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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortuna Lotto kennt die jemand?



Claus
22.03.2007, 15:26
Suche hat leider nix ergeben.

Ist gerade ein Anruf hier aufgeschlagen. Foruna Lotto Düssledort - Call Center Bielefeld wenn ich das richtig verstanden hatte. Wurde voll pampig als ich die Adresse haben wollte :D

Jetzt will ich doch möglichst zürückschiessen :D

*edit*
Ob das die sein könnten?
Fortuna Lotto Systeme
Von-Galen-Str. 171
41236 Mönchengladbach

gegenschlag
04.07.2007, 16:19
Hi Claus,

selber Vorgang gerade bei mir, als ich zur exakten "Beweisaufnahme" Anruferin Frau Helebergs ihren Name und die Adresse buchstabiert haben wollte machte es klick. :D

Google scheint auf den ersten Versuch nicht wirklich hilfreich zu sein. Habe jedoch jetzt ein wenig Zeit investiert und bin auch auf die von dir genannte Adresse gestoßen. Komme hier auf die Website:

http://web2.cylex.de/firma-home/fortuna-lotto-systeme-inh--doris-maar-3548348.html

Als Inhaberin ist eine gewisse D* M* genannt. :skull:

Google nach D* M* ergab sie ist auch Inhaberin der

http://www.mokom-media.de/impressum.html

Makom Media, Ansässig in.. erraten, Mönchengladbach.

Im Moment bin ich am überlegen ob ich mich jetzt wegen Unterlassungsklage und konsorten informiere oder zum Gegenspam aushole. Eine Telefonnummer ist ja genannt und dank Telefonflatrate und Unterdrückter Nummer dürfte es ja kein Problem sein mal am Samstag in der Nacht wenn man aus der Disse heimkommt bei der gute Nacht Fluppe sich nach Frau M* interesse beim Lottomitspiel zu erkundigen.

Qoppa
04.07.2007, 22:55
oder könnte es die

Fortuna GmbH,
Lotto Service Team
(Pf. 100746)
Krusenkamp 13a,
45957 Gladbeck
sein?
---> www.fortuna-lotto-team.de

Die Daten bekommt man, wenn man beim ColdCall zu allem ja sagt und Adresse angibt.
Wenn man dann den richtigen Brief schreibt, bekommt man auch eine UE zurück :p

Qoppa
07.07.2007, 01:30
Wie es sich so trifft:
meine Fortunageschichte scheint jetzt ihr Ende zu finden.

Dokumentation:

im März ein Cold Call: ob ich denn an Lotto interessiert bin, tolle Tippgemeinschaft blabla.
Klar heuchelte ich Interesse. Und bat um Unterlagen. Ja, wie schön, und sie bräuchten jetzt unbedingt meine Kontonummer, damit sie wissen, wohin sie die Gewinne überweisen könnten ..........................................
In einem Nebensatz der Hinweis, daß ich, wenn ich teilnehmen wollte, dann auch nichts weiter tun müßte ..... Ich habe nicht weiter nachgefragt.

Es wird hier ja oft davor gewarnt, die Kontonummer rauszugeben. Ich habe da keine Hemmungen. Was soll passieren? Die „Gefahr“ liegt doch auf der Seite des Anbieters, daß er eine Rücklastgebühr bezahlen muß. Oder sogar Schlimmeres (Strafanzeige).

Sie sichern sich rechtlich recht geschickt ab. Es kamen noch zwei weitere Anrufe, um „die Daten abzugleichen“. Ich war zu einem unglaublichen Blabla gezwungen: ich sollte noch ein Glückszahl tippen. Da ich von Lotto keine Ahnung habe (statistisch immer ein Minusgeschäft), habe ich die die Dame gebeten, daß sie doch meine Glücksfee sein soll. Geradezu ekstatische Reaktion: wenn ich jetzt gewinne, müßte ich sie unbedingt einladen .... (hatte sie gerade den Gesprächsleitfaden zur Kundenbindung gelesen? :rolleyes:)


Dann kamen – endlich! - die "Unterlagen": "Wir begrüßen Sie als neuen Teilnehmer, beglückwünschen Sie zu Ihrer Entscheidung" usw. (Ach? Hatte ich eine Entscheidung getroffen? – eigentlich nur zur Übersendung von Unterlagen). Und wiederum zur rechtlichen Absicherung: man sollte einen Gewinnkontrollabschnitt zurückschicken (wieder die Kontendaten usw., - und ich bin ein Spielverderber: das Lösungswort ist: FORTUNA ).

