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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : T5F: Aufwandsentschädigung / Portokosten



liGht
27.05.2007, 00:50
Guten Morgen!

Ich habe da mal zwei Fragen zum T5F:

Gehen wir mal davon aus, ich habe Post bekommen und schicke denen einen T5F.
Kann ich (als Privatperson) irgendwie eine Aufwandsentschädigung, Rückerstattung der Portokosten, oder sonstiges fordern?
~~~

Dann würde mich noch eines interessieren:
Im T5F selbst ist von einer Sperrung meiner Daten zu lesen, allerdings steht im § 30 Abs. 3, dass die personenbezogenen Daten zu löschen sind, wenn ihre Speicherung unzulässig ist.

Wie kann man das jetzt verstehen?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus! :)

heinerle
27.05.2007, 14:41
Eine Aufwandsentschädigung wirst Du wohl nicht erhalten (zumindest für den T5F), da Du ja nur Dein Recht auf Auskunft wahrnimmst.

Das Sperren (statt Löschen) der Daten hat den Zweck, daß sie beim nächsten Mal nicht behaupten können, sie hätten neue Adressen gekauft und keine sonstigen Zuordnungen vornehmen können:


Wenn sie Deine Daten gelöscht haben dann haben sie keine Grundlage, gegen die sie abgleichen können (sie haben Deine Daten ja gelöscht, wissen also nicht, daß sie Dich von der neuen Liste streichen sollen).
Wenn sie Deine Daten nur gesperrt haben müssen sie Dich beim nächsten Spamrun auslassen, da sie nun wissen, daß Du widersprochen hast.

liGht
30.05.2007, 14:20
Alles klar, vielen Dank! =)
Das mit dem Sperren habe ich mir auch schon so gedacht.

Allerdings würde mich jetzt noch interessieren, ob ich die Portokosten zurückverlangen kann.
Auch wenn das nur 55 Cent sind, why soll ich denen noch Geld hinterherwerfen?

heinerle
02.06.2007, 00:55
Ich verwende meist die Antwortumschläge - "Porto übernimmt Spammer für Sie"