Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arndt-Verlag versendet unverlangt Buchsendungen
kappeshamm
01.11.2007, 00:06
Hallo Leutz,
es kommt eine etwas längere Geschichte, aber zumindest diejenigen, die morgen nicht arbeiten müssen, werden die Zeit für die eine oder andere Antwort finden. Also:
Eine Freundin bekommt ein Paket, genauer gesagt eine Benachrichtigung, da sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause ist. Vater sieht die Karte bei Tochter liegen, schnappt sich die selbige (die Karte), geht zur Post, holt Paket ab, Tochter öffnet abends das Paket und ist mittelschwer entsetzt, wegen des Paketes allgemein und wegen des Inhaltes im besonderen.
Inhalt ein Buch, "Hitlers Berghof", Absender des Paketes Arndt-Verlag, Lesen + Schenken GmbH, Auslieferungslager in 24238 Selent. Außerdem eine Proforma-Rechnung mit Bitte, bei Gefallen das Buch zu bezahlen. Auf der Proforma nochmals Arndt-Verlag, Anschrift diesmal Postfach 3603, 24035 Kiel, Fon 04384/59700, Fax 04384/597040.
Wie nicht anders zu erwarten, hat sie dieses Buch nicht gewünscht und nicht bestellt, fragt sich und mich, was sie denn nun tun soll. Mein Rat bisher: da für diese sogenannte Büchersendung weder Personalausweis vorzuzeigen war noch Unterschrift geleistet wurde, das Paket einfach in die Ecke legen, 4 Wochen warten, dann ab in den Papiermüll.
Meine bisherige Suche hat ergeben, dass Arndt-Verlag eher in Richtung der Verbreitung rechtsnationaler Gedanken zu finden ist, mehr habe ich noch nicht gefunden. Deshalb meine Fragen ans Forum: ist der Arndt-Verlag schon einschlägig aufgefallen? Und wäre mein Rat zum weiteren Vorgehen in Ordnung, oder muss anders vorgegangen werden?
Vielen Dank schon mal.
P.S.: bitte verschieben, wenn hier nicht richtig. Danke!
kurz gegoogelt und schon kam unter anderem das raus:
http://www.politische-bildung-brandenburg.de/extrem/verlage.htm
Was man daraus schliessen kann ist jedem überlassen.
siebich
kappeshamm
01.11.2007, 00:33
kurz gegoogeltDas habe ich auch getan, daher diese Äußerung
Meine bisherige Suche hat ergeben, dass Arndt-Verlag eher in Richtung der Verbreitung rechtsnationaler Gedanken zu finden ist
Ansonsten finde ich den Arndt-Verlag in Bretten (bei Karlsruhe) als Verlag für Literatur über Papageien etc., die können es ja eher nicht sein.
Wie nicht anders zu erwarten, hat sie dieses Buch nicht gewünscht und nicht bestellt, fragt sich und mich, was sie denn nun tun soll.
http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
BGB § 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Was sie damit macht, ist völlig egal.
Genau: http://www.vis.bayern.de/recht/werbung/unbestellte_waren.htm
kappeshamm
01.11.2007, 02:25
Genau: http://www.vis.bayern.de/recht/werbung/unbestellte_waren.htmAlso alles in allem: direkt in den Müll damit und nicht etwa
4 Wochen warten, dann ab in den Papiermüll
Wunderbar, ich werde der Dame morgen berichten, da wird sie sich sicher schnell entspannen können und den Feiertag erst recht genießen.
Vielen Dank an alle Beteiligten für die schnellen und ausführlichen Informationen!
