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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PCI ITS bietet Corel für 30 Euro



Sonnja
26.09.2007, 14:49
Plötzlich hatte ich das in meiner Mail Box. Das war natürlich sehr verlockend und ich bestellte. Ich dachte, das ist eine Uralt-Version, die keiner mehr haben will.:rolleyes:

Dann kam die CD und die Rechnung. Es war OEM und Not for Resale. Mir wurde klar, das ist illegal. Also beschloss ich, nicht zu installieren und nicht zu bezahlen. Für ein illegales Produkt kann man ja schlecht eine Mahnung schreiben....:confused:

Doch dann sah ich in einem Forum, dass diese Firma (Sitz in der Schweiz) sehr wohl Mahnungen schreibt. :skull:

Was mach ich jetzt? Sonnja

Sonnja
26.09.2007, 16:38
Soll ich die CD einfach zurückschicken, wenn ich Pech habe nehmen sie es nicht an... :skull: Normal würde ich anrufen---aber es ist natürlich keine Telefonnummer angegeben, nur eine Postfachadresse... :confused:

So was Blödes, eigentlich passiert mir doch so etwas nicht...:confused:

Ich bin dankbar für jede Idee!
Sonnja

Ostfriese
26.09.2007, 17:05
Ich würde mich an Corel wenden, und denen den Fall schildern. Das dürfte die wohl interessieren interessieren. Erkundige Dich auch bei Corel, ob sie die CD zu Beweiszwecken benötigen oder nicht. Anschließend würde ich PCI ITS informieren, das Du Corel darüber informiert hast, das sie illegale Corel-Versionen vertreiben und das Du vom Kaufvertrag zurücktritst.

Liquid-Sky-Net
26.09.2007, 17:07
Google findet das dazu (http://forum.kijiji.de/about52756.html).

Sonnja
26.09.2007, 17:26
von denen habe ich sehr schnell eine vorformatierte Antwort bekommen und eine Information, was Piracy für ein Risiko ist. Die automatische Antwort sagte, sie könne nicht auf jede Mail individuell reagieren. Deshalb habe ich im Internet gesucht und dann das hier gefunden.:(

Ostfriese
26.09.2007, 17:30
Ruf doch mal den Kundendienst von Corel unter 0800 101 6079 an. Kostet Dich ja nix, außer ein paar Minuten Zeit ;)

schara56
26.09.2007, 17:43
Soll ich die CD einfach zurückschicken, wenn ich Pech habe nehmen sie es nicht an... :skull: PCI-ITS hat damals viel für die ReverZ-Bande 'vertrieben'. Immer schön auf Rechnung geliefert und sogar ein Inkassobüro beauftragt :).
Es kann aber auch einfach sein, dass Dir unverlangter Weise eine Postsendung zugestellt wurde (der natürlich keine Bestellung zugrunde liegt) und dieses absofort zur Abholung bereit liegt.

Lass Dir mal die Bestellung nachweisen - erst dann wird es wirklich interessant.

Bei mir warten noch einige unverlangt zugestellter Artikel von den ReverZ-Brüdern auf Abholung - auch das Inkassoabüro wollte sich derer nicht annehmen.

Sonnja
26.09.2007, 17:45
das werde ich morgen zur Geschäftszeit machen. Ich hoffe, das bringt etwas.;)
Dankeschön Sonnja

Goofy
26.09.2007, 17:55
Z.T. analog zu meinen Vor-Postern würde ich ebenfalls zu einer Überprüfung der CD bei Corel anraten.

Wenn es sich herausstellt, dass es Piratenware ist (was ziemlich wahrscheinlich ist, denn: "OEM" gibt es nur beim Kauf von Software zusammen mit Hardware!), dann der Firma PCI-ITS mit eingeschriebenem Brief mitteilen, dass Du aus diesem Grund vom Vertrag zurücktrittst. Und darum bitten, Dir eine Rücksendeadresse für den unfreien! Rückversand der CD zu nennen.

Anschließend sollen die Dich doch gern mal verklagen... :rolleyes:

Damit kommen die vor keinem deutschen Gericht durch.
Und Ärger mit Corel bekommen sie dann evtl. auch noch.

Sonnja
26.09.2007, 17:59
Lass Dir mal die Bestellung nachweisen - erst dann wird es wirklich interessant.

Hallo schara56,
das ist wohl doch nachweisbar, fürchte ich?

Aber ich kann doch nicht per Inkassobüro gezwungen werden, etwas zu bezahlen, was illegal ist!?

