PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : imponline.de



baca
22.09.2007, 14:13
Mich laust der Affe: vor weiss nicht mehr wieviel Wochen lag irgend eine Mozart-CD im Briefkasten - wie man das von AOL kennt, also nix weiter dabei gedacht und aufs Regal gelegt.

Und heute - wenn der Postmann 2 x klingelt, ein riesiges Überraschungs-Paket und Ihr KOSTENLOSES GESCHENK - wie versprochen, mit noch viel mehr Impressionen grosser Komponisten.

Beworben werden die Portogebühren bei jeder Lieferung 3,95 ¤ zu sparen, man zahlt demnach für jede Lieferung 25,85 anstatt 29,80 ¤. Überweisen soll man entweder 4,90, sofern man nicht von dem fantastischen Sparangebot Gebrauch machen möchte, 2,45 wenn man bei JEDER Lieferung 3,95 sparen möchte.

Um dieses Überraschungspaket zurück senden zu können, muss man telefonisch ein persönliches Rücksende-Code erfragen unter Angabe der Kunden-No. Ist eine 01805-No. 0,12 ¤/min.

http://www.imponline-de.com

Lt. AGBs: Rücksendungen der Ware bis zu einem Preis pro Lieferung von ¤ 40,00 müssen von Ihnen ordnungsgemäß frankiert werden.

Arthur
22.09.2007, 14:19
Lt. AGBs: Rücksendungen der Ware bis zu einem Preis pro Lieferung von ¤ 40,00 müssen von Ihnen ordnungsgemäß frankiert werden.
Was die in ihre AGB reinschreiben ist völlig irrelevant. Unverlangte Sendungen
müssen nicht mal speziell aufbewahrt werden, geschweige denn auf eigene Kosten zurückgesandt werden.

baca
22.09.2007, 14:30
Unverlangte Sendungen
müssen nicht mal speziell aufbewahrt werden, geschweige denn auf eigene Kosten zurückgesandt werden.

und nach 14 Tagen kommt dann die eigentliche Rechnung oder nicht :confused: Gerichtsstand ist die Schweiz. Ausserdem bin ich im Besitz einer Ware, die ohne Bezahlung nicht mein Eigentum sein kann.

Arthur
22.09.2007, 14:44
und nach 14 Tagen kommt dann die eigentliche Rechnung oder nicht
na und, wenn du es nicht bestellt hast, können die Rechnungen schicken, soviel sie wollen
Hab ich auch schon gehabt > Ablage P

Ausserdem bin ich im Besitz einer Ware, die ohne Bezahlung nicht mein Eigentum sein kann.
Das interessiert doch überhaupt nicht. Der Versender trägt das alleinige Risiko bei unverlangter Warenlieferung.

baca
22.09.2007, 18:27
Na Gut Arthur, dann vertraue ich Dir mal, dass ich die Ware auch ohne zu bezahlen behalten darf, war übrigens noch ein tragbares CD-Abspielgerät samt Ohrstöpsel dabei. Einer meiner Kidds wird sich sicherlicher freuen.

Vermisst habe ich einen Lieferschein, was gängig und absolut üblich und zu einer seriösen Firma dazu gehört.

Na denn harre ich mal der Dinge, die da evtl. noch auf mich zu kommen könnten.

kappeshamm
22.09.2007, 19:03
Mich laust der Affe: vor weiss nicht mehr wieviel Wochen lag irgend eine Mozart-CD im BriefkastenWarum passiert mir sowas nicht? Ist es denn wenigstens eine gute?

Ist eine 01805-No. 0,12 ¤ /min. Nur mal zum Sagen: die kostet seit längerem schon 0,14/min.

truelife
22.09.2007, 19:35
Ich würde mal hinmailen: kundenbetreuung [at] imponline-de.com

Sie haben mir da was geschickt, holen Sie es bitte ab, falls Sie Interesse dran haben. Ich glaube mich daran erinnern zu können, das du "Aufbewahrungsgebühren" geltend machen kannst - müsst da nochmal nachschauen...

In die Schweiz zurückschicken - sonst haben die keine Probleme...

blizzy
22.09.2007, 23:53
Antworten? Warum?

Das Schweigen des Verbrauchers stellt keine Vertragsannahme dar. Noch nicht einmal durch die Benutzung der Sache kommt es zu einer stillschweigenden Vertragsannahme (http://www.vis.bayern.de/recht/werbung/unbestellte_waren.htm).

Warum hab ich nicht auch mal das Glück, eine solche Lieferung zu erhalten?;)

truelife
23.09.2007, 08:37
Stimmt, hast recht:


Wer unbestellte Leistungen erhält ist nicht verpflichtet, darauf zu reagieren. Bei Waren besteht keine Aufbewahrungspflicht für einen bestimmten Zeitraum. Selbst die Benutzung und der Verbrauch sind zulässig, ohne dass hierdurch eine Zahlungspflicht, auch nicht in Form von Schadensersatzansprüchen begründet wird.

