in ein Forum setzt, hat er die Urheberrechte.
Rein Theoretisch kann dieser verlangen, dass diese Texte, wenn er es wünscht wieder entfernt werden. Im Zweifelsfall kann er, auch wenn er es nicht unbedingt schafft, die Einträge entfernen zu lassen (z.B. wegen geringer Schöpfungshöhe), einem eine Menge Ärger oder/und Nerven kosten.
Das kann man mit einer "Nutzungsüberlassung verhindern. Dazu gibt es verschiedene Methoden. Die Einfachste, wenn nur angemeldete Mitglieder texte Einstellen können, ist dieses in den Nutzungsbedingungen einzufügen. Bei freiem Posten (also mit Gäste-Eintragungen), ist eine recht gute Methode ein Bestätigungsfenster, in dem der Poster die Nutzungsüberlassung durch eine eindeutige Willenserklärung kund tut (man kennt das von der Software, wo man den Nutzungsbedingungen erst aktiv zustimmen muss, bevor man überhaupt daran denken kann, diese zu Installieren). Erst dann kann er den Beitrag speichern. Weiter kann man die Nutzungsüberlassung unter dem Antwortfenster einarbeiten und Fairer weise auf dem Speicher Button noch darauf hinweisen, dass man sich damit mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt.
Etwas komplizierter ist es mit den "persönlichen Daten". Ich poste hier als Gaston und dies hat nichts mit meinem richteigen persönlichen Daten zu tun. Sollte nun jemand meine richtigen Daten hier Posten, habe ich ein Recht auf Löschung, soweit dies nicht in einem öffentlichen Interesse steht (z.B. eine öffentliche Fahndung durch die Justiz ;) ) oder in einem anderen Zusammenhang (also nicht in Bezug zu meinem User-Account hier) genannt wird, wie z.B. als GF einer GmbH (was ja nicht ist, von daher nicht passieren kann).
Das gleiche Recht habe ich auch wenn ich hier ausscheide und ich hätte meinen Namen hier gepostet. Das bedeutet u.U. viel arbeit.
Weswegen ich in den Nutzungsbedingungen dies im Falle einer eigenständigen Namensnennung ausschließen würde und auch explizit davor Warnen würde. Je nach Charackter des Forums würde ich mir dies auch noch mal aktiv bestätigen lassen (Durch das Klicken auf einen Button: "Ich bin damit Einverstanden"). Das ist dann sowohl für den User, wie auch für den Betreiber eine faire angelegenheit und rückt die Gefahr der Namensnennung ins Bewußtsein (man kann diese ja auch benennen!).

Aber wie gesagt, dass sind jetzt nur zwei von vielen Aspekten. Es ist ein riesiger Rattenschwanz, wie wir bei einem Hobby-Forum derzeit merken (dieser wird gerade nach Jahren wieder auf den neusten Stand gebracht).

EDIT:
Eine recht einfache , aber eindeutige Art der Überlassunserklärung steht hier in den Forenregeln §1 Punkt 12.