Goofy
26.09.2007, 18:03
Aber ich kann doch nicht per Inkassobüro gezwungen werden, etwas zu bezahlen, was illegal ist!?

Nein. Eben drum solltest Du denen rechtzeitig mitteilen, dass Du vom Vertrag (http://www.antispam-ev.de/wiki/Vertrag) zurücktrittst.

Weissbrot
26.09.2007, 18:14
Das Thema ist schon älter: http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=9920

Verantwortlich ist eine "Firma" in der Schweiz, die aber nicht im Handelsregister zu finden ist:

PCI-IT Verlag GmbH
PL: Postservice
CH-4023 Basel

www.bitsell.de/kontakt.html

Diese Webseite gehört einer ganz anderen Firma in München:

G.I.B. Verlag GmbH
Truderingerstr. 287
81825 München
Amtsgericht: 80315 München (HRB 94916)
Geschäftsführer: L* Seidl

http://www.gib.de/gib2/div/static/company.jsp

Die Firma G.I.B. Verlag GmbH betreibt ebenfalls einen Software-Versandhandel... ;)

Im Header der Webseite bitsell.de findet sich eine weitere Firma:

<meta name="keywords" content="Brennen, Grafik, Foto, Hobby, Tools, Büro, Sateliten Atlas, QuarkXPress,
Entertainment, PC, Musiktitel, FixIt Utilities, klickTel, Twixtel, ULead, Nero 7, JackPack, Smart PDF,
Duden, Tipptrainer, Translator, ACDSee, Grafiklösungen, Seitengestaltung, Applikationen, Telefonbuch,
Testsieger, Dolmetscher, Sprachen, PC Pen, Bestseller, Einladungen, Flugblätter,
PCIIT, PCI-IT Verlag GmbH, MedienTeam66, GIB Verlag">
<meta name="description" content="Software Bestseller">
<meta name="author" content="MedienTeam66 Verlags GmbH">
<meta name="publisher" content="MedienTeam66 Verlags GmbH">
<meta name="distribution" content="global">
<meta name="robots" content="all">
<meta http-equiv="reply-to" content="<a href="office [at] mt66.de">

Eine weitere Firma des Herrn Leonhard S*:

Medien-Team 66 Verlags GmbH
Truderingerstr. 287
81825 München
Amtsgericht: 80315 München (HRB 105816)
Geschäftsführer: L* Seidl

http://www.mt66.de/mt66/stat_company.jsp


Aller guten Dinge sind drei:

e-load GmbH
Truderingerstraße 287
D-81825 München
Amtsgericht: 94030 Passau (HRB 5979)
Geschäftsführer: L* Seidl

http://e-load.de/impressum.htm

schara56
26.09.2007, 19:41
das ist wohl doch nachweisbar, fürchte ich?
Aber ich kann doch nicht per Inkassobüro gezwungen werden, etwas zu bezahlen, was illegal ist!?Verfolge doch einfach mal folgende Ansätze:
1. Lass Dir den Beweis liefern, dass Du einen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen hast. Bei mir damals wurde eine japanische IP-Adresse angegeben :p
2. Wenn 1. gelingt halte unabhängig davon mit Corel Korrespondenz und lasse Dir versichern, dass das 'bestellte' Gut so hätte nicht veräußert werden dürfen.
3. Die Ware liegt ab sofort zur Abholung bereit.
4. Gezwungen kannst Du nur werden, wenn 1. zutrifft und 2. nicht zutrifft und die Heinze müssen drittens einen Titel durch einen gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]
BTW: gegen den gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]

Sirius
26.09.2007, 20:31
Die Scheinfirma PCI-IT Verlag GmbH ist tatsächlich Herrn Seidl zuzuordnen.

- Die PCI-IT Webseite bitsell.de wird auf dem gleichen Server gehostet wie Seidls e-load.de.

- Mails an bitsell.de landen bei mail.web66.de - ebenfalls Seidl.

bitsell.de IN MX 34766 10 mail.web66.de
bitsell.de IN MX 34766 10 mail.web66.de

- Die Bestellung wird abgewickelt über: http://www.mt66.de/checkout/div/checkout/billing_new.jsp - ebenfalls Seidl.

In der Schweiz ist die Ware viel billger. Nero 7 OEM statt 17,95 ¤ nur 6,66 ¤.
Kein Wunder dass Herr Seidl solche Preisnachlässe gewähren kann, die Lieferung aus der Schweiz ist schließlich steuerfrei.

