pmnicky
08.02.2003, 05:23
Habe leider erst eben einen interessanten Artikel auf dialerschutz.de entdeckt:
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelle...uelles.html#136 (http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/body_aktuelles.html#136)
Äusserst interessant dürften folgende Zeilen sein:
[..] "Trotz der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts wurden nach dem Juli 2002 offenbar auch weiterhin fleissig Werbefaxe verschickt. Das war den Richter zu viel. Sie verhängten das bereits in der Verfügung angedrohte Ordnungsgeld von 50.000 Euro. Die Firma hätte “alles in ihren Möglichkeiten Stehende” tun müssen, um einen Verstoß gegen die Einstweilige Verfügung zu verhindern, so die 15. Zivilkammer. Dies habe das Unternehmen aber erst am 23. Dezember getan, als es seinem Kunden letztlich die Nummern kündigte. Es reiche nicht, vom eigentlichen Spammer nur - wie geschehen - eine Unterlassungserklärung unterschreiben zu lassen. Die Firma rechtfertigte sich vor Gericht mit der Erklärung, sie selbst versende keine Faxe und habe dies auch niemals gemacht. Sie habe lediglich die 0190-Nummern angemietet und dann an Kunden weitervermietet, also nur als so genannter Reseller gearbeitet. Nach der Weitervermietung habe sie selbst keinen Einfluss mehr darauf, was mit den Nummern geschieht. Mit diesem Argument kamen sie vor Gericht aber nicht durch. Schon die Einstweilige Verfügung hätte der Firma zeigen müssen, dass sie im Zweifelsfall als Störer im wettbewerbsrechtlichen Sinne angesehen werde. “Angesichts der gravierenden Belästigungen, die durch derartige Telefaxe entstehen (...) ist ein erhebliches Ordnungsgeld gegen die Beklagte zu verhängen”, so das Landgericht."
Sehe ich das richtig, dass das unter Umständen auch auf E-Mail Spam anwendbar ist?`
Die Vorgehensweise ist ja identisch - nur die Versandart ist anders...
Was meint ihr?
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelle...uelles.html#136 (http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/body_aktuelles.html#136)
Äusserst interessant dürften folgende Zeilen sein:
[..] "Trotz der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts wurden nach dem Juli 2002 offenbar auch weiterhin fleissig Werbefaxe verschickt. Das war den Richter zu viel. Sie verhängten das bereits in der Verfügung angedrohte Ordnungsgeld von 50.000 Euro. Die Firma hätte “alles in ihren Möglichkeiten Stehende” tun müssen, um einen Verstoß gegen die Einstweilige Verfügung zu verhindern, so die 15. Zivilkammer. Dies habe das Unternehmen aber erst am 23. Dezember getan, als es seinem Kunden letztlich die Nummern kündigte. Es reiche nicht, vom eigentlichen Spammer nur - wie geschehen - eine Unterlassungserklärung unterschreiben zu lassen. Die Firma rechtfertigte sich vor Gericht mit der Erklärung, sie selbst versende keine Faxe und habe dies auch niemals gemacht. Sie habe lediglich die 0190-Nummern angemietet und dann an Kunden weitervermietet, also nur als so genannter Reseller gearbeitet. Nach der Weitervermietung habe sie selbst keinen Einfluss mehr darauf, was mit den Nummern geschieht. Mit diesem Argument kamen sie vor Gericht aber nicht durch. Schon die Einstweilige Verfügung hätte der Firma zeigen müssen, dass sie im Zweifelsfall als Störer im wettbewerbsrechtlichen Sinne angesehen werde. “Angesichts der gravierenden Belästigungen, die durch derartige Telefaxe entstehen (...) ist ein erhebliches Ordnungsgeld gegen die Beklagte zu verhängen”, so das Landgericht."
Sehe ich das richtig, dass das unter Umständen auch auf E-Mail Spam anwendbar ist?`
Die Vorgehensweise ist ja identisch - nur die Versandart ist anders...
Was meint ihr?