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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : condome.tv - falsch eigegebene Personalien



Raphael
12.06.2007, 17:51
Bestimmt kennen einige den Internetbetrug auf condome.tv von der Swiss Einkaufsgemeinschaft AG.

Ich bin ebenfalls drauf reingefallen. Habe bei meiner Registrierung jedoch falsche Angaben zu meinen Personalien gemacht.

Wie alle bekam ich etliche Mahnungen.
Heute ist nun ne Mail eingegangen indem sie nebst Zahlungsaufforderung mit Anzeige drohen da ich falsche Personalien angegeben habe. (Betrug laut Strafgesetz).

Was ist nun zu tun oder wie soll ich darauf reagieren?

Bitte um Ratschläge.
Vielen Dank im voraus.

schara56
12.06.2007, 18:04
Hallo Raphael, willkommen im Forum!
Kuckst Du hier (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=111784&postcount=6).
Eine IP-Adresse beweist nicht viel - können sie Dir das vorsätzliche Falscheintragen nachweisen? Ansonsten wird evtl. eine nichtexistente natürliche Person angemahnt -> Rundablage.

@Mods
Kann man mit dem hier (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=111784) zusammentackern.

Sirius
12.06.2007, 18:05
Das Geseier dieser Abzocker kann man getrost ignorieren. ;)

JohnnyBGoode
12.06.2007, 18:11
Der Jürg K. ist ja lt. Impressum immer noch bei der SWISS EK als Verwaltungsrat eingetragen. Hatte man den nicht mal gesucht? (http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?t=981) :D

Goofy
12.06.2007, 18:36
Heute ist nun ne Mail eingegangen indem sie nebst Zahlungsaufforderung mit Anzeige drohen da ich falsche Personalien angegeben habe. (Betrug laut Strafgesetz).


Falls so etwas jemals passieren sollte, dann müssten die Dich wegen "Erschleichen von Leistungen" (265a StGB) und nicht wegen Betrugs anzeigen.

Dann müsste Dein Anwalt einfach darauf verweisen, dass Du wegen einer überraschenden AGB-Klausel (305c BGB) nicht über die Kostenpflichtigkeit des Angebots im Bilde warst. Also liegt hier kein vorsätzliches Erschleichen einer Leistung zugrunde, weil Du gemäß der Aufmachung der Webseite von einem kostenlosen Angebot ausgehen durftest.

Dementsprechend würde das Verfahren ziemlich sicher eingestellt. ;)

Und - keine Angst. Es ist bisher kein einziger Fall bekanntgeworden, wo in solchen und ähnlich gelagerten Fällen jemals Anzeige erstattet wurde.

Wenn Du das ganze hartnäckig weiter aussitzt und nicht reagierst, werden evtl. in den nächsten Monaten noch mehrere Mahnungen kommen. Dann wird die Sache irgendwann einschlafen.

Raphael
12.06.2007, 19:26
vielen dank für eure antworten.

ich wurde etwas unruhig da die IP jene meines Arbeitgeber-PC´s ist, von welchem ich mich auf condome.tv angemeldet habe. Ich habe die IP welche im mail stand auf google eingegeben und tatsächlich erschienen Angaben zu meinem Arbeitgeber. Und diesen möchte ich da auf keinen Fall hineinbeziehen und es auch nicht drauf ankommen lassen.

was meint ihr dazu?

Goofy
12.06.2007, 19:37
...da die IP jene meines Arbeitgeber-PCs ist...

Wenn man schon auf solchen Seiten unterwegs ist und etwas ordert, sollte man sowas nie von einem Fremd-PC am Arbeitsplatz aus machen.
Aber - egal.

Kann die betr. statische IP einem PC zugeordnet werden, den nur Du benutzt und sonst niemand?

Vermutlich eher nicht; und dann würde auch Dein Arbeitgeber große Mühen haben, festzustellen, dass Du es warst, der an dem betr. Tag (vor einigen Monaten... da gibt es wohl eher keine Logs mehr...) die betr. Seite aufgerufen hat. Auszuschliessen ist das nicht, aber ich halte das für wenig wahrscheinlich.
Überhaupt müsste die Swiss erstmal auf Deinen Arbeitgeber zugehen; wenn die wollten, dann hätten sie es schon längst gemacht.