Ich bin mir sicher, dass auch das Finanzamt München (http://www.finanzamt.bayern.de/muenchen/) von Seidls Steuersparmodell begeistert sein wird. :D

Sonnja
27.09.2007, 10:30
Wie Ihr mir empfohlen habt, habe ich eben die Corel-Kundenberatung angerufen. Ich sage ihr, was ich gemacht habe und wo ich das gekauft habe. Da sagt die, diese OEM-Version darf ich einsetzen. Sie hat sich die Seriennummer von mir vorlesen lassen und dann hat sie gesagt, die darf ich installieren und verwenden, sogar gewerblich damit arbeiten!:)

Dann war unsere ganze Sorge jetzt umsonst oder besser unnötig!?:confused:
Beste Grüße Sonnja

Nebelwolf †
27.09.2007, 11:01
Öm Sonnja!

Du kaufst bei einem Spammer und bezahlst auch noch, damit sich seine Geschäfte weiter rechnen? Habe ich das jetzt ganz richtig verstanden? Werden die die nächsten Werbefaxe das Logo "Sponsored by Sonnja" tragen?

Natürlich darf jeder OEM-Software oder entbundelte Software einsetzen, lediglich der Händler der die Ware vom Hersteller übernommen hat kann ärger bekommen, wenn er einen Vertrag unterschrieben hat, so etwas nicht zu machen. Daher verkaufen andere Händler das Programm zusammen mit Hardware, z.B. Mäusen. Auch dann ist das Programmpaket noch für ca. 35 Euro zu bekommen und Du bekommst eine Rechnung, die Du von der Steuer absetzen und auch Mehrwertsteuer ziehen kannst.

Nebelwolf

Sonnja
27.09.2007, 11:46
Deshalb habe ich ja bei Corel angerufen und dort gesagt dass ich es von diesem so berüchtigten PCI ITS habe. Damit ist ja wohl klar, dass ich es nicht mit der erforderlichen Hardware erworben habe.
Die Dame hat nur nach der Seriennr. gefragt und dann gesagt, das ist okay.

Übrigens, auf der Rückseite der Rechnung steht eine e-mail Adresse für Fragen zur Installation oder zu Bestellung und RECHNUNG: Und für Rücksendungen findet sich die Anleitung, ausreichend frankiert ohne Einschreiben an das bekannte Postfach...:p

:confused:Grüße:confused: Sonnja

Sonnja
01.10.2007, 18:22
Ich habe mich jetzt entschlossen, die Software zurück zu geben. Ich habe an die genannte Adresse eine e-mail geschrieben und gefragt, wo ich die Bestätigung her bekomme, wenn Einschreiben nicht möglich ist.

Da sagt mir mein Server, dass die Adresse unbekannt ist.:confused:Da hammers, wie Ihr gesagt habt. :mad: Was mache ich nun??

Bezahlen oder versuchen, den Mahnungen zu entgehen....sicher sehr mühevoll!:mad:

Gibt es jetzt noch eine Hoffnung für mich??:(:confused:
Sonnja

Eniac
01.10.2007, 18:37
Mich wundert sehr, dass Corel der Verwendung dieser eigentlich illegalen Software zustimmt. Möglicherweise hatte die Aushilfskraft im Callcenter keine Ahnung. Ich würde mir das besser schriftlich bestätigen lassen.


Eniac

Nebelwolf †
01.10.2007, 18:45
Hallo Sonnja!

Du hast die Lieferung per Briefpost erhalten, so vermute ich. Der Händler trägt das Versandrisiko und muß nachweisen, daß Du die Ware erhalten hast. Das kann er aber nicht, wenn Du nichts unterschrieben hast. Noch Fragen? Schau Dir den Thread um den Guidoversand (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=11649) an und lege Dich beruhigt zurück.

Nebelwolf

Sonnja
02.10.2007, 09:44
Hallo Eniac,

daß diese Kraft im Callcenter von Corel keine Ahnung hat, das glaube ich auch. Eigentlich ein unverantwortlicher Schaden für Corel. Solche Leute müssten die besser ausbilden oder rausschmeißen!:p

Hallo Nebelwolf,

also werde ich wohl abwarten bis eine Mahnung kommt. Vielleicht steht da drauf wohin ich mich wenden kann wenn ich "keine Sendung erhalten habe". Und wenn nicht siehe oben...:rolleyes:
Einen Gerichtsvollzieher können sie mir ja wohl nicht schicken, denn der würde ja wohl sehen, für was für einen Verein er eintreiben soll... oder was gibt es da für Erfahrungen?