Quelle: http://www.vis.bayern.de/recht/werbung/unbestellte_waren.htm

Also baca, kannst aufmachen und Geschenke verteilen...

baca
23.09.2007, 10:56
@kappeshamm, na jetzt wo ich weiss, dass ich 'ungestraft' diesen mobilen CD-Player benutzen kann, kann ich ja mal in die Klassiker rein hören, denn mein eigentlicher CD-Player mit allem Schnickschnack hat nämlich den Geist aufgegeben.

@blizzy herzlichen Dank, denn bislang hatte ich da immer noch Bedenken, zumal ich eigentlich auch nicht weiss, wie da das schweizer Recht greift. Aber ich lasse es mal drauf ankommen.

Ob da bei nicht Reagieren noch mal so ein Überraschungs-Paket kommt :D



Nur mal zum Sagen: die kostet seit längerem schon 0,14/min.

ach so, aber auf dem 'Beipackzettel' steht immer noch 0,12 ¤/min.

Schönen Sonntag allerseits
baca

kappeshamm
23.09.2007, 11:15
ach so, aber auf dem 'Beipackzettel' steht immer noch 0,12 ¤/min.Papier ist geduldig, und außerdem: dachtest Du, dass ausgerechnet dieser Verein ausgerechnet für Dich neue Beipackzettel drucken lässt?:D

truelife
23.09.2007, 11:35
Ob da bei nicht Reagieren noch mal so ein Überraschungs-Paket kommt :D

"Sehr geehrte Damen und Herren

wir müssen davon ausgehen, das Sie das Paket nicht erhalten haben, das Sie in keinsterweise reagieren - leider ist der Hersteller der CD-Player Pleite gegangen - deswegen mussten wir auf I-Pods umsteigen..."

Fidul
24.09.2007, 21:03
ach so, aber auf dem 'Beipackzettel' steht immer noch 0,12 ¤/min.
Weiß das die BNetzA schon? :clown:

MARUE
27.09.2007, 14:37
Manchmal ist ja auch das Gesetz recht eindeutig - Urteile oder sonstige schlaue Texte zu bemühen ist dann gar nicht nötig:

§ 241a BGB
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.


Wegen Abs. 2 sollte zumindest sichergestellt werden, dass das Paket nicht ein offensichtlicher Irrläufer ist.

Weiter:
§ 304 BGB
Ersatz von Mehraufwendungen
Der Schuldner kann im Falle des Verzugs des Gläubigers Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste.

Voraussetzung ist der Annahmeverzug - der Versender müsste als hinsichtlich der Rücknahme der Ware in Verzug gesetzt werden. Tatsächliche Mehraufwendungen dürften aber regelmäßig gar nicht anallen, so dass das eher weniger interessant ist.

baca
20.10.2007, 09:51
Die Lieferung unbestellter Ware geht weiter, allerdings jetzt mit aufsummierter Rechnungstellung.

baca
15.12.2007, 15:13
So nun kommt erstmal eine Extra-Lieferung der 'unbestellten Ware' und nun noch zusätzlich ein 'Ihr aktueller Kontostand'-Extra-Brief mit dem zu zahlenden Betrag von 34,70 EUR zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens (also heute).

Meines Erachtens kann man nur in Verzug gesetzt werden bei eindeutig genanntem Zahlungsziel des Verzugs - auch wenn in den RE's immer ein Zahlungsziel von 14 Tagen angegeben wurde. Desweiteren greift trotz allem der Tatbestand der unverlangten Warenzustellen - und somit auch der Rechnungstellung.

Nach der 1. formgerechten Mahnung werde ich wohl entweder Verbraucherschutz und/oder meinen Rechtsschutz informieren und ggfs. einschalten.



(und das alles, obwohl nur ne blöde CD in meinem Briefkasten als Werbung drinne lag).