Damit war nun der Zeitpunkt zum Einsatz meines Standardschreiben gekommen:


An die
Fortuna GmbH,
Lotto Service Team.
Krusenkamp 13a,
45957 Gladbeck


Betr.: Auskunftverlangen nach BDSG; Unterlassungserklärung


Sehr geehrte Damen und Herren,


die Unterlagen für die Lotto Tippgemeinschaft habe ich erhalten.

Offenbar scheinen Sie davon auszugehen, daß die Zustimmung zur Übersendung dieser Unterlagen gleichbedeutend mit der Zustimmung zur Spielteilnahme ist.
Auch wenn mich Ihre Auffassung nicht wirklich überrascht, bin ich doch anderer Meinung. Dennoch will ich rein vorsorglich einen eventuellen Vertragsschluß hiermit widerrufen.


Die Kontaktaufnahme erfolgte durch einen Werbeanruf bei meiner oben genannten Rufnummer am 2. 3. 2007 gegen 10:37 Uhr.


Hieraus ergeben sich gewisse rechtliche Folgen:


1.) Auskunftsanspruch gemäß BDSG

1) Sie haben mir gemäß §19 Abs. 1, §28 Abs. 4, §34 Abs. 1-3 BDSG Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erteilen;
über die Herkunft dieser Daten;
über die Empfänger;
sowie über den Zweck der Speicherung.

2) Sie haben gemäß §28 Abs. 4, §30 Abs. 3 und §4 Abs. 1 BDSG sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu löschen und mir diese Löschung zu bestätigen.

3) Weiterhin untersage ich Ihnen aufgrund von §28 Abs. 4, §4 Abs. 1 und 2 BDSG jedwede zukünftige Speicherung und Nutzung von meine Person bzw. meine Adresse betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.

4) Ich untersage Ihnen außerdem aufgrund von §6 Abs. 2, §28 Abs. 4 BDSG die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Löschung.

Für die aus diesem Schreiben resultierende, ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine oben angegebene Adresse.


2.) Unterlassungserklärung

Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verstößt ein gewerblicher Telefonanruf zu Werbezwecken im Privatbereich gegen die guten Sitten und ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat (vgl. etwa BGH Urteil vom 27. 01 .2000, I ZR 241/97 „Telefonwerbung VI“; daneben LG Frankfurt v. 5. 7 2004, 2-25 O 76/04; LG Düsseldorf 12 O 59/05; LG Hamburg v. 29. 8. 2003, 312 O 668/03; LG Hamburg v. 23. 9. 2004, 312 O 852/04; LG Frankfurt v. 8. 2. 2005, 2-06 O 48/05). Diese Rechtsauffassung hat der Gesetzgeber auch in die Neufassung des UWG von 2004 explizit aufgenommen (§ 7 „Unzumutbare Belästigungen“).
Selbst bei bestehender Geschäftsbeziehung ist Telefonwerbung nur in engen Grenzen zulässig (vgl. OLG Hamm v. 15. 8. 2006, 4 U 78/06; OLG Frankfurt, 21. 7. 2005, 6 U 175/04; LG Bonn v. 6. 7. 2004, 10 O 27/04, OLG Köln v. 2. 2. 2005, 6 U 155/04; AG Frankfurt am Main, 30 C 807/05-87).
Von einem stillschweigenden Einverständnis kann grundsätzlich nicht ausgegangen werden (OLG Frankfurt, WRP 2005, 140). Für ein behauptetes Einverständnis des Empfängers mit der Werbung ist der Werbende beweisbelastet, da es sich insoweit um einen Rechtfertigungsgrund handelt (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08. 01. 2002, 5 U 6727/00).

Ein unerwünschter Werbeanruf („Cold Call“) stellt also eine unzumutbare Belästigung des Privatbereichs und ist daher ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Individualsphäre des Anschlußinhabers, verletzt also das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Bereits die erstmalige Verletzung begründet nach ständiger Rechtsprechung die Vermutung einer Wiederholungsgefahr.