Gruß Sonnja

Nebelwolf †
02.10.2007, 10:22
Einen Gerichtsvollzieher können sie mir ja wohl nicht schicken, denn der würde ja wohl sehen, für was für einen Verein er eintreiben soll... oder was gibt es da für Erfahrungen?

Dem Gerichtsvollzieher ist es egal, was der Verein treibt, allerdings fallen Gerichtsvollzieher nicht vom Himmel, sondern sie kommen nur, wenn ein ein rechtskräftiger Beschluß existiert. Der Gläubiger kann einen gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]

Ist der MahnbescheID: [ID filtered]

Nebelwolf

Sonnja
02.10.2007, 10:53
dass Corel Draw Graphic Suite 11 tatsächlich auch von bekannten Shops wie zB. Amazon als OEM Version angeboten wird ab 15 Euro, offensichtlich völlig legal.

Also handelt es sich tatsächlich um eine Uralt-Version, die jetzt noch im Schlussverkauf billig verhökert wird.:D Dann stimmt es wenn die vom Call Center gesagt hat, ich dürfe installieren und sogar gewerblich damit arbeiten. Das mit dem Spammer hat sie nicht begriffen oder es war ihr egal?!:rolleyes:

Sonnja

kjz1
02.10.2007, 13:26
Also handelt es sich tatsächlich um eine Uralt-Version, die jetzt noch im Schlussverkauf billig verhökert wird.

Bei Software ist dieses Geschäftsmodell ja nicht ungewöhnlich. Da werden oft die Vorversionen billig 'verhökert', oft sogar (z. Bsp. auf Beilagen-CDs von Zeitschriften) quasi verschenkt. Geld hofft man dann mit den Upgrades zu machen.

- kjz

Sonnja
02.10.2007, 14:30
Mir war und ist das ja sehr angenehm, denn für meine Büropräsentationen in Homepage, Anzeigen und Flyern hatte mir da noch ein leistungsfähigeres Programm zu bezahlbaren Preisen auf dem Rechner gefehlt.
Nur, es dem Spammer zu bezahlen, das stinkt mir.:mad::mad:
Sonja

brixmaster
03.10.2007, 00:19
.... ohne Hardware ist doch gar nicht illegal.
Dazu gibt es ein Gerichtsurteil, und wo es massenweise OEM Produkte gibt, ist die Plattform Ebay.

Aber die Preise auf der HP der Firma sind recht gepfeffert, kaufen würde ich da nicht.

FSnyder
03.10.2007, 11:09
Hi,

Ich möchte festhalten, dass ich die Ansicht und das Gebaren von "Sonnja" etwas, sagen wir mal höflicher Weise (nicht dass es wieder Kloppe gibt) etwas merkwürdig, halte.
Sie bestellt bei einem Spammer (wissentlich) eine Software zu einem Preis, der eine Uralt-Version vermuten lässt. Dafür bekommt sie wider Erwarten eine fast aktuelle LEGALE Version dieser Software. Diese will sie nun aber nicht bezahlen, weil sie von einem Spammer (bei dem sie aber, ich unterstelle mal, im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, bestellt hat) stammt......
Muss man das verstehen?

Jedes Verlangen des Spammers nach Bezahlung der Software und jede Mahnung sind IMHO aber sowas von gerechtfertigt!

Grüße
Snyder

Sonnja
03.10.2007, 12:03
Hi,

Sie bestellt bei einem Spammer (wissentlich) eine Software zu einem Preis, der eine Uralt-Version vermuten lässt.
Snyder
Beides habe ich nicht gewusst. Als ich dann begriff habe ich diesen thread begonnen.

Was soll ich nun tun? Bezahlen? Melden? Aber wem?

:confused::confused:Sonnja:confused::confused:

Goofy
03.10.2007, 12:17
Mit der Bestellung sowie der Annahme der Ware bist Du einen wirksamen Vertrag eingegangen (auch wenn es ein Vertrag mit einem Spammer ist). Wenn es sich nicht um Plagiatsoftware handelt, gibt es daran nichts zu rütteln. Evtl. geht über ein Widerrufs- und Rückgaberecht noch was, da musst Du aber in den AGB des Lieferanten nachlesen.
Am besten das nächstemal vorher über den Lieferanten recherchieren!
Z.B. bei google, gut sind auch Seiten wie ciao.de etc., dort kann man Erfahrungsberichte zu Onlineshops lesen.