Ansonsten finde ich den Arndt-Verlag in Bretten (bei Karlsruhe) als Verlag für Literatur über Papageien etc., die können es ja eher nicht sein.Mein Tipp: Anrufen und fragen
siebich
Schnabelland
05.11.2007, 14:17
Eventuell ist die Masche dreifach dreist: Der Arndt-Verlag will hier:
1.) Geld für nicht bestellte Ware kassieren (und findet hierfür vermutlich noch genügend Opfer) UND AUSSERDEM
2.) Rechtsextremistische Propaganda unters Volk bringen. Und für den zweiten Zweck ist ihm völlig egal, ob die Leute zahlen oder nicht (natürlich hofft er, dass sie zahlen, weil sie glauben, dass sie das müssen, oder weil es eben Rechtsextreme sind, die das GERNE bezahlen...) UND NOCH
3.) Werbung für sich selbst machen. Denn diejenigen Empfänger, die das Buch gut finden (weil sie rechtsextrem sind), werden daraufhin sicherlich mal im Verlagsprogramm des Arndt-Verlages schmökern und sicherlich noch mehr bestellen...
Auf eine erheblich geschicktere Art und Weise hat ein gewisser Herr Dr. G. F. das schon vor ca. 15 Jahren gemacht: Da bekam jeder Haushalt einen Werbeflyer, auf dem man diverse rechtsextreme Propagandaschriften (revisionistische Bücher, zwei Tageszeitungen, Cassette mit "Heino singt das Deutschlandlied in allen drei Strophen") kostenlos ordern konnte. Zum einen ging es Herrn F. dabei auch um Werbung für "seine" Partei, die DVU (die übrigens wiederum hauptsächlich als Marketing-Medium für seine diversen rechten Medien-Produkte dient). Zum anderen ging es jedoch auch einfach darum, seine Produkte bekannt zu machen und neue Besteller / Abonnenten zu werben.
Allerdings hat Herr F. das Ganze meiner Meinung nach erheblich weniger "plump" angestellt als der Arndt-Verlag in obigem Fall: Er und seine Partei wurden durch die bundesweit verteilte Postwurfsendung plötzlich bekannt (nachdem die DVU bis zu diesem Zeitpunkt hinter NPD und Republikanern ein reines Mauerblümchen-Dasein fristete). Das wird dem Arndt-Verlag mit dieser lächerlichen Masche jedoch nicht passieren...
kappeshamm
05.11.2007, 14:45
Auf eine erheblich geschicktere Art und Weise hat ein gewisser Herr Dr. G. F. das schon vor ca. 15 Jahren gemachtUnabhängig vom politischen Hintergedanken kam mir das Ganze bekannt vor. Ich kann mich erinnern, dass ich als Kind (und das liegt jetzt auch schon über 40 Jahre zurück) von meinen Eltern mitgekriegt habe, dass da Verlage wie z. B. Reader's Digest oder Bertelsmann auch ganz gerne mal Büchersendungen "zur Ansicht" geschickt haben und dass mein Vater jedes Mal stinkesauer war. Denn man muss ja schon hingucken, was einem da ins Haus kommt, ob bestellt oder nicht. Ich hatte eigentlich gedacht, dass diese uralte Masche "ausgestorben" war, dem war aber wohl nicht so.
truelife
05.11.2007, 15:48
Nein, ganz sicher nicht - der Club Bertelsmann praktiziert das weiterhin auf ähnliche Art und Weise:
Sie erhalten Ihre ausgewählten Wunsch-Artikel für 14 Tage zur Ansicht - mit vollem Rückgaberecht.
Behalten Sie die Titel, werden Sie automatisch Club-Mitglied. Pro Vierteljahr kaufen Sie einen Artikel aus dem großen Club-Sortiment. Sollten Sie dies einmal vergessen, bekommen Sie den aktuellen Club-Bestseller nach vorheriger Ankündigung automatisch zugeschickt. Selbstverständlich haben Sie 14 Tage Umtauschrecht. Kommen Sie Ihrer Abnahmeverpflichtung nicht nach und möchte Ihre ausgewählten Wunschartikel trotzdem behalten, sind Sie verpflichtet, den Kaufpreis aller von Ihnen im Rahmen der Mitgliedschaft bezogenen Artikel zu bezahlen.
Die Mitgliedschaft besteht zunächst für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigen.
kappeshamm
05.11.2007, 15:52
Nein, ganz sicher nicht - der Club Bertelsmann praktiziert das weiterhin auf ähnliche Art und Weise:Da bleibt mir doch fast die Spucke weg...
