liGht
27.05.2007, 00:50
Guten Morgen!
Ich habe da mal zwei Fragen zum T5F:
Gehen wir mal davon aus, ich habe Post bekommen und schicke denen einen T5F.
Kann ich (als Privatperson) irgendwie eine Aufwandsentschädigung, Rückerstattung der Portokosten, oder sonstiges fordern?
~~~
Dann würde mich noch eines interessieren:
Im T5F selbst ist von einer Sperrung meiner Daten zu lesen, allerdings steht im § 30 Abs. 3, dass die personenbezogenen Daten zu löschen sind, wenn ihre Speicherung unzulässig ist.
Wie kann man das jetzt verstehen?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus! :)
Ich habe da mal zwei Fragen zum T5F:
Gehen wir mal davon aus, ich habe Post bekommen und schicke denen einen T5F.
Kann ich (als Privatperson) irgendwie eine Aufwandsentschädigung, Rückerstattung der Portokosten, oder sonstiges fordern?
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Dann würde mich noch eines interessieren:
Im T5F selbst ist von einer Sperrung meiner Daten zu lesen, allerdings steht im § 30 Abs. 3, dass die personenbezogenen Daten zu löschen sind, wenn ihre Speicherung unzulässig ist.
Wie kann man das jetzt verstehen?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus! :)