Raphael
12.06.2007, 19:50
naja es steht da auf jeden fall die gesammte Adresse, eine Telefonnummer sowie ein Name. Jedoch nicht mein Name...

Und eben, wie schon erwähnt habe ich keine Lust das diese Swiss EK nen Brief dahin schickt mit Verweis auf meinen richtigen Name den sie leider haben.

Ob die IP genau meinem Rechner entspricht weiss ich jetzt nicht.....

Goofy
12.06.2007, 20:08
Ein Restrisiko besteht, allerdings meiner Meinung nach ein nur sehr geringes.
Ob Du das trägst, ist letztlich Deine Entscheidung.

Raphael
12.06.2007, 20:17
hast recht...

wenn die sache über meinen Heim-PC gelaufen wäre würde ich denen nen scheiss zahlen aber so wies jetzt ist...... naja... keine lust die arschkarte zu ziehen...

was ich komisch finde ist, dass man die IP auf Google eingibt und prompt erscheint die Adresse mit Name, Telefonnummer usw.... dürfte doch nicht sein?!

werds mir auf jeden fall überlegen.


vielen dank dir!

Reducal
13.06.2007, 08:44
Falls so etwas jemals passieren sollte, dann müssten die Dich wegen "Erschleichen von Leistungen" (265a StGB) und nicht wegen Betrugs anzeigen.
Stimmt nicht! Wenn der Raphael davon ausgehen mussten, dass das Angebot ein kostenpflichtiger Geschäftsverkehr ist, dann hätte er seine tatsächlichen Daten angeben müssen. Da er dies nicht tat, besteht lediglich der Verdacht einer Urkundenfälschung, insbesondere durch Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB. Der Vorsatz zur strafbaren Handlung müsste allerdings erst nachgewiesen werden, da womöglich altbekannte Zweifel den Fall für den Verdächtigen begünstigen - "...wenn ein Betrüger einen Betrüger betrügt". Ein Nutzer, der nicht davon ausgehen muss, dass ein verwendetes Internetprojekt kostenpflichtig ist (weil der Anbieter die Darstellung der Kosten unterdrückt oder nur unzureichend darstellt), kann sich anmelden mit was er will - auch mit falschen- oder Nonsensdaten. Er befindet sich bei der Vertragsannahme in einem Irrtum und der Vertrag ist in so einem Fall ungültig - kein Vertrag, keine Zahlungsverpflichtung, keine strafbare Handlung!

bchris
15.06.2007, 21:40
Hallo Raphael, willkommen im Forum!
Kuckst Du hier (http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=111784&postcount=6).
Eine IP-Adresse beweist nicht viel - können sie Dir das vorsätzliche Falscheintragen nachweisen? Ansonsten wird evtl. eine nichtexistente natürliche Person angemahnt -> Rundablage.

@Mods
Kann man mit dem hier (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=111784) zusammentackern.

Mein Bruder hat auch eine solcher Zahlungserinnerung bekommen nur haben wir festgestellt das die Angegebene IP Adresse von den Acor Providern vergeben wurde und nicht wie von uns benutzten anderen Providern. Unter Robtex konnte auch festgestellt werden das 99 weitere Firmen die den Selben Nameserver benutzen die absolut gleiche Internetabzocke durchziehen also nicht bezahlen wenn die Geld haben wollen sind sie auch in der beweispflicht

schara56
16.06.2007, 10:31
...]die Angegebene IP Adresse von den Acor Providern vergeben wurde und nicht wie von uns benutzten anderen Providern[...
Die Wahrscheinlichkeit, dass die IPs mit der vom ISP zugeteilten übereinstimmen ist sehr gering - die Pferdehändler [tm] schießen halt auch gerne einfach mal ins Blaue.
Außerdem verwenden ja manch finst're Gesellen Seiten wie http://www.publicproxyservers.com um die Identität im Internet etwas zu verwischen.


...]den Selben Nameserver benutzen die absolut gleiche Internetabzocke durchziehen[...Welche Nameserver zum Besuchen der Seite verwendet wurden dürfte sich den Pferdehändlern vollkommen entziehen - außer er blickt in Deinen Resolver-Cache.

laraluca
15.02.2008, 10:04
was soll der spass denn kosten, und was hattest du davon, falsche Adresse anzugeben?

LG