Schnabelland
05.11.2007, 18:22
Na gut, aber beim Club Bertelsmann muss man immerhin vorher Mitglied werden, also im Mitgliedsantrag bestätigen, dass man genau das (Zusendung eines Artikels mit Rückgaberecht alle 3 Monate) haben will.
Die anderen Halsabschneider machen das einfach so, ohne dass man jemals von ihnen gehört hätte und natürlich auch keine entsprechende Klausel unterschrieben hat...
Wobei ich auch Bertelsmann (und anderen "Buchclubs" nach ähnlichem Muster) durchaus vorwerfe, dass in der Werbung darüber nicht aufgeklärt wird - da heißt es immer nur "kostenlose Mitgliedschaft" und noch 5 Bücher (oder Bücher im Wert von 50 Euro oder eine Steuer-Software oder was auch immer) geschenkt. Erst auf dem Club-Antrag erfährt man dann im Kleingedruckten, dass man Mitglied wird und dieser Zusenderei zustimmt.
Arndt-Verlag verschickt wieder einmal ungebetene Büchersendung.Das Buch heißt "Tragödie um die Treue - Kampf und Untergang des III. (germ.) SS-Panzer-Korps.
Ich finde es eine Frechheit, Bücher zu versenden, die ich nicht bestellt habe. Wollte heute den Verlag anrufen, aber es geht niemand ans Telefon. Dies nur zur Info.
Wenn es nicht so ein bitteren Beigeschmack hätte, würde ich ja verbrennen vorschlagen. Aber in diesem Zusammenhang wohl besser nicht.
Inhalt ein Buch, "Hitlers Berghof", Absender des Paketes Arndt-Verlag, Lesen + Schenken GmbH, Auslieferungslager in 24238 Selent. Außerdem eine Proforma-Rechnung mit Bitte, bei Gefallen das Buch zu bezahlen. Auf der Proforma nochmals Arndt-Verlag, Anschrift diesmal Postfach 3603, 24035 Kiel, Fon 04384/59700, Fax 04384/597040.
Hallo,
genauso verhielt es sich bei uns...nur bekamen wir das Buch mit dem Titel "Gesetz der Front"
Einfach so, ohne das wir es bestellt hatten.
Wir kannten den Verlag bisher nicht einmal.
The Grinch
28.12.2007, 09:52
Und auch mich erwischte heute eine Sendung des Arndt Verlages!
GESETZ DER FRONT
für schlappe ¤14,90 zzgl Antiliger ¤1,55 Büchersendung
Ich habe mir die entsprechenden Gesetze ausgedruckt und behalte die Rechnung, der Rest wandert zu einer diesem Pamphlet passenden Entsorgung (ich überlege ob das Buch nicht in einer Bücherverbrennung eine dazu passende Rahmen findet?)
Diese drecks Neonazis kotzen mich echt an!
Stefan112
28.12.2007, 11:10
mein vater und ich haben auch heute das buch gesetz der front bekommen
Wuschel_MUC
28.12.2007, 12:35
Und auch mich erwischte heute eine Sendung des Arndt-Verlages!
GESETZ DER FRONT
für schlappe ¤14,90 zzgl anteiliger ¤1,55 Büchersendung
Könnte es sein, dass dieser rechtsgestrickte Verlag auf einem Haufen Bücher sitzen geblieben ist und versucht, per unverlangter Büchersendung wenigstens ein bisschen Geld zu verdienen und das Lager zu räumen?
Solche Bücher gehören sich gut zerkleinert ins Altpapier geworfen, Bücherverbrennungen sollte man unverbesserlichen Nazis überlassen.
Wuschel
Ostfriese
28.12.2007, 13:00
Solche Bücher gehören sich gut zerkleinert ins Altpapier geworfen, Bücherverbrennungen sollte man unverbesserlichen Nazis überlassen.
Oder inklusive Aufforderung zur Abgabe einer UE und exklusive Porto an den Absender zurück gesendet :clown:
DarkChrisman
05.01.2008, 23:40
Die bisher gängige Regel der deutschen Rechtssprechung ist hier folgende:
1. Die Ware nicht zurücksenden.
2. Der Versender der Ware sollte davon in Kenntnis gesetzt werden, dass er die Ware zu seinen Lasten lassen abholen kann.
