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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Wiki-Artikel



Goofy
18.08.2007, 23:04
In diesem Thread kann man Links zu neuesten Antispam-Wiki-Artikeln sammeln.

Die neuesten Stilblüten von Internet-Abzockern und Spammern sammeln wir hier:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Stilbl%C3%BCten

Hier ein Artikel über eine kleine Einführung in das Vertragsrecht:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Vertrag

Erklärungen dazu, was opt-in, double-opt-in, opt-out und confirmed-opt-in ist:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Opt-Out
http://www.antispam-ev.de/wiki/Confirmed-Opt-In
http://www.antispam-ev.de/wiki/Opt-In
http://www.antispam-ev.de/wiki/Double-Opt-In

mareike26
19.08.2007, 14:15
Die neuesten Stilblüten von Internet-Abzockern und Spammern sammeln wir hier


Großartig
http://img246.imageshack.us/img246/8399/thumbsup4kk.gif

Ostfriese
19.08.2007, 15:37
Erklärungen dazu, was opt-in, double-opt-in, opt-out und confirmed-opt-in ist:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Opt-Out
http://www.antispam-ev.de/wiki/Confirmed-Opt-In
http://www.antispam-ev.de/wiki/Opt-In
http://www.antispam-ev.de/wiki/Double-Opt-In
Wäre es nicht besser, die verschiedenen Opt-In und Opt-Out Arten in einem Artikel zusammen zu fassen, damit man schneller und besser die Unterschiede erkennen kann?

Goofy
19.08.2007, 15:55
Habe ich auch überlegt, aber aus 2 Gründen nicht gemacht:

1. wirds zu lang.

2. wirds in einem Artikel zu unübersichtlich und erzeugt Konfusion.

Gedacht ist das ganze ja dazu, dass man hier im Forum schnell einen Link auf den jeweiligen Begriff setzen kann. Der evtl. Interessent will dann nicht wissen, was der zu erkärende Begriff nicht beinhaltet, sondern eine konkrete Erklärung zu genau diesem Begriff.
Auch bei de.wikipedia sieht man daher die Tendenz, verschiedene Begriffe nicht in einem übergeordneten Artikel zu erklären, sondern für jeden Begriff einen separaten Artikel einzustellen.

Ostfriese
19.08.2007, 16:06
Okay, das leuchtet ein. Aber eine kurze Übersicht über die Unterschiede zwischen den einzelnen Opt-In/-Out Arten wäre vielleicht auch nicht falsch. Eine kurze tabellarische Auflistung der Unterschiede würe ja schon reichen, denke ich mal.

skater
19.08.2007, 16:19
Tu dir keinen Zwang an, dafür ist das Wiki da das jeder mitmachen kann!

SpamRam
19.08.2007, 16:53
Die Übersicht habe ich gerade an Goofy geschickt, der mir viellecht/hoffentlich die Arbeit des Einstellens abnimmt.:)

Goofy
19.08.2007, 17:30
[x]done

http://www.antispam-ev.de/wiki/Bestellungen_im_Internet

truelife
19.08.2007, 19:56
Großartige Arbeit, Goofy! :D

Ostfriese
26.08.2007, 00:43
Ich habe mal angefangen, im Wiki unter https://www.antispam-ev.de/wiki/Datenschutzbeauftragte_in_Deutschland eine Auflistung der DSB der einzelnen Bundesländer inklusive Kontaktinformationen zusammen zu stellen.

Vielleicht kann die Liste auch noch im Informationen erweitert werden, ob und wie schnell der DSB reagiert

Goofy
26.08.2007, 13:13
Gute Wiki-Idee. Ich habs in die Kategorie "Information" verlinkt.
Geht mit: [[Kategorie:Information|...Artikelname...]]

Und Überschriftenformatierung reingebracht.

mareike26
26.08.2007, 21:33
Ich habs mal verschoben, passt m. E. besser hierhin.

safi
27.08.2007, 19:23
Danke, für die Artikel.

Wieder was gelernt. :clap::clap:

Goofy
03.09.2007, 23:29
http://www.antispam-ev.de/wiki/IP-Adresse

Hier wird grundsätzlich erklärt, was eine IP ist.


http://www.antispam-ev.de/wiki/Beweiskraft_eines_IP-Adress-Logs

Hier wird noch einmal die juristische Grundsatzdiskussion zum Thema "Was beweist eine IP-Timestamp-Logdatei?" zusammengefasst.