Daher mache ich gegen Sie einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB analog geltend. Eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung ist beigefügt.

In Verbindung hiermit mache ich Ihnen gegenüber eine Kostennote von xxx geltend. Diesen Betrag wollen Sie auf mein Konto: ......................................... überweisen.


Ich erwarte die vollständige und unverzügliche Erfüllung meiner Forderungen und setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum

31. März 2007.

Sollten Sie dieses Schreiben ignorieren oder mir die geforderten Erklärungen und Informationen nicht oder nicht vollständig oder nicht innerhalb der gesetzten Frist zukommen lassen, werden Sie sich weiteren kostspieligen Rechtsmaßnahmen ausgesetzt sehen:

a) Einschaltung des zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten

b) Benachrichtigung der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. sowie der Verbraucherzentralen

c) Durchsetzung meiner Ansprüche auf dem Gerichtswege.



Mit freundlichen Grüßen

Reaktion:
die Prüfung des Vorganges habe bedauerlicherweise ergeben, daß ein Call Center tatsächlich unbefugt angerufen hatte.
UE wurde abgegeben. Man erkennt jedoch die Profis: der Wortlaut der UE wurde eingeschränkt auf meine Tel.Nr. (was ich nicht akzeptieren müßte, aber doch akzeptiert habe).
Zur BDSG-Auskunft keine Angabe.
Kostennote wurde abgelehnt.


Diese impertinente Mißachtung des BDSG hatte dann einen weiteren Brief zur Folge:



An die
Fortuna GmbH,
Krusenkamp 13a,
45957 Gladbeck


Betr.: Auskunftverlangen nach BDSG; Unterlassungserklärung


Sehr geehrte Frau C*****,


Ihre Unterlassungserklärung habe ich dankend erhalten.


Zwei Punkte bleiben noch offen:

erstens die Angabe über die Herkunft meiner Daten. Diese Auskunft ist nach BDSG vorgeschrieben und unverzichtbar, da es allein hierdurch dem Betroffene ermöglicht wird, einem Mißbrauch seiner Daten – wie es hier der Fall war – nachzugehen und vorzubeugen. Diese Auskunft (gleichgültig ob die Adresse/Telefonnummer von einem Callcenter oder aus dem Adreßhandel bezogen wurde) wollen Sie also bitte nachreichen.


Zweitens der Aufwands-/Schadensersatz für die Abmahnung. Der Rechtsanspruch, nach dem Sie fragen, ergibt sich aus dem bereits angeführten § 823 Abs. 1 BGB (i.V.m. § 677 BGB). Nach einhelliger Rechtsprechung ist der Abgemahnte zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet („Geschäftsführung ohne Auftrag“).


Der bei einem Gerichtsprozeß anzusetzende Streitwert ist dabei zugestandermaßen ein bloßer Schätzwert (vgl. aber zuletzt LG Berlin v. 27. 3. 2007, 15 O 209/07: Streitwert bei Telefonwerbung in der Hauptsache regelmäßig 7.500 ¤). Da sich die Angelegenheit – anders als in manchen anderen Fällen – hier durch Ihre prompte Reaktion unaufwendig gestaltet, bin ich bereit, Ihnen entgegenzukommen. Im Blick auf die von Gerichten in vergleichbaren Fällen zugesprochene Aufwandserstattung (Spannbreite 150-900¤, vgl. AG Frankfurt, 32 C 2106/01-72; AG München, 161 C 2721/04; AG Calw, 4 C 404/04; AG Würzburg, 18 C 3356/01) sehe ich die untere Grenze bei ¤ 180,-. Diesen Betrag wollen Sie auf mein Konto: ................... überweisen.



Für die Erfüllung beider Punkte notiere ich mir als Termin den

18. April 2007.



Mit freundlichen Grüßen


Nun war die Auskunft, daß die Daten schon gelöscht seien, Rückverfolgung nicht mehr möglich.
Ein Anspruch auf Schadensersatz sei rechtlich nicht nachvollziehbar.


