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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ungewolltes zeitungsabo



switch
05.12.2007, 03:24
hallo, ich habe ein problem.

ich bin leider auf eine masche hereingefallen: ein unscheinbarer mann stand vor einem einkaufszentrum meiner stadt und sprach mich an, dass er sich um arme kinder in der stadt sorgt und diese zeitungen für ihr täglich brot austragen würden. leider ließ er nicht locker, als ich weitergehen wollte, und meinte, dass er von seinem auftraggeber überprüft werden müsste und ich telefonisch einen anruf erhalten würde, und später noch entscheiden kann, ob ich dieses abo will oder nicht (durch zurückschicken der ersten zustellung).

wenn aber ein 14tägiges widerrufsrecht nach unterschrift gilt, was hat es dann mit diesem anruf auf sich? sollte ich nicht auf diesen anruf reagieren, was passiert dann?

außerdem habe ich vergessen nach seinen kontaktdaten zu fragen, ich weiß nur dass es sich um abos von SPIEGEL, FOCUS und einigen tv-zeitschriften handelt.

wie bekomme ich das abo am besten wieder los?

Wuschel_MUC
05.12.2007, 08:49
...sprach mich an, dass er sich um arme kinder in der stadt sorgt und diese zeitungen für ihr täglich brot austragen würden. ...
wenn aber ein 14tägiges widerrufsrecht nach unterschrift gilt, was hat es dann mit diesem anruf auf sich? sollte ich nicht auf diesen anruf reagieren, was passiert dann?...
...
wie bekomme ich das abo am besten wieder los?
Der hat dir ja eine schöne Story vom toten Hund erzählt.

Lies im Gesetz nach: § 312 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html)und § 355 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html).

Mit dem Anruf soll geprüft werden, ob die angegebene Adresse stimmt. Allerdings kannst du am Telefon nicht widerrufen. Versäume nicht, dir bei dem Anruf eine Rückrufnummer und Adresse geben zu lassen.

Außerdem würde ich das Einkaufszentrum von dem Vorfall informieren und ihnen anheim stellen, den Drücker des Hauses zu verweisen, bevor Kunden entlaufen.

Wuschel

switch
05.12.2007, 13:44
auf der seite (es war ein A5-bogen) mit den kreuzchen für die zeitungen und meinen daten sowie unterschrift gab es keine AGB, auch über das 14tägige widerrufsrecht wurde ich nicht informiert. ob auf der rückseite noch was stand, weiß ich leider auch nicht, allerdings sollte die unterschrift ja bei sowas direkt unter die belehrungen gesetzt werden.

gibt es bundesweite agenturen, die ich bei sowas anschreiben könnte, oder in jeder stadt eigene?

und wie sieht´s aus, wenn der anruf erst nach den 14 tagen kommt (von dem ich dann eine adresse erhalten könnte)? hartnäckig bleiben und nicht bezahlen?

adzzzyyy
05.12.2007, 14:04
Also für mich persönlich steht die Antwort in §355 drin, solange man keine Adresse hat bei der man widerrufen könnte, beginnt die Frist nicht zu laufen.

Übirgens recht passendes Urteil dazu: LG DRESDEN, AZ. 13 S 299/06
http://www.referendare.net/news.php?news=836&lit_tipp=197

switch
05.12.2007, 18:02
heute war ich nochmal dort und die typen standen wieder da (einer mit gewerbe und mehrere helfer). mithilfe der örtlichen polizei konnten seine personalien aufgenommen werden und ich bekam die anschrift seines gewerbes. er war zumindest ordentlich angemeldet.

wenn es hilft, würde ich diesen ausfüllbogen dieser firma, den ich nun mitbekam, einscannen und hier einstellen.

die angelegenheit passierte zufälligerweise auch in Dresden (s. letzter Beitrag).