Arthur
03.09.2007, 23:41
Perfekt :goodgame:

Sven Udo
04.09.2007, 00:01
@Goofy...fünf Punkte und Sterne http://www.antispam-ev.de/forum/images/rating/rating_5.gif

Arthur
04.09.2007, 00:15
Nachtrag: Man sollte es zur Pflichtlektüre für STAs machen, insbesonders
im Raum Frankfurt...

Goofy
14.10.2007, 00:53
http://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge

Wem noch was dazu einfällt: bitte ergänzen!

kappeshamm
17.10.2007, 16:51
Wem noch was dazu einfälltMir fällt noch was zu einem Wiki-Artikel ein, aber aus irgendeinem Grund darf ich da nichts bearbeiten, deshalb hier kurz die Nachricht:

Ich bin seit Anfang des Jahres auch T-Online-Kunde, hatte anfangs die von Dir in dem T-Online-Artikel erwähnte Basisvariante des Spamfilters. Zur Premiumversion, die ich nutze, seitdem ich die 16 Mbit-Leitung habe, gibt es noch was nachzutragen:

1. Die Premiumversion erhält man automatisch, wenn man als DSL die 16 Mbit-Leitung hat.
2. In der Premiumversion ist ein noch wesentlich verbesserter Spamfilter enthalten, der es auch erlaubt, eine bestimmte Mailanschrift zur "Bearbeitung" an T-Online zu schicken.
3. Außerdem hat diese Version die Möglichkeit, Ordner anzulegen, in denen Mails dauerhaft gespeichert werden können, bei der Basis-Version gibt es keine Ordner, und Mails werden nur eine begrenzte Zeit auf dem Server belassen.
4. Last but not least bietet die Premium-Version auch die Möglichkeit, dass man sich zusätzlich zur Mail-Hauptanschrift noch bis zu 50 Nebenanschriften anlegen und (bei Bedarf, falls da Spam kommt) wieder löschen kann. Diese Möglichkeit nutze ich sehr gerne und in letzter Zeit immer öfter.

Goofy
17.10.2007, 17:01
...[T-Online-Spamfilter]...

O.K., ich nehm das in den Artikel mit auf.

Im Wiki muss man sich extra anmelden, um Schreibrechte zu haben. Geht nicht mit dem Forenaccount.

Goofy
24.07.2011, 22:11
Neu:

Abofallen-Abzocke - Spätlese - Inkasso-Mahnungen - Irreführende Gerichtsurteile der Nutzlos-Branche
Anlässlich der erhöhten Mahnaktivität der Nutzlos-Branche.
Der Titel ist mit Absicht so lang, hierdurch ergeben sich wichtige Suchbegriffe für die Suchmaschinen.

Inkassokriminalität
Eine Generalabrechnung mit unseriösen Inkassomethoden und der zum diesem Thema wachsweichen deutschen Nachtwächterjustiz.

Goofy
10.09.2011, 23:52
Gewinnspiel-Betrug_-_Abzocke_am_Telefon_-_Callcenter-Terror

Alles rund um die Gewinnbimmel-Abzocke auf einen Blick, suchmaschinengerechter Titel.

Mit einigen Hintergrund-Infos, wie die Abzocke entstanden ist.

Goofy
30.10.2011, 12:58
Genaue Erläuterung zur sehr effektiven Cold-Call-Abwehrtaktik der Ankündigung einer Gesprächsaufzeichnung.

Mitschnitt von Callcenter-Anrufen

Goofy
06.11.2011, 17:23
Neuer Musterbrief zur Untersagung von adressierter Briefwerbung.

Untersagung von Werbepost - Musterbrief

Goofy
13.11.2011, 17:48
Abzocke bei Casting-Modelagenturen

Alles über die Model-Casting-Abzocke inklusive Rat an die Betroffenen.

Goofy
03.12.2011, 21:16
Über illegale Kontenpfändungen eines pfälzischen Unterhosen-Abo-und-Kredithai-Inkassobüros.

Zahlungsverbot - Kontosperrung durch Inkassobüro - illegale Vorpfändungen

Goofy
09.06.2012, 23:51
Über Handy-Abzocke.