3. Die Aufbewahrungsfrist ist, sofern zumutbar, ein Jahr.
(Zumutbar ist die Lagerung dann nicht, wenn es sich z.B. um besonders sperrige Waren handelt, z.B. Möbel.) *)
4. Auf Rechnungen/Mahnungen nicht reagieren (diese aber zu Beweiszwecken aufheben)
5. Gegen evtl. eintreffende Mahnbescheide unbedingt Widerspruch einlegen.
*) Die unbestellte Ware kann natürlich an einem Ort freier Wahl aufbewahrt werden, z.B. im Garten eingegraben oder im feuchten Keller, denn es muss nur aufbewahrt und nicht "gepflegt" werden.
Wer also wie ich der Meinung ist, Nazigedankengut gehört begraben, kann das Teil getrost im Garten verbuddeln.
Achja, da habe ich ja nochwas vergessen:
6. Für die Lagerung können angemessene Lagergebühren in Rechnung gestellt werden. Das macht Spaß und bringt unter Umständen ein kleines Taschengeld. Für so ein Büchlein empfehle ich eine Lagergebühr in Höhe von 2-4 Euro pro Kalendertag.
DarkChrisman
05.01.2008, 23:55
Betreff: Lagerung nicht bestellter Ware
Sehr geehrte Damen und Herren,
sie haben mir am TT.MM.JJJJ unberechtigt und ohne Auftrag folgende Waren zugestellt:
Artikel-Nr. Bezeichnung Anzahl Preis
(Angaben aus Rechnung entnehmen)
Sie werden aufgefordert, die von mir nicht bestellte Ware binnen einer Frist von sieben Werktagen zu Ihren Lasten abzuholen. Für die Lagerung Ihrer Ware erhebe ich für die Frist eine Lagergebühr in Höhe von 2,00 Euro.
Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich für jeden Folgetag der Lagerung eine Lagergebühr in Höhe von 4 Euro erheben werde.
Mit freundlichem Gruß
Flitzpiepe Mustermann
5. Gegen evtl. eintreffende Mahnbescheide unbedingt Widerspruch einlegen.
Manchmal wünsche ich mir nur, dass so selbstherrliches BlaBla vermieden wird.
Trotzt erhöhten Alkoholgenusss, möchte ich hier doch auf die Unterschiede zwischen einen " Mahnbescheid" und einem "gerichtlichen Mahnbescheid" hinweisen.
Wichtig ist nur, das man einem "gerichtlichen" MahnbescheID: [ID filtered]
Auch die netten Lagergebühren, sind Mumpitz, da ebenso, wie es kein Kaufvertrag gibt, es kein Vertrag für treuhänderische (kostenpflichtige) Lagerung gibt.
Hier geht es darum, dass die Scheiße endlich aufhört und nicht darum unnötig Geld für eine unrealistische Forderung auszugeben. Ich verweise auf meine derzeitige Signatur:
Drohe niemals mit Maßnahmen, wenn Du nicht bereit bist diese auch durchzuführen.In diesem Fall: ... in der Lage bist, diese Auszuführen.
Die sollen doch lieber alles den Schäuble schicken, das ist der richtige gestige Vater für solche Schriften. Ich liebe es ein potenzieller Terrorist zu sein, nur weil ich Daten habe, die man speichern kann. :D (oh, ich drifte ab, da macht sich der Alohol bemerkbar. Entschuldigung)
DarkChrisman
06.01.2008, 00:55
Zur Klarstellung:
1. Ich meine natürlich den "gerichtlichen Mahnbescheid" ... es gibt nämlich nur diesen. Alles andere heisst gewöhnlich Mahnung, Zahlungsaufforderung. Wer eine gewöhnlich Mahnung mit dem Begriff "Mahnbescheid" tituliert, begeht eine Straftat, da er widerrechtlich vorgibt, eine Amtshandlung zu begehen. Es gibt auch nur einen VollstreckungsbescheID: [ID filtered]
2. Es gibt unterschiedliche Rechtssprechungen zu den konkreten Verfahrensweisen im Umgang mit nichtbestellter Ware. In einem sind sich alle allerdings einig: Die Ware nicht zurückschicken.
