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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafbewehrte Unterlassungserklärung an Spammer



Unterlassung
05.07.2002, 17:22
Tach!

Ich habe mal ne strafbewerte Unterlassungserklärung zusammengebastelt, die man nem Spammer zusenden kann.

Viel Spaß damit!

Und hier kannst Du das Teil finden:
http://www.findall.de/home/antispam/index.html

Sinclair3
05.07.2002, 18:48
Ich finde die Idee so weit nicht schlecht.Ich habe aber keine große Lust dem Spammer meine persönlichen Daten mitzuteilen.
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MfG, Sinclair3 Frag=1

Unterlassung
05.07.2002, 19:00
Stimmt. Wie immer ist er äußerst gefährlich dem Spammer die eigene E-Mail-Adresse mitzuteilen (Adresse seh ich unproblematisch, weil die nicht so nerven und weil Briefe Geld kosten - und da überlegt sich ein Werbe-Müllmann schon genau, bevor er dir nen Brief schickt).

Am Besten ist es wenn Du mit der Unterlassungserklärung zu Deinem Rechtsanwalt gehst. Bedenke: die meisten Rechtsanwälte haben überhaupt keine Ahnung von der Materie. Sie können mit diesem Mustertext schon ne Menge anstellen. Außerdem wird es dann tatsächlich rechtskräftig und der Spammer muß so oder so Geld bezahlen.

Nochmal zu Deinem Einwand: Bedenke was ihr auf Eurer Hompage habt: die standardisierte Antwortmail auf Spam. Ich glaube meine Variante per Mail, oder besser per Fax oder Brief, verschickt zieht mehr.

SpamBulle
08.07.2002, 21:18
Das bringt nicht und kostet nur.
Habe bis jetzt zweimal per Anwalt ein Brief an Spammer schicken lassen. Auf den Brief vonm Anwalt wurde nicht reagiert und der nächste Brief vom Anwalt (mit Rückschein) wurde die Annahme verweigert.

Kein Spammer der nicht gerade erst 15 Jahre alt ist, ist so dumm und reagiert auf eine Unterlassungserklärung. Dies wäre ein Schuldgeständnis.
Vor Gericht zu ziehen lohnt sich noch weniger das ich als "Ankläger" die Schuld nachweisen muß. Dies ist in 99,99% aller Fälle nicht möglich.
Ich mußte 2 Mal den Anwalt bezahlen ohne Erfolg. Der Spammer macht fröhlich weiter.

Strafanzeigen bringen auch nichts, da Spam (auch Dialer Spam) keine Straftat ist.

Die Mails einfach zu löschen kostet weniger Arbeit, weiniger Geld und raubt weniger Nerven. Leider!

http://img.homepagemodules.de/sad.gif

Sinclair3
08.07.2002, 22:27
Du hast nicht ganz Recht, Dialer-SPAM ist echter Betrug.
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MfG, Sinclair3 http://img.homepagemodules.de/death.gif

SpamBulle
08.07.2002, 23:38
Das ist sehr selten Betrug. Also bei wurden alle Strafanzeigen bisher eingestellt

Sinclair3
09.07.2002, 00:37
Aber es wird einem in den E-Mails ein zu 100% kostenloser Zugang garantiert.Diese Garantie ist eine glatte Lüge.

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Sinclair3 http://img.homepagemodules.de/death.gif

SpamBulle
09.07.2002, 00:40
Eine solche Mail hatte ich noch nie

Sinclair3
09.07.2002, 00:46
Beneidenswert.

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Sinclair3 http://img.homepagemodules.de/death.gif

daWizard
09.07.2002, 08:01
http://img.homepagemodules.de/grin.gif

@SpamBulle: ...soll ich Dir ein paar weiterleiten?

daWizard
(frags: http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif)

Unterlassung
09.07.2002, 17:14
Hi SpamBulle!

Ich will ja nix sagen, aber hat Dein Rechtsanwalt sein Staatsexamen in Jura selber mit Buntmalstiften gemacht?
1. Unterlassungserklärung verschickt man grundsätzlich per Einschreiben und Rücksschein - Das weiß JEDER Rechtsanwalt! Er muß also ziemlich hol gewesen sein, dass er beim ersten mal das Ding nicht gleich per Einschreiben-Rückschreiben rübergepustet hat.
2. § 179 ZPO ... Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt. Weiß das etwa Dein Rechtsanwalt auch nicht? Na dann gute Nacht!
3. Wenn der Abgemahnte nicht antwortet, dann kann man mittels einstweiliger Verfügung ihm die Bude dicht machen.
4. Spam ist in den meisten Fällen keine Straftat, stimmt. Allerdings verstößt das Teil z.B. gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. D.h., unser Spam-Freund muß Dir Schadensersatz ablatten, trägt alle Deine Prozesskosten (inkl. eines wirklich qualifizierten Anwalts) und bekommt obendrein Berufsverbot
5. Zum Thema Schuld nachweisen: Im Rahmen eines Verfahrens kann das Gericht an den Provider der Spammers die Anweisung geben, ihn anhand seiner IP-Adresse zu indentifizieren. Der Provider hat zumindest seine Telefonnummer. Außerdem kann der Provider feststellen zu welchen Zeiten wer mit welcher IP-Adresse wann unterwegs war. Nun kann das Gericht beim Telekommunikationsunternehmen (meist Deutsche Telekom) anfordern, den Namen und die Adresse rausgeben zu lassen.