FSnyder
03.10.2007, 12:47
Hi,


Beides habe ich nicht gewusst. Als ich dann begriff habe ich diesen thread begonnen.

Gewusst sicher nicht, aber (nach Deinen eigenen Aussagen im 1. Posting) vermutet.



Was soll ich nun tun? Bezahlen? Melden? Aber wem?

BEZAHLEN!
Melden hast Du doch schon versucht und die Antwort bekommen, dass die Software legal ist. Also gibt es nichts mehr zu "melden".........
Das einzig "rechtswidrige" bzw. "unseriöse" an der Sache ist der Spam. Da Du aber bei dieser Firma auf Grund des "Spams" die Software bestellt und diese auch geliefert bekommen hast, ist (nach meinem Verständnis) ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen worden.
Nur weil Dir urplötzlich die Firma nicht mehr "passt", weil sie spammt (mal zum Nachdenken: Ohne diesen "Spam" hättest Du diese Software bei dieser Firma wahrscheinlich nie bestellt!), ist das kein Grund die korrekt gelieferte Ware nicht zu bezahlen.
Die Firma hat den Vertrag von ihrer Seite aus erfüllt.

Ich verstehe Dein eigentliches Problem sowieso nicht....... :confused:
Du hast eine Software bestellt, die Du haben wolltest, weil Du sie brauchst, hast diese zu einem Top-Preis geliefert bekommen und legal ist sie auch!
Was hat Dir die Firma Böses getan, dass Du ihnen die Ware nicht bezahlen willst? :eek:

Grüße
Snyder
PS: Du hast diesen "Spam" als ein Angebot betrachtet und dieses Angebot genutzt. In diesem Moment kannst Du dich IMHO nicht mal auf rechtswidrigen Spam berufen.........

Nebelwolf †
03.10.2007, 13:01
BEZAHLEN!

Nicht bezahlen!

Du hast selbstverständlich ein Recht auf Widerruf, davon hast Du Gebrauch gemacht. Wenn sich eine Firma aufgrund krimineller Geschäftspraktiken verstecken muß und keinen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten kann, liegt das nicht im Verantwortungsbereich des Verbrauchers.

Eine Firma die hundenttausende Bürger mit kriminellen Praktiken belästigt und schädigt, darf nicht wirklich erwarten, daß alle Opfer mit dem Gesetzbuch unter dem Arm reagieren. Das Beispiel des Guidoversandes gibt den Opfern, die sich wehren recht.

Nebelwolf

FSnyder
03.10.2007, 13:13
Hi,

Mit welcher Begründung nicht bezahlen? :eek:


Mir war und ist das ja sehr angenehm, denn.....hatte mir da noch ein leistungsfähigeres Programm zu bezahlbaren Preisen ...... gefehlt.

Genau DAS hat sie bestellt und bekommen!



Nur, es dem Spammer zu bezahlen, das stinkt mir.

Warum hat sie es denn erst bei dem Spammer bestellt? :rolleyes:

Mich nervt Spam auch, bei mir landet er dank Spamfilter sofort im entsprechenden "Ordner" aber sorry, hier hört mein Verständnis auf!

Haben wollen, bestellen, bekommen und nicht bezahlen?! :skull:

Grüße
Snyder

Sonnja
03.10.2007, 13:16
Ich habe Einiges gelernt und werde wohl nachher bezahlen.:eek:

Vielen Dank auch
Sonnja

wordus
03.10.2007, 13:45
Danke für die Standpauke, Snyder!
Ich habe Einiges gelernt und werde wohl nachher bezahlen.:eek:
Vielen Dank auch
Sonnja
Die letzten beiden Beiträge habe ich mit Freuden gelesen!

a.) Das mit Snyder jemand der Spam bekämpft, trotzdem in der Lage
ist zu sagen :Bestellt, Ware erhalten. Also muss ich auch einen Spammer
bezahlen.
b.)Und Sonnja die bezahlt nachdem sie sieht, Spambekämpfung ist ein
Paar Schuhe, das andere ist:
Wenn ich etwas bestelle, muß ich auch bezahlen !!
Leider scheint diese kleine Regel ihre allgemeine Gültigkeit verloren zu haben.

FSnyder
03.10.2007, 13:56
Hi,



a.) Das mit Snyder jemand der Spam bekämpft, trotzdem in der Lage
ist zu sagen :Bestellt, Ware erhalten. Also muss ich auch einen Spammer
bezahlen.