Unterscheiden tun sich die Urteile dahingehend, dass die einen sagen, das Zeug kann in den Müll, aber die meisten haben sich der Fassung wie von mir beschrieben angeschlossen. Auch entsteht dem Verbraucher bei der von den meisten Urteilen geforderten Lagerung ein Aufwand (Platz etc.). Dieser muss durch den Lieferanten finanziell ausgeglichen werden. Diese Forderung ist, sofern sie angemessen ist, auch gerichtlich einziehbar ... womit wir wieder beim MahnbescheID: [ID filtered]
In der Regel reicht schon die Androhung und die holen das Zeug ab.
Und ... ich führe derartige Maßnahmen mit Vorliebe durch und halte sie auch durch ... soviel zu Deiner Signatur.
Äh, der Begriff "Mahnbescheid" ist nicht geschützt, von daher habe ich hier inzwischen eine erstaunliche Sammlung von Brieftiteln mit dem Begriff MahnbescheID: [ID filtered]
DarkChrisman
06.01.2008, 01:58
Äh, der Begriff "Mahnbescheid" ist nicht geschützt, von daher habe ich hier inzwischen eine erstaunliche Sammlung von Brieftiteln mit dem Begriff MahnbescheID: [ID filtered]
Das es Typen gibt, die den Begriff "Mahnbescheid" für plumpe Mahnungen nutzen ist auch mir bekannt und dass es diesbezüglich die wirresten Wortschöpfungen gibt auch.
Jedoch hat ein Klagender bei Gericht in der Regel schlechte Karten, wenn die Begriffe MahnbescheID: [ID filtered]
So kam mal einer bei meiner Freundin von einem Inkassodienst und hielt ihr eine "Vollstreckungsmitteilung" vor die Nase und gab vor, Zutrittsrechte zu haben und die Wohnung nach pfändbaren Sachen durchsuchen zu dürfen ... wie gesagt, kein Gerichtsvollzieher, sondern ein Inkasso-Fuzzi ... und es gab nicht einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid, dazu war es noch zu früh. Ich kam zufällig dazu, habe den Typen solange festgehalten bis die Polizei kam und wir haben ihn angezeigt wegen Hausfriedensbruch und Amtsanmaßung. Die Bewährungsstrafe: 2 Jahre ...
Es war mir ein innerer Abgang. Ich hätte ihn auch gerne so richtig durchgeprügelt, aber das ist nicht mein Niveau.
Auch ein gerichtlicher MahnbescheID: [ID filtered]
Der Verlag ist hier bei mir um die Ecke auf einem alten Bauernhof. Die Typen sind einschlägig bekannt und mit ihrer Masche auch schon in diversen Fernsehsendungen in der Abzocker-Ecke zu sehen gewesen.
Wollt ich nur mal loswerden.
Und nun bitte zum Thema zurück und mit den Streitigkeiten aufhören, ja?
DarkChrisman
06.01.2008, 19:59
Ein Verlag auf einem Bauernhof ... wie geil ist das denn ... :roflpmp:
Sachen gibt's ...
Schnabelland
07.01.2008, 16:11
3. Die Aufbewahrungsfrist ist, sofern zumutbar, ein Jahr.
(Zumutbar ist die Lagerung dann nicht, wenn es sich z.B. um besonders sperrige Waren handelt, z.B. Möbel.)
,,,und ich finde in diesem speziellen Fall, dass die Lagerung auch dann nicht zumutbar ist, wenn es sich um volksverhetzenden Dreck handelt, da in diesem Falle mein Ruf leiden könnte, wenn Besucher meiner Wohnung die hier gelagerte Ware entdecken. Ich glaube zwar nicht, dass ich mit einer solchen Begründung vor Gericht durchkommen würde, aber da die Ware in 99,99% der Fälle sowieso nicht abgeholt wird (viel zu viel Aufwand für die! Man sollte sie aber dazu verpflichten, finde ich...), dürfte es ziemlich irrelevant sein, wenn ich den Dreck direkt dort hinbefördere, wo er hingehört: In den Schredder!