MARUE
15.12.2007, 18:18
Nein - in Verzug gesetzt werden kann man auch ohne jede Tages- oder Datumsangabe. Letztlich kommt es hier wohl viel eher darauf an, ob der Anspruch insgesamt überhaupt besteht - das wäre dann wohl zu verneinen. Vielleicht mal eine negative Feststellungsklage in Erwägung ziehen ,-).

nixkaffeefahrt
18.12.2007, 15:15
Wer von imponline.de oder Meister Verlag Post bekommen hat, könnte mal bei folgendem Adressenhändler nachhaken:

Arnold, Demmerer & Partner
Gesellschaft für creatives Zielgruppenmarketing mbH
http://www.zielgruppenmarketing.de/

Denn A+D wirbt unter seinen Referenzen (http://www.zielgruppenmarketing.de/pdf/Listmanagement-Adressenvermietung.pdf) mit

Datei: IMP/Meister Verlag
Größe: ca. 150.000 lt. 12 Monate
Eigentümer: IMP International Masters Publishers AG
Ansprechpartner: Frau I* M*
Telnr.: 0041 / 44 31 96-312

"Für die Beantwortung von Auskunftsschreiben an Betroffene steht
Ihnen bei A+D ein betrieblicher Datenschutzbeauftrager zur
Verfügung."

alicesophie
09.01.2008, 10:43
Da flattert mir doch heute eine CD per Postsendung ins Haus, zusammen mit einem freundlichen Begleitschreiben, im Tenor ungefähr wie folgt:

"Die großen Komponisten vergeben Geschenke im Wert von über ¤ 1.000.000!"

"Sie wurden ausgewählt für ein ganz dolles Willkommenspaket, das einen Wert bis zu 75 Euro haben kann" (garantiert aber nicht hat) "wenn Sie Ihr Willkommenspaket innerhalb von x Tagen anfordern und eine goldene Note in Ihrem Lostütchen haben. Danach schicken wir Ihnen aus der Reihe Die großen Komponisten alle 14 Tage ein neues Buch zu und kassieren 11 Euro plus 4 Euro Versand."

So weit also noch nicht tragisch, solange ich auf das Ding nicht eingehe, wird wenig passieren.

Aber was mich wurmt:
Ich hatte letztes Jahr eine etwas - sagen wir mal: umfangreichere Änderung meiner persönlichen Daten, also Name, Adresse und das ganze Komplettpaket. Ich habe die neuen Daten ausschließlich den Stellen gemeldet, die es auch wirklich angeht, also Ämter, Krankenkasse und meiner Bank. Bestellungen hab ich bisher keine gehabt, und von dubiosen Gewinnspielen laß ich als gebranntes Kind ohnehin die Finger. Im Telefonbuch stehe ich auch nicht, und mein Telefon ist PrepaID: [ID filtered]

Kurz ein paar Infos:

International Masters Publishers AG
mit Sitz in Zürich, Schweiz (natürlich, wo auch sonst?)
Rücksendeadresse bei Adressfehlern ist 82216 Maisach
www.imponline.de

Ich könnt jetzt eine Neulingsfrage stellen und fragen, ob sich bei den Jungs der Folterfragebogen lohnt, aber ich schätze mal, eher nicht, und ich werf's einfach weg. Mich ärgert bloß, daß es kein halbes Jahr gedauert hat, bis die Ratten meine neuen Daten haben, obwohl ich sie ausschließlich (meiner Meinung nach) vertrauenswürdigen Institutionen gegeben habe...

Edit: Damn, ich seh grad (eine Sekunde zu spät), daß es dazu schon was gibt. Bitte tackern oder löschen.

Fidul
09.01.2008, 10:51
[X] Tacker.

homer
09.01.2008, 11:12
Ich hatte letztes Jahr eine etwas - sagen wir mal: umfangreichere Änderung meiner persönlichen Daten, also Name, Adresse und das ganze Komplettpaket. Ich habe die neuen Daten ausschließlich den Stellen gemeldet, die es auch wirklich angeht, also Ämter, Krankenkasse und meiner Bank.

Hochzeit mit Umzug und vielleicht eine Anzeige in der Zeitung dazu geschaltet? Dann brauchst Du Dich nicht wundern. Die Adressgeier grasen solche Anzeigen (Aufgebote, Heirat, Geburten, Taufen, etc.) mit Vorliebe ab, da man hier wunderschön zielgruppengerechten Werbemüll absondern kann. Als "Nebenprodukt" wird die Adresse halt auch noch weiterverkauft.

BTW: Auch die Einwohnermeldeämter verkaufen ganz gerne mal Adresslisten. Daher bei einer An- oder Ummeldung immer der Datenweitergabe widersprechen.

alicesophie
09.01.2008, 11:17
Nein, Sir, keine geschalteten Anzeigen. (War eh keine Hochzeit, also Fehler seitens "Ehemann" kann auch ausgeschlossen werden.) Ich meinte es exakt so, wie es da steht: Die neuen Daten haben nur und ausschließlich Ämter, KK und Bank gekriegt - und natürlich gute Freunde und die nächsten Angehörigen.

Das mit den Einwohnermeldeämtern ist mal interessant. Das werde ich mir merken...

homer
09.01.2008, 11:45
Das mit den Einwohnermeldeämtern ist mal interessant.

Auch diese sind zur Auskunft nach § 34 BDSG verpflichtet. Frag doch mal nach.