Also ein weiteres Schreiben:


Frau N. C.
Fortuna GmbH,
Krusenkamp 13a,
45957 Gladbeck


Betr.: Auskunftverlangen nach BDSG; Unterlassungserklärung


Sehr geehrte Frau C*****,


mit Verwunderung habe ich Ihr Schreiben vom 16. 4. 2007 zur Kenntnis genommen:


1) meine Anfrage betreffs der Herkunft meiner Daten erfolgte unmittelbar nach der „Anmeldung“, also bevor Sie die Daten gelöscht haben konnten. Es gibt daher keinen nachvollziehbaren Grund, warum die Daten nicht mehr verfügbar sein sollen. Wenn es wirklich so sein sollte, daß Sie den Vorgang nicht mehr nachvollziehen können, so liegt hier ein eindeutiger und eklatanter Verstoß gegen das BDSG vor, den ich unweigerlich dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten melden müßte.

Vielleicht hilft Ihnen bei der Recherche die Information, daß (angeblich) eine Frau K**** B******, die sich als Mitarbeiterin der Fortuna GmbH ausgab, den Ersttanruf tätigte.

Im Übrigen erscheint mir Ihre Aussage auch unglaubwürdig, daß Sie das für den Anruf verantwortliche CallCenter nicht mehr benennen können. Gerade wenn Sie, wie Sie behaupten, die für Sie tätigen CallCenter einer Qualitätskontrolle unterziehen wollen, werden Sie sicherlich dasjenige CallCenter benennen können, das in diesem Fall widerrechtlich meine Daten benutzt und an Sie weitergegeben hat.

Ich behalte mir daher ausdrücklich ― sollten Sie meinem legitimen Auskunftsbegehren nicht nachkommen ― die Möglichkeit einer Auskunftsklage vor. Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, daß – etwa wenn Grund zur Annahme besteht, daß eine datenschutzrechtliche Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht wurde – gerichtlich auch die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung angeordnet werden kann (so geschehen LG Ulm, Urteil vom 01. 12. 2004, Az: 1 S 89/04). Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, eine korrekte und vollständige Auskunft nach BDSG abzugeben.


2) Zum Aufwands-/Schadensersatz für die Abmahnung habe ich Ihnen bereits einige einschlägige Urteile genannt, an denen ich mich auch für die Höhe der Forderung orientiert habe. Es wäre ein Rechtsirrtum, wenn Sie glauben, daß erst die Einschaltung eines Rechtsanwalts diese Aufwandsansprüche auslösen würde. Sollten Sie allerdings meine Forderungen weiterhin ablehnen, werde ich die Angelegenheit in der Tat einem Anwalt übergeben, wodurch sich zwangsläufig weitaus höhere Kosten für Sie ergeben würden.


Im übrigen weise ich Sie darauf hin, daß der getätigte ColdCall meiner Meinung nach auch den Tatbestand der irreführenden Werbung (§ 5 UWG) erfüllte: weder auf den (von Ihnen vermuteten) Vertragsabschluß noch auf die Vertragskonditionen sowie die damit verbundenen Kosten wurde hingewiesen. Für diese Tatbestände bin ich als Betroffener nicht abmahnberechtigt. Ich könnte mir aber denken, daß die Wettbewerbszentrale e.V. sich dafür interessiert.


Für die Erfüllung meiner Forderungen notiere ich mir als Termin den

7. Juli 2007.

Sollten Sie sich jedoch weiterhin renitent zeigen, werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.


Mit freundlichen Grüßen



Nun endlich Bewegung: gesichtswahrend konnten sie nun doch, angeblich anhand des Namens der CCA, das anrufende Call Center benennen.
Und – ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes, aber aus Kulanzgründen - bieten sie eine Zahlung von ¤ 90 an.
Immerhin auch ein Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.

Mit diesem Angebot werde ich den Fall schließen.

Die nächste Runde spielt dann beim anrufenden Call Center:

Teledialog GmbH
Detmolder Str. 241
33605 Bielefeld

siebich
07.07.2007, 08:36
Sehr schöner Post - selten einen mit so viel Gier und Spaß verschlungen :)

Goofy
07.07.2007, 13:05
Auch von mir Anerkennung für die Hartnäckigkeit. ;)
Die Briefe sind wirklich gut formuliert.