Ehrlich gesagt hat man doch schon Chancen und eine Unterlassungserklärung ist ein sehr praktikabeles Instrument gegen (deutsche) Spammer.

Aber ja, natürlich. Es geht auch anders: Manchmal habe ich einfach den Provider ne Mail geschrieben und ihm gesagt, dass jemand massiv Spam-Mails verschickt und es hat geholfen.

Aber meine Variante hilft gegen die eigene Wut. Und es ist doch schon toll zu sehen, dass eine Spammer wegen seiner Werbekacke Geld ablatten muß.

Eniac
09.07.2002, 18:46
Das Problem dabei ist nur, es dem Spammer auch nachzuweisen. Solange es anonyme offene Relays und Proxies in Südostasien gibt, über die sie ihren Dreck einliefern, werden sich die Spammer immer schön rausreden können:<i>"Nein, als seriöses Unternehmen spammen wir selbstverständlich nicht. Das war nur die böse Konkurrenz, um uns zu schaden..."<i>

SpamBulle
09.07.2002, 23:37
Ich weiß ja nicht was Du für einen Anwalt hast, aber so leicht ist das nicht.
Das sagt Dir Dein Anwalt vielleicht, weil er an Dir Geld verdient.
Annahme verweigert gilt nicht als zugestellt. Dies ist nur bei gerichtlichen Schriftstücken.

Selbst wenn der Spammer den Brief annimmt: Eine Unterlassungserklärung m&uacute;ß er nicht unterzeichnen. Macht er es nicht, hast Du keine Chance. Du mußt dann klagen und meisten verlierst Du. Es gibt zwar Urteile wo gegen Spammer gewonnen wurde, es gibt aber auch genauso viele Urteile wo verloren wurde.
Wie willst Du nachweisen das Du Dich nicht in einer Mailingliste eingetragen hast?
Das mußt Du dem Spammer erstmal beweisen. Denn die Beweislast hast Du! Die Verfahren die bisher gewonnen wurden, wurden nur gewonnen weil der Spammer aus eigener Dummheit zugegeben hatte, das er Mails verschickt hatte OHNE Deine Einwilligung bekommen zu haben.

Klage mal gegen einer Spammer der sein Handwerk versteht, dann hast Du keine Chance. Denn wie willst Du BEWEISEN das Du Dich NICHT in einer Mailingliste eingetragen hast?
Oder es hatte eine Dritte Person Dich eingetragen, so kann der Spammer auch nichts dafür und er hat KEINE Schuld. Selbst das neue EU Gesetz (was bisher noch nichtmal in Deutschland rechtskräftig ist) sieht OPT-IN vor und nicht DOPPEL OPT-IN!

Du hast keine Chance und zahlst selbst nur noch drauf. Es sei denn Du hast Glück und erwischt einen dummen Spammer der alles zugibt

Unterlassung
11.07.2002, 11:23
Hi SpamBulle,

nur eine kurze Antwort:
Hat er die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, kannst Du eine Einstweilige Verfügung gegen ihn erwirken. Und das ist bitter für ihn.
Stehst Du in der Robinson-Liste und der Spammer schickt Dir ne Werbemail- Aua! Ich glaube dann sehen die Chancen für den WerbeMüllmann vor Gericht nicht so doll aus. Jeder Richter wird Dir glauben und nicht dem Spammer. Jeder auch so dumme Richter weiß, dass Adresse unter Spammer gekauft und getauscht werden.
Zum Thema Rechtsanwaltskosten: Rechtsschutzversicherung ca. 140 EUR/Jahr ohne Selbstbeteiligung.
Und es ist natürlich wichtig, dass man sich nen wirklich guten und erfahrenen RA nimmt und nicht den nächstbesten Feld-Wald & Wiesen Advokat von´ner nächsten Ecke.

Und sei nicht so negativ eingestellt, SpamBulle. Je mehr eindeutige Gerichtsurteile gegen Spammer, desto weniger Spammer wird es mittelfristig geben. Und das ist doch das Ziel - oder etwa nicht???
(Es ist sowieso ein Wunder, dass es noch Spammer gibt, da man mit dem Scheiß sowieso kaum Geld verdienen kann)

SpamBulle
11.07.2002, 12:00
Freut mich das Du alles so positiv siehst.
Ich hatte bisher keine gute Erfahrungen damit. Auch eine einstweilige Verfügung kommt nicht so leicht durch, oder?
Denn auch da muß erstmal vor Gericht gewonnen werden.

Die Beweislast liegt bei Dir und da hast Du ganz schlechte Karten.

Kannst mir aber gerne mal eine gute Rechtsschutzversicherung nennen (ohne Selbstbeteiligung)...

coolnet
11.09.2002, 17:58
Also erstmal glaub ich nicht, das du so leicht von einem Provider anhand einer IP den Namen und Addresse bekommst. Das bekommt man meines Wissens nur bei Strafsachen.
Auserdem wie willst du nachweisen, wenn du den Spammer kennst, dass er es war?
Am Quelltext einer E-mail? Den kann man fälschen.

Du kannst meines Erachtens gegen einen Spammer nur vorgehen, wenn er so dumm ist und es zugibt.

MfG
Coolnet