Wuschel_MUC
07.01.2008, 16:29
Äh, der Begriff "Mahnbescheid" ist nicht geschützt...
Ich bin kein Jurist, aber das sollte mich sehr wundern. Was ein MahnbescheID: [ID filtered]
Wuschel
P.S. Hat sich schon wer den Bauernhof angeschaut? Haben da mehrere Leute das Herz auf dem ganz rechten Fleck?
Wenn Du von einem "gefälschten" MahnbescheID: [ID filtered]
Dass ist natürlich nicht erlaubt.
Aber es kursieren da manchmal so seltsame Wortschöpfungen, wie "Letzer vorgerichtlicher Mahnbescheid" oder "Anwaltlicher Mahnbescheid" und auch die Wortschöpfung "Inkasso-Mahnbescheid" habe ich schon gelesen.
Die ZPO befasst sich mit dem "Mahnverfahren", zu dem auch der "gerichtliche" MahnbescheID: [ID filtered]
Alle suche diesbezüglich lief bei mir darauf hinaus, dass Urteile in Bezug auf "Mahnbescheide" sich immer mit diesen nur in Zusammenhang des Mahnverfahren befasst haben. Damit meine ich nicht die gerichtlichen Entscheidungen aufgrund von Widersprüchen eines "gerichtlichen" Mahnbescheides.
Ich finde es, bei der Phantasie der angeblichen Gläubiger nur Wichtig, immer auf diese Feinheit hinzuweisen. Mehr wollte ich nicht.
Ich wollte nur verhindern, dass einer schon bei einen dieser interessanten Wortschöpfungen, wie z.B. meine hier Vorgestellten unnötig aktiv wird.
P.S. Hat sich schon wer den Bauernhof angeschaut? Haben da mehrere Leute das Herz auf dem ganz rechten Fleck?
Ja. Ich zwangsweise, als ich noch Ostholstein im Nahverkehr gefahren habe, Gitterboxenweise haben wir den Dreck da abgekarrt und beim Postverteiler in Kiel-Wellsee angeliefert. Ganz yble Gegend und verdammt kurzhaarig.
Call-Center Fresser
08.01.2008, 18:19
...Unterscheiden tun sich die Urteile dahingehend, dass die einen sagen, das Zeug kann in den Müll, aber die meisten haben sich der Fassung wie von mir beschrieben angeschlossen....
Persönlich gefällt mir die Müllentsorgung besser. :D
Es gibt einen interessanten Text zu dem Thema bei jur-abc.de
Quelle: http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=948
...Der Verbraucher ist auch nicht verpflichtet, die unbestellte zugesandte Ware aufzubewahren. Er kann sie auch entsorgen....
....Für Juristen: Nach einhelliger Meinung entstehen aus der Konsumption unbestellt zugesandter Waren keine gesetzlichen Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§ 985 BGB) und/oder ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB)......
....Soweit dies von einem Teil der Literatur für verfassungsrechtliche bedenklich erachtet wird, darf auf die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG zu § 661a BGB verwiesen werden, der zusammen mit § 241a BGB infolge der Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie am 27.06.2000 in Deutschland Gesetz wurde. .....
Natürlich ist das ein komplexes Thema. Zum besseren Verständnis sollte man den gesamten Text lesen, den ich hier natürlich nicht komplett zitieren kann.
,,,und ich finde in diesem speziellen Fall, dass die Lagerung auch dann nicht zumutbar ist, wenn es sich um volksverhetzenden Dreck handelt, ...
..... Ich glaube zwar nicht, dass ich mit einer solchen Begründung vor Gericht durchkommen würde,....
Mal unabängig vom obigen Text: Es soll Leute geben, die sehr ungeschickt sind und z.B. ein Buch aus Versehen in die Toilette fallen lassen. (Wobei ich jetzt nicht auf den Bestimmungsort derartiger Lekktüre eingehen will :D)
Anschließend kann man meiner Meinung nach aus hygienischen Gründen niemandem mehr zumuten, diesen Artikel weiter aufzubewahren. *puke*
Mal unabängig vom obigen Text: Es soll Leute geben, die sehr ungeschickt sind und z.B. ein Buch aus Versehen in die Toilette fallen lassen. (Wobei ich jetzt nicht auf den Bestimmungsort derartiger Lekktüre eingehen will :D)
Ich schlage als Lagerort das Katzenklo vor, unter der Einstreu.