Claus
12.07.2007, 11:53
Danke, sehr aufschlußreich :)

MissSophie
22.08.2007, 20:46
Hatte gerade den Anruf zum Abgleich meiner Daten bezüglich der Teilnahme an einem Sonderspiel (welches sich mal wieder zu gut anhörte, um wahr zu sein, was es wohl auch war)- und als sich da schon heute die Geschichten wiedersprachen:
Version a) bei Abschluss:

Sie brauchen nicht kündigen, das endet automatisch im Januar.

Version b) heute Abend beim "Datenabgleich":

Das läuft im Februar noch weiter.

habe ich entnervt gesagt "Dann lassen wir es ganz.". Daraufhin wurde mir nicht einmal mehr geantwortet oder ein schöner Abend gewünscht. Es klickte in der Leitung.

Nun bin ich mal gespannt, ob ich von diesen Personen noch etwas hören werde...Und dabei hatten sie mich Schaf für drei Monate ja fast gewonnen. Ich wollte nur schriftlich haben, dass nach drei Monaten der ganze Spuk vorbei ist und ich niemandem mit meinen Kündigungsschreiben hinterherlaufen muss.

Die ganze Sache kling im Nachhinein betrachtet so seriös wie Watergate und heute Morgen war ich wohl noch nicht ganz wach.

Sollte man hier versuchen, mich weiterhin in irgendeinen Geschäftabschluss zu drängeln, werde ich mich an dem guten, vorherig gegebenen Beispiel orientieren und mein BGB befragen. Normalerweise vergesse ich das Studium im Privatleben, aber mir dämmert aus dem Privatrecht noch die Figur des "Fernabsatzvertrages".

carkiller08
18.09.2007, 15:37
Hatte heute einen Anruf von Fortuna Lotto am Samstag .

Eine Mitarbeiterin namens IngrID: [ID filtered]
Unterlagen sind angefordert . Kontonummer wollte sie auch haben.
Leider war ich wohl etwas in Gedanken und habe unter Umständen - rein versehentlich - die
Bankverbindung eines anderen Lotto-Spammers genannt (hatte gerade etwas Unordnung auf dem Schreibtisch).
Die Dame wies noch auf eine Service-Rufnummer hin , konnte /wollte / durfte diese aber nicht nennen, da diese angeblich erst noch freigeschaltet werden muß .

Die Unterlagen sollen in 10-14 Tagen da sein. Dann kriegen die einen
"bösen Brief" inkl. Widerruf...

carkiller08
27.09.2007, 21:22
Heute habe ich die Unterlagen erhalten.
Fazit : Hinter "Fortuna Lotto am Samstag" steckt die o.a. Firma

Fortuna GmbH
Lotto Service Team
Postfach 10 07 46
45957 Gladbeck
HRB 8801
Amtsgericht Gelsenkirchen
Geschäftsführer Natascha Ch. , Klaus H.
www.fortuna-lotto-team.de
www.fortuna-xxl.de

In dem Schreiben wird keine Hausanschrift angegeben.
Lediglich die Postanschrift (Postach) wird genannt.

Ferner wird mit der Stiftung Warentest geworben :

Stiftung Warentest bestätigt : Spielgemeinschaften haben zudem bessere Gewinnchancen, und sie erzielen durch das Tippen seltener Kombinationen im Gewinnfall tatsächlich meist höhere Summen !

3/99 www.test.de


Der Bief mit dem Widerruf sowie Auskunftsersuchen nach §34 BDSG
geht morgen raus.

skater
27.09.2007, 21:26
Vielleicht wäre es mal nett, wenn man bei der Stiftung Warentest mal nachfragt, ob denn die Fortuna GmbH mit deren Namen werben dürfen?!

Call-Center Fresser
28.09.2007, 10:54
Die Stiftung Warentest hat eine klare Meinung dazu:


Falsche Werbung mit „Stiftung Warentest“

.....Wir erhalten häufiger Anfragen von Lesern, die uns berichten, dass Gewinnspielveranstalter oder gewerbliche Lotto-Tippgemeinschaften damit werben, von uns getestet worden zu sein.

Wir haben aber nie so einen Test gemacht.

Leider ist es schwer für uns, den telefonischen Missbrauch unseres Namens nachzuweisen und dagegen vorzugehen.....