Qoppa
08.12.2007, 01:28
auf der seite (es war ein A5-bogen) mit den kreuzchen für die zeitungen und meinen daten sowie unterschrift gab es keine AGB, auch über das 14tägige widerrufsrecht wurde ich nicht informiert.
das ist bei Zeitschriften genau das Problem: es gibt kein Widerrufsrecht :lil:
(bzw. erst über 200 ¤)

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/07/widerrufsrecht-bei-zeitschriften-abos-am-telefon/
http://www.ra-kotz.de/zeitschriftenabo.htm
http://www.advokat24.de/user_files/rechtstipps/rechtstipphaustuer.pdf


ein Punkt, der durch Gesetzesänderung dringend korrigiert werden sollte.

Miasma
12.09.2008, 15:43
Hi,

sorry wenn ich das nochmal aufwärme. Mir iss das vorgestern auch passiert :I
Und zum vorherigen Post, dieses fehlende Wiederrufsrecht gilt nur bei Telefon abschlüssen. Steht auch in den Links. :)

rallo
17.03.2010, 00:18
Einkaufszentrum.... Werbekolonne für Zeitungsabos.......... 14-tägiges Widerrufsrecht einschließlich Widerrufsadresse dieser Vermittlungsfirma, die ja nichts mit dem Zeitschriftenverlagen zu tun hat.

Nun die Frage: Da diese Werber ja nur die Abos abschließen und diese an die einzelnen Verlage weitergibt, wie sieht es denn hier mit dem Widerrufsrecht aus ?
Nur die angegebenen 14 Tage oder auch durch Rücksendung der ersten zugestellten Zeitschrift (wie schon oft gehört) ?

Goofy
17.03.2010, 13:04
oder auch durch Rücksendung der ersten zugestellten Zeitschrift (wie schon oft gehört) ?

Nur dann, wenn die Rücksendung innerhalb der 14-Tages-Frist liegt.

Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Erhalt der Widerrufsbelehrung (bei Haustür-/Straßenabos wird diese meistens mit ausgehändigt).

rallo
17.03.2010, 14:57
@Goofy

Tja, dieser Meinung bin ich ja auch, aber dann wird immer der folgende § herausgeholt und damit hat sich dann die Diskussion erledigt:

Zitat von §355 Abs 3 BGB
Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.

Meine Meinung bisher war, daß man nur mit dieser Abo-Werbefirma einen Vertrag geschlossen hat und nicht mit dem Zeitschriftenverlag.
Fristgerechter Widerruf, bzw. Kündigung des Abos nur über diese Werbefirma.

Hier geht es also nur um die Diskrepanz zwischen der Aussage des o.a. § und deiner Aussage "Rücksendung innerhalb der Frist" oder zählt eine Zeitschrift nicht zu Begriff "Ware" ?

Gruß Rallo

Goofy
17.03.2010, 15:34
Eigentlich müssten Zeitschriften als Waren gelten. Im Sinne eines Ratenlieferungsvertrags gemäß § 505 BGB.

Aber die VZs reden trotzdem von Widerrufsfrist ab Zugang der Widerrufsbelehrung.
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ126883541504559/link25979A.html

RA Hahn spricht aber davon, dass die Frist erst bei Zugang der ersten Lieferung beginnt.
http://www.ra-hahn.de/faq-item+M509b5fbd8b5.html?&tx_simplfaq_pi1[cat]=38&tx_simplfaq_pi1[faq]=1191
Das bezog sich noch auf das alte Fernabsatzgesetz, müsste aber nach Fernabsatzregeln im BGB noch analog gelten.

rallo
17.03.2010, 23:02
@ Goofy

Zunächst erst mal herzlichen Dank für deine Auskunft.

Wenn ich es nun richtig verstehe, sagt BGB und Rechtsanwalt bei solchen Verträgen, die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, beginnt aber erst nach Lieferung der Ware.
Verbraucherzentrale ist der Meinung, Frist beginnt normalerweise am Tag nach Vertragsunterzeichnung.....
Also fast vollkommene Übereinstimmung

Da bleibt ja fast keine Frage offen....... :rolleyes:

Gruß Rallo

Goofy
18.03.2010, 00:22
Die VZs können auch mal was übersehen.