Bei mir landete vorgestern unverlangt "Der Jahreskatalog 2010". Sende brieflich eine vorformulierte Unterlassungserklärung (UE) an
ARNDT-Verlag
Zweigniederlassung der Lesen & Schenken GmbH
Geschäftsführer D. und G. M.
Wittenberger Weg 1 B
24238 Martensrade
Tel.: 04384/59700
Fax: 04384/597040. :stop:
Bin gespannt, ob die unterschrieben zurück kommt.
Will, dass meine Adresse nicht im braunen Milieu :hangman:
verkauft wird.
Da steht doch: lesen und schenken
Ist doch nett, wieder Toilettenpapier zu bekommen.:D
Ein Verlag auf einem Bauernhof ... wie geil ist das denn ... :roflpmp:
Eigentlich nichts ungewoehnliches... Der Adressvermarkter "Direkta Gesellschaft für Marketing mbH" hat auch einen aehnlichen Firmensitz.
Wenn man deren Adresse "Hoyendonk 12" in "47638 Straelen" bei Google einwirft, landet man im idyllischen Privat-Reitstall Niersbroek 12 (http://www.niersbroek12.de/Niersbroek%2012.htm) (vergleiche die unter http://www.niersbroek12.de/Kontakt.htm angegebene Adresse).
Laendlich, ruhig, vermutlich etwas abgelegen und viel Platz...
DarkChrisman
14.02.2010, 21:17
Äh, der Begriff "Mahnbescheid" ist nicht geschützt, von daher habe ich hier inzwischen eine erstaunliche Sammlung von Brieftiteln mit dem Begriff MahnbescheID: [ID filtered]
Auch wenn es zwei Jahre später ist, weil ich hier lange nicht reingeschaut habe:
Der Begriff "Bescheid" (somit auch Mahnbescheid) ist in Deutschland und Österreich geschützt und als Rechts- oder Verwaltungsakt Behörden und Gerichten vorbehalten. Er ist an zwingende Rechtsnormen gebunden.
Somit begeht, wer den Begriff "Bescheid" mißbräuchlich verwendet, um eine Amtshandlung oder ähnliches vorzutäuschen oder einem Schriftstück ein amtliches Outfit zu verleihen, eine Straftat.
Sorry nochmal, dass ich darauf so spät antworte.
Tja, das ist doch dann eine nette Idee da mal ein Urteil eines "Reichshandelsgerichtes" an die mahnende Partei zu senden die ja bekanntlich das Herz am rechten Fleck hat. Ich glaube die Jungs aus der Email Ecke mit den Kontakten nach Nigeria könnten da sicher helfen...
Ich denke solche Leute demaskiert man am besten mit Humor.
Manche Anwälte haben wenig Humor und eine rote Clownnase oder ein schönes Fakedokument eines "Reichshandelsgerichtes" mit Stempel aus dem Stempelselbstbaukasten dürfte die Bande schön verwirren. Die Kollegen aus dem Nigeria Spam dürften da sicher nette Vorlagen haben. Das dürfte Wirkung zeigen....
Einen Antrag auf einen Reichspersonalausweis kann man hier finden
http://buergergrill.de/daten/antragreichspersonalausweis20051006.pdf
Die Leute dürften auch sachlich zuständig sein Für das Reichshandelsgericht.....
Kommissarische Reichsregierung
Königsweg 1
Berlin – Zehlendorf 1
Vielleicht gibt es ja auch schon einen Regierungserlass zu diesen Mahnbescheiden. Ich denke die kurzhaarigen Freunde werden sich doch wohl dem Urteil einer komissarischen Reichsregierung beugen.....
Man kann ja auch "Reichsrechtswalter" oder "Reichsjustizrat" unterschreiben....
:clown::clown::clown:
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