....Einige gewerbliche Lotto-Tippgemeinschaften wie die Team-Tipp-GmbH werben mit einem Zitat aus unserer Schwesterzeitschrift test, Ausgabe 3/99, Seite 89: „Spielgemeinschaften haben zudem bessere *Gewinnchancen, und sie erzielen durch das Tippen seltener Kombinationen im *Gewinnfall tatsächlich meist höhere Summen.“ Hiermit wollen sie sich einen seriösen Anstrich geben und den Eindruck *erwecken, wir hätten sie getestet

Quelle: test.de (Stiftung Warentest) http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/1447449/1447449/

carkiller08
28.09.2007, 14:05
Da wird sich die Stiftung Warentest bestimmt freuen , daß die Fortuna GmbH eben nicht
einfach telefonisch mit deren Namen geworben hat, sondern das Ganze in Schriftform vorliegt.
Ein Schreiben samt Kopie der Begrüßungsunterlagen der Fortuna GmbH ist schon so gut wie unterwegs zur Stiftung Warentest .
:D

Eisenbart
29.09.2007, 12:58
Teledialog GmbH
Detmolder Str. 241
33605 Bielefeld

Na das ist ja interessant! :) Gestern vormittag habe ich nämlich auch einen Anruf von "Fortuna Lotto" erhalten, und die Dame am Telefon saß, wenn ich mich recht erinnere, nach eigenen Angaben in Bielefeld...

wHb
30.09.2007, 22:49
Es gibt auch eine

fortuna premium
Gesellschaft für Lottotippgemeinschaften mbH
Herrn Marcel F*
Geschäftsführer
Käthe-Kollwitz-Str. 70
04109 Leipzig

Folgender Brief hat bei mir geholfen:


Betr.: Meine(e) Lottoschein(e)
Hier: Kündigung mit sofortiger Wirkung Kundennummer xx xxx

Sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,

1.
mit Wirkung von sofort oder vom nächstliegenden Termin kündige ich mein Mitspiel.
2.
die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung widerrufe ich mit sofortiger Wirkung.
3.
seit dem TT.MM.JJ erfolgte / erfolgende Lastschriften/Abbuchungen lasse ich zurückbuchen.
4.
Bitte veranlassen Sie, daß ich aus Ihrer Kundenkartei/-datenbank gelöscht und keine weiteren Angebote erhalten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Name

Call-Center Fresser
01.10.2007, 13:09
Folgender Brief hat bei mir geholfen:

...1.mit Wirkung von sofort oder vom nächstliegenden Termin kündige ich mein Mitspiel....


Was genau soll denn daran hilfreich sein? :confused:
Mit der Kündigung gibst Du zu, einen Vertrag eingegangen zu sein. Und das hat nun überhaupt nichts damit zu tun, wie man sich gegen Cold Calls wehrt.

Eisenbart
04.10.2007, 12:00
Eben. Ich habe in meinem ganzen Leben noch kein Lotto gespielt und habe dies auch nicht vor. Trotzdem werde ich ständig angerufen und gefragt, ob ich "weiterhin" oder "nochmal" mitspielen will! :mad:

Qoppa
05.10.2007, 12:26
unsere Firma tritt übrigens auch als Fortuna xxl Lotto auf:

https://fortuna-xxl.de/index.html

und agieren wie man es erwartet:
http://www.rechtskenner.de/forum/showthread.php?t=257

habe dummerweise mal bei einem anruf der überaus interessant klang (ja ich weiss....) bei einer lotto-gesellschaft namens fortuna xxl lotto telefonisch meine bankdaten angegeben. habe aber gesagt, sie sollten mir erstmal was zuschicken, damit ich mich dann entscheiden kann. das haben sie auch gemacht, ich habe aber nicht mehr darauf reagiert. auch nichts unterschrieben. jetzt haben die mir knapp 60¤ abgebucht.

Ich habe natürlich mitlerweile gekündigt, da der Gewinn im ersten Monat bei 3,22¤ und im zweiten Monat bei 1,27¤ lag, jeweils bei 60¤ Einsatz. Die Befürchtungen haben sich also voll bestätigt.

carkiller08
06.10.2007, 20:24
Heute habe ich von der Fortuna GmbH einen Antwortbrief auf den T5F erhalten.

Auszug:

...
Wir arbeiten mit diversen Call Centern zusammen, die sich dazu verpflichtet haben, lediglich Adressen zu benutzen mit einem entsprechenden Opt-In. Wir haben von dem betreffenden Call Center Ihr Opt-In angefordert , aber bis heute leider keine Information erhalten.