Eben! Wenn jemand (warum auch immer :cool: ) bei einem Spammer bestellt ist dieser Spammer (nach meinem Verständnis) im Recht, wenn er den angebotenen Vertrag von seiner Seite aus dann korrekt erfüllt.
Klingt blöd, ist aber so......... ;)



b.)Und Sonnja die bezahlt nachdem sie sieht, Spambekämpfung ist ein
Paar Schuhe, das andere ist:
Wenn ich etwas bestelle, muß ich auch bezahlen !!

Sie muss es aber nur dann bezahlen, wenn die gelieferte Ware auch der Bestellten entspricht, und das ist hier offenbar der Fall!

Ich würde sagen: Dumm (für Sonnja) gelaufen........

Grüße
Snyder
PS: Letztendlich hat sie aber die Software, die sie ohnehin braucht und das auch noch für einen Super-Preis! Dass sie damit quasi einen Spammer finanziert ist nicht unbedingt schön, aber mach' was.........:clown:

Nebelwolf †
03.10.2007, 13:58
@wordus und FSnyder

Ich finde Euch schon etwas merkwürdig. Sonnja hat natürlich ein vom Gesetzgeber festgelegtes Widerrufsrecht. Wenn ihr die Ware nicht zusagt, hat sie das Recht die Ware zurückzugeben. Bevor Ihr hier weiter FUD verbreitet, informiert Euch bitte zuerst über die deutschen Gesetze zum Verbraucherschutz, von deren Existenz Ihr bisher scheinbar nichts wißt.

Nebelwolf

FSnyder
03.10.2007, 14:13
Hi,


Wenn ihr die Ware nicht zusagt, hat sie das Recht die Ware zurückzugeben.

Stimmt!
Aber wenn ich Sonnjas Beiträge lese, sagt ihr die Ware sehr wohl zu, nur nicht, dass sie sie bei demjenigen (dem "bösen Spammer") bei dem sie sie bestellt hat, bezahlen soll.
Und das ist für mich der entscheidende Unterschied!
Gut, sie kann sich auch einen anderen Grund "ausdenken", um die Ware zurückzuschicken, aber das gehört IMHO in ein anderes Forum und nicht zum Thema Spam........ ;)

Grüße
Snyder

wordus
03.10.2007, 14:41
@wordus und FSnyder
Bevor Ihr hier weiter FUD verbreitet, informiert Euch bitte zuerst über die deutschen Gesetze zum Verbraucherschutz, von deren Existenz Ihr bisher scheinbar nichts wißt.
Nebelwolf

@Nebelwolf
Ich bin erstaunt, das Wölfe mit dem Löffel fressen :) denn nur damit kannst du deine Weisheit gefressen haben.

Wenn du dir irgendwelche Verbraucherschutz Richtlinien für den speziellen " Fall Sonnjas " zurecht bastelst, und uns der Unwissenheit bezichtigst, frag ich mich immer noch was das mit dem Thema zu tun hat ?
Aber das wird wohl neben mir auch einigen aufmerksamen Mitlesern hier entgangen sein, was deine Pseudo aussagen über Verbraucherschutzgesetze, mit dem speziellen " Fall Sonnjas " hier zu tun haben.

schara56
03.10.2007, 20:36
Wenn du dir irgendwelche Verbraucherschutz Richtlinien für den speziellen " Fall Sonnjas " zurecht bastelst,So gebastelt (http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz) ist das nicht. Lesen bildet. :)

wordus
03.10.2007, 21:51
So gebastelt (http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz) ist das nicht. Lesen bildet. :)
Und warum liest du dann nicht :confused:

Der Lieferant sitzt in der Schweiz, also wenn überhaupt gilt Schweizer Recht.
Aber Leute das ist doch der Krux hier, ihr kommt alle vom Thema ab nur um eureren Senf dazu zu geben.
Für mich war mit dieser Aussage von Sonnja

Ich habe Einiges gelernt und werde wohl nachher bezahlen.:eek:Vielen Dank auch Sonnja
das Thema beendet.

schara56
04.10.2007, 09:08
IANAL aber soweit ich das sehe genießt der Endverbraucher im Regelfall immer den Schutz des Heimatlandes (http://dejure.org/gesetze/EGBGB/29.html) vgl. auch hier (http://www.teltarif.de/i/onlineshopping.html#fernabsatz).