Handy-Abo-Abzocke

Der Artikel ist z.T. noch im Aufbau, es fehlt ein Abschnitt über Premium-SMS-Abzocke. Und der Abschnitt über die Apps-Abzocke muss noch ausgebaut werden.

Wichtig war mir vor allem die Empfehlung der Drittanbietersperre sowie die Aufdeckung dieses unsäglichen Versteckspiels, das die Provider und Verbindungsnetzbetreiber mit den Betroffenen spielen: keiner ist es gewesen, aber alle wollen sie Kohle.

wahwah
10.06.2012, 00:06
Großartig!

Gefällt mir sehr gut.

Arthur
10.06.2012, 10:54
Mit weitem Abstand das Beste und Umfassenste, was ich bisher an Informationen und Ratschlägen
zum Thema finanzielle Gefahren mit Handys und Vorbeugung dagegen im WWW gelesen habe.

Goofy
10.06.2012, 18:54
Title-Meta-Tags sind bei der Suma-Indizierung extrem wichtig.

Offenbar werden Wiki-Artikel, die lediglich eine Redirect-Weiterleitung enthalten, nicht indiziert.

Daher ein neuer Versuch, um einmal mit griffigen Suchbegriffen im Title-Tag was auszurichten und z.B. Leute, die nach Elektronik-Schnäppchen suchen, auf unseren Info-Artikel gegen Web-Shop-Betrug zu lotsen. Mal sehen, ob das funktioniert.

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Goofy
06.12.2012, 19:37
Vollstreckungsbescheid
Den Artikel habe ich ergänzt, indem ich die zwei wichtigsten Abwehrmittel gegen einen gültigen Vollstreckungstitel aufgeführt habe: Vollstreckungsgegenklage und Klage auf Herausgabe aus Bereicherung.

Goofy
08.12.2012, 22:24
Neu im Angebot:

Verjährung
Verwirkung

Mit Betonung auf das Verbraucherrecht (also: worauf es meistens ankommt), und mit plastischen Fallbeispielen. Bei der Verjährung wird ausführlich auf die abweichende Frist bei Verbraucherdarlehensverträgen eingegangen. Ein Thema, das oft leider falsch oder mißverständlich behandelt wird: hier greift nämlich eine 10-jährige Hemmung, bevor die 3-jährige Regelverjährung zu laufen beginnt. Gilt auch für Überziehungskredite. Daher sollte man nach Kontokündigung am besten den letzten Kontoauszug und die Schlussabrechnung der Bank bis ins 14. Kalenderjahr aufbewahren. Besonders die Postbank ist momentan für teilweise sehr abstruse Mahnungen wegen Altforderungen aus solchen Überziehungskrediten bei gekündigten Girokonten aufgefallen.

Das Thema "Verwirkung" wird an vielen Stellen nur oberflächlich und ohne Fallbeispiele abgehandelt, dabei gibt es hier einige wichtige Anwendungsmöglichkeiten, und zu diesen gehören eben z.T. diese ominösen Postbank-Fälle.

Goofy
05.01.2013, 23:28
Easy-Sofort-Kredit ohne Schufa-Auskunft

Über die Hintergründe Schufa-freier Kreditangebote. Laut einer Studie des Schuldnerberaters Christian Maltry im Auftrag der Schufa kommen bei diesen Angeboten mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 98 Prozent keine Kreditverträge zustande. Es geht den Kredithaien einzig und allein darum, z.B. durch kreative Gebühren oder "Auslagenpauschalen" die hilflosen, meist verzweifelten und überschuldeten Betroffenen abzuzocken.

Neben diesen Gebühren gibt es aber auch noch andere Varianten, z.B. Nachnahmesendungen, 0900-Nummern-Abzocke, teure Beratungsverträge oder die Vermittlung von Bauspar- bzw. Versicherungsverträgen - angeblich zur Sicherung der Bonität. Auch hier kommt kein Kreditvertrag zustande, die Vermittler machen ihren Reibach durch die Provisionszahlungen, die Betroffenen sitzen auf teuren Verträgen, die sie sich finanziell nicht leisten können.