Ihre Daten haben wir von dem Call Center Teledialog GmbH, Geschäftsführer Klaus H., Detmolder Str. 241 in 33605 Bielefeld erworben. Bitte wenden Sie sich
direkt an dieses Call Center, da Ihnen dieses über die Herkunft Ihrer Daten Auskunft geben kann. ...

Auch hier geht ein T5F an die Teledialog GmbH.

AAA111
12.10.2007, 20:10
Schon mal gemerkt das oben ein Geschäftsführer der Fortuna GmbH genauso heißt, wie der Geschäftsführer Der Teledialog.
Klaus H.
Lustig, dass man sich nun gegenseitig als Allibi benützt.

AAA111
12.10.2007, 21:18
»
http://www.szenepunkt.de/forum_index.php?aid=2&fid=489&tid=69276&grpid=0


H. R. Knast-für-R. 27. Sep 07 20:57
Endlich sitzt dieser *piep* Kerl dort, wo er hingehört.

Jetzt fehlen ja nur noch die Helfer: der K. H. aus Bielefeld, der V. K. aus Rahden.

Es gibbt eine gerechtigkeit
Die sexuelle Orientierung anderer Menschen geht uns weder etwas an, noch hat sie hier etwas zu suchen.

Gaston
12.10.2007, 21:32
Jetzt fehlen ja nur noch die Helfer: der XXXX Klaus H....g aus Bielefeld, der Voker K...s aus Rahden.

Was hat eine bestimmte, von der verlogenen Gesellschaft immer noch nicht respektierten Gefühlsrichtung mit dem Thema hier zu tun? Genau mit solchen Sprüchen wurde vor nicht all zu langer Zeit in diesem Land fast eine ganze Bevölkerungsgruppe vernichtet.
Ich hoffe, dass die Mods schnell reagieren.

*Kopfschüttelnd und kein Verständnis habend*

carkiller08
25.10.2007, 00:20
Von der Teledialog GmbH habe ich nun die Antwort auf meinen T5F vorliegen.

Auszug

Durch einen technischen Fehler unseres Computersystems wurde dem Mitarbeiter fälschlicherweise Ihre Telefonnummer eingeblendet. Tatsächlich wollten wir einen Teilnehmer mit Namen ...... (Anm. : nicht mein Name) mit der Rufnummer 02347-25..... kontaktieren .


Als ich muß schon sagen, ich bin beeindruckt. Durch einen Computerfehler
wird eine falsche - nämlich meine - Telefonnummer generiert und dazu gleich noch der richtige dazugehörige Name (der Spam-CCA
am Telefon wollte ja schließlich ausdrücklich mich sprechen) . Ich muß Herrn H. wirklich gratulieren
zu solch hellseherischen Fähigkeiten seiner Computer. Da wird er jetzt bestimmt bald so eine Astro-Hotline aufmachen und Millionen damit verdienen.
:mad:

Call-Center Fresser
25.10.2007, 11:52
@ carkiller

Es wäre sicher interessant einmal nachzufragen, wie genau den der Ablauf beim "technischen Fehler" war. Und vor allem wie der "technische Fehler" Deine Telefonnummer und Namen in dem System auswerfen konnte. Denn das heißt ja, dass Du irgendwie auf jeden Fall in deren System gespeichert bist.

Außerdem: Der verbotene Cold Call fand zugegebenerweise ja auf jeden Fall statt. Deren interne Fehler sind deren Problem, im Konfliktfall (Stichwort: strafbewehrte Unterlassungserklärung) sehe ich deren Chancen nicht allzu prickelnd. Das ist natürlich keine juristische Betrachtungsweise sondern einfach nur meine persönliche unmaßgebliche Meinung.

AAA111
25.10.2007, 12:03
Nicht vergessen, Herr Klaus. H. aus B ist ebend nicht nur ein Hellseher und Computer-Genie, er ist zufälig auch Gesellschafter und Geschäftsführer beider firmen.

Einfach lächerlich.

AAA111
31.10.2007, 19:16
https://verwaltung.fortuna-xxl.de/login.php?main=impressum&popup=b326b5062b2f0e69046810717534cb09