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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Adressvermietung aus öffetnlich zugänglichen Quellen



scoopy
25.01.2008, 14:08
Hallo!

Ich habe in meiner Arbeitsstelle laufend personalisierte Werbung an mich erhalten. Ich fragte nach und erhielt nach 3 Anlaufstellen heute die Mitteilung, man habe meine Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handelsregister, Internet usw.) entnommen.
Hat jemand Ahnung, ob es zulässig ist, die Leute dann mit Werbung zu überhäufen, vorallem, wenn man verpflichtet ist, die Daten bekannt zugeben (Handelsregister, Homepage unseres Unternehmens)?

Hat jemand mal solche Direktmarketing-Unternehmen verklagt aufgrund der Tatsache, dass die Daten ohne Zustimmung derjenigen Person, um dessen Datensatz es sich handelt, widerrechtlich genutzt wurden?

Wo oder inwieweit greift da das Datenschutzgesetz?


Danke im Voraus!

Wuschel_MUC
25.01.2008, 18:14
...in meiner Arbeitsstelle laufend personalisierte Werbung...
...Hat jemand Ahnung, ob es zulässig ist...
...Hat jemand mal solche Direktmarketing-Unternehmen verklagt...
Du oder evtl. deine Firma hast/hat einen Unterlassungsanspruch. Lies hier nach: http://www.antispam-ev.de/wiki/Antwortmail
sowie in http://dejure.org/gesetze/UWG/7.html oder http://dejure.org/gesetze/BDSG/35.html

Du müsstest a) Unterlassung und b) Datenlöschung fordern. Ohne eine gepfefferte Konventionalstrafe ist die Wiederholungsgefahr nicht zu beseitigen, sonst sagen sie eiskalt "na ja, dann haben wir halt dagegen verstoßen:p".

Wenn die Herrschaften die Unterlassungserklärung unterschreiben, wird der Fall noch nicht gerichtsmassig - erst wenn sie dagegen verstoßen.

Allerdings sollte man die Unterlassungsforderung lieber von einem Juristen vortragen lassen.

Hoffentlich ist der Absender im Inland ansässig, sonst hast du schlechte Karten.

Viel Glück
Wuschel