Wer sich für das Thema interessiert, sollte auch unbedingt mal die Studie von Prof. Hugo Grote lesen.
http://www.schufa.de/media/teampresse/pressemitteilungen/schufa_frei/gutachten-schufa-freie-kredite-grote.pdf
Dort werden die verschiedenen Abzockemethoden genau erklärt, aber auch intensiv die Rechtslage bezüglich der Unzulässigkeit kreativer Gebühren oder "Auslagen" bei der ergebnislosen Kreditvermittlung dargestellt. Auch der § 655d BGB, von den Kredithaien immer wieder als vermeintliches Schlupfloch präsentiert, ist für die Abzocker rechtlich kein Heilmittel. Durch die Bank handelt es sich um verbotene Umgehungen.

Goofy
11.08.2013, 21:35
Inkassomahnung - uralte Forderung mit bisher unbekanntem Vollstreckungstitel - Was tun?

Zur Info von Betroffenen, die mit Mahnungen wegen uralter Forderungen aus Versandhausbestellungen etc. zu kämpfen haben, wo dann auch das Inkassobüro behauptet, es gebe einen Vollstreckungstitel. Bei Nachforschungen stellt sich dann heraus, dass es sich um eine "bedauerliche Verwechslung" mit einem Namensvetter handelt. Dahinter steckt ein System. Es gibt einige Inkassobüros und Anwälte, die sich auf den Ankauf uralter, fauler, nicht eintreibbarer Vollstreckungstitel spezialisiert haben. Wenn sich auch die Forderung beim eigentlichen Schuldner nicht mehr eintreiben lässt, dann kauft das Inkassobüro ein Titelpaket für wenig Geld auf und versucht dann einfach willkürlich, die Gelder von Namensvettern einzutreiben. Eigentlich Betrug, aber die Justiz kümmert sich nicht drum. Es gibt mehrere bekannte Namen von Büros, die das seit einigen Jahren so treiben.

Da natürlich die Drohung mit der Zwangsvollstreckung ein böses Druckmittel ist, sollten wenigstens die Betroffenen so weit möglich Hilfe und Info bekommen sowie einen Musterbrief zur Forderungsabwehr.

Wuschel_MUC
12.08.2013, 06:27
Bei dem Abschnitt mit der Strafanzeige gegen das Inkassobüro sollte man es nicht belassen. Es wäre auch ein Vorstoß sinnvoll, dem Inkassobüro die gerichtliche Zulassung zu entziehen. Aber das sollte ein Jurist in den Wiki-Artikel schreiben.

...just my two cents
Wuschel

Goofy
12.08.2013, 13:57
Ich kann da noch einen Abschnitt reinnehmen. Allerdings ist es bei den Beschwerden gegen die Inkassozulassung wohl genauso wie bei den Strafanzeigen: wird wahrscheinlich alles eingestellt, wegen "bedauerlicher Verwechslung", Vorsatz nicht nachweisbar etc.

Wuschel_MUC
12.08.2013, 14:56
...wird wahrscheinlich alles eingestellt, wegen "bedauerlicher Verwechslung", Vorsatz nicht nachweisbar etc.
Schreibe es rein. Wenn sich genug Leute beschweren, ist der Vorsatz beweisbar, vor allem bei öffentlichem Druck.

Nach der Unterschrift sollte noch eine Zeile kommen:
"Dieses Schreiben wird mit gleicher Post der Presse übergeben."

HTH
Wuschel

KaiHH
12.08.2013, 15:03
Leider erreichen wir keine wirklich breite Masse, denn dann würden sich die Beschwerden / Anzeigen häufen und die Ausreden somit hinfällig werden.

Schade eigentlich, denn diese Masche ist fast noch schlimmer als einen Überfall zu begehen...


Gruß
Kai

Goofy
12.08.2013, 15:27
Leider erreichen wir keine wirklich breite Masse, ...

Das ist noch überhaupt nicht gesagt. Das Thema ist natürlich ein Spezialthema, es ist nicht so ein breites Thema wie bei den Gewinnspielen oder den Abofallen. Aber trotzdem dürfte es jedes Jahr Tausende Betroffene in Deutschland geben, und die beabsichtige ich schon zu erreichen, so viele wie es geht. Und dass das geht, beweist z.B. die gute Frequentierung der Artikel über die Harthausener Inkassoschaukel.

