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peter1962
21.01.2003, 15:32
jetzt wollt ich mir einen der tollen Dialer von
http://213.76.131.85/... runterladen.
Und obwohl da was von kostenlosem Download steht
werde ich auf
http://www.ibs-clearing.ch/error.php
umgeleitet.
Der Text ist auch unverschämt:

Leider mußten wir über Ihre IP unzuläßige Aktivitäten feststellen.
Bitte wenden Sie sich an unseren Support
info [at] ibs-clearing.ch

Werde mich doch bei
Uwe Klein <uwe.klein [at] ibs-clearing.ch> und Markus Schenker <markus.schenker [at] ibs-clearing.ch>
beschweren müssen, das ein beworbenes Produkt (Dialer) nicht in ausreichender
Zahl vorhanden ist.
Ist das nicht ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht?
Gruß
Peter

http://img.homepagemodules.de/grin.gif

webeinspunktnull
21.01.2003, 16:27
<ironie>mann was tut mir IBS jetzt leid.. Macht da wer was unzulässiges mit denen?? ochhh die armen Hascherl</ironie>

--
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andyho
21.01.2003, 16:30
Du schreibst jetzt also 100 mal an die Wand des Mainpean-Geschäftshauses: "Ich werde niemals wieder mehr als einen Dialer kostenlos downloaden".

ictus
21.01.2003, 18:24
Kostenlose Software,... endlich mal was Handfestes! Wo gibt es sonst schon noch was umsonst. Und das auch noch in so wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Danke IBS-Clearing, danke Mainpean!
Verständlich zumindest, daß man in diesem Fall auch ein- (oder mehrmals) zugreifen möchte. :)

Hhm, das hört sich ja ganz nach einem Lockvogelangebot an.
Mal sehen, was die Verbraucherzentralen dazu sagen:
&raquo;Täglich weisen Wurfsendungen, Hochglanzprospekte und Zeitungsanzeigen auf Preisknüller hin. Mancher Verbraucher nimmt für ein Schnäppchen auch einen längeren Weg in Kauf. Doch die Enttäuschung ist groß, wenn es im Geschäft heißt: "Das Sonderangebot ist leider ausverkauft".
Wer mit Sonderangeboten wirbt, muss die angepriesene Ware auch für einen angemessenen Zeitraum vorrätig haben.&laquo;
und
&raquo;Ein Händler, der für einen Artikel wirbt, ohne einen ausreichenden Vorrat zu haben, macht ein Lockvogelangebot und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.&laquo;
*lol*