Es geht darum, den Artikel auswärts in anderen Foren als info-landing-page anzubieten. Damit erreicht man die Leute dann schon. Man sollte halt aufmerksam bei gutefrage.net, im sat1-Forum und anderswo mitlesen.

Goofy
25.10.2013, 20:14
Lange Zeit war ich (wie viele andere) der Meinung, dass bei einer berechtigten Forderung, die sich im Verzug befindet, Inkassokosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden können.

Inzwischen habe ich gelernt, dass dies so eindeutig überhaupt gar nicht der Fall ist. Gerade aus der jüngeren Zeit gibt es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, wonach die Erstattungspflicht von Inkassokosten unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht abgelehnt wird. Viele Gerichte sind der Auffassung, dass es einem Unternehmen durchaus zumutbar ist, im Rahmen der üblichen betriebswirtschaftlichen Geschäftspflichten das Mahnwesen selbst in die Hand zu nehmen, und dass angesichts der Durchorganisation des Rechnungswesens mit geeigneter Software etc. der Aufwand hierfür eigentlich minimal ist. Daher rechtfertigt sich unter dem Hinweis auf die Schadensminderungspflicht die Auslagerung des Mahnwesens an einen externen Dienstleister nicht. Jedenfalls führt dies zu einer vermeidbaren Generierung überflüssiger Kosten, die dem Schuldner regelmäßig nicht anzulasten sind.

Ein spezieller Artikel befasst sich mit dieser Frage, inklusive Beispielurteilen.

Rechtsanspruch Erstattung von Inkassogebühren

Wir haben hier eine regelrecht schizophrene Situation. Einerseits regelt der Gesetzgeber mühselig die Erlaubnisgrundlage von Inkassobüros und schafft inzwischen mit der Novellierung des RDG (erst seit kurzem) einen verbindlichen Gebührenrahmen für Inkassobüros, wogegen sich die Lobbyisten vorher jahrelang gesträubt hatten.

Dann wiederum kommen große Teile der Rechtsprechung daher und kippen die Grundlage für den Anspruch auf Erstattung von Inkassokosten insgesamt.

Das schafft natürlich eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die man derzeit nicht auflösen kann.

Ein Schuldner mit nur etwas sportlichem Naturell kann prinzipiell hergehen und die Hauptforderung plus Porto/Mahnpauschale plus Zinsen an den Hauptgläubiger überweisen und die Erstattung von Inkassokosten darüber hinaus ablehnen. Und offensichtlich scheint das Risiko, in so einem Fall auf Zahlung der Inkassokosten verklagt zu werden, sehr minimal zu sein, aufgrund der offensichtlich inkassounfreundlichen Rechtsprechung vieler Gerichte.

Man wird das weiter beobachten müssen.

Mittwoch
27.12.2013, 19:52
Nachdem diese Art von Spam in den letzten Wochen hier häufiger berichtet wird, habe ich einen Artikel zu Binäre Optionen aus der Taufe gehoben. Ich bitte um Korrekturlesung, Ergänzung durch Links und Hilfe bei der Kategorisierung.

Danke und schöne Grüße
Mittwoch

Nebelwolf †
28.12.2013, 13:39
Guter Artikel!

Es gibt sicherlich noch viel mehr zu erzählen, aber dann wird der Artikel zu unübersichtlich. Für Leute, die aus dem ersten Reinfall mit Binären Optionen nicht schlau geworden sind, wird jetzt ein "Zwillingskonto" angeboten, bei dem ein Teil des Geldes von "Profis" verzockt wird.

Nebelwolf

heinrichh
29.12.2013, 10:29
Moin Mittwoch,

ein klasse Artikel, ich habe beim Durchstudieren keine Fehler finden können. DANKE! (wie auch an alle, die sich hier die Mühe mit dem Schreiben von Artikeln machen!).

Katzina
29.12.2013, 11:40
Hallo Mittwoch,
eine grossartige Arbeit! Vielen Dank für die mit viel Sachverstand und Mühe verfasste Abhandlung. Alles okey.
Grüsse!

Goofy
29.12.2013, 19:06
Spitze gemacht. Darüber hatten wir noch nichts. Vielleicht zieht der Artikel ja auch mal fremde Leser an.